Bahn scannt Deutschlandticket ein. Wie lange werden die Daten gespeichert?

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echte

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Moin

Wenn man mit seinem Deutschlandticket Bahn fährt, dann scannt der Schaffner ja das Ticket ein.

Dann weiß die Bahn also, wann wir wo mit der Bahn gefahren sind?

Wie lange werden diese Daten gespeichert? Werden die Daten anonymisiert gespeichert oder weiß die Bahn tatsächlich wer wann wo mit der Bahn gefahren ist?

Früher konnte man ja anonym mit der Bahn fahren. Heute geht das scheinbar nicht mehr.
 
echte schrieb:
Früher konnte man ja anonym mit der Bahn fahren. Heute geht das scheinbar nicht mehr.
Und warum soll das heute nicht mehr gehen?

Du kannst dein Ticket ja auch so online, am Schalter oder Automaten kaufen.
Ergänzung ()

echte schrieb:
Dann weiß die Bahn also, wann wir wo mit der Bahn gefahren sind?
Das weiß sie übrigens nicht, denn es werden da keine Routen oder Reisedaten gespeichert.
 
bisy schrieb:
Und warum soll das heute nicht mehr gehen?

Du kannst dein Ticket ja auch so online, am Schalter oder Automaten kaufen.
Weil die Bahn ja das eigene Deutschlandticket einscannt. Und darauf sind ja viele Daten über einen gespeichert.
Die Frage ist nur, ob die Bahn diese Daten speichert?
Ergänzung ()

bisy schrieb:
Du kannst dein Ticket ja auch so online, am Schalter oder Automaten kaufen.
Aber doch nicht das Deutschlandticket. Jedenfalls kann man das Deutschlandticket nicht anonym kaufen.
 
Fahr einfach nicht mehr mit der Bahn…
Im übrigen bewegst du dich im Internet, da könnten entsprechende Stellen auch herausfinden wer du bist…
 
Der TE scheint doch ein Problem damit zu haben, dass man eventuell nachprüfen könnte wo er war…
Zumal man ja mit dem D-Ticket quer durch D fahren kann.. irgendwo wird man aussteigen und dann ist die Verfolgung eh flöten…
 
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Erstaunlich das sich selbst darum Gedanken gemacht wird.
Ich wäre tatsächlich standardmäßig davon ausgegangen das die Bahn sowieso weiß wer oder wann sie nutzt, zumindest mit einem Flatrate Ticket oder generell Online gekauften Ticket.
Aber gut.

Ich hoffe es wird während der Reise nicht vergessen das GPS am Handy auszumachen und nicht die öffentlichen Wlans zu benutzen.

Man kann es auch übertreiben.
Nur meine Meinung ... weiter machen ;)
 
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Da hier wohl eh niemand genaueres dazu weiß, wäre es warscheinlich am Sinnvollsten bei konzerndatenschutz(at)deutschebahn(dot)com zu fragen.
 
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Selbstverständlich werden sie mittracken, ob anonym oder nicht - weiß ich nicht -, aber alleine schon um die Auslastungen der Strecken etc. zu kennen.
 
Aber dann wäre ja noch die Frage, wie lange die Bahn diese Daten speichert.
 
Dann frag die Bahn 🤷‍♂️
 
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@knoxxi Bis man von der Bahn mal eine vernünftige Antwort bekommt, da muss schon ein Wunder passieren. Ist jedenfalls meine Erfahrung.
 
knoxxi schrieb:
Genau. Denn die sollte ja mehr wissen als wir aussenstehenden.
Eine Adresse steht ja schon in Beitrag #11.


echte schrieb:
Bis man von der Bahn mal eine vernünftige Antwort bekommt
Kannst ja versuchen hier einen Bahnmitarbeiter zu finden welcher einblick in die dortige vorgehensweise hat.
 
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Kannst ja mal eine Anfrage nach DSGVO Artikel 15 an die Bahn stellen:
https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/
Vor allem nach (1) d)
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
 
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echte schrieb:
dann wäre ja noch die Frage, wie lange die Bahn diese Daten speichert.
die Bahn kann keine allgemeingültige Speicherfrist angeben.

Wenn Du mehr wissen möchtest

Stelle eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO – Vollständige Auskunft und Kopie von personenbezogenen Daten

Erteilung sämtlicher Informationen gemäß Art. 15 Abs. 1 lit. a–h DSGVO:
• Kategorien personenbezogener Daten
• Zwecke der Verarbeitung
• Speicherdauer oder Kriterien dafür
• Herkunft der Daten (wenn nicht bei mir erhoben)

direkt an die Bahn.

Cu
redjack
 
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echte schrieb:
Dann weiß die Bahn also, wann wir wo mit der Bahn gefahren sind?
Nein, es wird nur abgeglichen, ob du ein gültiges Ticket hast. Das Sammeln weiterer Informationen ist laut DSGVO nicht zulässig

Datenminimierung nach DSGVO (Art. 5 Abs. 1 lit. c) ist das Prinzip, personenbezogene Daten nur in dem Umfang zu erheben und zu verarbeiten, der für einen bestimmten, festgelegten Zweck unbedingt erforderlich ist. Es bedeutet, nur das Nötigste zu sammeln, unnötige Daten zu vermeiden, regelmäßig zu prüfen und zu löschen sowie nur so lange zu speichern, wie es der Zweck erfordert. Dies schützt die Privatsphäre, reduziert Risiken und ist eine gesetzliche Pflicht, deren Nichteinhaltung zu hohen Bußgeldern führen kann.
Die Deutsche Bahn gibt dies explizit an:
Ihre Daten werden strikt nach den Grundsätzen des Art. 5 DSGVO, insbesondere der Erforderlichkeit und der Datenminimierung, verarbeitet.
Was die im Hintergrund machen, ist natürlich nicht bekannt und werden sie offiziell nicht zugeben.
 
Man kauft sich ein personalisiertes Ticket und findet es dann Doof das Daten drauf sind? Wäre es nicht sinnvoller gewesen das vor dem Kauf zu durchdenken?
 
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