Wenn wir in dem (fiktiven) Fall davon ausgehen, dass sämtliche Angaben stimmen, also N zweifelsohne für den Schaden von A verantwortlich ist, dann sagt mein Rechtsempfinden (welches nicht zwangsläufig mit Rechtssprechung deckungsgleich sein muss) auch, dass N für den Schaden aufzukommen hat.
Also stellt A seine Forderungen an N und wie dieser weiter vorgeht, ist erstmal sein Bier.
Soll doch N seine V verklagen, wenn sie nicht zahlen möchte, oder dann den Hersteller der Feuerwerksbatterie, weil diese anscheinend außerhalb der Spezifikation gelaufen sein muss (na viel Spaß mit irgendwelchen Gutachtern).
Ich habe ehrlich gesagt noch nie davon gehört, dass man, zumindest Privat <-> Privat, durch irgendwelche Umstände nicht Schadensersatzpflichtig wäre.
Gibt es in diese Richtung wirklich Urteile?
Edit:
Fiktiver Fall: Jemand entsorgt seine Zigarette in einem dafür vorgesehenen Mülleimer, ist sich sicher, dass er diese ordnungsgemäß gelöscht hat aber es kommt trotzdem zu einem Brand, der das Eigentum einer anderen Person beschädigt.
Wie ist hier der Sachverhalt, wenn eindeutig belegbar ist, dass diese Zigarette zu einem Brand führte?
Wer bleibt auf entstandenen Kosten sitzen?