News BGH: Haben Bilder Bindungswirkung beim Onlinekauf?

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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Wie der BGH nun entschieden hat, ist es bei einem Onlineverkauf auch jener Inhalt bindend, der auf etwaigen, der Produktbeschreibung angefügten Bildern zu sehen ist. Im konkreten Streitfall ging es darum, ob Onlinehändler Produkteigenschaften, wie sie auf Bildern ersichtlich sind, auch wirklich erfüllt werden müssen.

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na toll wenn im Hintergrund meines Bildes bei Ebay eine Bierflasche steht gehört die also auch gleich mit dazu ... Fein Fein !

Vielleicht sollte ich das nächste Mal einen Müllsack im Hintergrund verstecken ...dann brauch ich den nicht runterbringen:evillol:
 
Bei den meisten Onlinehändlern steht oft irgendwo, dass Bilder exemplarisch und nicht verbindlich sind.

Da es sich hier um eine gebrauchte = einzigartige Sache handelte hat das Gericht wohl so entschieden. Die Fotos waren ja definitiv nicht nur ein Beispiel eines verunfallten Skodas ;)

Trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung!

EDIT:

@Dorne:

Wenn die Bierflasche im Getränkehalter fest verbaut ist, na klar. Aber bitte nur gefüllt! ;)
 
sollte schon explizit beschrieben sein, was man bekommt. wenn es sich um ein einzelnes teil handelt, das abgebildet ist, dürfte es allerdings auch nicht abweichen vom später verschickten artikel.
 
@ Dorne
Wenn du einen Tisch bei eBay verkaufst auf dem die Flasche steht, dann könnte das wohl so sein.
Achja dann leg den Müllsack bitte auf den Tsich... xD
 
außerdem ist eine standheizung ein erhebliches ausstattungsmerkmal. wenn du ein auto kaufst, das auf dem bild blau ist und in wirklichkeit silber würdest du es auch nicht hinnehmen, selbst wenn keine farbe in der auktion angegeben ist....
 
...macht ihn noch schneller dank Gewichtsersparnis. Ich würds mir überlegen xD
 
Es geht hier nicht um Dinge, die zufällig irgendwo in der Gegend herum stehen sondern um ein Foto vom Produkt, wo dann künstlich Komponenten ausgebaut wurden. Wenn ich einen PC bei eBay versteigere mit Bild, wo eine fette Grafikkarte, teurer Tuner RAM und 5 Festplatten verbaut sind und dann wird vor dem Versenden noch alles wertvolle daran ausgebaut, das nicht explizit in der Beschreibung steht, dann würde sich ja auch jeder Beschweren.

Achtung: Dieses Urteil bezieht sich auf Bilder von einem konkreten Artikel. Wenn man in einem Onlineshop ein neues Mainboard kauft, wo das Bild ja nur ein Beispiel ist, dann wird man damit nicht durch kommen.
 
Gerade bei Onlinekäufen möchte ich verbindliche Produktfotos haben.
Das Auge spielt beim kaufen eine große Rolle.

@Tobi47
Ja, und weil es Luporeifen nur bis 160mm darf man den Ferrari nur bis 160km/h fahren...
 
ist doch ne prima sache! was nörgelt ihr hier wieder ohne weiter nachzudenken rum?

szenario: es wird ein mercedes verkauft, auf dem ein original navi verbaut ist (wert: mehrere tausend). ihr kauft das auto und seht, jo es ist ein 0815 30€ cd radio verbaut...

dann will ich euch nochmal rumnörgeln sehen!
 
ich hoffe auch dass sich da was tut! bin richtig genervt von den vielen "Produktbeispielen" oder "Abbildung ähnlich"... ich find es zum Teil eine Frechheit wie professionelle Onlineshops mit Bildmaterial zum Kauf animieren wollen, dabei aber meist was besseres zeigen als letztendlich verkauft wird...

Da fällt mir ein: nerven tut auch, dass zB in der Bucht Artikel in der falschen Kategorie auftauchen, zB "Fernseher" -> "Sony" und in diesem Bereich dann zig Billig-Kisten drinstehen...
 
andr_gin schrieb:
Achtung: Dieses Urteil bezieht sich auf Bilder von einem konkreten Artikel. Wenn man in einem Onlineshop ein neues Mainboard kauft, wo das Bild ja nur ein Beispiel ist, dann wird man damit nicht durch kommen.

Biste dir da sicher, dass sich das nich auch auf herkömmliche Produktfotos bezieht?
Ich hab das nämlich so verstanden, dass dieses Urteil eben auch für herkömmliche Internetshops gültig ist.
Wenn ich also z.B. 'ne Graka bestelle, die auf den Produktfotos des Onlineshops im Referenzdesign ist, wäre der Shop verpflichtet mir auch diese Karte zu liefern und nicht irgend ein minderwertiges Herstellerdesign.

Haudrauff schrieb:
Ja, und weil es Luporeifen nur bis 160mm darf man den Ferrari nur bis 160km/h fahren...

Außerdem sind schon allein die Ferrari Bremsscheiben größer als die Luporäder an sich...
 
Die Tragweite des Urteil kann jetzt wohl noch nicht sicher festgestellt werden, da die genaue Begründung noch aussteht.
Sinn machen würde es für mich wirklich nur, wenn sich das ganze auch auf die allgemeinen Produktfotos bei den Onlinehändlern erstrecken würde.

Ich hatte mal so einen Fall bei Amazon mit einem HDMI-Kabel. Auf dem Foto hatte es vergoldete Kontakte, als es dann bei mir war, nicht mehr. :(
Auf Nachfrage bei Amazon kriegte ich nur die Auskunft, dass das Foto eben nur exemplarisch ist und das eigentliche Produkt abweichen kann. Schade so was.
Ich musste dann vom Widerruf gebrauch machen und länger auf mein Kabel warten. :(
 
Meiner Meinung nach wäre das ein sinnvolles Urteil. Wenn ich online etwas kaufe, was mir auch als Bild pränsentiert ist, dann will ich es auch so haben, wie es da zusehen ist. Nicht was drumherum steht, sondern was sich direkt auf das gebotene Produkt bezieht.
 
Wie schon einer sagte wenn einer ein Auto verkauft und in der Beschreibung mit Navigation schreibt (ohne Modelbezeichnung und Hinweis), im Foto ein teures Teil zeigt und dann mit einem billigeren austauscht, dann finde ich das Urteil richtig.
 
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