Bei WG-Suche betrogen worden?

Lausor

Lieutenant
Registriert
Dez. 2009
Beiträge
813
Hallo liebe Community,

folgendes ist mir passiert:

Ich war auf der Suche nach einem WG-Zimmer (3er-WG), da ich zum Sommersemester 2011 (01.04.)
mit dem Studium anfangen wollte.
Letztenendes hatte ich auch eines gefunden und der Zimmerbewohner, der auszieht, und ich einigten uns auf eine Kaution in Höhe einer Kaltmiete + eine Abschlagszahlung für diverse Einrichtungsgegenstände und Utensilien.
Die Überweisung wurde schon getätigt.

Der Mietvertrag sollte mit den anderen beiden Hauptmietern vereinbart werden.

Nun habe ich eine email von einem Mitbewohner, der auch Hauptmieter ist, erhalten und dieser schreibt mir, dass die WG aufgelöst wird!

Kann ich nun meine Kaution + Abschlagzahlung zurückfordern?
Die mail kam erst 3 Tage, nachdem die Zahlung geleistet wurde.
Sollte ich einen Anwalt einschalten, da dies für mich nach Batrug aussieht.

Danke für eure Ratschläge
 
ja du kannst deine kaution natürlich zurückfordern. ob es nun bertrug ist kann man so nicht sagen. wenn du kein geld zurückbekommst dann ist es betrug
 
ich hoffe doch das ganze wurde schriftlich festgehalten?

wenn ja dürfte es kein problem sein... aber auch wenn nicht sollte das ganze eig auch ohne anwalt über die bühne laufen. haste schonmal die herren angerufen? vllt wurde das geld schon zurücküberwiesen und dauert noch bis es da ist bzw war zu dem zeitpunkt noch nicht auf dem konto der anderen...
 
nein, habe die mail mit der auflösung der wg heute erst erhalten und es meldet sich noch keiner.

ich denke, dass ich das geld für die kaution zurückkriegen MUSS, da es ja eine Kaution ist.
Aber was ist mit der Abschlagszahlung? Habe ich da irgendein Recht auf Rückerstattung, da für den Abschlag keine Gegenleistung erbracht wurde, wie Mitbenutzung der Möbel & Elektronik, usw.
 
auch den abschlag solltest du zurückerhalten da du ja noch nicht eingezogen bist und du somit wie erwähnt keine leistung erhalten hast
 
Hoffen wir mal, dass Du ohne probleme dein Geld zurück bekommst.
Studenten sollten ja eigentlich untereinander recht fair sein, und das eine WG aufgelöst wird, kommt ja auch öfter mal vor.
Rechtlichen Beistand würde ich erstmal aussenvor lassen, einfach den "vermieter" anschreiben und darum bitten, dir dein Geld zurück zu überweisen.

Sollte er sich dagegen währen, und deine Forderung nicht anerkennen, hast du natürlich die möglichkeit, das ganze gerichtlich zu klären.
Wenn du bereits eine schriftliche Erklärung hast, in der niedergelegt wurde, dass das Zimmer zu deiner Verfügung stehen wird. Solltest du kein Problem haben, deine Zahlung zurück zubekommen.
Hast du einfach nur Blauäugig Geld überwiesen, war das, um es vorsichtig auszudrücken, ganz schön blöd.
Letzendlich ist ein Richter aber auch ein Mensch, und wird verstehen, dass Du nicht einfach wildfremden Leuten Geld überweist. Trotzallem -rein juristisch dann eine kniffelige Sache. Eigentlich hättest du kein Anspruch auf dein Geld.

Aber Kopf nicht hängen lassen. Wie gsagt, ich hoffe Studenten sind fair untereinander ;)
 
...wenn du es schriftlich hast,sollte es ja auch keine Probleme geben. Ist ja wie du schon selber festgestellt hast nur eine Kaution.
 
wenn die überweisung nicht länger als 14 tage her ist, kannst du auch einfach zur bank gehen und die überweisung stornieren. bekommst unmittelbar dein geld zurück und allen beteiligten sollte klar sein warum.
 
Überweisungen kann man nicht stornieren. Was du meinst sind evtl. Lastschriften
 
Eraz schrieb:
Überweisungen kann man nicht stornieren.

Kann man schon. Jedenfalls solange sie noch nicht gebucht worden ist. Da das allerdings recht fix geht, ist es aber meist schon zu spät, wenn man sich umentscheidet.
 
Laus schrieb:
nein, habe die mail mit der auflösung der wg heute erst erhalten und es meldet sich noch keiner.

und du hast keine handynummer o.ä. bekommen womit du die direkt ,außer email erreichen kannst ? ^^
 
Zurück
Oben