Bausparvertrag und Abgeltungssteuer?

DerParte

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Moin Moin.

Die Abgeltungssteuer tritt ab 01.01.2009 ja in Kraft und ab dann muss man ja auch für Bausparverträge (außer Riester geförderte wohl) einen Freistellungsauftrag erstellen.

Auf den Schreiben steht das man bis 17.12 für das laufende Jahr den Freistellungsauftrag einreichen muss. Aber wenn die Abgeltungssteuer erst ab 01.01.2009 eintritt warum sollte ich dann bis zum 17.12 überhaupt einen erteilen?

Werden Bausparprämie und Wohnungsbauprämie auch Abgeltungsteuerpflichtig?
 
wenn du einen Steuerberater hast, würde ich den fragen.
 
Auf den Schreiben steht das man bis 17.12 für das laufende Jahr den Freistellungsauftrag einreichen muss.
Der Freibetrag gilt dann für alle Konten, die bei einem Kreditinstitut geführt werden. Lag in der Vergangenheit keine Beschränkung vor, behalten die alten Bescheinigungen ihre Gültigkeit. Andernfalls sollte der Steuerzahler einen neuen Freistellungsauftrag einreichen, sonst wissen die Behörden doch nicht, dass Du eine Freistellung im Jahre 2009 hast und berechnen die Steuer.

http://www.fr-online.de/in_und_ausl...ngssteuer-Freistellungsauftraege-pruefen.html
 
Also muss ich nun überall am besten einen neuen Freistellungsauftrag erteilen obwohl ich bei beschrenkten auch angegeben habe solange bis eine änderung von mir erfolgt.
 
Frage doch am besten mal Deine Bank, die sollten es doch ganz genau wissen.
 
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