Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas verwirrt. Es gab ja dieses Jahr noch mal ein Urteil des Bundesgerichtshof zum Thema Streichen und Auszug.
Soweit ich weiß gelten ja die "starren" Pflichten eh schon nicht mehr.
Wie ist aber die genaue Lage?
Viele Grüße und danke,
Haunt
ich bin gerade etwas verwirrt. Es gab ja dieses Jahr noch mal ein Urteil des Bundesgerichtshof zum Thema Streichen und Auszug.
Soweit ich weiß gelten ja die "starren" Pflichten eh schon nicht mehr.
Wie ist aber die genaue Lage?
Viele Grüße und danke,
Haunt