Auto vom Chef zerkratzt, wer haftet und wie?

AW: Auto vom Chef zerkrazt, wer haftet und wie?

Den Schaden übernimmt die Firma, da gibt es keine Diskussion. Kommischer Typ dein Chef.
Ich habe als Azubi mal einen Golf auf der Autoahn total zerlegt - Schaden 11T Euro und somit Komplettverlust - da ist auch nie was mit mir passiert.
 
AW: Auto vom Chef zerkrazt, wer haftet und wie?

Wie sieht es aus wenn der Chef sein Privatfahrzeug im Betrieb nutzt? Somit hat er ja nur seine eigene Vollkasko
 
AW: Auto vom Chef zerkrazt, wer haftet und wie?

Auch beim Privatfahrzeug sieht es so aus, das der Chef oder die Firma haftet. Wie gesagt, solange du nicht mit Vorsatz (auch Fahrlässigkeit reicht nicht aus, IMO nicht mal grobe) gehandelt hast, haftest du in keinen Fall.
 
AW: Auto vom Chef zerkrazt, wer haftet und wie?

Wenn es ein Firmenfahrzeug ist, greift die Versicherung deiner Firma. Habe auch mal eine Felge von nem Firmenfahrzeug verkratzt. Habe ich meinem Vorgesetztem gemeldet, ging dann an die zuständige Abteilung und paar Tage später war ne neue Felge am Start :D
 
AW: Auto vom Chef zerkrazt, wer haftet und wie?

Nun hatte heute ein Gespräch mit ihm, er meinte erstmal es gehöre zu einem gewissen Einstand solche Schäden selbst zu bezahlen:freak::lol: (seiner Meinung nach etwa 300€, meiner Meinung nach etwa 1000-3000€ mit Gutachter) jetzt habe ich ihm gesagt ich sehe es nicht ein einen Schaden wogegen er versichert ist zu bezahlen, egal ob er jetzt in Prozenten steigt denn, solange eine Versicherung zahlt, ist es nicht mein Problem.
Ein weiteres Problem ist, es ist zwar unser Firmenwagen, aber es ist auch sein Privat Fahrzeug und nicht über die Firma angemeldet.

Jetzt sehe ich an ihm dass, er verstanden hat, dass ich nicht zahlen werde und tut jetzt auf "ich versuch da was zu machen denn, er hat jetzt begriffen dass, er jetzt sogar Geld rausholen kann über seine Versicherung :rolleyes:

mfg
 
AW: Auto vom Chef zerkrazt, wer haftet und wie?

sketromi schrieb:
Nun hatte heute ein Gespräch mit ihm, er meinte erstmal es gehöre zu einem gewissen Einstand solche Schäden selbst zu bezahlen...

Nach dem Motto unter Gentlemen ;). Klar kann man machen, wenn beide fett die Kohle verdienen und man das nicht in Papierkram ertrinken lassen will, aber sowas einem Azubi anzuhängen ist IMO eine Sauerei und zeugt von menschlichen Versagen.
Aber hauptsache du kommst aus der Sache ohne finanziellen Schaden raus und hast nicht noch den menschlichen Ärger mit deinem Boss und der Firma.
 
AW: Auto vom Chef zerkrazt, wer haftet und wie?

Da stimmt eh schon iwas nicht. Wenn das Teil als Firmenwagen genutzt wird, warum ist es dann nicht auf die Firma angmeldet? Er kann das Teil doch trotzdem Privat fahren und holt sogar noch Steuervorteile raus... Alle die ich kenne die selbstständig sind haben sämtliche Autos in der Familie (Frau, Tochter, Sohn, usw)auf die Fa. angemeldet.
 
AW: Auto vom Chef zerkrazt, wer haftet und wie?

Keine Ahnung was er da macht :freak:
 
AW: Auto vom Chef zerkrazt, wer haftet und wie?

Sero1989 schrieb:
Da stimmt eh schon iwas nicht. Wenn das Teil als Firmenwagen genutzt wird, warum ist es dann nicht auf die Firma angmeldet? Er kann das Teil doch trotzdem Privat fahren und holt sogar noch Steuervorteile raus... Alle die ich kenne die selbstständig sind haben sämtliche Autos in der Familie (Frau, Tochter, Sohn, usw)auf die Fa. angemeldet.

sehe ich genauso. das ganze ist etwas merkwürdig...

da dein chef wohl von der "unnetteren" sorte zu sein scheint: lass dich von dem kerl nicht verarschen - das ist offensichtlich das, was er versucht - dich verarschen. selbst zahlen... rofl!
wenn das auto ein firmenauto ist, haftet die firma bzw. deren versicherung - fertig. da gibt's nichts zu diskutieren.
wenn es sein privatauto ist, haftet dein chef. in diesem fall ist es seine eigene dummheit das auto durch dich (einen azubi) beruflich nutzen zu lassen. dann soll er das auto auf die firma anmelden und gut ist. vollkommen unverständlich ist hier, warum dies nicht der fall zu sein scheint.
ich weiß jetzt allerdings nicht inwiefern die innerbetriebliche versicherung des azubis reicht und inwiefern die firma/versicherung der firma nicht generell für durch azubis verursachte schäden haftet.

egal wie man es dreht: du hast für den schaden nicht zu haften.

und rofl @ "es ist anstand den schaden zu bezahlen". wenn er sich für einen solchen fall nicht im vornhinein versichert hat, hätte er sich nicht dazu entscheiden dürfen das auto durch einen kollegen/azubi/whatever nutzen zu lassen.
dumm gelaufen, aber nicht für dich, sondern für deinen chef.

wie groß ist die firma? scheint mir relativ klein zu sein, so ein hickhack würds in einem größeren unternehmen in dieser form nicht geben.

wie dem auch sei, würde mich mal interessieren was dir die IHK rät.
 
Man man ...... du hast mit dem Fahrzeug einen Unfall gebaut bzw. es beschädigt. Punkt!

Ob an den Poller schon 20 andere gefahren sind interessiert nicht. Du hättest du dich beim Ausparken vergewissern müssen, dass hinter dir kein Hindernis ist.
Demzufolge hast du die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und haftest gemäß § 823 I BGB.

Wer hier wie wo bei wem wegen was versichert ist interessiert nur zweitrangig. Du hast den Schaden durch Unachtsamkeit verursacht und musst dafür einstehen. Wenn du gegen sowas versichert bist - schön für dich :)
 
An sich ist die Aussage ja gar nicht mal so falsch :)
Das mit der Versicherung ist aber wichtig.

mfg
 
@Monodome

Wie willst du beweisen, dass er unachtsam war. Evtl. hat ja das Teil ja gesehen und dachte kommt noch vorbei. Kennt ja das Auto nicht 100%, vllt. sogar zum ersten mal mit dem Auto gefahren.

Unachtsam wäre er gewesen, wenn er eingestiegen wäre und gleich mal mit Vollgas ausgeparkt hätte. Denke mal hat er nicht.

Aber normal sind Firmenautos gegen sowas versichert. Kannst das Auto absichtlich gegen die Wand setzen und die Versicherung zahlt.

@sketromi
sag deinem Chef, er soll dir mehr bezahlen, dann evtl. zahlst du es ;)
 
Monodome schrieb:
...Du hast den Schaden durch Unachtsamkeit verursacht und musst dafür einstehen. ...

Und welcher § steht für die Unachtsamkeit? Dafür gibt es nämlich auch welche, nur leider keine gegen gefährliches Nichtwissen, wie du es hier deutlich zeigst.

Jace schrieb:
Jurastudent erstes Semester?

Eher Rechtsunkunde für Dummies :D
http://www.amazon.de/AGG-für-Dummie...=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1230983458&sr=8-1 oder Führungskräfte für Dummies http://www.amazon.de/Neu-Führungsro...=sr_1_2?ie=UTF8&s=books&qid=1230983458&sr=8-2
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Fu Manchu

Ähm was ist hier gefährliches Halbwissen? Soweit ich mich entsinne stammen von dir nur pauschale Aussagen wie z.B.
Den Schaden übernimmt die Firma, da gibt es keine Diskussion

Nach seiner Schilderung ist davon auszugehen, dass er den Schaden (genauer: die Eigentumsverletzung) zu vertreten hat und zwar wegen Fahrlässigkeit (§ 276 II BGB).

Wie oben bereits geschildert hat man als Führer eines Kfz erhöhte Sorgfaltspflichten und selbst wenn er dachte er kommt noch vorbei war das eben sein Fehler und er hat fahrlässig gehandelt. Gerade wenn man ein Fahrzeug bzgl. der Maße und Fahreigenschaften nicht kennt, ist man zu erhöhter Aufmekrsamkeit gefordert.
Im Zweifel hätte man sich von einer anderen Person einweisen lassen müssen aber es kann auf keinen Fall sein, dass man mit "Gut Glück" losfährt und dann nicht zahlen will/kann ;)
 
Monodome; schrieb:
...Soweit ich mich entsinne stammen von dir nur pauschale Aussagen wie z.B. ...

Welche auch vollkommen korrekt ist und so stehen bleiben kann :D

Er ist als Angestellter eines Unternehmens nicht für Schäden im Unternehmen in Haftung zu nehmen, die er nicht grob fahrlässig zu verantworten hat. Und Unfälle dieser Art sind nicht grob fahrlässig.
Als Azubi - und das wurde bereits oben von anderen auch geschrieben - hat er noch weit mehr Rechte als ein normaler Angestellter.
Bitte, du und die anderen, kümmert euch um Hintergrund und Fachwissen, dann redet ihr nicht solchen '*?&%$§.

Nochmal: als Angestellter haftet man nicht für Schäden am Sachgut des Arbeitgebers, außer man hat es mit Absicht oder grob fahrlässig getan. Und bei Azubis gelten noch viel strengere Regeln.

Ach ja, als Quellen für dich gehen Wiki, das BGB, die IHK, Arbeitsrecht und div. Webseiten. Und ich, da ich im Studium Arbeitsrecht hatte ;). Es gibt im Arbeitsrecht sogar Fälle, da haben Arbeitnehmer völlig besoffen eine Maschine kaputtgemacht und wurden vor dem Arbeitsgericht weder finanziell noch kündigungsmäßig belangt. Arbeitgeber haben in solchen Fragen kaum Chancen, denn es wird davon ausgegangen, das Arbeitsmittel immer Schaden nehmen können. Desweiteren wird die Rechtssprechend so ausgelegt, weil Arbeitnehmer nicht die Geldmittel hätten, Anlagegüter eines Unternehmens zu ersetzen, wenn sie den Schaden verursachen. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall weit günstigere Möglichkeiten wie Versicherungen, Abschreibungen auf Totalverlust, Reparatur auf eigene Kosten, die nicht die Lebensgrundlage einzelner Menschen gefährden. Und wovon soll ein Azubi bitte solche Schäden abzahlen?
 
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firma zahlt punkt aus...

wenn der chef sich dumm stellt würd ich gleich die firms wechseln
solche arschlöcher gehören eingespert...

arme azubis verarschen ist echt die unterste schublade...

(falls dein chef einen meister hat
weiß er es 100% , dass du nichst zahlen musst
er wollte dich einfach reinlegen so einfach ist das... )
 
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athlonforever schrieb:
Kannst das Auto absichtlich gegen die Wand setzen und die Versicherung zahlt.

Klar! :rolleyes: Versicherungsbetrüger?

@sketromi

Ich bin gerade in der Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (3. Lehrjahr) und es ist so, dass dein Chef für Versicherungsschutz der Fahrzeuge, seiner Mitarbeiter (Betriebshaftpflichtversicherung), seiner Betriebsstätten u.s.w. sorgen sollte. Sollte er es z.B. nicht als sinnvoll erachten eine Vollkaskoversicherung für die Firmenfahrzeuge abzuschließen muss die Firma für Schäden die während der Arbeitszeit von Mitarbeitern (die berechtigte Fahrer der Fahzeuge sind) an den Firmenfahrzeugen verursacht wurden bezahlen (sofern diese nicht vorsätzlich verursacht wurden).
Das Argument von deinem Chef, dass er es nicht über die Versicherung laufen lässt, da sonst die SF Einstufung zu schlecht wird ist nicht dein Problem, sondern seines (deutet darauf hin, dass das Fahrzeug Vollkasko versichert ist).
ps: Es lohnt sich nämlich eine Schadenrückzahlung bis zu einer Summe X und ab dieser Summe ist es günstiger den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen.

Wie es jedoch aussieht, wenn der Chef eine schriftliche Vereinbahrungen mit allen seinen Mitarbeitern die die Firmenfahrzeuge nutzen (also auch mit dir) gemacht hat, wo festgehalten wird, dass bei Schäden die Mitarbeiter mit den Firmenfahrzeugen verursachen ein gewisser Selbstbehalt unterliegen, kann ich dir nicht sagen. (ob dies recht ist oder nicht)
Hat er denn so etwas gemacht?

ps.: KFZ-Haftpflichtversicherung hat mit diesem Fall rein garnichts zu tun, da er ja nicht mit dem Auto etwas/jemanden anderes/n beschädigt/verletzt hat und in anderen Haftpflichtversicherungen sind Kraftfahrzeuge ausgeschlossen.
 
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Gehört Vollkasko nicht zur KFZ-Haftpflichtversicherung, die kann man ja wohl nur abschliessen, wenn man auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung hat?
 
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