News BGH: Ebay-Auktionen sind Angebote unter Vorbehalt

miac schrieb:
Weil Du den Käufer um ein mögliches Schnäppchen bringst und du damit Schaden verursachst, nähmlich die Differenz zum Marktpreis.
Er verliert keinerlei Geld durch die abgebrochene Auktion. Schon gar nicht die Differenz zum Marktpreis.

Weil Du den Artikel eventuell beschädigst und den Käufer so um sein Schnäppchen bringst und damit Schaden verursachst.
Der Käufer hat keinen finanziellen Verlust. Es ist so als wäre die Auktion nie da gewesen.

Wenn Du etwas verkaufen willst, muß das ernst gemeint sein und nicht "ich guck ma, wieviel es bringt. Ich halte ja weiter alle Vorteile in meiner Hand".
Wenn ich etwas verkaufe, dann meine ich es auch ernst. Aber es kann immer was passieren. Selbst wenn ich das Mainboard bereits ausgebaut habe, kann es beim verpacken kaputt gehen.
So ist das halt bei Privatkauf von Gebrauchtware.
 
WhiteShark schrieb:
Warum sollte ich denn Artikel nicht weiternutzen, solange er nicht verkauft ist? Gehört ja mir. Und verpackt wird es erst wenn es auch verschickt wird. Kann ja sein das der Käufer es selbst abholt.
Weil der Artikel dann nicht kaputt gehen kann und verschleißen kann. Das passiert schneller als man denkt. Mit verpacken meine ich in die mitgelieferte Verpackung und nicht in ein Paket und versandfertig gemacht.
Die wenigsten Käufer holen die Ware direkt ab.

Du kannst ein Auto auch nicht mit 20k Kilometern reinstellen und dann nochmal 5k km in Urlaub fahren.
 
Wenn ich mir neue Hardware bestelle und weiß das sie demnächst eintrifft, warum sollte ich dann warten mit dem erstellen der Auktion für die alten Teile?
Und wenn es bspw ne Festplatte ist, dann kann diese auch erst runterfallen, wenn ich sie ins Paket legen möchte.
Das ist dann halt Pech.
Der Käufer hat aber keinen Schaden, er bekommt ja sein Geld zurück, bzw bezahlt erst gar nicht. Den Schaden habe ich als Verkäufer (da ich den Artikel nicht mehr verkaufen kann).
 
Das ist es ja eben. Solange die Gesetze so ausgelegt sind, dass man in dem Fall klagen kann und das mit möglichen Erfolg, so wird ein Anwalt nie arbeitslos.

Ich finde es ziemlich lustig zu lesen, dass einem ein Schaden entstanden ist, wobei er noch nicht "gewonnen" und "bezahlt" hat.

Das wäre ja ähnlich:
"Am Donnerstag gibt es bei LIDL tolle Badezimmermöbel. Am Mittwoch schmeiße ich alte Möbel raus, bereite das Bad für die neuen Möbel.
Am Donnerstag...ok..etwas später, weil ich noch Richter Alexander Hold gucken wollte...fahre ich zu Lidl und...ohhh..alle Teile sind schon vergriffen. Na..dann kann ich doch klagen, da mir jetzt ein Schaden entstanden ist."

Also wirklich...das ist doch nichts anderes als mit Anwalt sich etwas Geld zu verdienen.
 
Danke, und genau wegen diesen dämlichen Gesetzen muss man sich eben selbst helfen, indem man in solch einem Fall (Artikel kaputt gegangen) eben besser einen Kumpel überbieten lässt.
Damit umgeht man jegliche Probleme mit Bietern die meinen ihnen sei jetzt ein Schaden entstanden.
 
WhiteShark schrieb:
Und wenn es bspw ne Festplatte ist, dann kann diese auch erst runterfallen, wenn ich sie ins Paket legen möchte.
Das ist dann halt Pech.
Das ist kein Pech. Genau deshalb solltest du sie davor schon entsprechend verstauen. Hier kann zusätzlich auch noch etwas beim ausbauen schief gehen. Man muss die Risiken so weit es geht vermeiden wenn man den Artikel verkaufen möchte, ergo einstellt. Siehe auch nächster Punkt.

WhiteShark schrieb:
Der Käufer hat aber keinen Schaden, er bekommt ja sein Geld zurück, bzw bezahlt erst gar nicht. Den Schaden habe ich als Verkäufer (da ich den Artikel nicht mehr verkaufen kann).
Der Käufer kann sehr wohl einen Schaden erleiden. Er ist der neue rechtmäßige Besitzer der Ware und geht davon aus, dass er sie erhält (möglicherweise hat er schon im voraus geplant ggf. ein hohes Gebot abzugeben). In der Zwischenzeit können ihm andere gute Auktionen durch die Lappen gehen oder er muss einen teureren Artikel ersteigern. Von der höchstwahrscheinlich längeren Wartezeit bis der Käufer einen Ersatz bekommt reden wir gar nicht erst.

WhiteShark schrieb:
Danke, und genau wegen diesen dämlichen Gesetzen muss man sich eben selbst helfen, indem man in solch einem Fall (Artikel kaputt gegangen) eben besser einen Kumpel überbieten lässt.
Damit umgeht man jegliche Probleme mit Bietern die meinen ihnen sei jetzt ein Schaden entstanden.
Das ganze ist nicht dämlich. Was meinst du wie viele Artikel sonst "plötzlich" kaputt gehen würden? Wenn das bei dir regelmäßig passiert, läuft etwas bei dir schief.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist das Pech. Es ist ja ein Privatkauf, da kann sowas passieren.
Genauso kann ein Transportschaden auftreten. Dann erhält der Käufer auch nur den Kaufpreis+Versand zurück.

Das man es bei Privatkauf ggf längere Wartezeiten geben kann, damit muss man auch rechnen können. Wenn ich plötzlich im Krankenhaus lande, dann verzögert es sich eben. Wer damit nicht leben kann, darf halt nicht von privat kaufen.

Besitzer ist der Käufer übrigens nicht. Nach Bezahlung ist er wenn dann Eigentümer.
Aber wenn der Artikel kaputt geht, bevor der Käufer in dessen Besitz ist, dann erhält er seinen vollen Schaden (Kaufpreis) ersetzt.

Das er bei einer anderen Auktion dann mehr bezahlt, dafür kann ich ja nichts. Er kann ja auch Glück haben und bekommt es dadurch billiger.
 
sgraphic schrieb:
Das wäre ja ähnlich:
"Am Donnerstag gibt es bei LIDL tolle Badezimmermöbel. Am Mittwoch schmeiße ich alte Möbel raus, bereite das Bad für die neuen Möbel.
Am Donnerstag...ok..etwas später, weil ich noch Richter Alexander Hold gucken wollte...fahre ich zu Lidl und...ohhh..alle Teile sind schon vergriffen. Na..dann kann ich doch klagen, da mir jetzt ein Schaden entstanden ist

nö,
da steht unten, in der Offerte, ein kleiner Vorbehalt drinn - Lidl ist aus dem Schneider ( wg. Kleingedrucktem )



Mit 2.-Account selber auf Maximal bieten ... dann ab-brechen :freak: Dann ist der 2.-Bieter nur 2.-Bester und hat kein Recht auf Sonderrecht
 
Das war wirklich ungünstig vom Verkäufer. Trotzdem ist dem Bieter kein Schaden entstanden und daher ist eher dessen Klage peinlich.

Das sowieso. Er argumentiert der Motor hätte einen tatsächlichen Wert von 5000€. Weil er ihn direkt Weiterverkaufen wollte wären ihm 3500 entgangen, die er jetzt bitte vom Gebotsteller haben will.
Ich kenn mich da rechtlich nicht aus, aber ich bezweifele stark, dass das in einem solchen Fall geht. Das Amtsgericht hatte die Klage auch abgewiesen. Erst das Landesgericht hatte sie als gerechtfertigt angesehen
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Landvogt schrieb:
Ich habe mal einen Artikel per PP verkauft. Die Käuferin hat sich dann an Ebay gewandt weil die Größe angeblich nicht korrekt angegeben war und nicht passte. Sie hatte sogar dreist behauptet, dass ich das auch zugegeben hätte. Trotz Telefonaten und Mails mit Ebay und Beweisfotos hat sie Recht bekommen und ich musste den Artikel zurück nehmen. Seitdem biete ich PP nur noch selten an.

Das geht ja noch...

Habe vor einem Jahr ein Macbook für ca. 400€ versteigert und direkt am Tag der Paypalgutschrift inclusive DHL Tracking ID als Versendet markiert (versicherter Versand)
3 Stunden später erhielt ich eine Mail von Ebay das der Käufer die Ware nicht erhalten hätte und mein Konto wurde eingefroren.
Das ganze ging dann soweit, das der Mensch mächtig Ärger mit DHL und der Staatsanwaltschaft bekam, da er sich weigerte auch nach Erhalt der Ware das Ticket zu schließen, da ja noch was am Gerät defekt sein könnte und er es erst von einem Profi überprüfen lassen wollte.
Paypal überwies den Menschen schließlich trotz nachgewiesener Zustellung das Geld zurück, da Frist verstrichen, so das ich dann Anzeige erstatten müsste und schließlich DHL aktiv wurde.
Nach fast 8 Wochen hin und her bekam ich das Geld dann erst von Paypal wieder gutgeschrieben und der Typ geistert immer noch auf Ebay rum.
Seither ist diese Platform für mich gestorben, vor allem, da Ebay so frech war mir obwohl ich keinen Cent gesehen habe fast 80€ Provision abzuknöpfen. (Dafür sind wir nicht zuständig, wenden sie sich an Paypal)
 
spacepilot11 schrieb:
Aber wenn was passiert dann kriegt der Käufer in der Regel immer sein Geld wieder und behält wohl auch die Ware wenn man Pech hat.

Ach sry, das ist doch Quatsch das der Käufer Ware und Geld behalten darf. Das sind dann entweder Post von irgendwelchen leuten die auch mal was sagen wollten oder wenn es wirklich stimmt(was ich nicht glaube) ist es das Rueckporto wahrscheinlich nicht wert;). Sonst würde man doch die Rsv samt Anwalt einschalten. Oder sich zumindest die Zeit nehmen seine Rechte zu ermitteln. Niemand darf Ware und Geld behalten. Das ist Fakt. Siehe Paragraph 263stpo...Betrug. Da kann auch ebay sich nicht kuemmern oder sonst was. Adresse vom Käufer ist bekannt also hat er die Sache rauszugeben. Und Porto ist ein nullgeschaeft. Der Käufer trägt das Porto hin und der Verkäufer das rueckporto. Wenn paypal das nicht rueckerstattet reicht meist ein Brief. Wenn nicht , verlieren die den Prozess, wenn man einen strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellt(nicht verwechseln mit strafanzeige bei der Polizeiwache;)) und das weiss paypal/ ebay. Damit gehen alle kosten auf den ihr konto. Prozesskosten, Anwaltskosten etc. Das werden die nicht tun. Schon aus wirtschaftlichen Gründen. Die meisten Briefe die da kommen am Anfang sind automatisch erstellte. Oder was meinen manche...das sich immer gleich ein Anwalt drum kümmert. Viel zu teuer. Fachlich fundierten und sachlich korrekt formulierten Brief schreiben. Das reicht in der Regel. Das ganze Geplappere hier von Hörensagen oder der kumpel vom Kumpel vom Kumpel... Kannste doch getrost vergessen.
 
WhiteShark schrieb:
Es geht nicht darum den Verkaufspreis hochzutreiben, sondern um das Angebot ohne Probleme zu entfernen.
Wenn ich die Auktion einfach so beende, dann drückt mir der Bieter noch ne negative Wertung rein, oder kommt gar mit einer Klage, obwohl er keinerlei Schaden hat.

Nein darum ging es nicht.

Ruff_Ryders88 schrieb:
Naja mir solls egal sein, ich lasse immer einen Kollegen bis zu dem Preis mitbieten zu dem ich es weggeben würde, vorher nicht. und bei 10% eBay Gebühren und 2% PayPal habe ich da auch überhaupt kein schlechtes gewissen.

Es ging darum per "Kollegen", der in Wahrheit meist nur ein zweiter eigener Account ist, ein verstecktes Mindestgebot zu setzen. Das ist einfach Betrug am ehrlichen Bieter.

Ich weiß und gebe auch gerne zu, daß auch auf Käuferseite getrickst und betrogen wird. Ja teilweise wird ein ehrlicher Verkäufer durch kriminelle Praktiken (z.B. gezielte Gebotsrücknahmen) dazu genötigt einen Artikel weit unter dem eigentlich aktuell erzielbaren Marktwert abzugeben. Das ist aber doch noch lange keine Rechtfertigung für kriminelles Verhalten auf Verkäuferseite.
 
WhiteShark schrieb:
Natürlich ist das Pech. Es ist ja ein Privatkauf, da kann sowas passieren.
Genauso kann ein Transportschaden auftreten. Dann erhält der Käufer auch nur den Kaufpreis+Versand zurück.
Transportschäden gibt es eigentlich nur bei nicht sachgerechter Verpackung und der Verkäufer bleibt zu Recht auf dem Schaden sitzen.
Und nein, es ist kein Pech da du derartiges provozierst. Du kannst nicht kommen und sagen ich biete das mal hier an kann aber nicht garantieren, dass es nach Auktionsende noch funktioniert bzw. in diesem Zustand ist weil es momentan noch in Gebrauch ist. Das entscheide ich nach der Auktion (wenn der Preis stimmt, ansonsten ist es halt kaputt).

WhiteShark schrieb:
Das man es bei Privatkauf ggf längere Wartezeiten geben kann, damit muss man auch rechnen können. Wenn ich plötzlich im Krankenhaus lande, dann verzögert es sich eben. Wer damit nicht leben kann, darf halt nicht von privat kaufen.
Wie weiß nicht wie oft und wie lange du im Krankenhaus bist. Längere Wartezeiten gibt es immer mal. Aber wenn der Käufer durch diese Auktion u.U. Monate lang auf eine Ware warten muss weil es einfach keine passenden Angebote gibt kann ihm sehr wohl ein Schaden entstehen wenn er dadurch ein anderes gutes verpasst hat weil er sich drauf verlassen hat. Schießlich war es die Dummheit des Verkäufers und nicht irgend ein blöder Zufall.

WhiteShark schrieb:
Besitzer ist der Käufer übrigens nicht. Nach Bezahlung ist er wenn dann Eigentümer.
Aber wenn der Artikel kaputt geht, bevor der Käufer in dessen Besitz ist, dann erhält er seinen vollen Schaden (Kaufpreis) ersetzt.
Da wird der Käufer aber meist schneller sein. ;)

WhiteShark schrieb:
Das er bei einer anderen Auktion dann mehr bezahlt, dafür kann ich ja nichts. Er kann ja auch Glück haben und bekommt es dadurch billiger.
Du kannst aber etwas dafür dass er es nicht bei der günstig bekommt.
 
Der Landvogt schrieb:
Der Käufer kann sehr wohl einen Schaden erleiden. Er ist der neue rechtmäßige Besitzer der Ware und geht davon aus, dass er sie erhält (möglicherweise hat er schon im voraus geplant ggf. ein hohes Gebot abzugeben)

So lange die Auktion nicht abgeschlossen ist kann sich niemand als "rechtmäßiger Besitzer" ausgeben, denn er kann jederzeit von einen anderen überboten werden. Selbst wenn ich 7 Tage lang der Höchstbietende war habe ich keinen Anspruch auf einen Artikel wenn ein anderer in der letzten Sekunde ein höheres Gebot abgegeben hat.

Sollte den Kläger Recht gegeben werden dann können ja gleich noch alle weiteren Bieter dieser Auktion (falls vorhanden) auf Schadenersatz klagen, denn möglicherweise haben diese ebenfalls im voraus geplant ein höheres Gebot abzugeben.
 
@Megatron
In diesem Fall war die Auktion bereits abgeschlossen (es geht nicht um die im Artikel genannte sondern allgemein, die im Artikel war eh ein Witz).
 
Dann ist es natürlich eine andere Sache, ich hab jetzt nicht darauf geachtet.
 
Der Landvogt schrieb:
Transportschäden gibt es eigentlich nur bei nicht sachgerechter Verpackung und der Verkäufer bleibt zu Recht auf dem Schaden sitzen.
Grundsätzlich stimmt es wohl, das ein Transportschaden nur bei nicht sachgerechter Verpackung passieren kann.
Aber der Verkäufer bleibt nicht auf seinem Schaden sitzen. Das Versandunternehmen erstattet dem Verkäufer den Schaden.

Und nein, es ist kein Pech da du derartiges provozierst. Du kannst nicht kommen und sagen ich biete das mal hier an kann aber nicht garantieren, dass es nach Auktionsende noch funktioniert bzw. in diesem Zustand ist weil es momentan noch in Gebrauch ist. Das entscheide ich nach der Auktion (wenn der Preis stimmt, ansonsten ist es halt kaputt).
Es ist mein Recht meine Besitztümer solange zu benutzen, wie sie mir gehören. Das ist halt das Risiko am Gebrauchtkauf, da kann immer was schiefgehen.
Wobei es wohl eher die Ausnahme ist, das Sachen die verkauft werden noch in Betrieb sind.

Wie weiß nicht wie oft und wie lange du im Krankenhaus bist. Längere Wartezeiten gibt es immer mal. Aber wenn der Käufer durch diese Auktion u.U. Monate lang auf eine Ware warten muss weil es einfach keine passenden Angebote gibt kann ihm sehr wohl ein Schaden entstehen wenn er dadurch ein anderes gutes verpasst hat weil er sich drauf verlassen hat. Schießlich war es die Dummheit des Verkäufers und nicht irgend ein blöder Zufall.
Bei Gebraucht- und Privatkauf darf man sich nie drauf verlassen. Darum ist es ja auch billiger als im Laden.


Da wird der Käufer aber meist schneller sein. ;)
Wie meinste das?

Du kannst aber etwas dafür dass er es nicht bei der günstig bekommt.
Hätte ich die Auktion nicht erstellt, dann hätte er es bei mir auch nicht günstig bekommen.
 
Oh Gott, was hier teilweise für Müll verbreitet wird...unglaublich -_- Noch einmal, auf Ebay gibt es KEINE Auktionen! Hat es nie gegeben, gibt es aktuell nicht und wird es vielleicht auch nie geben. Stellt ein Verkäufer einen Artikel in Ebay als "Auktion" ein, so macht er ein bindendes (!!!) Angebot und erklärt gleichzeitig und vorweggenommen die Annahme des Höchstgebotes bei "Auktions"ende. Dieses Ende tritt auch dann ein, wenn die "Auktion", aus welchem Grund auch immer, vorzeitig endet. Sobald zu diesem Zeitpunkt ein Gebot vorliegt, kommt ein Kaufvertrag zustande (ständige Rechtsprechung des BGH sowie herrschende Meinung in der Literatur). Wird dieser Kaufvertrag unrechtmäßig nicht erfüllt, entstehen selbstverständlich Schadensersatzansprüche wie bei jedem anderen Kaufvertrag auch. Verweigert zB der Verkäufer die Erfüllung und muss der Käufer den Artikel dann zu einem höheren Preis anderweitig kaufen, kann er die Differenz als Schäden geltend machen, denn es IST nun mal (zwingend logisch) ein Schaden!
 
WhiteShark schrieb:
Grundsätzlich stimmt es wohl, das ein Transportschaden nur bei nicht sachgerechter Verpackung passieren kann.
Aber der Verkäufer bleibt nicht auf seinem Schaden sitzen. Das Versandunternehmen erstattet dem Verkäufer den Schaden.
Sofern es sachgerecht verpackt wurde ist das korrekt.

WhiteShark schrieb:
Es ist mein Recht meine Besitztümer solange zu benutzen, wie sie mir gehören. Das ist halt das Risiko am Gebrauchtkauf, da kann immer was schiefgehen.
Wobei es wohl eher die Ausnahme ist, das Sachen die verkauft werden noch in Betrieb sind.
Solange letzteres gegeben ist hält sich das Risiko ja in Grenzen. :)
Es ist halt die Frage wie das ist wenn die Auktion bereits läuft.

WhiteShark schrieb:
Bei Gebraucht- und Privatkauf darf man sich nie drauf verlassen. Darum ist es ja auch billiger als im Laden.
Es ist günstiger weil gebraucht.

WhiteShark schrieb:
Käufer zahlen idR recht schnell, oft sogar direkt nach der Auktion wenn es sich um ein Last-Second-Gebot handelt. Und wenn man eh erst ausbaut und verpackt wenn das Geld ist der Fall eh klar.

WhiteShark schrieb:
Hätte ich die Auktion nicht erstellt, dann hätte er es bei mir auch nicht günstig bekommen.
Du hast sie aber erstellt, das ist der entscheidende Punkt.
 
Also mich regt das mit dem Auktion abbrechen maßlos auf. War schon 3 oder 4 mal davon betrofffen - und es war immer dann, wenn ich ein Schnäppchen gemacht hätte, weil sich glücklicherweise kaum jemand für den Artikel interessiert hätte. 3 - 4 Stunden vor Ende der Auktion, die nur ein, nämlich mein Gebot hatte - grundlegende Beschaffenheit des Artikels hat sich geändert. Bla Bla. Hab Ebay auch deswegen angeschrieben, weil einer der Verkäufer so intelligent war, denselben Artikel gleich wieder einzustellen - denkste. Standard-Text. Nachweisen kann man auch nix. Ist die Mühe nicht wert.

Paypal biete ich als Verkäufer nur an, wenn es ein Artikel ist, bei dem die Zahlungsweise durch evtl höherwertigen Preis dem Käufer Sicherheit vermittelt. Steigert die Chance auf höhere Gebote. Die Paypal-Kosten trägt aber dann der Käufer, was dick und fett dabei steht. Deswegen hat mir Ebay einmal eine Auktion gestrichen, hat Ihnen wohl nicht gefallen. Aufgrund Vertragsfreiheit dürfen Sie das aber nicht, seitdem geht´s einwandfrei,
 
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