Bei Feuerwerk in Dorf beschädigter PKW - laut Versicherung kein Verschulden des Feuerwerkzünders

Blackland schrieb:
[...]

€: Ach ja, an den TE: Genau deswegen wird es auch keine gültige Antwortformulierung an diese Versicherung geben können. Da brauchst Dir keine Hoffnung machen. ;)

Na, gute und substantiierte Antworten auf so ein Schreiben fallen mir genug ein. Warum sollte man sich keine Hoffnungen machen?

Mal abgesehen davon, dass es halt schlicht nicht mein Fall ist.
 
Idon schrieb:
Na? Was ist euer Bauchgefühl? Oder gar juristische Expertise? ;)

Als Großstadtbewohner ...
Reines Bauchgefühl:
Wenn jemand in der Silvbesternacht seine Karre so abstellt, dass sie Schaden nehmen kann -> selber Schuld
 
Idon schrieb:
Weil das Auto des A beschädigt wurde. Von Feuerwerk, welches der N gezündet hat.

Was ist, wenn er das Feuerwerk richtig bedient hat und den Mindestabstand eingehalten hat?
Wo ist dann die rechtliche Grundlage, nach der er haften soll?
 
§ 823 BGB.

Der Mindestabstand (!) war offensichtlich nicht mindest genug. Sonst gäbe es keine Schäden. Ganz einfach. Selbst mit einfacher Fahrlässigkeit ist man da dabei.
 
Mein Bauchgefühl sagt, dass der N vom Abstand her genügend Sorgfalt im Umgang mit so einer Batterie hat walten lassen. Dafür spricht wohl die Feuerwerkskategorie, die hier jemand vorgebracht hat. Hat er vielleicht bei der Sicherung gegen ein Umfallen nicht genügend Sorgfalt walten lassen? Oder gibt's noch andere Punkte in der Norm außer dem Abstand, auf die man Acht geben muss (ich habe nicht gegoogelt)? Muss ein Durchschnittsmensch diese Punkte kennen? Ist ihm das zuzumuten?
 
@Todesstern85

Wäre es mein Fall, wäre ich gar nicht erst auf Ns Versicherung gegangen, sondern direkt auf N.

Mir wäre doch völlig egal, was irgendeine Versicherung sagt. Die labern aus meiner ganz persönlichen Sicht alle zusammen 24/7 nur Bullshit. Ihren Kunden gegenüber und natürlich auch Geschädigten.


@mental.dIseASe

Hätte N genug Sorgfalt walten lassen, gäbe es dann Schäden?
 
DuckDuckStop schrieb:
Wenn nichts passiert gibt es auch nichts zu regulieren, prüfen oder abzuwehren, sehe da keinen Irrtum.
Oh, dann bitte mal die Lottozahlen der nächsten 4 Wochen senden. Du scheinst ja in die Zukunft blicken zu können! :D ;)

Todesstern85 schrieb:
Was ist, wenn er das Feuerwerk richtig bedient hat und den Mindestabstand eingehalten hat?
Wo ist dann die rechtliche Grundlage, nach der er haften soll?

Es zählt das BGB und es gibt halt einen Anspruchsteller. "Wo kein Kläger, da kein Richter." Jedoch genau diesen Kläger gibt es! Das ist doch das ganze Problem an der Sache!

1.) Es wurden Ansprüche gestellt und (erst mal) 2.) zurück gewiesen. Jetzt wäre die Sache erledigt, wenn der Anspruchsteller für sich sagt: Okay, Pech gehabt. Aber genau das scheint nicht der Fall zu sein und nun ist der Ball wieder zurück gegeben. Nun muss der Anspruchsteller 3.) belegen und beweisen, dass die Ablehnung einer Haftung ganz oder teilweise falsch ist.

Das alles und die Grundlagen habe ich ausführlich schon beschrieben - liest anscheinend niemand. :(

Idon schrieb:
Hätte N genug Sorgfalt walten lassen, gäbe es dann Schäden?
Man kann genügend Sorgfalt walten lassen und trotzdem können Schäden entstehen. Davon ist doch niemand befreit!? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn wir in dem (fiktiven) Fall davon ausgehen, dass sämtliche Angaben stimmen, also N zweifelsohne für den Schaden von A verantwortlich ist, dann sagt mein Rechtsempfinden (welches nicht zwangsläufig mit Rechtssprechung deckungsgleich sein muss) auch, dass N für den Schaden aufzukommen hat.

Also stellt A seine Forderungen an N und wie dieser weiter vorgeht, ist erstmal sein Bier.

Soll doch N seine V verklagen, wenn sie nicht zahlen möchte, oder dann den Hersteller der Feuerwerksbatterie, weil diese anscheinend außerhalb der Spezifikation gelaufen sein muss (na viel Spaß mit irgendwelchen Gutachtern).

Ich habe ehrlich gesagt noch nie davon gehört, dass man, zumindest Privat <-> Privat, durch irgendwelche Umstände nicht Schadensersatzpflichtig wäre.
Gibt es in diese Richtung wirklich Urteile?

Edit:
Fiktiver Fall: Jemand entsorgt seine Zigarette in einem dafür vorgesehenen Mülleimer, ist sich sicher, dass er diese ordnungsgemäß gelöscht hat aber es kommt trotzdem zu einem Brand, der das Eigentum einer anderen Person beschädigt.

Wie ist hier der Sachverhalt, wenn eindeutig belegbar ist, dass diese Zigarette zu einem Brand führte?
Wer bleibt auf entstandenen Kosten sitzen?
 
mental.dIseASe schrieb:
Mein Bauchgefühl sagt, dass der N vom Abstand her genügend Sorgfalt im Umgang mit so einer Batterie hat walten lassen. Dafür spricht wohl die Feuerwerkskategorie, die hier jemand vorgebracht hat. Hat er vielleicht bei der Sicherung gegen ein Umfallen nicht genügend Sorgfalt walten lassen? Oder gibt's noch andere Punkte in der Norm außer dem Abstand, auf die man Acht geben muss (ich habe nicht gegoogelt)? Muss ein Durchschnittsmensch diese Punkte kennen? Ist ihm das zuzumuten?
Ein Durchschnittsmensch kennt die abstrakten Gefahren die von Feuerwerk ausgehen und das reicht aus. Damit kann man nämlich die Möglichkeit eines Schadensfalles vorhersehen und sich Gedanken darüber machen, wie dieser verhindert werden kann. Wenn man dann zudem Ergebnis kommt, dass man das nicht garantieren kann, dann unterlässt man es einfach. Wenn man sich geirrt hat, dann haftet man.
Das mit dem Umfallen entsprang btw. meiner Phantasie.

hamju63 schrieb:
Als Großstadtbewohner ...
Reines Bauchgefühl:
Wenn jemand in der Silvbesternacht seine Karre so abstellt, dass sie Schaden nehmen kann -> selber Schuld
Ich denke das siehst du anders, wenn es dein Auto ist. Viele Großstadtbewohner haben keine Möglichkeit ihr Auto sicher abzustellen. Ich sehe dein Argument, dass es eben an Silvester viele tun und das Feuerwerk vorhersehbar ist. Daraus einen Freifahrtschein für Sachbeschädigungen abzuleiten geht trotzdem nicht.

DuckDuckStop schrieb:
@FuTur3d Wer sagt denn was von umkippen der Batterie?
Meine stereotype Phantasie. ;)

Ich finde die zentrale Frage ans Bauchgefühl ist: Wieso sollte ein Dritter auf seinem Schaden sitzen bleiben, der durch jemand anderen verursacht wurde.
Da kann man doch nicht sagen: Die abstrakte Gefahr ist mir bekannt, aber ich habe die Bedienungsanleitung gelesen und Feuerwerk ist gemeinhin als nahezu unfehlbar zuverlässig bekannt.
Die Mitverschuldensfälle stellen im Übrigen auch alle darauf ab, dass die abstrakte Gefahr von Feuerwerk bekannt ist und man sich deshalb aufgrund seiner allgemeinen Lebenserfahrung davon entfernt und sich der Gefahr nicht mutwillig aussetzt. Das mag man auch für Autos gelten lassen, aber dann muss man die schon in besonderem Maße gefährdet abgestellt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Idon schrieb:
Wäre es mein Fall, wäre ich gar nicht erst auf Ns Versicherung gegangen, sondern direkt auf N
Dann N das seiner Versicherung gemeldet und du hättest die gleiche Ablehnung bekommen.

Du schreibst dann wieder n und bekommst wieder ne Antwort vom VR.

Ändert also nichts, nur dass nen anderer Name im Briefkopf steht.

Das geht dann so weiter bis zur Klage, der Versicherer vertritt N vor Gericht. Und der Richter entscheidet dann ob N haftbar zu machen ist oder nicht, wenn ja tritt die Versicherung in die Regulierung ein, wenn nein dann zahlt weder die Versicherung noch N.

Wo genau ist da jetzt der Mehrwert, dass du dich direkt an N gewandt hast?
 
Er meint sicher, dass man das persönlich und per Handschlag regeln kann. ;)
 
Eines steht doch fest, wer in diesem konstruierten Fall zu einer anderen Ansicht kommt als "Es kommt drauf an." hat wenig juristischen Sachverstand. ;-)
 
Richtig, der persönliche Druck ist massiv erhöht, wenn nicht die Versicherung alles bearbeitet, sondern man jedes Mal selbst den Laufburschen spielen muss und dann auch noch auf'm Dorf.


Versicherungen werden ständig verklagt. Privatpersonen nicht so oft.

Dazu kommt eben der (legale) Druckaufbau über andere Punkte.
 
Nein. Die Privatperson wird natürlich verklagt, welche jedoch die Prozessführung an den Versicherer abgeben muss! ;)

Sofern sie einen hat. Ansonsten sieht es duster aus.
 
Klar, aber als Anspruchsteller kann ich meine Briefe und damit meinen Druck richten, an wen ich will.
 
Ich weiß ja nicht ob sich wirklich viele Personen unter Druck setzen lassen wenn sie alle paar Wochen ne Mail oder Brief weiterleiten müssen.
 
Ja, der Effekt ist oft spürbar. :)

Ist wie mit Anzeigen nach z. B. § 315c StGB. Auch wenn die Anzeige im Sande verläuft, so ist die Aufregung ein paar Wochen/Monate doch extrem. Jeder Gang zum Briefkasten bringt große Freude mit sich.
 
Idon schrieb:
Klar, aber als Anspruchsteller kann ich meine Briefe und damit meinen Druck richten, an wen ich will.
Natürlich. Es geht einfach oder umständlich, die Wahl trifft jeder für sich selbst. :D
 
Das Ziel ist so gut wie nie die Klage, sondern eine außergerichtliche Einigung zu eigenen Gunsten.
 
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