Bin ich im Recht bei Ebay?

F

Fantom

Gast
Hallo,

ich hab mir einen Monitor bei ebay geschossen. Der kam leider völlig nicht der Artikelbeschreibung entsprechend an. Kratzer am Gehäuse, im Panel ein kleines Loch, Fuss der nicht auf dem Foto war. Ich habe jetzt dem Verkäufer geschrieben er soll mein Geld wiedergeben. Er hat gesagt ich soll den Monitor zuerst zurückschicken, dann würde ich das Geld kriegen. Darauf habe ich gesagt, erst soll er mir das Rückporto bezahlen dann schicke ich ihm zurück. Er weigert sich und behart, dass ich Geld erst wiederkriege wenn er denn Monitor hat, auf die Übernahme vom Rückporto geht er überhaupt nicht ein.

Nun meine Frage: muss ich ihm den Monitor zuerst zurückschicken um mein Geld verlangen zu können? Danke schonmal für eure Antworten.
 
Am besten du versuchst es nochmal mit ihm zu reden, ansonsten
schalte den ebay support ein, und vergewissere dich dass du
im recht bist. Aus diesem Grund bin ich immer skeptisch bei eBay &
co. Habe diese Erfahrung die du jetzt gemacht hast auch schon einmal gemacht,
allerdings mit bösem ende ( es kam zur gerichtsverhandlung) ..
Ich wünsche dir alles gute, auf dass sich die sache schnell klären möge.

Liebe grüsse
-Chris-
 
Dann schick ihm halt den Monitor. Ist ja auch nicht anders, wenn du etwas im Versandhandel bestellst. Die überweisen dir auch nicht im Voraus etwas zurück. Erstmal die Ware zurück, dann ein paar Tage Bearbeitungszeit und dann hat man das Geld wieder.
 
Wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, kannst Du auch von Betrug ausgehen und direkt zur Polizei und dich dort beraten lassen. wenn das aber Transportschäden sind, dann mußt Du wohl nochmal mit dem Verkäufer reden und zurücksenden und die Kosten vorstrecken.

Gut, wenn es Paypal oder wenigstens ein gewerblicher Verkäufer war.

Eventuell kannst Du auch vorbeifahren?
 
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Man muss ja nicht gleich von Betrug ausgehen.
Du solltest dem Verkäufer auch eine Möglichkeit der Nachbesserung einräumen.
Also Ware zurückschicken und darauf bestehen, dass er dir eine Ware der Beschreibung entsprechend zukommen lässt!
 
ist kein gewerblicher verkäufer, ich habe mit paypal bezahlt, mir geht es einfach ums grundsätzliche
 
wenn die ware nicht im beschriebenen zustand ist ist es betrug!

was will eine privatperson nachbessern? und meint ihr wirklich das er den rückversand zurück erstattet?
(eigentlich musst du es per anwalt usw machen... leider kommt bei ebay meistens nichts raus.
ich habe selbst schon oft solche fälle gehabt.... nach einiger zeit würde ebay das problem einfach als ungelöst schließen und das wars...[fals ohne paypal])

das einzige was du daraus lernst ist, immer per paypal zu bezahlen.
ist zwar am anfang etwas kompliziert aber die die lösen das problem zu 100% !

dort öffnet du einfach "konfliktlösungen" und beschreibst paypal dort alles, am besten sogar bilder von beschädigungen machen
 
Zuletzt bearbeitet:
Biggunkief schrieb:
Du hast aber keinen Anspruch auf erstattung des Rückportos

das kann nicht sein, beide seiten müssen alle leistungen zurückbekommen, es ist wahrscheinlicher, dass ich überhaupt nicht verpflichtet bin den monitor zurückzuschicken
 
Lass dich (nach all den neuen Informationen) am besten von
der Verbraucherschutzzentrale beraten, NACHDEM du es noch einmal
versucht hast mit dem Verkäufer zu klären. Bitte versende jeglichen
Schriftwechsel auf dem Postweg mit Empfangsbestätigung und lege
dir Kopien des Schriftwechsels an, um eventuell später auftretenden
Komplikationen aus dem wege zu gehen. Viel Glück mit der ganzen geschichte,
hoffe mal für dich, dass es sich auf dem aussergerichtlichen wege lösen lässt

-Chris-

BTW: Habe günstig Hardware abzugeben, bei Interesse bitte einfach per PN melden ;)
 
Wie kommst du darauf?!
Du bekommst dein Geld und darfst den Monitor behalten?
Nee, so ist das nicht.
 
grundsätzlich ist ein Verkäufer bei Ebay verpflichtet über "Mängel" zu informieren. Wird keine nähere Beschreibung des Artikels gemacht, so ist davon auszugehen das Gebrauchsspuren im "normalen" Maß vorhanden sind.
Löcher / Abschürfungen / Abgebrochene Elemente usw. zählen hierzu nicht, da diese eine Beschädigung und keine Abnutzung darstellt.

Bilder zählen ebenso als "Beschreibung" wie der eigentliche Text.

Sollte also die gelieferte Ware in irgendeinem Maße (wie bei dir z.B. der Fuß) nicht dem Artikelbild entsprechen, so liegt hier vorerst mal der Verdacht einer möglichen Täuschung vor. Du hast Grund den Artikel, trotz eines Gewährleistungsausschlusses bei Privatverkäufen die Möglichkeit eine Nachbesserung / Wandlung der Ware zu fordern.

Sollte der Verkäufer dieser Nachbesserung nicht nachkommen können, so bist du im Recht dein Geld wieder zu verlangen.


Woher ich das weiß? Langjährige Erfahrung mit Ebay im Hifi-Bereich. Privater Käufer und Wiederverkäufer.

DaDare schrieb:
Wie kommst du darauf?!
Du bekommst dein Geld und darfst den Monitor behalten?
Nee, so ist das nicht.

Diese Möglichkeit gibt es auch. Und zwar hat Ebay seit einiger Zeit eine Option für Verkäufer und Käufer eingerichtet. Pro Verkäufer besteht einmal die Möglichkeit in einem strittigen Fall, das Ebay dem Käufer die Kosten für die beschädigte Ware erstattet und der Käufer diese trotzdem behält. Jedoch nur 1x pro Verkäufer.

Das soll Verkäufer und Käufer im strittigen Fall als Ebay-Mitglied bewahren.
Entschieden in welchem Fall dies geschieht, wird durch den Ebay Kundenservice.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Schriftwechsel über den Postweg ist so ziemlich das unsicherste, selbst mit Einschreiben Rückschein (wenn es den noch gibt).
Das Beste ist hier die Kommunikation über eBay.
 
Da der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, muss der Verkäufer natürlich alle Kosten erstatten. Den Artikel zuerst zurückzuschicken, bedeutet, das einzige Pfand wegzugeben, würde ich nicht machen, auf jeden Fall nicht, ohne vorher intensive Beweissicherung zu betreiben.
Leider funktioniert in diesen Fällen oft nur die harte Tour, also Androhung von Rechtsanwalt, etc.
 
@chunk

Bitte um Quellenangaben deiner Aussagen....nur weil du langjährige Erfahrung gemacht hast heißt es noch lange nicht, dass dies per Gesetz auch stimmt..:-D
 
Weiß gar nicht wo groß das Problem ist.

Es ist vollkommen üblich, dass man, bevor man das Geld zurück bekommt, erst die Ware zurücksendet. Macht jeder Versandhandel genauso. Das Rückporto wird in der Regel erstattet (oder es liegt der Bestellung ohnehin ein Rückschein bei)...

Das ganze Gefasel von Betrug und Polizei ist doch Quatsch. Könnten auch schlicht Transportschäden sein - und da muss man jeden Verkäufer halt auch die Möglichkeit lassen, nachzubessern.

Und es ist nun einmal sein Gutes Recht zu sagen: Erst Ware, dann Geld zurück. Genauso wie du, hat er ja keinerlei Garantien, dass er das Gerät zurückbekommt, wenn er dir das Geld vorher zurückschickt...
 
Ribery88 schrieb:
@chunk

Bitte um Quellenangaben deiner Aussagen....nur weil du langjährige Erfahrung gemacht hast heißt es noch lange nicht, dass dies per Gesetz auch stimmt..:-D

Mal im Ernst. Soll ich dir hier jetzt sämtliche Gesetzesauszüge des BGB auflisten? Lies doch einfach selber nach. Dazu gibt es hier die Möglichkeit:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Die einfachste und schnellste Variante wäre es nun den Ebay-Kundenservice einzuschalten. Wichtig dabei ist, dass du diesem möglichst DETAILLIERT!! beschreibst in welcher Art und Weise die Ware von der Beschreibung abweichst.

Die Lösung des Problems erfolgt in den meisten Fällen innerhalb von 48h.

Der Kundenservice wird dir dann auch mitteilen wie weiter verfahren wird (ob du zuerst schickst usw..)
Falls mit Paypal bezahlt wurde, wird bei Meldung eines Streitfalls, das Geld auf dem Paypal-Konto "eingefroren". Der Verkäufer hat also keine Möglichkeit irgendwie an das Geld heranzukommen.

Und da Verkäufer sowieso keine negativen Bewertungen mehr abgeben können, hast du rein gar nichts zu fürchten
 
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