News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko-Stecker – bis 960 Watt Modulleistung

ayngush schrieb:
Wer misst misst Mist. Zeigt sich da wohl gerade. Schau auf das Typenschild und nenne die elektrische Anschlussleistung. Lass mich raten: 3600 Watt.
Wurde bereits geklärt und mehrfach drauf hingewiesen

Der Ofen hat 3,6 kW und der Shelly steigt wohl wegen dem "Anlaufstrom" aus
Ergänzung ()

Samurai76 schrieb:
PC Netzteil. Darf nach Norm bis 100A Einschaltstrom. Die meisten Netzteile pendelten beim letzten Test, den ich noch im Kopf habe (so 5 Jahre her), um die 50A. Da schießen beim Einschalten also locker mal eben >10kW über die Leitung und den SchuKoStecker.
Den Test würde ich gerne mal sehen.

100A übersteigt den zulässigen Kurzschluss Strom eines B16 und der Automat fliegt
 
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Zhenwu schrieb:
Den Test würde ich gerne mal sehen.
Den Test finde ich aktuell nicht auf die Schnelle, aber durch die Suche bin ich wieder etwas fitter mit den Werten. Definiert sind diese in der IEC EN 62368-1 (DIN-Norm, kostenpflichtig), aber als Info habe ich gefunden, bei 230V sind bis zu 50A erlaubt, die 100A sind für den 110V Betrieb. Aber diese Zahlen verdeutlichen, warum es eine Zeit lang so viele Nutzer mit Einschaltproblemen mit fallenden Sicherungen gab. 50A ist halt schon nah dran an den (bis zu) 5xNennstrom (B16=80A wo der Automat sofort fallen sollte).
 
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Die Diskussion hier im Thread sind ein spannendes Thema so als Laie für mich. Ich will ja schon länger ein Balkonkraftwerk haben, aber bisher habe ich mich wegen Klärung mit Vermieter und der Anmeldung und Co. nicht getraut. Zudem habe ich ein Beton Balkon. Da ist Anker laut deren eigenen Test immer noch nicht kompatibel mit.
 
@Arne Nur melden, nicht anmelden.
Das ist schon ein Unterschied.

Interessant finde ich, dass hier der Stecker gerne mit Stromfluss aus 2 Richtungen begründet wird. Dabei ändert ein Wieland Stecker doch überhaupt nichts daran :D

Bei mir sind diese ganzen "Bedenken" eh rein theoretischer Natur, da meine Balkonanlage alleine an einer alten Leitung von Durchlauferhitzer hängt. Da gingen früher 3x25A über 5x4mm² und es hängt kein Verbraucher mit an der Leitung.
Die Installation der Dose und den Tausch der Sicherungen habe ich natürlich absolut illegal selbst durchgeführt.

Mit Bescheinigung vom Elektriker dürfte ich da auch mehr anschließen, aber dann entfällt die vereinfachte Meldung.
 
Lolliedieb schrieb:
dafür hätten sie dann gerne eine eigene Dose, einzeln abgesichert, die nichts anderes macht als den Strom von dem BKW aufzunehmen.
Das wäre technisch nachvollziehbar. Das ist aber gar nicht die Forderung des VDE. Die fordern nur diese spezielle Dose. Wie es dahinter aussieht ist nicht definiert.

Nein, es geht nicht wirklich um die Dose, sondern das ein Elektriker raus kommt und beim Setzen der Dose die Installation begutachtet.
 
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Renegade334 schrieb:
Nur melden, nicht anmelden.
Genaugenommen: Registrieren ;)

1763491978355.png


Was neu ist, dass man gleich einen Speicher mit registrieren kann. Das ging bis vor ein paar Wochen nicht so einfach in einem Rutsch.
 
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Es sollte nicht vergessen werden das durch die Registrierung der Zähler bzw die Messeinrichtung getauscht werden müssen. Natürlich nur wenn ein Ferrariszähler noch verbaut ist. Es können dadurch Mehrkosten entstehen. Wird ein intelligentes Messsystem eingebaut steigen die Kosten noch einmal. (Tarife für Wärmepumpen) Mann ist auch ein Stück weit dann den Netzbetreiber ausgeliefert. Wie immer geht es am Ende nur um das Geld. Das sollte man nie vergessen!
 
Brezel schrieb:
Natürlich nur wenn ein Ferrariszähler noch verbaut ist.
Passiert doch bis spätestens 2032 sowieso. Unabhängig davon ob nun Solar verbaut wird oder nicht.
Mit Solar geht es nur schneller, da sich die NB das liebe Geld nicht entgehen lassen wollen.
 
SaxnPaule schrieb:
Was neu ist, dass man gleich einen Speicher mit registrieren kann. Das ging bis vor ein paar Wochen nicht so einfach in einem Rutsch.
Interessant ist das im Zusammenhang damit, dass jetzt massenweise Personen mit gemeldetem Speicher angeschrieben werden, wo denn die Bescheinigung vom Elektriker wäre.
Dabei stand vorher nirgendwo, dass man die für einen Mini Akku bräuchte...

Brezel schrieb:
Es sollte nicht vergessen werden das durch die Registrierung der Zähler bzw die Messeinrichtung getauscht werden müssen.
Der wurde bei mir auch ohne Balkonkraftwerk schon vor Jahren gewechselt.
Jetzt habe ich einen dummen "Smart" Zähler, den ich kaum noch ablesen kann, weil der bei mir im Zählerschrank komplett verplombt wurde (also auch der eigentlich zugängliche Teil) und man zum ablesen des Displays etwas Licht braucht (z.B. Taschenlampe), was aber eine Pin Eingabe triggert und das Display damit auf die Pin Maske umschaltet.

Alles sehr intelligent. Jetzt kann ich meinen Zähler nur noch mittags sinnvoll ablesen.
 
Renegade334 schrieb:
Interessant ist das im Zusammenhang damit, dass jetzt massenweise Personen mit gemeldetem Speicher angeschrieben werden, wo denn die Bescheinigung vom Elektriker wäre.
Dabei stand vorher nirgendwo, dass man die für einen Mini Akku bräuchte...
Naja, ich glaube streng genommen war die Situation umgekehrt: Die Systeme mit Akku sind nie offiziell unter die vereinfachte Regelung (Nur Registrierung notwendig) gefallen. Hat sich nur keiner drum gekümmert.

Ist trotzdem sehr ärgerlich, dass das bei dem Gesetz nicht gleich mit bedacht wurde (auch da hätte man ja z.B. ganz offiziell sagen können, bis z.B. 4kW ist das i.O).
 
Samurai76 schrieb:
PC Netzteil. Darf nach Norm bis 100A Einschaltstrom. Die meisten Netzteile pendelten beim letzten Test, den ich noch im Kopf habe (so 5 Jahre her), um die 50A. Da schießen beim Einschalten also locker mal eben >10kW über die Leitung und den SchuKoStecker.
Und? Was willst du damit sagen?

Gibt halt unterschied zwischen Einschaltstrom und Dauerstrom. Einfach Mal die Charakteristik eines Leitungsschutzschalters anschauen.

https://elektro-wissen.de/images/Kennlinie-LS-Schalter-Z-B-C-K-klein.gif
 
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Nagilum99 schrieb:
Die den Sinn der Sache aber konterkarieren.
Dann hast du einen teuren Adapter der es weiterhin ermöglicht den Schuko "ungeschützt" zu ziehen.
Schon klar, es ging mir nur darum, Kosten zu sparen (u.a. den Elektriker), wenn der Wechselrichter nur über einen Wieland-Anschluss verfügt. ;)
Wobei teuer ist solch ein Adapter mit um die 20 € ja nicht gerade...
 
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raychan schrieb:
Und? Was willst du damit sagen?
Ging zwar nicht an mich, aber auch hier hilft es sich erstmal anzusehen auf welchen Post da geantwortet wurde (und worauf dieser wiederum eine Antwort war).

Vielleicht reagiere ich zu empfindlich, weil selbst betroffen (und sicher auch schon mal selbst "schuldig"), aber gefühlt werden hier im Thread viel zu häufig Sätze (und ganze Posts) kritisiert ohne den Kontext zu beachten.

In diesem Fall ging's ja genau darum, dass Kurzzeitige Spitzen eben ganz normal sind (hier eben PC-NT als ein Beispiel) und daher der Maximalwert, den ein Shelly beim Backofen ausspuckt wenig Relevanz für das Thema Sicherheit hat.
 
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SaxnPaule schrieb:
Das ist schön für dich. Kannst ja auch noch erzählen, dass du ständig bei Rot fährst und bei deiner Steuererklärung schummelst.

Mach was du denkst, aber heul nicht, wenn man dich irgendwann ranbekommt oder die Versicherung das als Grund für einen Schaden vorschiebt und du in der Beweispflicht bist, dass alles konform und angemeldet war...
Die Versicherung kann nicht irgendwas behaupten und der Kunde muss den Gegenbeweis liefern. Die Beweispflicht liegt dann bei der Versicherung. Das wäre ja noch schöner, wenn es umgekehrt wäre. Dann müssten die gar nichts mehr regulieren, sondern würden grundsätzlich einen theoretischen Grund erfinden.
Nicht konform und nicht angemeldet ist zunächst kein Grund eine Versicherungsleistung zu verweigern.

"Wenn man dich ranbekommt" - dann ist es halt eine Inselanlage außerhalb des offiziellen Stromnetzes.
 
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Nagilum99 schrieb:
Die Vermischung des VDE ist dahingehend auch Schwachsinn. Der Wielandstecker löst das Problem der möglichen Überlast nicht.
Die Norm schreibt ja bei >960W Modulleistung nicht nur Wielanddose oder Festanschluss vor, sondern auch eine Prüfung des gesamten Stromkreises durch eine Fachkraft bis hin zum Ablasten. Wenn da Vermieter oder Eigentümergemeinschaft um die Norm wissen und kleinlich sind, wird das ganz fix unattraktiv/unwirtschaftlicht.

Weyoun schrieb:
Man findet online durchaus Adapterkabel.
Verlängerungskabel sind unzulässig. Wenn man sowas verbaut und damit eh auf die Norm pfeift bzw. pfeifen kann weil es Keiner kontrolliert, kann man das Ding auch weglassen.
 
Piktogramm schrieb:
Verlängerungskabel sind unzulässig. Wenn man sowas verbaut und damit eh auf die Norm pfeift bzw. pfeifen kann weil es Keiner kontrolliert, kann man das Ding auch weglassen.
Das ist mir schon klar, dennoch bietet der digitale Bücherhändler entsprechende Produkte ganz unverhohlen an. Ich würde sie selbst auch kaufen. Immerhin wäre ein solcher Adapter hinreichend sicher, wenn man zuerst das Ende mit dem Schuko einsteckt (und dauerhaft eingesteckt lässt) und erst danach den Wechselrichter mit der Wieland-Seite verbindet.
 
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