palooza
Lieutenant
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hapelo schrieb:Sorry, palooza, aber das ist Unsinn.
Es haftet generell der Unfallverursacher.
nein, die versicherung des halters (im falle der haftpflich für schaden 3ter, bei vollkasko für alle schäden), ausser (zum 5ten mal) es handelt sich um grobe fahrlässigkeit oder vorsatz.
wenn ich dir mein auto leihe, habe nur eine haftpflicht, du machst einen normalen unfall, bleibe ich auf meinem schaden sitzen. das ist das risiko das ich eingehe wenn ich es verleihe. da kannst du dich auf den kopf stellen, da wird dir kein gericht in deutschland recht geben.
gruss