Bei Auszug streichen?

Bis auf das, dass der TE offensichtlich einen Weg sucht, sich seiner Verantwortung zu entziehen.

Tja ich glaub halt nicht an Altruismus. Außer bei Ameisen.

Die Frage ist doch ganz klar - Es gibt Urteile vom BGH zum Thema renovieren.
Diese sind nicht ganz eindeutig.
Ich dachte mich entsinnen zu können, dass es Anfang diesen Jahres ein neues Urteil gefällt worden ist. ( Natürlich habe ich hierzu google befragt, aber offensichtlich die falschen Suchbegriffe verwendet )
Das ist wohl falsch gewesen ( in Bezug auf, dass es klarer Formuliert worden ist )

Wieso ich eine Frage nach einem Rechtsurteil in einem Rechtforum nicht stellen darf, verstehe ich nicht, außer, dass gewisse Forenteilnehmer offensichtlich trollen wollen.
 
Es ist ganz einfach.
Falls der TE die Räume normal genutzt hat und je nach Raumgruppe seine letzte Farbrenovierung nicht länger als 3,5 oder 7 Jahre zurücklag, muss er jetzt bei Auszug nicht malern, selbst wenn er eine völlig neu gemalerte Wohnung übernommen hatte und nicht gerade alle Zimmer lila oder schwarz verschönert hat.

Wer als Vermieter neu renoviert übergibt, einen Fristenplan und eine Endrenovierung im Wege keiner Individualvereinbarung vorsieht, der hat halt Pech vor Gericht. Anfangs- und Endrenovierung geht wieder per Mietvertragsklausel, dann aber ohne Fristenplan (starr oder flexibel).

Das ist die aktuelle Rechtslage.
 
solche "leute" sind der grund, warum man sich als vermieter immer referenzen von den vorigen vermietern einholen sollte. wer sich mit soviel energie um seine verantwortung drückt, hat sich seinen platz in der gesellschaft selbst ausgesucht...

ich miete etwas und muss es in entsprechendem zustand wieder zurückgeben - basta. aber bei manchen "menschen" scheint es auch normal zu sein, sich zb ein auto zu leihen, darin zu kiffen und zu sauen und dann rumzumeckern, wenn einem die reinigung in rechnung gestellt wird. man kann ja immer noch mit anwälten drohen. und was beschwert sich der vermieter überhaupt? rosa wände mit mintgrünen punkten sind doch hübsch und bohrlöcher sind doch auch kein makel, den man beseitigen muss.

als mieter hat man jede menge rechte - teils sogar abstrus - aber man vergisst, dass man auch pflichten hat. und wenn man sich dann von 20€ für farbe und ein paar stunden seiner kostbaren gammelfreizeit nicht trennen mag, kann man als vermieter nur froh sein, sowas endlich los zu sein.

widerlich :kotz:
 
haunt schrieb:
Die Frage ist doch ganz klar - Es gibt Urteile vom BGH zum Thema renovieren.
Diese sind nicht ganz eindeutig.

Hallo,

und die Antwort ist auch ganz klar. Standardmietverträge formulieren es eben so. Übergeben wie übergeben worden ist. Und was da in Deinem Mietvertrag drin steht und wie Du die Wohnung übergeben bekommen hast, dazu brauchst Du kein BGH Urteil. Das solltest Du selbst wissen und nach lesen können. Aber dazu hast Du bisher noch nichts gesagt. Ich lese hier nur, muss ich renovieren oder nicht. Das ist aber nicht die Frage. So einfach ist das.
 
@ Heretic
Kannst ja dazu nen Beitrag im Politik und Gesellschaftsforum aufmachen anstatt den Thread hier zuzumüllen. Bist doch soviel besser als Ich :-)
Ergänzung ()

@BlubbsDE:

Der Thread artet ja mal wieder in Dimensionen aus...

1. persönliche Motive habe ich - die sind meiner Meinung nach auch gerechtfertigt.
Zum Beispiel wenn kein Handwerker vorbeigeschickt wird wenn die Heizung ausfällt.
Leistungen nicht gehalten werden, oder man einfach Kosten auf den Mieter abwälzt. Zum Biespiel ist durch einen Architektenfehler durch eindrigendes Regenwasser unser Hab und Gut im Keller kaputt gegangen - Hausrat zahlt nicht, weil kein Leitungswasser. Vermieter sieht sich hier auch nicht in der Pflicht. Gut - waren jetzt keine teuren Sachen dabei, aber wenn alle Fotoalben im Arsch sind - ist man doch sauer.
Wie gesagt ich habe meine Motive.

Die Wohnung ist neu gebaut worden und daher im sehr guten Zustand übergeben worden. Allerdings ist der Mietvertrag an sich schon so unfreundlich geschrieben, dass wir fast nicht unterschrieben hätten.

Übergeben wie übergeben worden ist.

Das ist ja nicht richtig - wie sogar in den schon geposteten Links ersichtlich.

ich werde den Vertrag jetzt einfach mal prüfen lassen, dann können wir vielleicht - falls der Thread bis dahin nicht geschlossen worden ist - das Ergebnis hier weiterdiskutieren.
 
Hallo,

aber so funktioniert es nicht. Weder im Mietrecht, noch sonst irgendwo.

Du kannst Dinge, die nicht so gut laufen sind und wo jemand seiner Verantwortung nicht gerecht wird, mit anderen Dingen gegen rechnen.

Wenn Dein Vermieter in der Vergangenheit seinen Pflichten nicht nach gekommen ist, dann hättest Du in diesem Moment reagieren sollen.

Aber wie auch immer. Lass den Vertrag prüfen und schaue dann, was möglich ist. Die einfache Herangehensweise - Übergeben wie übergeben worden ist - die ist schon richtig. Aber richtig, sie wird nur von Vermietern angeboten und im Vertrag formuliert, der auch seine Sache selbst ordentlich macht. Eine frisch gestrichene Wohnung wird eben wieder frisch gestrichen übergeben.
 
Im Endeffekt ist es ja auch müßig, sich hier darüber zu streiten, denn im Zweifel kostet es ihn am Ende dann halt seine Kaution, wenn der Vermieter die Arbeiten nach dem Auszug von einem Handwerksunternehmen machen lässt.
 
Heretic Novalis schrieb:
solche "leute" sind der grund, warum man sich als vermieter immer referenzen von den vorigen vermietern einholen sollte. wer sich mit soviel energie um seine verantwortung drückt, hat sich seinen platz in der gesellschaft selbst ausgesucht...

ich miete etwas und muss es in entsprechendem zustand wieder zurückgeben - basta.

Meines Wissens gab es mal ein Urteil, in dem angegeben wurde, dass nur die "Abnutzungserscheinungen" zu beseitigen sind, die über das "normale" Abwohn-Maß hinausgehen. Sprich: Nach 10 Jahren ist es einfach normal, dass die Wände nicht mehr so weiß sind wie am ersten Tag, dann muss ich auch nicht streichen. Wenn die Wände aber schon nach einem Jahr gelb sind, dann muss ich natürlich streichen, da offenbar in der Wohnung gequalmt wurde und die Abnutzung daher unangemessen hoch ist. Um mal auf dein Auto-Beispiel Bezug zu nehmen: Natürlich muss ein gemietetes Auto in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Aber wenn ich damit sagen wir 2.000 km gefahren bin dann ist ein gewisses Maß an (geringem) Verschleiß (Reifen, Motor) einfach da, und dieser kann/muss vom Mieter nicht beseitigt werden. Genauso sollte es bei einer Wohnung auch sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
|MELVIN| schrieb:
Genauso sollte es bei einer Wohnung auch sein.
korrekt.
hier gehts aber darum, sich wegen eventueller formulierungsfehler (falls man das so nennen kann) vor jedweden arbeiten zu drücken. und das kann nicht sinn und zweck irgendeiner rechtssprechung sein. wenn eine seite nur rechte und die andere nur pflichten hat, läuft was falsch. und wenn eine seite nur nehmen, aber nicht geben _will_ - und das mit infantilem gebaren - hat dieser jemand in einer gesellschaft jedweder art nichts verloren.
 
@ Heretic

hier gehts aber darum, sich wegen eventueller formulierungsfehler (falls man das so nennen kann) vor jedweden arbeiten zu drücken

klar ist meine Intention sich davor zu drücken zu streichen, weil ich nach dem Auszug dazu einfach keine Lust habe. Auf der anderen Seite kann der Vermieter aber auch nicht verlangen, dass ich jetzt gleich nen Malerbetrieb für unseren Nichtraucherhaushalt ohne Tiere beauftrage - und genau aus solchen Gründen gab es den Streit um die Klauseln.

Wie auch immer - da mein Vermieter so schlau war und mich nicht mit starren Klauseln festlegt ist es leider tatsächlich so, dass ich streichen muss :(

Wir dürfen übrigens ziemlich viel streichen - über dem Kühlschrank die Decke, jedes Bild hat nen schönen Schatten hinterlassen...

Damit dürfte dann auch des einen oder anderen die Genugtugung gegeben sein, dass ich jetzt zähneknrischend den Pinsel zwinge.

Dafür wird die Wohnung aber sowas von negatives Karma haben!
 
haunt schrieb:
Wir dürfen übrigens ziemlich viel streichen - über dem Kühlschrank die Decke, jedes Bild hat nen schönen Schatten hinterlassen...!

Und genau dazu sind diese Schönheitsreparaturklauseln nämlich auch da.
Der Mieter sollte es dann (regelmäßig halt) machen, wenn es nötig ist.

So hast Du jetzt einmal so richtig Arbeit - ausgerechnet beim Auszug.

Aber dann hat sich das ja geklärt.
 
So hast Du jetzt einmal so richtig Arbeit - ausgerechnet beim Auszug.

bin mal gespannt was die Vermieterin dann sagt wenn die Wände teilweise beige/weiß sind....
nach 3 Jahren hält es sich aber in Grenzen
 
sieh es von der positiven seite. so sollte es keinen stress bezgl. der mietkaution geben..ein freund von mir hing nun fast 2jahre beim gericht damit. ende vom lied: gehaltspfändung der beklagten. aber das muss ja nicht sein. also sieh es nicht negativ sobald du die kaution hast ;)
 
Falls noch aktuell und da ich mich gerade länger mit dem Spaß auseinandergesetzt habe:
Die gesamte Klausel ist unwirksam und es besteht für den Mieter keinerlei Verpflichtung, Schönheitsreparaturen auszuführen. Fristenplan kein Problem, allerdings ist die folgende Klausel unwirksam:

"Heizkörper und Hiezrohre sind weiß zu streichen. Der Anstrich an Wänden und Decken hat in weiß oder einem anderen neutralen Farbton zu erfolgen."

Die Klausel verpflichtet den Mieter auch dazu, während der Mietzeit einen bestimmten Farbton zu wählen. Daran hat der Vermieter kein berechtigtes Interesse und der Mieter wird unangemessen benachteiligt.
Dazu BGH NJW-RR 2009, 656:
Der Senat bleibt bei seiner Rechtsprechung, wonach den Mieter in seiner Farbwahl während des laufenden Mietverhältnisses unangemessen einengende Schönheitsreparaturklauseln insgesamt unwirksam sind, ebenso wie nicht am Dekorationsbedarf orientierte Endrenovierungsklauseln. (Leitsatz der Redaktion)

BGH, Urteil vom 18. 2. 2009 - VIII ZR 166/08
 
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