Autounfall (Versicherungsproblem)

CougarOne

Captain
Registriert
Feb. 2009
Beiträge
3.610
Moin,

mein Bruder hat ein Auto, welches nur auf seinen Namen, und nicht Voll- /Teilkasko versichert ist. Er hat das Auto seinem Freund geliehen und dieser hat einen Auffahrunfall verursacht.
Was sollte er jetzt am besten tun, damit der Schaden meines Bruders und der Schaden des Geschädigten behoben wird?

PS: Bringt es was, wenn der Freund eine Haftpflichtversicherung hat?
 
Hi,

Rein rechtlich ist es (meines Wissens) so, dass die Versicherung eine Vertragsstafe verhängen oder im schlimmsten Fall die Leistung verweigern kann. Vertragsstrafe ist z.B. eine Selbstbeteiligung von 5.000 €.

Das variiert jedoch von Versicherung zu Versicherung, am besten direkt mit dem Versicherungsmenschen klären.

Aus Kulanz berechnen manche Anbieter auch einfach nur nachträglich die Prämie. Das heißt man bezahlt nachträglich die höhere Prämie, die fällig wäre wenn "beliebige Fahrer über oder unter 25 Jahre" angegeben worden wäre.

Aber das ist dann Kulanz der Versicherung. Würde mich nicht darauf verlassen wollen im Ernstfall.

Sieht also wahrscheinlich nicht allzu gut aus wenn dein Bruder als alleiniger Fahrer angegeben war.

VG,
Mad
 
Aufjedenfall der Versicherung melden.
Hat er wenigstens die Polizei gerufen und Fotos vom Unfall gemacht sowie sich alle notwendigen Angaben aufgeschrieben, wie Name, Tel., KFZ-Kennzeichen,etc.?
 
Nö bringt nichts. Den Schaden des Unfallgegners übernimmt die Haftpflicht deines Bruders. Wenn er als alleiniger Fahrer dort eingetragen ist (keine weiteren Personen), wird sie sich das Geld von deinem Bruder wiederholen, da dann kein Versicherungsschutz für den Fahrer bestanden hätte. Den Schaden am Auto deines Bruders muss er wohl selbst bezahlen bzw. versuchen das Geld vom Verursacher zu bekommen.

PS: Das hier ist eigentlich ein Computerforum. Immer wieder erstaunlich was manche hier für Fragen stellen. Von Versicherungsregulierung bis Entscheidungshilfe für Ausbildungs- und Studienfach ist hier alles dabei... :rolleyes:
 
OK, dann werde ich ihm mal die neuen Nachrichten mitteilen. Mal sehen was daraus wird.

Danke euch.
 
mein Vater hat mir damals gesagt: Die 3 F´s verleiht man nicht! ( Fahrzeug, Frau, Füllfederhalter ) da ist schon was Wahres drann.
 
Zunächst einmal gehen die Antworten bisher an der Frage vorbei.

Die Versicherung ist immer Fahrzeuggebunden. Wenn dein Bruder also nur eine Haftpflicht hat, so wird zwar der Schaden am Fremdfahrzeug beglichen den Schaden am eigenen Fahrzeug bezahlt ihm aber niemand. Eine Privathaftpflicht übernimmt solche Schäden auch nicht.

Blöd wird das ganze nur, falls dein Bruder Rabatte zugestanden bekommen hat in denen er sich verpflichtet den Wagen nur selbst zu fahren oder in denen er bestimmte Altersgrenzen eingetragen hat in die sein Kollege nicht passt. Dann muss er auch den Schaden am Fremdfahrzeug selbst begleichen oder eine Ausgleichszahlung leisten. Sowas ist dann aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

In beiden Fällen kann man nur immer wieder sagen...... Eine Freundin oder sein Auto verleiht man nicht an Freunde! :evillol:
 
Wieso sollte die versicherung nicht bezahlen? (Also den Schaden am anderen Fahrzeug) Bei einer KFZ-Versicherung wird ja in erster Linie der Wagen versichert und nicht der Fahrer. Man muss ja angeben wer der "häufigste" Lenker des Fahrzeugs ist. Wenn dein Bruder also sein Auto mal seinem Kollegen leiht, ist er trotzdem noch der häufigste Lenker.

Ob der Schaden an dem Auto deines Bruders von der Haftpflichtversicherung des Kollegen bezahlt wird kann ich dir nicht sagen, aber meistens erhältst du bei einem Anruf bei der Versicherung schnell die Antwort.
 
einblumentopf schrieb:
PS: Das hier ist eigentlich ein Computerforum. Immer wieder erstaunlich was manche hier für Fragen stellen. Von Versicherungsregulierung bis Entscheidungshilfe für Ausbildungs- und Studienfach ist hier alles dabei... :rolleyes:

Hast Du Dir mal die Rubriken des Forums angesehen ? Dieses Forum hat eine Rubrik "Sonstiges". Darin gibt es u.a. eine Unter-Rubrik "Wirtschaft, Recht und Forschung". Insofern ist der Thread richtig platziert und damit ist auch die Frage in diesem Forum völlig berechtigt.

Computerbase hat halt eine sehr große Community und viele "Computerspezialisten" haben auch ein Real Life mit den dazu gehörigen Erfahrungen. In sofern finde ich persönlich es sehr gut, daß man nicht für jeden Fragetyp eine neue Community mit eigenem Webportal suchen muss sondern auch solche "Off-Topic" Fragen hier gestellt werden können.

Man muss die "Sonstiges" Rubrik ja nicht lesen, wenn man nur an Computer-Themen interessiert ist ;)
 
einblumentopf schrieb:
...

PS: Das hier ist eigentlich ein Computerforum. Immer wieder erstaunlich was manche hier für Fragen stellen. Von Versicherungsregulierung bis Entscheidungshilfe für Ausbildungs- und Studienfach ist hier alles dabei... :rolleyes:

Und was soll dann diese Section im Board???
Forum
» Sonstiges
» Wirtschaft, Recht und Forschung

Man man man
 
Die Haftpflichtversicherung ist Fahrzeuggebunden!
Es ist völlig wurscht wer fährt. (Ausnahme: mit der Versicherung ist ein Lenkermindestalter vereinbart, das unterschritten wurde - in diesem Fall kann die Versicherung Regress fodern)
Der Schaden am anderen Auto ist somit erledigt. Die Bonus-Malus-Stufe verändert sich in diesem Fall für deinen Bruder auch nicht.

Der Schaden am eigenen Auto ist bei Eigenverschulden natürlich nicht erledigt. Auf den bleibt nämlich dein Bruder sitzen. (oder der Unfalllenker bezahlt so wie es sich gehört den Schaden)

...ob es Freunde sind, stellt sich meist erst nach Regulierung der ganzen Angelegenheit heraus!
Ja, und hier liegt auch der Hund begraben. Wenn dein Bruder den Bekannten gebeten hat, die Fahrt für ihn zu erledigen, dann kann es sein, dass dein Bruder auf dem Schaden sitzen bleibt, oder bestenfalls nur 50% ersetzt bekommt. (solche Urteile gab es leider schon)
Wenn sich der Bekannte das Fahrzeug ausgeliehen hat, hat er auch vollständig für den Schaden geradezustehen. Wenn er sich weigert zu zahlen, schaut den Bruder aber erstmal wieder durch die Finger und es wird richtig mühsam die Schadenssumme einzutreiben.

Frauen und Autos sollte man wirklich nur an sehr gute Freunde verleihen:D


EDIT: Es steht hier wirklich fürchterlich viel Blödsinn in diesem Thread. Was in meinem Post steht, stimmt 100% und ist keine Meinung oder Erfahrung, die der Bruder vom Cousin zweiten Grades aufgeschnapp hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
D.Buehler [LIE] schrieb:
Wieso sollte die versicherung nicht bezahlen?

Das kommt auf die Art der Versicherung an , bei mir ist es beispielsweise so, dass nur mein Vater und ich versichert sind. Baut jetzt ein Kumpel mit dem Auto einen Unfall, wird die Versicherung rein garnichts bezahlen

mfg
 
#.kFk schrieb:
Das kommt auf die Art der Versicherung an , bei mir ist es beispielsweise so, dass nur mein Vater und ich versichert sind. Baut jetzt ein Kumpel mit dem Auto einen Unfall, wird die Versicherung rein garnichts bezahlen

mfg

Natürlich wird sie das. Es ist nicht umsonst ein "Haftpflicht". Wird durch ein versichertes Fahrzeug einem anderen ein Schaden zugefügt, ist er duch die Haftpflicht in jedem Fall so zu stellen, als wäre ihm der Schaden nie passiert. Die Versicherung tritt in diesem Fall natürlich in Vorkasse und wird sich zumindest einen Teil des Geldes vom Versicherten wiederholen, da der gegen die Vertragsvereinbarungen verstoßen hat (alleiniger Fahrer).
 
@ TE

für das Auto gibt es keine Voll oder Teilkasko richtig?
 
einblumentopf schrieb:
Wenn er als alleiniger Fahrer dort eingetragen ist (keine weiteren Personen), wird sie sich das Geld von deinem Bruder wiederholen, da dann kein Versicherungsschutz für den Fahrer bestanden hätte.
Bis max. 5000 Euro, wie schon geschrieben.
 
@buntstift23: Genau, es gibt keine Voll- oder Teilkasko. So hat er es mir zumindest gesagt.
 
Und falls der 'Ausleihende' eine Privathaftpflicht besitzt und diese auch schon läuft, dann müsste diese die Schäden am Auto deines Bruders Regeln, da diese ja Schäden, die man selbst an Sachen Anderer verursacht, regelt.
 
Samurai76 schrieb:
Und falls der 'Ausleihende' eine Privathaftpflicht besitzt und diese auch schon läuft, dann müsste diese die Schäden am Auto deines Bruders Regeln, da diese ja Schäden, die man selbst an Sachen Anderer verursacht, regelt.

Nö, normal sieht genau diesen Fall die kleine Benzinklausel vor.
 
Zurück
Oben