Blog zerschossen?

Dein Anwalt ist tatsächlich Profi in Sachen Medienrecht?
Spätestens wenn dein Blog Inhalte bereit stellt, die üblicherweise gewerblich angeboten werden, bist du fällig. Dazu zählen logischerweise z.B. Hardware-Tests oder Spiele-Reviews... schließlich finanzieren sich Angebote wie CB. PCG/PCGH, Gamestar,... mit genau solchen Inhalte.
 
Daaron schrieb:
Spätestens wenn dein Blog Inhalte bereit stellt, die üblicherweise gewerblich angeboten werden, bist du fällig.

Absurde Begründung. Niemand zwingt irgendwen dazu, für Zeug zu zahlen, das es anderswo umsonst gibt.

Du kannst jeden Inhalt gewerblich anbieten. Heißt das, dass jeder Anbieter kostenloser Inhalte automatisch "fällig" ist, weil es ja sein kann, dass er allein durch das Anbieten irgendeinem kommerziellen Anbieter Konkurrenz macht? Quelle?
 
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

§5 TMG
 
Das bezieht sich nach allgemeiner Auffassung darauf, dass "geschäftsmäßig" zum Beispiel "gegen Entgelt" bedeutet. "Geschäftsmäßig" ist aber bereits ein PayPal-Spendenknopf - du kannst die Inhalte kostenlos lesen, trotzdem ist das Angebot "geschäftsmäßig", da es einen Nebenverdienst darstellt.
 
Es gab genug Fälle von Abmahnungen in der Grauzone von "ist ja gratis", dass man einfach ein Impressum verwenden sollte. Vom Impressum ausdrücklich befreit sind nur Baustellen-Seiten und das Dark Web. Alles andere ist wenigstens fragwürdig... und wer würde wegen ner 1000€-Abmahnung für 4000 zum Anwalt rennen und vor Gericht ziehen?
 
Eben. Wer würde das tun? Daher: Ich freue mich schon auf den ersten Anwalt, der versuchen wird, mich für mein fehlendes Impressum abzumahnen. Es steht dir natürlich frei, eines zu verwenden, aber bitte hör' auf, Panik zu verbreiten. Das wollen die nur.
 
Ich darf mich hier noch mal kurz einklinken, denn früher hatte ich auch auf meiner Hauptseite, also ohne die Subdomain "blog" kein Impressum. Dort ist inzwischen eins aber ich werde das für meinen Blog noch mal extra einrichten. Jedenfalls hatte ich zu der Zeit, zu der ich noch gar keines hatte, folgenden Text auf meine Seite kopiert, der meiner Meinung nach die Situation ausreichend gut beleuchtet und alle offenen Fragen klären sollte.

Keine Impressumspflicht bei rein persönlichen oder familären Zwecken (§ 5 TMG, § 55 RStV)

Keine Informationspflichten bestehen nach § 5 TMG und § 55 RSTV, wenn die Webseite rein persönlichen oder familiären Zwecken dient. Denn in § 55 RStV wird wie folgt negativ formuliert

"Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten".

Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes

Schlussendlich sage ich: Egal, ob ich eins machen muss oder nicht - ich werde eins machen. Tut nicht weh.
 
Denk an Google: Die stellen Informationen und Dienstleistungen im großen Maße kostenlos bereit und blenden innerhalb dieser Dienstleistungen noch nicht einmal Werbung ein. Trotzdem ist die Gewinnerzielungsabsicht hier vorhanden, in Form einer Mischkalkulation.
 
Welche Googledienstleistung kommt ohne Werbung aus? Klar, der Read-, oh, warte...
 
Lesen will gelernt sein. Wenn du Desktop-Clients verwendest, dann wird keine Werbung dargestellt. Dass Google andererseits die übertragenen Daten für Zielgruppen-Werbung nutzen steht vollkommen auf einem anderen Blatt.
 
Wenn du Desktopclients verwendest, hat Google Mail genau gar keinen Vorteil.
 
...bis auf:
- seit Jahren schon monströse Postfächer nebst großer Mails
- IMAP (willkommen im 21.Jh, Outlook.com)
- über denselben Account n ziemlich guten Kalender sowie n Adressbuch

Oh... und wie das mit Android-Phones ist muss ich dir wohl erst noch buchstabieren, oder?


In diesem Sinne: Schreib halt kein Impressum. Wenn sie dich dann doch mal abmahnen bin ich der erste, der sich scheckig lacht. Ein Impressum zu haben schadet nicht. Keins zu haben kann schaden. Logische Konsequenz?
 
Meine Identität steht auf denic.de. Ein separates Impressum ist notwendig, weil..?

Und: all das (minus die spyware) bietet bereits mein vServer.
 
Ah, du bezahlst und verwaltest einen ganzen vServer, nur für so einen Scheiß? Biste jetzt stolz auf dich? Gratuliere.

Und warum Impressum? TELEMEDIENGESETZ, du komisches rotes Ding, du.
 
Ich bezahle und verwalte einen vServer für diverse Dinge mit dem hübschen Nebeneffekt, dass ich darüber auch meine Mails verwalten kann. Ich bin stolz auf mich, ja. Danke.

Das TELEMEDIENGESETZ schreibt Anbieterkennzeichnung für kommerzielle Angebote vor. Laut § 55,1 RStV muss mich das nicht unbedingt interessieren, meine Website dient nur meinem Frustabbau und nicht der Geldscheffelei. Interessierte können trotzdem auf denic.de nachschlagen, wem sie gehört. Mit Adresse und Telefonnummer, wenn nötig. Das würde ich als Anbieterkennzeichnung gelten lassen.
 
Was DU gelten lässt ist nicht, was deutsche Gerichte bisher haben gelten lassen. Leg ein vollkommen legitimes Impressum hinter einen Link namens "Info", und du wirst erfolgreich abgemahnt. Eine Whois-Abfrage ist definitiv KEINE Anbieterkennung nach TMG.
 
Deutsche Gerichte haben die Gesetze zu befolgen, und dazu zählt der RStV. Viel Glück beim Klagen.
 
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