Auszug und Mietvertrag - Probleme

HolyDreamz

Lieutenant
Registriert
Juni 2004
Beiträge
676
Konnte jetzt die Uni wechseln und habe folgendes Problem.
Will zum 1.04 aus der Wohnung raus, suche nen Nachmieter.
Habe Mietvertrag bis 31.09.05.
720€ Kaution hinterlegt.

Was passiert wenn ich keinen Nachmieter finde?
Behält der Vermieter dann die Kaution und ich zahle ab 01.04 keine Miete mehr oder hat er das Recht, Miete bis zum 31.09.05 einzufordern?
Die Kaution ist doch auch dafür da, dass wenn ich ausziehe udn kein nachmieter gefunden wird er diese als Entschädigung bekommt oder?

Bin für jede Hilfe dankbar, denn es eilt.
 
Die Kauktion hat nichts mit der Mietzeit, Vertragsdauer zu tun.
Wenn die Wohnung bei übergaben den Vorgaben entspricht (z. B. Besenrein, oder gestrichen) bekommst du die Kauktion zurück.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach deiner Mietdauer.
Schau bitte im Vertrag nach.
Wenn kein Nachmieter gefunden wird, trägst du die Miete bis Beendigung des Vertrages.
Dannach bist du raus, unabhängig ob ein Nachmieter gefunden wird oder nicht.
 
na das kann ja heiter werden...
 
Die Kündigungszeit ist abhängig wann der Vertrag geschlossen wurde und wie lange er schon läuft.
Informiere dich genau, ob eine verlängerte Kündigungsfrist bei dir rechtens ist.


Kündigungsfristen

Damit sich der andere Vertragspartner auf die veränderte Situation einstellen kann und die Kündigung wirksam ist, müssen bei der Kündigung die gesetzlichen Fristen beachtet werden.
Bis zum 31.08.2001 galten die Fristen des § 565 BGB in der alten Fassung. Für Mietverhältnisse über Wohnraum sah Absatz 2 vor, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig war. Nach fünf, acht und zehn Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängerte sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate.


[font=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Für alle ab dem 01.09.2001 abgeschlossenen Mietverträge gilt das neue Mietrecht. In § 573c BGB werden für den Mieter und den Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen festgelegt:[/font]

[font=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Die Frist für den Mieter beträgt unabhängig vom zeitlichen Bestand des Mietverhältnisses drei Monate. [/font]

[font=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Zu beachten: Die neuen Fristen sind nur auf laufende Verträge anzuwenden, sofern in diesen auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen wird. Wurden dort andere Kündigungsfristen vereinbart - oder auch nur die alten gesetzlichen ausformuliert - gelten diese als vereinbart. [/font]

[font=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Nach § 573c BGB beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter mindestens drei Monate. Die Frist verlängert sich nach fünf und acht Jahren jeweils um drei Monate. Die maximale Frist für den Vermieter beträgt mithin neun Monate.[/font]
 
Bez. Nachmieter: Du musst deinem Vermieter drei nachweislich mietwillige Kandiaten präsentieren (nennen), dann kannst du das Mietverhältnis vorzeitig beenden. Will der Vermieter keinen dieser drei Interessenten haben, ist das nicht mehr dein Problem.
 
ja wie gesagt 1 jahr mindestmietvertrag, wobei der typ sich nie hat blicken lassen, alles über makler, denke kaum dass der probleme macht.
mal sehen was der 1. Interessent so sagt.
 
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