Monodome; schrieb:
...Soweit ich mich entsinne stammen von dir nur pauschale Aussagen wie z.B. ...
Welche auch vollkommen korrekt ist und so stehen bleiben kann
Er ist als Angestellter eines Unternehmens nicht für Schäden im Unternehmen in Haftung zu nehmen, die er nicht
grob fahrlässig zu verantworten hat. Und Unfälle dieser Art sind nicht grob fahrlässig.
Als Azubi - und das wurde bereits oben von anderen auch geschrieben - hat er noch weit mehr Rechte als ein normaler Angestellter.
Bitte, du und die anderen, kümmert euch um Hintergrund und Fachwissen, dann redet ihr nicht solchen '*?&%$§.
Nochmal: als Angestellter haftet man nicht für Schäden am Sachgut des Arbeitgebers, außer man hat es mit Absicht oder grob fahrlässig getan. Und bei Azubis gelten noch viel strengere Regeln.
Ach ja, als Quellen für dich gehen Wiki, das BGB, die IHK, Arbeitsrecht und div. Webseiten. Und ich, da ich im Studium Arbeitsrecht hatte
. Es gibt im Arbeitsrecht sogar Fälle, da haben Arbeitnehmer völlig besoffen eine Maschine kaputtgemacht und wurden vor dem Arbeitsgericht weder finanziell noch kündigungsmäßig belangt. Arbeitgeber haben in solchen Fragen kaum Chancen, denn es wird davon ausgegangen, das Arbeitsmittel immer Schaden nehmen können. Desweiteren wird die Rechtssprechend so ausgelegt, weil Arbeitnehmer nicht die Geldmittel hätten, Anlagegüter eines Unternehmens zu ersetzen, wenn sie den Schaden verursachen. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall weit günstigere Möglichkeiten wie Versicherungen, Abschreibungen auf Totalverlust, Reparatur auf eigene Kosten, die nicht die Lebensgrundlage einzelner Menschen gefährden. Und wovon soll ein Azubi bitte solche Schäden abzahlen?