Autounfall (Versicherungsproblem)

Es gibt Klauseln in Privathaftpflichtverträgen die Autounfälle bei Betrieb eines KFZ ausschließen.
Schnappt euch den Haftpflichtvertrag und lest nach ob dort eine Erwähnung zu finden ist.

Das andere beschädigte Auto könnte eher gezahlt werden, aber auch sowas kann mit bestimmtne Klauseln umgangen werden, wird man nur in der PH finden.

Schaut nach "KFZ im Betrieb" also nicht als Fußgänger irgendwo eine Beule verursachen sondern selbst fahren.




edit: http://www.anwalt24.de/beitraege-ne...sel-tuecke-und-luecke-in-der-haftversicherung

Dadurch, dass der Beifahrer das Fahrzeug bis zur Zapfsäule gefahren hatte, und nicht zuletzt dadurch, dass es sich tatsächlich um ein Problem, welches durch das Führen von Fahrzeugen entstanden war musste die Privathaftpflichtversicherung nicht eintreten
KFZ wurde gefahren, war also in betrieb. Wird euer Problem werden ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn er als alleiniger Fahrer dort eingetragen ist (keine weiteren Personen), wird sie sich das Geld von deinem Bruder wiederholen, da dann kein Versicherungsschutz für den Fahrer bestanden hätte.
Wie wärs, wenn man nichts schreibt, wenn man wirklich überhaupt keine Ahnung hat.:rolleyes:
Die Haftplfichtversicherung ist niemals Fahrergebunden - es ist völlig egal wer fährt. Zu Regressansprüchen kommt es nicht. (Ausnahme Lenkermindestalter in der Polizze vereinbarrt)

Selbst wenn du mit 4 Promille und eingeraucht bis unter den Haarscheitel einen Unfall baust, zahlt die Haftpflichtversicheurng den Schaden. (allerdings wird diese im Anschluss sehr erfolgreich Regress fodern (~5000€))


Und falls der 'Ausleihende' eine Privathaftpflicht besitzt und diese auch schon läuft, dann müsste diese die Schäden am Auto deines Bruders Regeln, da diese ja Schäden, die man selbst an Sachen Anderer verursacht, regelt.
Die zahlt in der Regel nicht. Ja, wenn Papa Versicherungsmakler ist oder man sonst irgendwie überirdische gute Konditionen bekommen hat, kann ich mir das schon vorstellen - aber sonst nicht.
 
Was bist du denn für ein Vollhorst? Natürlich gibt es personenbezogene Haftpflichtversicherungen. Quasi jeder Versicherer bietet heutzutage solche Tarife an um sein eigenes Risiko der Zahlung zu verringern bzw. günstigere Prämien anzubieten. Dies kann wie du schon sagst altersbezogen, aber auch personenbezogen sein. Meine Mutter macht sein nun mehr über 20 Jahren genau das, nämlich diese Regressansprüche einzutreiben. Ich bin quasi mit diesem Thema groß geworden und bilde mir schon ein hier einiges zu sagen zu können. Nicht umsonst wirst du bei jedem Vertragsabschluss oder Tarifrechner gefragt "wer fährt mit dem Auto". Zur Auswahl stehen meist "nur ich selbst", "nahe Angehörige", "Fahrer unter 25 Jahren" und "andere". Je nach dem was du auswählt richtet sich auch die Prämie. Klar bei einem Unfall zahlt die Haftpflicht auf alle Fälle (was anderes habe ich auch nie behauptet). Sollte der Halter jedoch einen Tarif abgeschlossen haben (wie es der Bruder des TE offensichtlich hat), in dem explizit aufgeführt ist, wer das Fahrzeug führt, wird die Versicherung ihn (meißt bis 5000,-) in Regress nehmen, sollte ein anderer mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht haben.
 
Cougar-One schrieb:
Moin,

mein Bruder hat ein Auto, welches nur auf seinen Namen, und nicht Voll- /Teilkasko versichert ist. Er hat das Auto seinem Freund geliehen und dieser hat einen Auffahrunfall verursacht.
Was sollte er jetzt am besten tun, damit der Schaden meines Bruders und der Schaden des Geschädigten behoben wird?

PS: Bringt es was, wenn der Freund eine Haftpflichtversicherung hat?

Ich versteh das Problem nicht.

Der Schaden am Fahrzeug des Unfall-Gegners reguliert prinzipiell die Verkehrs-Haftpflicht des Halters und die hat jeder (bzw. hat jeder zu haben; sie nicht zu haben waere eine Straftat und er muesste den Schaden komplett aus eigener Tasche zahlen).

Die Regulierung des Schadens am Auto deines Bruders wird aller Wahrscheinlichkeit nach aus dem privaten Geldbeutel des Freundes getaetigt werden muessen, denn eine Privathaftpflicht reguliert normalerweise keine Schaeden, die mit dem Gebrauch eines PKWs zusammenhaengen (ist auch nicht ihre Aufgabe).

@einblumentopf
Es gibt einen Grund, warum jeder Fahrzeughalter verpflichtet ist, eine Haftpflicht fuer den PKW abzuschliessen : Weil es unzumutbar ist, einem Dritten das Risiko aufzubuerden, fuer Schaeden an seinem PKW, seiner Person oder mit ihm fahrenden Personen am Ende selber zahlen zu muessen, weil der Verursacher keine oder eine "eingeschraenkte" HP hat.

Was du mit "Tarifen" ansprichst, wirkt sich nur auf das Verhaeltnis zwischen Versicherer und Versichertem aus. D.h. wenn jemand einen Schaden verursacht und dabei grob gegen die Vereinbarungen mit seinem Versicherer verstoesst, so kann dieser unter Umstaenden vom Versicherungsnehmer dafuer haftbar gemacht werden.

Fuer potentielle Regressansprueche des Versicherers gibt es ziemlich enge Grenzen und nicht jeder "Verstoss" gegen die vertraglichen Vereinbarungen loest diese Regressansprueche aus. Ein kurzer Blick in § 5-7 KfzPflVV lohnt sich. Allein das Gesetz entscheidet ueber den Regress, nicht der Versicherungsvertrag !

Beispielhaft: Du hast im Fragebogen bei Abschluss der Versicherung eingetragen, dass du der einzige Fahrer bist. Nun sitzt aber deine Freundin regelmaessig vorm Steuer und baut jetzt einen Unfall.
Auch hier muss die Versicherung leisten und hat keinen Regressanspruch, allerdings schuldest du deiner Versicherung in diesem Fall eine Nachzahlung der entsprechenden Mehrkosten, die du bei korrekter Angabe haettest zahlen muessen, als auch eine Vertragsstrafe (und das koennen je nach Verstoss schonmal 1-2 Jahresbeitraege werden, das kommt aber auf den Vertrag an).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin quasi mit diesem Thema groß geworden und bilde mir schon ein hier einiges zu sagen zu können.
Ändert nichts an der Tatsache, dass du Unrecht hast. Bezüglich Haftpflicht: https://durchblicker.at/autoversicherung/ratgeber/selbstbehalt-nicht-benannte-fahrer
300€ ist aber meilenweit von den 5000€ Standard-Regressforderung weg.
Die Nachzahlung (sagen wir 10% der letzten beiden Jahresbeiträge) ist wohl wirklich zu verkraften.:rolleyes:.

Nochmals: Wenn ein nichteingetragender Fahrer einen Unfall baut, kommt es nicht zu Regressforderungen!
 
Nun gut, wenn Schäden durch führen eines KfZ in den meisten Privathaftpflicht ausgeschlossen ist, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.
 
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