News BGH: Haben Bilder Bindungswirkung beim Onlinekauf?

Keine Ahnung, woher heise.de das hat, denn mehr als die PM des BGH dürfte dort auch nicht vorliegen.

Also einfach Begründung abwarten.

Ich gebe natürlich zu, dass in Zeiten von ebay die Bildsache nicht ganz unerheblich ist und die User hier mehr interessiert als dogmatische Ausführungen zu § 437 BGB :).
 
Also eigentlich ist Zivilrecht (sei es dogmatisch oder sonstwie) recht einfach.

Wenn man alle relevanten Paragraphen im Kopf hat. :D
 
@DrNoxx: Es wird da wohl auf den Fall draufankommen...

Es gibt ja Dinge, da ist die Abbildung weniger "wichitg", z.B. bei einem Prozessor (auch wenn manche dann wieder sagen wollen, dass man da eventuell auf die jeweilige Revision schließen könnte...). Vor allem kann man bei Neuware auch genug Informationen beim Hersteller selbst erhalten.

Bei anderen Dingen wie Kleidung und Möbel sieht es schon anders aus...
 
Bei CPUs ist die Revision meist ohnehin etwas, das vor dem Kauf abgeklärt wird (bei kundigen Personen, die wissen, was das denn überhaupt ist). Wenn es dann die falsche ist, ist eh Feuer am Dach des Verkäufers.^^
 
Ganz ein eindeutiges "JA" auf die Frage.

Ist doch das gleiche beim ganzen Autozubehör. Da geht es meistens rein auf die Optik.
Hab mir gerade einen Gürtel über Amazon bestellt und gehe in dem Fall nur nach Bildern.

Wenn da ein Beispielbild wäre, würde ich niemals kaufen.
 
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