Ausleihen

msycho

Lt. Junior Grade
Registriert
Juni 2004
Beiträge
423
Hallo!

Mich beschäftigt zurzeit ein aktuelles Erlebnis.
Wenn man jemanden einem Gegenstand ausleiht, dann hat doch derjenige die Verantwortung für den Gegenstand, der ihn ausleiht. Heisst also auch, dass er die Verantwortung hat, den Gegenstand in dem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Seh ich doch so richtig, oder?
Folglich muss man für den Gegenstand gerade stehen, wenn er nicht im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird. Auch wenn der Gegenstand nicht von der Person beschädigt wurde, die die Verantwortung über ihn hat. Seh ich doch auch so richtig, oder?
Bei meinem Erlebnis ist es, so, dass jemand den Gegenstand beschädigt hat, der nicht die Verantwortung für ihn trägt; ihn also nicht bei mir ausgeliehen hat bzw. sich an mich gewendet hat um ihn auszuleihen. Nun, will die Person, der ich den Gegenstand ausgeliehen habe und die somit die Verantwortung dafür hat, nicht dafür aufkommen. Auf der anderen Seite ist es so, dass ich nichts gegen die Person in der Hand habe, der ich den Gegenstand ausgeliehen habe. Soll heißen keine schriftliche Bescheinigung oder änliches.

Wie seht Ihr das?
 
Eigentlich müsstest du nachweisen, dass du den Gegenstand ganz ausgeliehen und kaputt zurück bekommen hast, dass also die Person die Schuld für den Schaden hat.
Aber die Peron muss schon so fair sein und dir den Schaden ersetzen (wenn sie wirklich Schuld ist).
 
Tja...wie oft hab ich selbst schon Sachen ausgeliehen (grad CD's und so...) die ich anschliessend nie wieder gesehen haben...zum *beep* ist das!

Viel tun wirst du nicht können, ausser an die gute Erziehung bzw.an das Miteinander appelieren....aber ob das was hilft, sei mal dahingestellt! ;)
 
Es handelt sich zwar um keinen großen Geldbetrag und die Person, der ich den Gegenstand ausgeliehen habe und die somit die Verantwortung trägt, hat den Gegenstand selber nicht beschädigt. Dennoch muss sie, meiner Meinung nach, dafür gerade stehen. Sie muss das mit den anderen Beteiligten klären, aber letztlich muss sie mir den Gegenstand ersetzen.
Also nachweisen in welchem Zustand ich den Gegenstand ausgeliehen und in welchem ich ihn wieder zurückbekommen habe, kann ich nicht. Ich vertraute eigentlich auf den gesunden Menschenverstand von der Person, der ich den Gegenstand ausgeliehen hab. Sie ist der Meinung, dass ich mich darum kümmern müsste, das Geld aufzutreiben. Natürlich will es aber keiner gewesen sein, der den Gegenstand beschädigt hat.
Ich denke mal ich kann da nichts weiter machen, da ich auch nichts gegen die Person in der Hand habe.
Am Ende ist man immer etwas schlauer - so auch hier.
 
Da der Entleiher Dir einen Sachschaden zugefügt hat, ist er verpflichtet diesen zu beheben.
Grundsätzlich ist es so, daß nach § 823 Abs. 1 BGB jeder mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen bei einem Schaden, den er einem anderen zufügt, haftet. Wenn es sein muss, ein Leben lang. So will es das Gesetz.
WAS SIND SACHSCHÄDEN?
Als Sachschäden bezeichnet man die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen und die daraus entstehenden Vermögensschäden, beispielsweise:
-Reparaturkosten,
-Wiederbeschaffungskosten,
-Wertminderung,
-Regressansprüche von Sachversicherern, zum Beispiel eines Gebäudeversicherers usw.
Dabei ist es ja egal was er angestellt hat oder ein anderer der er die Sach zur Verfügung stellt. Er hat die Sache von Dir geliehen und hat damit nicht das Recht erworben es weiter zu verleihen. Also haftet er für den Schaden, den zahlt nicht mal seine Haftpflicht, wenn er eine hat.
 
Kann ich den Paragraph auch geltend machen wenn ich nicht nachweisen kann, dass ich den Gegenstand einer bestimmten Person ausgeliehen habe? Zwischen der Person und mir gibt es keinen schriftlichen Beweis, dass ich der besagten Person einen Gegenstand ausgeliehen habe.
Die Person redet sich zwischenzeitlich mit dem Argument heraus, dass sie den Gegenstand für eine andere Person ausgeliehen hat. Dennoch ist sie mit mir in Kontakt getreten und hat mich gefragt und hat den Gegenstand letztlich auch abgeholt.
 
Hast Du keine Zeugen die es bezeugen könnten? Zur Not hast Du ja den der das Teil beschädigt hat als Zeugen. Du möchtest doch das Teil unbeschadet zurück, wer im Endeffekt zahlt kann Dir egal sein, dann soll der Entleiher sich das Geld bei dem wiederholen dem er es weiterverliehen hat. Wenn der Betrag hoch ist, lass Dich vom Anwalt beraten, wenn es sich nicht lohnt hast Du Lehrgeld bezahlt und weisst beim nächsten Mal woran Du bist und wie Du Dich verhalten musst. (Ausleihvertrag, dann habt ihr sozusagen eine GBR gegründet)
 
An was man alles denken muss, wenn man was ausleiht!
Hätt ich gar nicht gedacht!
 
@werkam: Zeugen habe ich einige, dass ich der Person den Gegenstand ausgeliehen habe.
Wer den Gegenstand beschädigt hat weiß ich nicht und weiß auch der Ausleiher nicht. Es will natürlich keiner gewesen sein.
Ich sehe das genauso wie Du, dass ich das Geld vom Ausleiher bekomme. Ob dieser sich dann das Geld von anderen Beteiligten holt und es ggf. unter denen aufteilt, ist ja nicht meine Sache.
Es handelt sich hierbei ja um keinen hohen Geldbetrag. Ist gerade mal zweistellig. Dennoch finde ich es eine Unverschämtheit von dieser Person, dafür nicht aufzukommen. Hinzu kommt, dass die Person eigentlich zu meinem Freundeskreis zählt. Somit wär das Einschalten einen Anwalt hier eigentlich fehl am Platz. Der Aufwand dafür lohnt sich wegen dem kleinen Geldbetrag eigentlich nicht.
 
Mein Motto, bei Geld hört die Freundschaft auf. Beim nächsten Mal lass Dir 50€ Pfand geben und wenn es beschädigt zurückgegeben wird, lass die Reparatur davon bezahlen, wenn sie es nicht machen, verleihst Du eben nichts. Klappt sehr gut, seitdem wird bei mir weniger ausgeliehen und ich kann menie Sachen selbst benutzen ohne Schäden an den Teilen zu haben.
Dieses Mal ist es nur ein kleiner Betrag, beim nächsten Mal ist es Dein Auto. :lol:
 
Also für mich gehört sowas eigentlich zu den Normalen verhaltensregeln. Wenn ich mir was ausleihe dann muss ich auch dafür gerade stehen wenn etwas kaputt geht, EGAL wie es passiert ist. Politiker tragen auch die verantwortung für die scheisse die ihre untergebenen bauen, ist zwar nicht direkt dasselbe, aber so läuft das nunmal.
Wenn's ein Freund von dir ist dann vergiss den Anwalt, ich fände das reichlich lächerlich wenn du mit soetwas zu einem Anwalt gehen würdest. Sprich doch deinem Freund nochmal ins Gewissen ohne dabei Aggressiv zu werden, vielleicht hat er ein einsehen.
 
@werkam: Jetzt im Nachhinein bin ich klar schlauer. Werd es mir für die Zukunft merken.

@-eraz-: Für mich wäre es auch selbstverständlich, dass wenn ich einen Gegenstand ausleihe, dass ich dafür auch aufkomme wenn dieser beschädigt wird. Dabei spielt es keine Rolle ob ich oder jemand anderes ihn beschädigt hat.

Das Komische war ja, dass die Person meinte, dass ich den Gegenstand gegen einen neuen ersetzen soll und ihr danach die Rechnung geben solle. Doch dann auf einmal, nachdem sie anscheinend mit ihrer Mutter darüber gesprochen hatte, war sie ganz anderer Ansicht - der Ansicht, die ich hier geschildert habe.
 
genau aus diesem Grund verleihe ich Sachen grundsätzlich nur im engsten Freundeskreis.
Hab auch schon schlechte Erfahrungen gemacht, grade im Bezug auf DVD-Verleih. Ich als Sammler achte natürlich sehr meine DVDs und wenn man dann eine mit Kratzern, kaputter Hülle, zerissenem Inlay oder noch schlimmer zurückbekommt und der gegenüber garnicht versteht warum man so ein Geschrei darum macht ("ist doch nur ne DVD"), dann platzt einem echt der Kragen!
 
Zurück
Oben