Azubi während einem Streik. Urlaubstage oder Minusstunden?

Gabba91

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Hallo Leute,

ich hätte hier eine kleine Frage und hoffe, dass jemand Rat weiß und sich sogar auskennt.
Meine Freundin ist Erzieherin im Annerkennungsjahr, dem letzten Jahr der Ausbildung. Nun wird am nächsten Montag (bundesweit?) die Arbeit "niedergelegt" und gestreikt.
Da ihr Kindergarten auch mit streikt, ist er an diesem Tag geschlossen. Laut Verdi haben Azubis bei diesem Streik kein Streikrecht.
Ihr wurde nun von der Leitung nahegelegt, einen Tag Urlaub zu nehmen oder Minusstunden zu machen, bzw auch einen Tag unbezahlt Urlaub zu machen. Ihre Bitte diese Zeit als Vorbereitungszeit zu nutzen wurde mürrisch abgelehnt.
Zudem muss sie diesen Samstag wieder an einem Gartentag mithelfen, der normalerweise immer als Überstunden gerechnet wurde. Zusätzlich, um die Arbeitszeit von nächsten Montag "aufzufangen", wurde ihr nächste Woche der kurze Tag um einige Stunden verlängert.

Laut Berufsbildungsgesetz §19 dürfte das doch eigentlich nicht sein oder?


Vielen Dank für eure Antworten,

LG Gabba
 
Da steht nur, dass man weiterzahlen muss, wenn sie freigestellt ist, ist sie ja nicht.

Im Prinzip ist es richtig gelaufen, auch ohne genaue Details zu kennen. Der Träger der KITA hat beschlossen aus betriebsbedingten Gründen an dem Tag zuzumachen, deshalb muss sie nun zusehen, wie sie das wieder auffängt. Es gibt ja auch Firmen die Über Feiertage oder zu Weihnachten oder so "zu machen". Dann muss man auch zusehen wie man die Zeit abfeiert, ob über Überstunden oder Urlaubstage oder wie auch immer.
Wieso tritt sie nicht einfach in die Gewerkschaft ein? Als Azubi zahlt man da doch eh nur einen Appel und ein Ei.
 
Bundesweiter Streik? Bei uns eigentlich nicht (Region Aachen), aber da in den letzten Wochen gestreikt wurde kann ich sagen wie es bei uns gehandhabt wurde. Vorpraktikanten (dazu zähle ich) konnten ohne Besonderheiten zuhause bleiben, Praktikanten im Anerkennungsjahr mussten in eine andere KiTa zur Notgruppe oder Urlaub nehmen, bei Erzieherinnen die nicht in der Gewerkschaft sind wurde es ebenso gehandhabt.
 
Ist schon richtig so.
Wenn sie in der Gewerkschaft wäre, könnte sie mit streiken.
So ist es ein normaler Arbeitstag.
Wenn der Arbeitgeber entscheidet, den Laden an dem Tag dicht zu machen, dann muss das später nachgearbeitet werden oder sie nimmt einen Urlaubstag bzw. baut Überstunden ab.
 
hamju63 schrieb:
Wenn der Arbeitgeber entscheidet, den Laden an dem Tag dicht zu machen, dann muss das später nachgearbeitet werden oder sie nimmt einen Urlaubstag bzw. baut Überstunden ab.

Azubis und Mehrarbeit ist so eine Sache. Diese darf eigentlich nur dann angeordnet werden, wenn es zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlich ist, die sonst nicht anderweitig während der regulären Arbeitszeit vermittelt werden könnten.
Überstunden sollten bei Azubis ebenfalls nur recht selten vorkommen und dann innerhalb eines laufenden zweiwöchigen Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht im Regelfalle schlichtweg keine Notwendigkeit im Ausbildungsverhältnis weder für Überstunden noch für Mehrarbeit. So etwas kommt nur auf, wenn man Azubis als billige Arbeitskräfte versteht und nicht als Kunden.
 
Upps, das habe ich gar nicht gewusst.
Ich war nie Azubi :)
 
Für den TE ist es vor allem wichtig, ob es eine Betriebsvereinbarung betreffend vorübergehende Betriebsschließungen gibt. Gibt es die nicht und hat der Arbeitgeber auch keinen triftigen Grund, dem Arbeitnehmer die Arbeitsaufnahme zu verweigern (evtl. wegen Trunkenheit oder anderer, in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe) ist es sehr gut möglich (je nach Begründung/Auslegung), daß der Tag voll bezahlt werden muß, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hätte für den vertraglich vereinbarte werktäglichen Zeitraum zur Verfügung gestanden. Dies sind jedoch juristische Spitzfindigkeiten.

Fakt ist, Überstunden und angeordnete Mehrarbeit sind in aller Regel nicht zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig und haben ohne triftige Begründung zu unterbleiben, insbesondere auch bei Personen, die auch noch unter das JuSchG fallen. Auch Samstagsarbeit, wenn normalerweise die Samstage als arbeitsfrei gelten, und die Beschäftigung nicht dem Erwerb von Kenntnissen bzw. Fähigkeiten dient, die nicht während der regulären (vertraglichen) Arbeitszeit erworben werden können, ist bedenklich. Jedoch gibt es auch für den sozialen Bereich einige Ausnahmen.
 
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