News BGH: Ebay-Auktionen sind Angebote unter Vorbehalt

Zotac2012 schrieb:
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mfg Zotac2012

Wenn ich ein iPhone in optisch/technisch einwandfreiem Zustand verkaufe, dann muss ich das auch liefern, das hat nichts mit Garantie/Gewährleistung zu tun.
Bitte mal das Urteil oder den zugrundeliegenden Sachverhalt lesen.
 
@Pandora

Scheinbar hast Du das Urteil nicht richtig gelesen, Sorry. Es ist ja schon mehr als einmal vorgekommen das ein Anbieter Ware verkauft hat, die dann beim Käufer nicht funktionsfähig war. Und der Verkäufer behauptet hat, als die Ware versandt wurde war alles in Ordnung. So einfach geht das natürlich nicht und wer sich dagegen absichern will , sollte eigentlich empfangene Ware nur im beisein eines Rechtsanwaltes öffnen. Sorry, aber ich würde nie was bei e-Bay kaufen, weil es das Risiko nicht Wert ist.

mfg Zotac2012
 
kann man bei einer "realen" auktion den zu verkaufenden artikel eigentlich auch bis zum hammerschlag zurückziehen?
 
spacepilot11 schrieb:
Dafür hat man mit Paypal wieder andere Probleme. Ließt man ja regelmäßig.

Ich hab jetzt insgesamt 51 mal mit Paypal verkauft, und obwohl zu Anfang Jeder mit bieten durfte, nicht einmal Probs mit PP gehabt. Vielleicht kannst du die PP Probleme grob eingrenzen.

Zotac2012 schrieb:
Scheinbar hast Du das Urteil nicht richtig gelesen, Sorry. Es ist ja schon mehr als einmal vorgekommen das ein Anbieter Ware verkauft hat, die dann beim Käufer nicht funktionsfähig war. Und der Verkäufer behauptet hat, als die Ware versandt wurde war alles in Ordnung.

Ich hab grade von Privat einen gebraucht Artikel im "Top-Zustand" gekauft, leider mit verstecktem Defekt. Verkäufer fühlt sich unschuldig, hat eh kein Geld und wäre es lieb wenn ich es mal mit reparieren versuche... E-Bay/Paypal Fall eröffnet (Ware weicht von der Beschreibung ab) -> Gibt Geld zurück inklusive einmal bezahlte Versandkosten. Das zurück schicken wird mich nun 3,8o € kosten. Naja, hätte schlimmer kommen können....
 
Zuletzt bearbeitet:
Zotac2012 schrieb:
"Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht.

Dies dient in der Regel aber der Absicherung gegen betrügerischen Käufern. Angenommen jemand verkauft ein tadellos funktionierendes Mainboard und der Käufer schrottet dies durch einen unsachgemäßen Einbau oder durch eine fehlerhafte Komponente (Prozessor, Ram usw.). Wie soll nun der Verkäufer beweisen das der Artikel fehlerfrei versendet wurde, erst recht wenn man den Schaden äußerlich nicht sieht.

Im vorliegenden Fall finde ich das ein Rechtsanspruch erst dann vorliegt wenn das Gebot beendet ist, denn so lange dies nicht der Fall ist kann auch kein Bieter von sich behaupten das der Artikel ihm zusteht denn er hätte genauso von einen anderen Bieter überboten werden können.
 
amdteddy schrieb:
kann man bei einer "realen" auktion den zu verkaufenden artikel eigentlich auch bis zum hammerschlag zurückziehen?

Nein, kann man nicht. Bei Ebay gibt es auch keine Auktionen (jedenfalls nicht im rechtlichen Sinne) sondern Verkäufe unter aufschiebender Bedingung, das ist ein wichtiger Unterschied. Und bei Ebay kannst du Artikel auch nicht beliebig zurück ziehen, sondern nur mit "berechtigtem Grund". Der liegt etwa dann vor, wenn der Artikel (unverschuldet) verändert, zerstört oder gestohlen wird oder der Verkäufer einem anfechtungsberechtigendem Irrtum unterliegt. Andernfalls kann der geprellte Käufer völlig zurecht Schadensersatz verlangen
 
Pumpi schrieb:
Ich hab jetzt insgesamt 51 mal mit Paypal verkauft, und obwohl zu Anfang Jeder mit bieten durfte, nicht einmal Probs mit PP gehabt. Vielleicht kannst du die PP Probleme grob eingrenzen.
Ich habe mal einen Artikel per PP verkauft. Die Käuferin hat sich dann an Ebay gewandt weil die Größe angeblich nicht korrekt angegeben war und nicht passte. Sie hatte sogar dreist behauptet, dass ich das auch zugegeben hätte. Trotz Telefonaten und Mails mit Ebay und Beweisfotos hat sie Recht bekommen und ich musste den Artikel zurück nehmen. Seitdem biete ich PP nur noch selten an.
 
Zotac2012 schrieb:
N...Gerade wenn ich immer lese "Privatverkauf, von daher keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung", das wurde ja schon von einem Gericht gekippt und ist Rechtlich auch fragwürdig. Ich denke das dies auch der nächste Punkt sein wird der auf e-Bay fällt.

"Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht. Das hat am Dienstag 29.01.2013 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12).
Also soll ich als Privatperson Gewährleistung wie ein Geschäftsmann deiner Mreinung nach geben? Was erzählst du denn für einen BS! Natürlich muss der angebotene Artikel der Beschreibung entsprechen. Das ist mit gesunden Menschenverstand zu erklären das man nicht lügen darf.
Wichtig ist als erstes der BGH (VIII ZR 96/12), der festgestellt hat, dass sich eine Beschaffenheitsvereinbarung (“Wie ist die Kaufsache beschaffen”) aus den Umständen ergeben kann (so auch BGH, VIII ZR 253/08). Es reicht dabei, dass eine Kaufsache mit bestimmten Eigenschaften beworben wird und dies die Kaufentscheidung des späteren Käufers beeinflusst! Wer also ein “Neuwertiges Auto” verkauft, kann keinen Schrott später abgeben weil die Gewährleistung ja ausgeschlossen war. Ebenfalls, wenn der Käufer Anforderungen stellt, denen der Verkäufer zustimmt (BGH, VIII ZR 191/07). Letztlich kommt es auf die Gesamtumstände an, wenn man prüfen möchte, ob eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt (siehe auch BGH, VIII ZR 244/10), hierbei ist auch eine eBay-Beschreibung zu Berücksichtigen.
Sollte klar sein wenn man NEU oder NEUWERTIG hin schreibt das der angebotene Artikel auch neu sein muss. Ich würde als Beispiel nichts als neu aktzeptieren wenn das Siegel schon gebrochen ist. BSp bei Handyverkäufen oder anderen elektronischen Sachen. Egal ob der Hersteller seine Siegel auch an Händler weitergibt oder nicht(Was ich persönlich nicht glaube!)

Was du schreibst ist schlicht falsch da es um etwas anderes geht. "Wie ist die Kaufsache beschaffen" ist das Thema beim BGH Urteil und nicht ob der Verkäufer Gewährleistung geben muss. Es geht darum das man nicht aufgrund der Klausel (Weil von privat Auschluss der Gewährleistung sowie keine Rücknahme etc.) etcDreck für Gold verkaufen darf. Wenn man etwas bekommt was nicht so beschrieben war/ist hat dies noch nie etwas mit dieser Klausel zu gehabt.
 
OK, das ist natürlich ärgerlich @ der Landvogt. Musstest du die Paypal und E-Bay Gebühren zahlen, oder wurden die erlassen ?
 
Pumpi schrieb:
Wenn man sich die Kriterien an die Bieter scharf stellt, und nur mit Paypal zahlen lässt, dann hat man auch keine Probleme mit Spaßbietern. Zumindest, wenn überhaupt, äußerst selten. Sicherlich hat man dann auch ein paar weniger potentielle Kunden, und der Service kostet auch was, nur man hat so auch seine Ruhe !

Zu geil. Ich lass niemand mit PayPal zahlen weil der PayPal Käuferschutz ist gleichzeitig die Paypal Verkäuferverarsche. Ob berechtigt oder nicht, als Verkäufer hat man zwar schnell eine Zahlung erhalten, aber genau so schnell kann diese wieder storniert/eingezogen werden. Des Weiteren kommen zu den immer höher werdenden Gebühren noch PayPal Gebühren drauf für das höhere Risiko.

Ansonsten alles "Unter Ausschluss von Gewährleistung". Bisher keine Probleme, aktuell seit Jahren der erste Käufer, dessen Geld irgendwie nicht ankommen will. Scheint was schiefgelaufen zu sein, lässt sich sicherlich lösen.
Nur kaufen tu ich da nichts mehr, seit Jahren neulich ein Gamepad gekauft und das war unter aller Sau zusammengeflickt. Verkäufer hat dann zwar einen Austausch gemacht, das neue aber total zerkratzt...

Und zum eigentlich Thema: Artikel runtergefallen, geht immer.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, in der theorie braucht man einen "berechtigten grund" - aber seien wir uns ehrlich, wer kann das schon nachprüfen. und ich bin mir sicher, dass sich die wenigsten gleich einen anwalt leisten wollen/können. am "besten" finde ich aber die auktionen, wo schon von vorn herein dabei steht, dass sich der verkäufer "das recht" vorbehält, den artikel nebenher zu verkaufen. von ebay selbst kann man sich jedenfalls absolut keine hilfe in streitfragen erwarten. nicht mal eine auskunft bekommt man, ob dies oder jenes erlaubt ist oder nicht.
 
Zotac2012 schrieb:
Sorry, aber ich würde nie was bei e-Bay kaufen, weil es das Risiko nicht Wert ist.
Willkommen im 21. Jahrhundert... komisch das das Geschäftsmodell auch ohne dich saugut funktioniert seit zig Jahren. Wie haben die das nur geschaft. Und welches Risiko? Würde da beispielsweise auch kein Auto zu irgendwelchen Bedingen kaufen wenn ich es mir vorher nicht persönlich angeschaut habe. Aber das ist gesunder Menschenverstand. Da muss man kein Advokat sein um das zu begreifen.

@all die sich angesprochen fühlen

euer ebay rumgejammere/gefläme ist echt peinlich. Wenn es so schlecht ist und ihr nur Probleme habt... verkauft doch dort nichts. Und fertig! Muss sich ja scheinbar doch lohnen, sonst würdet ihr es doch nicht machen oder irre ich da?! Echt, manche erinnnern mich schon irgend wie an ..."HÄH...WIE JETZT?"
Ergänzung ()

h3@d1355_h0r53 schrieb:
Ich lass niemand mit PayPal zahlen weil der PayPal Käuferschutz ist gleichzeitig die Paypal Verkäuferverarsche
Sehr gut! Du hast es verstanden. Ich lasse auch keinen mit PP zahlen. Wenn ich das mal machen müsste...gibt es halt wieder den Flohmarkt oder wird eben alles in Foren und privat angeboten.

Als Käufer nutz ich naturlich gerne PP. Da bin ehrlich und gebe zu das ich das gerne nutze und auch die Gebühren übernehme wenn es sein muss. Wobei ich es aber schon ehrlich nutze. Wenn Ware wie beschrieben i.O. dann ist auch alles gut.
 
@Pumpi
Nach nochmaligem Telefonat wurden mir die 4€ Gebühren erlassen, bei PP weiß ich es gar nicht, wären eh "nur" 0,50€. Hätte ich mich nicht drum gekümmert wäre ich drauf sitzen geblieben. Immerhin musste ich nicht die Rücksendekosten von 7€ tragen. Aber da wäre es auch sinnvoller und günstiger für die Käuferin gewesen einfach selbst neu einzusellen.
 
KainerM schrieb:
Kläger oder Beklagter? Achso, Konkurrent, na dann ist deine Meinung zum Thema ja schon klar, ne?

Nun, wir verkaufen nicht über eBay sondern nur vor Ort. Mein Post galt aber ausschließlich der zitierten Formulierung. Daß sie überhaupt ihren Weg in ein Urteil findet ist ein Beweis, daß die entsprechenden Juristen auch nicht einmal die geringste Ahnung über die Sache haben über die sie urteilen/zu Gericht sitzen.

Ist ungefähr so ,als würde man seinen PC in Einzelteilen verkaufen und dann die Auktion der CPU abbrechen, weil man gemerkt hat daß der eine Flügel vom Boxed-Kühler abgebrochen ist, o.ä.

Pandora schrieb:
So wie ich das jetzt verstanden habe, hat der BGH darüber ja aber auch gar nicht entschieden, sondern nur gesagt das man bei einem maßgeblichen Irrtum die Aktion abbrechen darf.

Im Grunde hast Du ja recht, aber die Begründung des Verkäufers ist ja offensichtlich nicht "maßgeblich" sondern vorgeschoben.
 
h3@d1355_h0r53 schrieb:
Zu geil. Ich lass niemand mit PayPal zahlen weil der PayPal Käuferschutz ist gleichzeitig die Paypal Verkäuferverarsche. Ob berechtigt oder nicht, als Verkäufer hat man zwar schnell eine Zahlung erhalten, aber genau so schnell kann diese wieder storniert/eingezogen werden.

Also das Geld kann nicht so schnell zurück gebucht werden wie man es an PP überweist. Da findet in Zusammenhang mit E-Bay erstmal ein Dialog statt. Dann erhält man auch seine Ware zurück wenn einem das Geld genommen wird. Somit hat man einmal Versandkosten umsonst ausgegeben. Vom Landvogt wissen wir das so ein geplatztes Geschäft keine Gebühren kostet. Was will man denn mehr ? Absolute Sicherheit gibt es nicht mal auf dem Flohmarkt. Dort kann es dir passieren das die Ware weg ist, der "Käufer" auch, und sich trotzdem kein Geld in der Kasse befindet ! Und übrigens, viel Spass bei plötzlich einsetzendem Regen @ Flohmarkt. Ne Ne, da geh ich lieber einmal umsonst zur Post...
 
Pumpi schrieb:
Vom Landvogt wissen wir das so ein geplatztes Geschäft keine Gebühren kostet. Was will man denn mehr ?
Aber nur dann wenn man sich auch darum kümmert. Hätte ich nichts unternommen, hätte ich nichts erstattet bekommen. Und ob das üblich ist dass man es zurück bekommt bezweifle ich da mein Fall etwas verzwickter war. Die ursprünglichen Versandkosten in Höhe von 7€ musste übrigens ich tragen.

Bei Ebay läuft das so ab: sofern ein Fall eröffnet wird kann jede Seite was dazu sagen. Davon ausgegangen, dass man sich nicht einigt wird jemand von Ebay entscheiden wer Recht bekommt. Diese Person hakt allerdings nicht noch einmal nach sondern würfelt aus. Selbst kann man dazu auch nichts mehr unternehmen, da dieses Urteil von keinem anderen Ebay-Mitarbeiter widerrufen werden kann. Zumindest dann nicht wenn es nicht gleich um 1000€ geht.

-> Als Verkäufer ist man immer der Depp. Ich biete PP nur noch bei absolut einwandfreier Ware an bei der es mMn nichts zu diskutieren gibt (Verschleiß) und auch nur aus Servicegründen. Der Käufer hat mit PP nichts zu verlieren und kann nur gewinnen, nicht mal eine negative Bewertung kann man ihm geben, dem Verkäufer jedoch schon.
 
Pumpi schrieb:
Also das Geld kann nicht so schnell zurück gebucht werden wie man es an PP überweist. Da findet in Zusammenhang mit E-Bay erstmal ein Dialog statt. Dann erhält man auch seine Ware zurück wenn einem das Geld genommen wird. Somit hat man einmal Versandkosten umsonst ausgegeben. Vom Landvogt wissen wir das so ein geplatztes Geschäft keine Gebühren kostet. Was will man denn mehr ? Absolute Sicherheit gibt es nicht mal auf dem Flohmarkt. Dort kann es dir passieren das die Ware weg ist, der "Käufer" auch, und sich trotzdem kein Geld in der Kasse befindet ! Und übrigens, viel Spass bei plötzlich einsetzendem Regen @ Flohmarkt. Ne Ne, da geh ich lieber einmal umsonst zur Post...

Hab grad so nen Fall bei ner Bekannten.
eBay Auktion ist durch, Artikel angekommen, gute Bewertung, alle Happy, Fall abgeschlossen .... Denkste!
Der Käufer eröffnet ne Woche später nen Fall bei eBay und da keine Reaktion kommt (eMails nicht gelesen wegen Umzug und neuem Job) entscheidet der eBay Kundenservice Kohle und Artikel weg, der Käuferschutz hat ein neues Opfer gefunden.
Jetzt läuft die Anfrage bei eBay und dem Käufer, was die sich da genau vorstellen. Warten derzeit auf Antwort, bisher Schweigen im Walde.
Bin schonmal gespannt wie das ausgeht, ist zum Glück nicht meine Kohle, nutze schon seit Jahren kein eBay mehr :D aus gutem Grund, wie ich jetzt recherchiert habe.
Und ich hab so das Gefühl das eBay/Paypal in den nächsten Tagen eine unzufriedene Kundin weniger haben werden.

Zu dem Smartie weiter oben der was von funktionierendem Geschäftsmodell fabulierte ... ja sicher, den jeden Tag steht wieder ein Dummer auf. Das ist doch nichts Neues, genau wie Kaffeefahrten und Schneeballsysteme.
 
Der Skandal ist, das ein deutsches Gericht die Klage überhaupt zugelassen und damit die Bearbeitungszeit tatsächlicher Klagen verzögert hat.

Jemand klagt die Differenz zwischen einem Schätzpreis (Marktpreis) und einem Zwischengebot ein. Das Zwischengebot ist vollkommen bedeutungslos, niemand weiß was bei Ablauf der Auktion herausgekommen wäre, könnten ja auch 6000€ werden.

Klagezulassung aufgrund von Mutmaßungen denen noch in der Klagebegründung selbst widersprochen wird, wird doch von einem höheren Marktpreis ausgegangen, der bei einem Verkauf über den Markt Ebay wohl auch näherungsweise erzielt worden wäre. Das nenne ich Verschwendung von Arbeitszeit öffentlicher Einrichtungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Art von Zulassung würde einer Sachentscheidung vorgreifen und den Rechtsschutz unterminieren. Solange die Klage schlüssig formuliert ist, wird zugestellt, verhandelt und dann entweder mit Urteil entschieden (stattgebend oder abweisend [was hier eh erfolgt ist]) oder etwa bei fehlen von Prozessvoraussetzungen mit Beschluss zurückgewiesen.

Das kann ziemlich zügig und effizient von Statten gehen. Kein Skandal.
 
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