Forum-Fraggle
Commodore
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der_henk schrieb:Wenn ich also z.B. 'ne Graka bestelle, die auf den Produktfotos des Onlineshops im Referenzdesign ist, wäre der Shop verpflichtet mir auch diese Karte zu liefern und nicht irgend ein minderwertiges Herstellerdesign.
Das ist doch auch gut so. Es kann doch nicht angehen, daß ich andere Tatsachen vortäusche nur um zu sparen.
Was einige vergessen, es ist im Sinne des Kunden geurteilt worden.
Anderes Szenario: Ihr kauft einen Komplettrechner, er wird komplett, aber in Einzelteilen geliefert. "Wie, da stand doch nicht bei das Schrauben und Zusammenbau dazugehören, das Bild zeigt nur wie er fertig aussieht".
Außerdem besagt daß Urteil ja nur, daß es sich um Dinge handelt, die zu dem Objekt gehören. Bierflaschen und Tischbeispiele zählen daher nicht, da sie nicht zum Kaufobjekt zählen.