Auto vom Chef zerkratzt, wer haftet und wie?

KFZ-Haftpflichtversicherung hat mit diesem Fall rein garnichts zu tun, da er ja nicht mit dem Auto etwas/jemanden anderes/n beschädigt/verletzt hat und in anderen Haftpflichtversicherungen sind Kraftfahrzeuge ausgeschlossen.
Habe es so rausgelesen, dass die Vollkasko den Schaden nicht bezahlen müsste.
 
Klingt für mich so, daß der Chef den Wagen durch die Versicherung reparieren lassen will und zusätzlich ein wenig Geld vom Azubi eintreiben möchte, so als "privatentschädigung". Auf jeden Fall klingt es nicht seriös.

Tipps wie "sofort die Firma wechseln" klingen zwar immer klasse, sind aber in der heutigen Arbeitsrealität nicht unbedingt sinnvoll ;) .. In vielen Fällen lebt man doch besser noch eine Weile mit einem doofen Chef, als daß man die nächsten Monate oder Jahre arbeitssuchend vom Amt abhängig ist.
 
Wenn ich mir von jemandem ein Auto leihe und beschädige, dann muss zunächst einmal ich selbst für den Schaden aufkommen (eine private Haftplicht zahlt nicht bei gemieteten oder geliehenen Dingen).
Da das Auto in diesem Fall eben kein Firmwagen ist, sondern das private Fahrzeug des Chefs, ist sketromi wohl in der unangenehmen Position die gewerbsmässige Nutzung des Fahrzeugs nachweisen zu müssen, um aus der Sache heraus zu kommen. Und bei einem 3 Mann-Unternehmen kann ich mir vorstellen auf wessen Seite die Kollegen stehen.
 
werkam schrieb:
Habe es so rausgelesen, dass die Vollkasko den Schaden nicht bezahlen müsste.

Wie schon oben geschrieben:
"Sollte er es z.B. nicht als sinnvoll erachten eine Vollkaskoversicherung für die Firmenfahrzeuge abzuschließen muss die Firma für Schäden die während der Arbeitszeit von Mitarbeitern (die berechtigte Fahrer der Fahzeuge sind) an den Firmenfahrzeugen verursacht wurden bezahlen (sofern diese nicht vorsätzlich verursacht wurden)."
Im Umkehrschluss bezahlt die Vollkaskovers., wenn sie besteht und das tut sie ja nach aussage von sketromi.

Dod1977 schrieb:
Klingt für mich so, daß der Chef den Wagen durch die Versicherung reparieren lassen will und zusätzlich ein wenig Geld vom Azubi eintreiben möchte, so als "privatentschädigung".

Wie schon oben von mir geschrieben wird das Unfallfahrzeug, wenn der Chef es über die Versicherung laufen lässt, in eine schlechtere SF Stufe kommen (Vollkasko). Also würde er wenn er die selbe Summe die die Höherstufung für Ihn kosten würde von sketromi verlangt, kein bisschen als "privatentschädigung" bekommen. Nur wenn er mehr als die besagte Summe von sketromi verlangen würde. ;)

hapelo schrieb:
Wenn ich mir von jemandem ein Auto leihe und beschädige, dann muss zunächst einmal ich selbst für den Schaden aufkommen (eine private Haftplicht zahlt nicht bei gemieteten oder geliehenen Dingen).

Eine Haftpflichtversicherung kommt so oder so nicht in Frage, da es sich um einen Eigenschaden handelt und nich um einen Schaden an einer 3ten Person oder Sache einer 3ten Person.

hapelo schrieb:
Da das Auto in diesem Fall eben kein Firmwagen ist, sondern das private Fahrzeug des Chefs, ist sketromi wohl in der unangenehmen Position die gewerbsmässige Nutzung des Fahrzeugs nachweisen zu müssen, um aus der Sache heraus zu kommen. Und bei einem 3 Mann-Unternehmen kann ich mir vorstellen auf wessen Seite die Kollegen stehen.

Wenn es so ist, vermute ich, dass der Chef sketromi nicht als berechtigten Fahrer in der Versicherung angegeben hat. Und das ist m.E. nicht o.k. genauso wie, dass er das Fahrzeug als Firmenfahrzeug nutzt aber als Privatfahrzeug versichert hat.:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Monodome schrieb:
Man man ...... du hast mit dem Fahrzeug einen Unfall gebaut bzw. es beschädigt. Punkt!

Ob an den Poller schon 20 andere gefahren sind interessiert nicht. Du hättest du dich beim Ausparken vergewissern müssen, dass hinter dir kein Hindernis ist.
Demzufolge hast du die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und haftest gemäß § 823 I BGB.

Wer hier wie wo bei wem wegen was versichert ist interessiert nur zweitrangig. Du hast den Schaden durch Unachtsamkeit verursacht und musst dafür einstehen. Wenn du gegen sowas versichert bist - schön für dich :)

Monodome schrieb:
@ Fu Manchu

Ähm was ist hier gefährliches Halbwissen? Soweit ich mich entsinne stammen von dir nur pauschale Aussagen wie z.B.

Nach seiner Schilderung ist davon auszugehen, dass er den Schaden (genauer: die Eigentumsverletzung) zu vertreten hat und zwar wegen Fahrlässigkeit (§ 276 II BGB).

Wie oben bereits geschildert hat man als Führer eines Kfz erhöhte Sorgfaltspflichten und selbst wenn er dachte er kommt noch vorbei war das eben sein Fehler und er hat fahrlässig gehandelt. Gerade wenn man ein Fahrzeug bzgl. der Maße und Fahreigenschaften nicht kennt, ist man zu erhöhter Aufmekrsamkeit gefordert.
Im Zweifel hätte man sich von einer anderen Person einweisen lassen müssen aber es kann auf keinen Fall sein, dass man mit "Gut Glück" losfährt und dann nicht zahlen will/kann ;)

das ist totaler unsinn, wenn es während der arbeitszeit war, und evtl sogar noch unter weisung, war es ein unfall während der arbeitszeit, dafür haftet die firmenhaftpflicht, beim firmenwagen die autohaftpflicht.

jeder arbeitnehmer der weisungsgebunden und auf lohnsteuerkarte arbeitet ist umfassend versichert am arbeitsplatz. die ausnahme sind nur vorsatz und grobe fahrlässigkeit. beide sind hier imo nicht zu erkennen. vorsatz gar nicht, und grobe fahrlässigkeit wäre, wenn man zb weiss dass man viel zu übermüdet ist um noch zu fahren, aber SELBST entscheidet noch zu fahren. sollte allerdings in so einem fall der chef anweisung geben noch zu fahren, müsste sich der chef verantworten.

normale unvorsichtigkeit und fahrlässikeit ist versichert. denn genau dafür sind versicherungen da. oder in welchem fall würde deiner version nach eine versicherung überhaupt zahlen? wenn ein poller auf einmal aus dem boden springt und da auto anspringt? :D

hapelo schrieb:
Wenn ich mir von jemandem ein Auto leihe und beschädige, dann muss zunächst einmal ich selbst für den Schaden aufkommen (eine private Haftplicht zahlt nicht bei gemieteten oder geliehenen Dingen).


auch das stimmt nicht. wenn ich mein auto jemandem leihe und der macht einen unfall, dann bezahlt meine versicherung. punkt aus. ich kann dann evtl versuchen mein geld wieder zu bekommen, WENN ich dem anderen grobe fahrlässigkeit oder vorsatz nachweisen kann. bzw wird dasd dann meine versicherung tun. ansonsten, wie schon gesagt, dafür sind versicherungen da!

ich persönlich glaube auch dass der chef da irgendwas nicht ganz kosheres gemacht hat, und nun versucht billig aus der sache rauszukommen. auf deine kosten!
 
Zuletzt bearbeitet:
palooza schrieb:
auch das stimmt nicht. wenn ich mein auto jemandem leihe und der macht einen unfall, dann bezahlt meine versicherung. punkt aus.

sofern der dem du das Auto leihst auch berechtigter Fahrer ist stimmt die Aussage, sollte dies jedoch nicht der Fall sein wird ein Strafbeitrag für dich fällig, der u.U. höher ist als der Schaden selbst. ;)
 
palooza schrieb:
auch das stimmt nicht. wenn ich mein auto jemandem leihe und der macht einen unfall, dann bezahlt meine versicherung. punkt aus.
Definiere "meine Versicherung"!
Eine KfZ-Haftpflicht kommt nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Diese würde nur eine Vollkasko übernehmen - davon war aber keine Rede. Also ist nur der, der das Auto geliehen hat haftbar zu machen.
 
brauche ich nicht zu definieren. wenn es eine haftpflicht ist bezahlt sie den einem dritten entstandenen schaden, wenn sie eine vollkasko ist zahlt sie auch meinen schaden. der wichtige punkt war, dass die versicherung zahlt, und nicht der dem das auto geliehen wurde.
 
Ich muss jetzt nochmal fragen:

- Handelt es sich um das Privatfahrzeug des Chefs oder um ein offizielles Firmenfahrzeug?
- Hast du, als du das Auto gefahren hast, auf Anweisung gehandelt oder eigenmächtig?
 
Es ist das Privatauto des Chefs was er aber für die Firma nutzt und auf die Anweisung des Chefs bin ich damit zum kunden gefahren wo ich dann auf einem Parkplatz den besagten Beuler angefahren habe.
Chef hat Vollkasko! Er wartet gerade ab was ihm die Versicherung sagt.

mfg
 
Entscheiden ist glaube ich, ob das Fahrzeug Privateigentum ist oder Firmeneigentum. So wie ich dich verstehe, ist es aber das Privatfahrzug von deinem Chef. Und dann sieht es leider schlecht aus für dich. (Ist quasi die gleiche Situation, als hätte dir ein Kumpel sein Auto mal kurz geborgt und du hättest es dabei beschädigt.) Entweder dein Chef beansprucht seine Kaskoversicherung oder ihr einigt euch irgendwie ohne Versicherung (dann aber trotzdem schriftlich). Die Schuld trägst jedoch du, auch wenn mir das wirklich leid tut für dich (ich spreche da auch aus Erfahrung).

Das einzige, was vielleicht noch irgendwie ziehen könnte, wäre, dass dein Chef dich nicht darüber informiert hat, dass es sich um sein Privatauto handelt. Denn hättest du das vorher gewusst, hättest du ja sagen können, dass du nicht mit diesem Auto fahren willst.
 
sorry aber das ist unsinn. wer sein auto verleiht, haftet, außer in ausnahmefällen. steht aber alles schon mehrfach oben. :rolleyes:
 
Sorry, palooza, aber das ist Unsinn.
Es haftet generell der Unfallverursacher.

palooza schrieb:
brauche ich nicht zu definieren. wenn es eine haftpflicht ist bezahlt sie den einem dritten entstandenen schaden, wenn sie eine vollkasko ist zahlt sie auch meinen schaden. der wichtige punkt war, dass die versicherung zahlt, und nicht der dem das auto geliehen wurde.
Du musst genauer lesen, es geht nicht um Ansprüche ggü. Dritten, sondern um einen selbst verursachten Schaden am Privatfahrzeug des Chefs. ;)
 
Es ist das Privatauto des Chefs, wird aber geschäftlich genutzt.. und der Threadersteller hat sich das Auto nicht geborgt um seine Freundin zu besuchen sondern ebenfalls geschäftlich.

Das ist definitiv nicht die gleiche Situation als wenn man sich das Auto von einem Freund leiht.




Bevor man dem Chef hier aber sowas unterstellt wie Bereicherungsabsichten sollte man erstmal abwarten.. könnte auch nur sein, dass er selber kaum Bescheid weiß. Sieht nämlich für mich so aus.. und manche Menschen denken nunmal wirklich so "wer was kaputt macht, bezahlt es - basta".. völlig unabhängig ob Betriebsunfall oder privat..
 
Da es während der Arbeitszeit passiert ist und so zusagen ein Arbeitsunfall war, zahlt das ganz klar die Firma.

Spinen wir das Spielchen mal weiter, Ich baue einen Unfall und dabei hat das 50.000€ Auto einen Totalschaden.

Muss ich als Arbeiter nun Privatinsolvenz anmelden?
Ich denke nicht ;)
 
Also ich wusste echt nicht, dass es sein Privatauto ist da wir Firmenaufkleber drauf haben :freak: der Chef hat aber schon gesagt, dass ich ja an sich nicht zahlen muss da es ein für ihn sogenanntes Unternehmerrisiko ist wenn er den Angestellten sein Auto zur Verfügung stellt, woraufhin ich ihm dann ja auch gesagt habe, dass ich auch deshalb mich sofort geweigert habe zu bezahlen, dann hat er damit angefangen zu erzählen, dass er sauer gewesen ist weil ich mich angeblich nicht entschuldigt habe, was nicht stimmt, ok ich habe nur gesagt tut mir leid, aber ich meine soll ich mich da jetzt ausweinen oder was!?

Im Endeffekt ob er sich bereichern will oder nicht kratzt mich nicht, die Versicherung wird auf jeden Fall zahlen und nicht zu wenig.


mfg
 
Mal ne ganz andere Frage:

Was zum Henker kann man denn so alles kaputtmachen beim Rangieren gegen einen Poller (der noch dazu relativ niedrig zu sein scheint)? Wie hoch soll denn der Schaden da sein, bzw. lohnt es sich überhaupt, da irgendwas zu reparieren?
 
warscheinlich Stoßstange Kaput.
Also muss ne Neue her + Neu Lackieren Natürlich.


ein verbeultes Firmenauto kommt bei Kunden nicht gut an
 
Der Poller war etwa 50-60cm groß, weil ich den knapp verfehlt habe und somit eine kurze Zeit nicht spürte hat er mir hinten auf der linken Seite die Stoßstange fast bis zum Rad zerkratzt und einen kleinen Teil darüber hinaus zerbeult was nicht mehr ausgetauscht werden kann, da es schon zu dem Wagen-Korpus gehört, der Wagen ist ein Kombi.
 
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