Hallo!
Mich beschäftigt zurzeit ein aktuelles Erlebnis.
Wenn man jemanden einem Gegenstand ausleiht, dann hat doch derjenige die Verantwortung für den Gegenstand, der ihn ausleiht. Heisst also auch, dass er die Verantwortung hat, den Gegenstand in dem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Seh ich doch so richtig, oder?
Folglich muss man für den Gegenstand gerade stehen, wenn er nicht im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird. Auch wenn der Gegenstand nicht von der Person beschädigt wurde, die die Verantwortung über ihn hat. Seh ich doch auch so richtig, oder?
Bei meinem Erlebnis ist es, so, dass jemand den Gegenstand beschädigt hat, der nicht die Verantwortung für ihn trägt; ihn also nicht bei mir ausgeliehen hat bzw. sich an mich gewendet hat um ihn auszuleihen. Nun, will die Person, der ich den Gegenstand ausgeliehen habe und die somit die Verantwortung dafür hat, nicht dafür aufkommen. Auf der anderen Seite ist es so, dass ich nichts gegen die Person in der Hand habe, der ich den Gegenstand ausgeliehen habe. Soll heißen keine schriftliche Bescheinigung oder änliches.
Wie seht Ihr das?
Mich beschäftigt zurzeit ein aktuelles Erlebnis.
Wenn man jemanden einem Gegenstand ausleiht, dann hat doch derjenige die Verantwortung für den Gegenstand, der ihn ausleiht. Heisst also auch, dass er die Verantwortung hat, den Gegenstand in dem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Seh ich doch so richtig, oder?
Folglich muss man für den Gegenstand gerade stehen, wenn er nicht im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird. Auch wenn der Gegenstand nicht von der Person beschädigt wurde, die die Verantwortung über ihn hat. Seh ich doch auch so richtig, oder?
Bei meinem Erlebnis ist es, so, dass jemand den Gegenstand beschädigt hat, der nicht die Verantwortung für ihn trägt; ihn also nicht bei mir ausgeliehen hat bzw. sich an mich gewendet hat um ihn auszuleihen. Nun, will die Person, der ich den Gegenstand ausgeliehen habe und die somit die Verantwortung dafür hat, nicht dafür aufkommen. Auf der anderen Seite ist es so, dass ich nichts gegen die Person in der Hand habe, der ich den Gegenstand ausgeliehen habe. Soll heißen keine schriftliche Bescheinigung oder änliches.
Wie seht Ihr das?