Bin ich im Recht bei Ebay?

Das Rückporto wird in der Regel erstattet

da der verkäufer ja anfang an schon versucht hat jemanden übern tisch zu ziehn wird er mit sichert entweder garkein geld zurückschicken oder mit sicherheit kein rückporto bezahlen.

wie oben schon gesagt geh einfach zu paypal auf konfliktlösungen - da du eindeutig im recht bist (wenn es so ist wie du oben beschrieben hast) bekommst du auch von paypal recht!
 
Für die Zukunft: Einfach Privatkäufe meiden. Dann lieber B-Ware oder Gebrauchtware direkt vom Händler.
 
kachiri schrieb:
Für die Zukunft: Einfach Privatkäufe meiden. Dann lieber B-Ware oder Gebrauchtware direkt vom Händler.

würde ich jetzt so pauschal nicht sagen. Ich habe mit vielen privaten Verkäufern sehr gute Erfahrung gemacht. Und so günstig kommt man sonst nirgends an gute Ware, wenn man weiß worauf man achten muss

kleines Beispiel: Ich habe ein Hifi-System von Kenwood, dessen Neupreis 329 Euro beträgt in neuwertigem Zustand für 36 Euro ersteigert. Gebrauchtware beim gewerblichen Verkäufer hätte mich noch über 200 Euro gekostet
 
Zuletzt bearbeitet:
Woher manche ihre rechtswissen haben..., gibts da ne Verlosung dazu?
Die Sache ist einfach, entspricht die Sache nicht der Beschreibung, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich würde so vorgehen: Es ist aber nicht unbedingt Betrug, informiert euch mal über den Strafbestand des Betrugs, bevor ihr sowas los lässt.

1) Paypal kontaktieren und Konflikt melden, die Antwort des Verkäufers abwarten.
2) Er sollte hier nochmal sein Angebot bestätigen das er die Ware zurück nimmt.
3) Mit dem VK, einigen welche Versandart gewählt wird (am besten versichert).
4) Tatsächlich schickst du den Artikel zuerst zurück. Ich würde in diesem Fall mir einen Zeugen suchen, da man wohl der Gegenseite nicht vertrauen kann. Fotos sind auch nicht verkehrt.
5) du nennst die Summe die dir für den Versand angefallen ist dem VK (sollte nicht unbedingt über den ersten Versandkosten stehen) und dein Konto.
6.1) du kriegst dein Geld zurück inkl. Versand
6.2) du wirst nochmal verars..., dann wendest du dich an Paypal (den hier könnte dann tatsächlich Betrug bestehen.

Sprich das Vorgehen mit Paypal ab, damit du in jedem Fall versichert bleibst.
 
Die Sache ist einfach, entspricht die Sache nicht der Beschreibung, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

So einfach ist es dann doch nicht, dem Verkäufer ist nämlich grds. zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben., vgl. § 437 BGB.

Es ist aber nicht unbedingt Betrug, informiert euch mal über den Strafbestand des Betrugs

Der Strafbestand des Betruges, aha.
Also der Straftatbestand des Betruges besteht aus einer Täuschung, die kausal wird für einen Irrtum, der wiederum kausal wird für eine Vermögensverfügung mit dem Ergebnis eines Vermögensschadens.

Hier wurde über Tatsachen (Eigenschaften des Monitors) getäuscht, auf Grund dieser Beschreibung wurde ein Kaufvertrag geschlossen und Geld überwiesen, der Monitor entspricht nicht dem bezahlten Kaufpreis=Vermögensschaden.

Der objektive Tatbestand des 263 StGB scheint zunächst also erfüllt, der Betrugsverdacht ist also keinesfalls weit hergeholt...
 
Doc Foster schrieb:
So einfach ist es dann doch nicht, dem Verkäufer ist nämlich grds. zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben., vgl. § 437 BGB.

in der Tat. Nur hälst du das für realistisch, das ein Privatmann ein Gebrauchtgerät nachbessert? Ich nicht daher wurde das auch nicht erwähnt.

ich hab mir einen Monitor bei ebay geschossen. Der kam leider völlig nicht der Artikelbeschreibung entsprechend an. Kratzer am Gehäuse, im Panel ein kleines Loch, Fuss der nicht auf dem Foto war.

Doc Foster schrieb:
Der objektive Tatbestand des 263 StGB scheint zunächst also erfüllt, der Betrugsverdacht ist also keinesfalls weit hergeholt...

Das zwei von drei Schäden auch durch den Transport entstanden sein können, schliesst du aus? Und weil ein falscher Fuss dabei ist, ist es Betrug bzw. der Verdacht berechtigt?
Abgesehen das alle drei Schäden nicht unbedingt für Betrug sprechen. Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
 
in der Tat. Nur hälst du das für realistisch, das ein Privatmann ein Gebrauchtgerät nachbessert? Ich nicht daher wurde das auch nicht erwähnt.

Dem Recht ist es egal, ob irgendwas realistisch ist, solange die Nacherfüllung nicht ernsthaft und endgültig verweigert wurde, ist der Rücktritt grds. ausgeschlossen.

Das zwei von drei Schäden auch durch den Transport entstanden sein können, schliesst du aus? Und weil ein falscher Fuss dabei ist, ist es Betrug bzw. der Verdacht berechtigt?
Abgesehen das alle drei Schäden nicht unbedingt für Betrug sprechen. Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Der Verdacht ist m.E. trotzdem berechtigt.
 
Doc Foster schrieb:
Dem Recht ist es egal, ob irgendwas realistisch ist, solange die Nacherfüllung nicht ernsthaft und endgültig verweigert wurde, ist der Rücktritt grds. ausgeschlossen.

Gut dem Recht ja, aber man sollte in diesem Fall die Tatsache nicht ignorieren, das der VK die Ware zurück nehmen will, damit ist ernsthaft und engültig die Sache der Nacherfüllung erledigt.


Doc Foster schrieb:
Der Verdacht ist m.E. trotzdem berechtigt.

blub, sind wa halt unterschiedlicher Meinung.
 
Nun meine Frage: muss ich ihm den Monitor zuerst zurückschicken um mein Geld verlangen zu können? Danke schonmal für eure Antworten.

Ich weiß nicht ob du es musst, ich würde es aber so machen da es gängige Praxis ist es so zu tun. Versandkosten musst du dann erstmal vorstrecken.

Gibt ja bei Ebay auch so Fälle wo Käufer einfach nen anderes Gerät zurückschicken.

Daher würde ich ihm das Gerät nun erst einmal zurücksenden. Aber alles genau dokumentieren, fotos machen etc. Zeugen wären auch net schlecht.

Ich würde als Verkäufer jedenfalls auch nicht das Geld so einfach wieder auszahlen, nur weil der Käufer gesagt hat mit dem Gerät stimmt etwas nicht. Machen Online Shops wie gesagt auch nicht, da musst du auch erst die Ware zurückschicken

Daher würde ich die Sache etwas entspannter sehen. Die Forderungen vom Verkäufer sind in meinen Augen normal
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Fantom,


da du mit PayPal bezahlt hast, kannst du bei Problemen innerhalb von 20 Tagen einen Antrag auf Käuferschutz stellen.

Da du den Artikel auf ebay gekauft hast, kannst du den Konflikt über dein eBay-Mitgliedskonto unter „Probleme klären“ melden.

Ansonsten wird der Konflikt direkt über PayPal eröffnet.

Die Kollegen prüfen dann den Vorgang und arbeiten an einer Lösung.


Viele Grüße,
dein Team von der PayPal-Webhilfe

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Sie an der Endung „@paypal.com“.
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so hatte ich es auch vor zu machen, ich wollte nur wissen ob ich den monitor zurückschicken muss
 
@PayPal Webhilfe
so hatte ich es auch vor zu machen, ich wollte nur wissen ob ich den monitor zurückschicken muss

Die Frage ist zweideutig. Musst du ihn jetzt losschicken? Würde ich abwarten was dann Paypal zu dir sagt, daher erstmal nicht.

Musst du den Grundsätzlich zurück schicken? Ich glaub die Antwort ist klar.
 
Hallo Fantom,

Wie Xyn schon richtig geschrieben hat, solltest du mit der Rücksendung warten.


Viele Grüße,

dein Team von der PayPal-Webhilfe



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