Moin Moin.
Die Abgeltungssteuer tritt ab 01.01.2009 ja in Kraft und ab dann muss man ja auch für Bausparverträge (außer Riester geförderte wohl) einen Freistellungsauftrag erstellen.
Auf den Schreiben steht das man bis 17.12 für das laufende Jahr den Freistellungsauftrag einreichen muss. Aber wenn die Abgeltungssteuer erst ab 01.01.2009 eintritt warum sollte ich dann bis zum 17.12 überhaupt einen erteilen?
Werden Bausparprämie und Wohnungsbauprämie auch Abgeltungsteuerpflichtig?
Die Abgeltungssteuer tritt ab 01.01.2009 ja in Kraft und ab dann muss man ja auch für Bausparverträge (außer Riester geförderte wohl) einen Freistellungsauftrag erstellen.
Auf den Schreiben steht das man bis 17.12 für das laufende Jahr den Freistellungsauftrag einreichen muss. Aber wenn die Abgeltungssteuer erst ab 01.01.2009 eintritt warum sollte ich dann bis zum 17.12 überhaupt einen erteilen?
Werden Bausparprämie und Wohnungsbauprämie auch Abgeltungsteuerpflichtig?