News BGH: Ebay-Auktionen sind Angebote unter Vorbehalt

Fetter Fettsack schrieb:
... Solange die Klage schlüssig formuliert ...

Das ist ja das Problem. Schlüssig ist der Vergleich eines Marktpreises mit einem laufenden Gebot eben nicht, und das ganz klar.
 
miac schrieb:
Hat sich der Zustand des Artikels "verändert", sollte der Verkäufer einen Ausgleich oder den Marktpreis erstatten müssen.

Naja, sie versteigern irgendwas zerbrechliches und irgendwie geht das Ding kaputt. Doppelt Pech oder wie?

Wenn die Auktion beendet ist, dann mag das was anderes sein. Überhaupt frag ich mich, wie einer etwas einklagen will, solange die Auktion noch läuft? Nur weil er zu diesem Zeitpunkt der Höchstbietende ist, bedeutet das nicht, das er am Ende auch die Autkion gewinnt.
 
Das ist ja das Problem. Schlüssig ist der Vergleich eines Marktpreises mit einem laufenden Gebot eben nicht, und das ganz klar.

Bei Schlüssigkeit geht es mWn darum, dass sich das Klagebegehren aus dem geschilderten Rechtsgründen prinzipiell ableiten lässt. Inwieweit das dann faktisch im jeweiligen Sachverhalt der Fall ist, ist in einem Verfahren zu klären. Genau das ist ja auch der Sinn dessen (weil es dort auch die ganzen Verfahrensgarantien, wie sie bspw. aus dem fair trial der EMRK ausfließen, gibt).

Hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Schlüssigkeit) ist es nochmals besser erklärt. In dem Abschnitt über Prozessrecht.

EDIT: Zumal es nicht per se unlogisch ist, dass jemand um einen sehr niedrigen Preis etwas erwirbt und dann um seinen realen Marktwert weiterveräußert. Oder es sich einfach behält, der Vermögenszuwachs ist ja dennoch da.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fetter Fettsack schrieb:

Aber Ebay ist ein großer Markt, wie kann erwartet werden dort unter Marktpreis etwas zu bekommen?

Das mit der Schlüssigkeit ist genau der Teil mit dem Anwälte Geld verdienen, weil man sich um die Nuancen streitet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
ZeT schrieb:
Naja, sie versteigern irgendwas zerbrechliches und irgendwie geht das Ding kaputt. Doppelt Pech oder wie?

Wenn Du etwas versteigerst, dann solltest Du schon dafür sorgen, daß das Teil bereits sicher verpackt ist und nicht weiter verwenden. "Verändern" hatte ich ja auch in Anführungszeichen geschrieben, denn leider greift die vorzeitige Beendigung von Angeboten schon ziemlich um sich. Und da kann man schon vermuten, daß das häufig passiert, wenn abzusehen ist, das der gewünschte Preis nicht erreicht wird.

Ein anderes Phänomen ist, daß Du bei vielen Auktionen als Verkäufer eine "private Nachricht" bekommst, wonach du die Auktion vorzeitig beenden sollst und das Teil dann unter der Hand weggehen soll.

Ebay könnte ja ein Log führen und die Verkäufer sperren, wenn das häufiger passiert.
 
Ich hab jetzt insgesamt 51 mal mit Paypal verkauft, und obwohl zu Anfang Jeder mit bieten durfte, nicht einmal Probs mit PP gehabt. Vielleicht kannst du die PP Probleme grob eingrenzen.

Ich auch nicht.

Aber hier ließt man es regelmäßig. Wenn Ware dann beim Käufer defekt ist oder ähnliches.

Da ich nur Dinge verkaufe wo Ärger unwahrscheinlich ist und grundsätzlich nur mit Trackingnummer versende ist mir auch noch nie was passiert.
Aber wenn was passiert dann kriegt der Käufer in der Regel immer sein Geld wieder und behält wohl auch die Ware wenn man Pech hat.
 
Zotac2012 schrieb:
@Pandora

Scheinbar hast Du das Urteil nicht richtig gelesen, Sorry. Es ist ja schon mehr als einmal vorgekommen das ein Anbieter Ware verkauft hat, die dann beim Käufer nicht funktionsfähig war. Und der Verkäufer behauptet hat, als die Ware versandt wurde war alles in Ordnung. So einfach geht das natürlich nicht und wer sich dagegen absichern will , sollte eigentlich empfangene Ware nur im beisein eines Rechtsanwaltes öffnen. Sorry, aber ich würde nie was bei e-Bay kaufen, weil es das Risiko nicht Wert ist.

mfg Zotac2012

ich dachte deine Sorte wäre ausgestorben, zumindest in einem IT-Forum erwarte ich dieses Geschwätz aus der Steinzeit nicht mehr.

@spacepilot11: das ist ja das ärgerliche daran. Du kannst kaum noch dinge verkaufen, bei denen du den artikel als defekt beschreibst oder sonst was. Es gibt immer wieder irgendwelche Spezialisten, die bei einem artikel den du ausdrücklich als defekt verkaufst doch noch irgendwas anderes erwarten als defekt. und wenn diese Herren dann den PayPal Käuferschutz anrufen hast du immer erst mal als Verkäufer das nachsehen.

Aber ich finde das Urteil einfach nur fern von der Praxis und der eBay Realität. Das können nur Leute so entscheiden die von eBay keine Ahnung haben. Ich hatte noch nie das Gefühl einen Artikel sicher zu haben oder ähnliches, wenn die Auktion noch nicht mal zu Ende war. Und wenn ich ein Angebot vorzeitig beende, dann kann es nicht sein das der zu letzt Höchstbietende sich darauf berufen kann, dass er es zu dem Preis auch bekommen hätte. Das Urteil ist einfach murks.

Naja mir solls egal sein, ich lasse immer einen Kollegen bis zu dem Preis mitbieten zu dem ich es weggeben würde, vorher nicht. und bei 10% eBay Gebühren und 2% PayPal habe ich da auch überhaupt kein schlechtes gewissen. Wurde ein Artikel anderweitig verkauft, gehe ich sicher dass ein Kollege der höchstbietende ist und beende das Angebot vorzeitig. Zumindest da kann ich mir sicher sein, dass nicht irgendein Schmierfink mit ner Klage auf Erfüllung kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hovac schrieb:
Der Skandal ist, das ein deutsches Gericht die Klage überhaupt zugelassen und damit die Bearbeitungszeit tatsächlicher Klagen verzögert hat.

Jemand klagt die Differenz zwischen einem Schätzpreis (Marktpreis) und einem Zwischengebot ein. Das Zwischengebot ist vollkommen bedeutungslos, niemand weiß was bei Ablauf der Auktion herausgekommen wäre, könnten ja auch 6000€ werden.
Das sehe ich genauso. Der Kläger geht ja davon aus, das er den Artikel für ~1500€ bekommen hätte und ihm somit ein Verlust von 3500€ entstanden ist.
Das ist aber ziemlicher Blödsinn, da keiner weiß ob er die Auktion zu diesem Preis gewonnen hätte.

Bei einer laufenden Auktion hat man kein Anrecht auf den Artikel. Es kann immer passieren das der Artikel während der Auktion kaputt geht.

Ich hab auch schonmal ein Mainboard verkauft. Das war während der Auktion noch in Betrieb. Beim Ausbau des Boards hab ich es kaputt gemacht. Niemandem der Bieter ist dabei ein Schaden entstanden, den Schaden hatte ganz allein ich.
 
WhiteShark schrieb:
/signed

Zumal man als Verkäufer die Auktion AFAIK eh nicht mehr abbrechen kann wenn die "heiße Phase" beginnt (12h vor Auktionsende). Da bis auf die letzten Stunden eh nichts vorhersehbar ist was den Preis betrifft bringt es eh nichts vorsichtshalber 2 Tage im voraus die Auktion zu canceln.


EDIT: siehe hier: Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?

Nur mit Einschränkungen wenn es bereits Gebote gibt: "Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Ich habe das so verstanden, dass weder der Käufer zahlen muss, wenn er nicht will, noch der Verkäufer den artikel verkaufen.
Alles wischi-waschi.
 
Ruff_Ryders88 schrieb:
Naja mir solls egal sein, ich lasse immer einen Kollegen bis zu dem Preis mitbieten zu dem ich es weggeben würde, vorher nicht. und bei 10% eBay Gebühren und 2% PayPal habe ich da auch überhaupt kein schlechtes gewissen. Wurde ein Artikel anderweitig verkauft, gehe ich sicher dass ein Kollege der höchstbietende ist und beende das Angebot vorzeitig. Zumindest da kann ich mir sicher sein, dass nicht irgendein Schmierfink mit ner Klage auf Erfüllung kommt.

Wow, das nenne ich einfach ... , sorry mir fällt beim besten Willen nichts ein, wofür ich mir nicht einen lebenslänglichen Forums-Bann verdienen würde.

Genau wegen solcher krimineller Praktiken, und das ist keine Beleidigung, denn dein geschildertes Verhalten erfüllt eindeutig den Tatbestand des Betruges, macht eBay seit vielen, vielen Jahren überhaupt kein Spaß mehr. 3, 2, 1, meins - das ich nicht lache. Ich hab schon bei eBay erlebt, daß (technische) Artikel gebraucht teilweise über den aktuellen Neuwert gesteigert wurden. Da waren dann genau solche Praktiken im Spiel, von Leuten die von einem ehemaligen Anschaffungspreis ausgingen.

Aber dein rechtswidriges Verhalten hier noch rechtfertigen zu wollen, das grenzt beinahe an eine Anleitung zum kriminellem Handeln. Und ist ebenfalls ein Verstoß gegen die Foren-Regeln:

Allgemeines Verhalten
Diskussionen werden mit Argumenten geführt, nicht mit Meinungen. Diese Argumente werden fair und sachlich vorgetragen und auf ebensolche Weise attackiert und verteidigt. Nicht erwünscht sind unter anderem:

•Rechtswidrige, pornografische oder menschenverachtende Inhalte.
...

Daher fordere ich die Moderation offiziell auf, deinen Beitrag entsprechend zu würdigen.

PS: Habe den Beitrag der Moderation gemeldet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das absichtliche Überbieten durch einen Freund ist aber eine gute Möglichkeit um sich vor solchen Bietern wie dem Kläger hier zu schützen.
Liegt auch an den Ebay-Richtlinien

Nur mit Einschränkungen wenn es bereits Gebote gibt: "Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen."
Dazu kommt, das man ein Angebot nur beenden darf, wenn der Artikel ohne eigene Schuld kaputt/verschwunden/usw ist.
Wenn der Artikel in den letzten 12 Stunden kaputt geht, soll man ihn trotzdem verkaufen.
Da ist es sinnvoller wenn ein Freund einfach überbietet, dann muss man sich mit niemandem rumärgern und erhält auch keine schlechte Bewertung.
 
BlackWidowmaker schrieb:
Ich hab schon bei eBay erlebt, daß (technische) Artikel gebraucht teilweise über den aktuellen Neuwert gesteigert wurden. Da waren dann genau solche Praktiken im Spiel, von Leuten die von einem ehemaligen Anschaffungspreis ausgingen.
Dabei darf aber auch nicht vergessen werden, dass niemand dazu gezwungen wurde, ein Gebot über dem ehemaligen Anschaffungspreis abzugeben.
Wenn die Schnäppchenmentalität das Gehirn abschaltet und man einen Artikel für 200 kauft, den es im Laden neu für 170 gibt, ist den Leuten nicht mehr zu helfen.
Die Höhe des Gebotes und die Grenze bis wohin man mitbietet, bestimmt jeder Teilnehmer selbst.
Dabei ist es unerheblich von wem die vorherigen Gebote stammen, denn wenn der Käufer bereit war 200 zu bieten, dann war es ihm das anscheinend auch wert.

Das ist wie nachträglich über Versandkosten zu jammern.
Wenn da 10 Euro steht, aber das Porto nur 5,90 beträgt, braucht sich trotzdem niemand beschweren.
Es standen nämlich vorher deutlich 10 Euro da und mit Abgabe des Gebotes war auch damit zu rechnen, dass diese 10 Euro beim Kauf fällig werden.
Wie sich die Versandkosten zusammensetzen, spielt dabei keine Rolle.
Aber ist ein anderes Thema. :)
 
ein vertrag sollt eauf ebay erst zu stande kommen wenn der verkäufer sein geld auf dem konto gut geschrieben bekommen hat. :evillol:
klar ist auch das mainboards zu hauf kaputt gehen beim oder nach dem ausbau.....
man ihr solltet euch auch mal selber lesen sollen.

zu ebay mal selbst, ich hatte vor ca 3 jahren ein graka auf ebay gekauft, wert 350€.
sie kam nie an, trotzdem auch ohne paypal räumte mir ebay aus kulanz eine komplette rückzahlung seitens ebay ein ;)
 
@WhiteShark:

Also ich erwarte auf Käuferseite bei einer 1€ Auktion einfach zumindest die theoretische Möglichkeit ein Schnäppchen zu machen. Aber durch dieses Verhalten biete ich quasi bei einer Aktion mit verstecktem Mindestpreis mit. Damit der Verkäufer entgegen den eBay-Regeln Gebühren einsparen kann. Er täuscht also den potentiellen Käufer arglistig, ebenso aber auch eBay denn er drückt sich um die bei einer richtigen Auktion mit Mindestgebot um die entsprechend anfallenden Gebühren.

Also das erfüllt in meinen Augen in beiden Fällen den Tatbestand des Betruges, den er handelt wissentlich, absichtlich und mit dem eindeutigen Zweck der Bereicherung, wie er hier offenmutig zugibt.

Überhaupt ist eBay schon seit langem eine Plattform die grundsätzlich nur Verkäufer begünstigt. Spätestens seit eBay die Namen in den Gebotslisten nicht mehr richtig anzeigt, ist der Käufer absolut wehrlos gegen solch mieses Geschäftsgebaren. Früher hat man sich einfach ein paar beendete Auktionen des Verkäufers angesehen und konnte oft solche Betrügereien nachvollziehen. Doch wenn man von Seiten eBays irgendetwas tun würde, könnte ja der Umsatz einbrechen. Andererseits kassiert eBay dadurch daß der gleiche Artikel, der angeblich verkauft wurde, wieder eingestellt wird, dann teilweise doppelt Gebühren. Also hat man sich entschieden nicht nur nichts zu unternehmen, sondern solche Leute auch noch zu schützen in dem man die Namen der Bieter nicht mehr einsehen kann.

Seitdem kaufe ich auch nur noch bei Sofort-Kaufen Auktionen von regulären gewerblichen Händlern, die eine UmSt-ID nachweisen und eine entsprechende Rechnung liefern. Die ganzen getürkten Schein-Auktionen können mir gestohlen bleiben.

Ebenso wie die ganzen angeblichen Privat-Verkäufer die 50 Waschmaschinen, 30 Autos oder 200 CPUs verkaufen. Nur um Steuern zu hinterziehen, oder den Käufer um seine Rechte (Sachmangelhaftung, Rückgaberecht, usw) zu prellen.

Und ebenso Verkäufer die nicht nur mitbieten sondern auch noch das Maximalgebot eines Bieters ausloten, um dann den Artikel mit exakt diesem Gebot verkaufen zu können. Ist mir schon mehrmals passiert, bei Auktionen die noch bei 1€ standen und ich ein 3-stelliges Gebot abgab, weil ich Sonntags keine Zeit hatte zu bieten.
 
Ebay-Auktionen sind Angebote unter Vorbehalt

Naja das steht in den Nutzungbedingungen. Jedes Angebot ist unter Vorbehalt. Wenn der Verkäufer sich sich über eine wesentliche Produkteigenschaft geirrt hat, hat damit er ein gesetzliches Rücktrittsrecht vom Angebot.
In dem Fall ist ihm der Irrtum nur etwas spät eingefallen, was in dem Fall (Straßenzulassung) völlig unglaubwürdig ist. Außerdem hatte er vorher bereits zugegeben, der Grund des Abbruchs sei ein besseres Preisangebot woanders gewesen. Peinlich der Typ

Ich nutze ebay schon länger nicht mehr; nach mehrmaligen Betrug und Betrugsversuchen (die auch Geld kosten, zB. Gutachten für Paypal). Die Geschäftsmoral der Käufer und Verkäufer ist da wirklich unter aller Sau. Die ehrlichen Nutzer sind mittlerweile zur Minderheit geworden.
 
Zuletzt bearbeitet:
WhiteShark schrieb:
Dazu kommt, das man ein Angebot nur beenden darf, wenn der Artikel ohne eigene Schuld kaputt/verschwunden/usw ist.
Wenn der Artikel in den letzten 12 Stunden kaputt geht, soll man ihn trotzdem verkaufen.
Da würde ja sonst jeder kommen. Dann kannste auch gleich sagen, dass Verkäufe nicht verbindlich sind und der Verkäufer nach Auktionsende erst noch dem Verkauf zustimmen muss sofern ihm der Preis gefällt. Für so etwas gibt es Mindestpreise, Sofortkauf und entsprechend hohe Einstiegspreise.

Und man hat den Artikel davor zu testen und sachgemäß zu verpacken und verstauen und nicht erst nach der Auktion. Wenn ich schon höre, dass Mainboards noch im Einsatz sind während der Auktion und der kritische Ausbau noch bevor steht frage ich mich schon wie fahrlässig man eigentlich handeln kann. Das ist ja wie wenn man mit dem Fahrrad auf der Autobahn fährt, kann auch klappen... :freak:
 
BlackWidowmaker schrieb:
@WhiteShark:

Also ich erwarte auf Käuferseite bei einer 1€ Auktion einfach zumindest die theoretische Möglichkeit ein Schnäppchen zu machen. Aber durch dieses Verhalten biete ich quasi bei einer Aktion mit verstecktem Mindestpreis mit. Damit der Verkäufer entgegen den eBay-Regeln Gebühren einsparen kann. Er täuscht also den potentiellen Käufer arglistig, ebenso aber auch eBay denn er drückt sich um die bei einer richtigen Auktion mit Mindestgebot um die entsprechend anfallenden Gebühren.

Also das erfüllt in meinen Augen in beiden Fällen den Tatbestand des Betruges,
Es geht nicht darum den Verkaufspreis hochzutreiben, sondern um das Angebot ohne Probleme zu entfernen.
Wenn ich die Auktion einfach so beende, dann drückt mir der Bieter noch ne negative Wertung rein, oder kommt gar mit einer Klage, obwohl er keinerlei Schaden hat.

Und man hat den Artikel davor zu testen und sachgemäß zu verpacken und verstauen und nicht erst nach der Auktion. Wenn ich schon höre, dass Mainboards noch im Einsatz sind während der Auktion und der kritische Ausbau noch bevor steht frage ich mich schon wie fahrlässig man eigentlich handeln kann.
Warum sollte ich denn Artikel nicht weiternutzen, solange er nicht verkauft ist? Gehört ja mir. Und verpackt wird es erst wenn es auch verschickt wird. Kann ja sein das der Käufer es selbst abholt.

Außerdem hatte er vorher bereits zugegeben, der Grund des Abbruchs sei ein besseres Preisangebot woanders gewesen. Peinlich der Typ
Das war wirklich ungünstig vom Verkäufer. Trotzdem ist dem Bieter kein Schaden entstanden und daher ist eher dessen Klage peinlich.
 
WhiteShark schrieb:
Wenn ich die Auktion einfach so beende, dann drückt mir der Bieter noch ne negative Wertung rein, oder kommt gar mit einer Klage, obwohl er keinerlei Schaden hat.
Weil Du den Käufer um ein mögliches Schnäppchen bringst und du damit Schaden verursachst, nähmlich die Differenz zum Marktpreis.

WhiteShark schrieb:
Warum sollte ich denn Artikel nicht weiternutzen, solange er nicht verkauft ist?
Weil Du den Artikel eventuell beschädigst und den Käufer so um sein Schnäppchen bringst und damit Schaden verursachst.

Wenn Du etwas verkaufen willst, muß das ernst gemeint sein und nicht "ich guck ma, wieviel es bringt. Ich halte ja weiter alle Vorteile in meiner Hand".
 
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