Brainstorming: Schulden eintreiben

Der Vertrag nützt dir aber nicht die Bohne wenn du ihn nicht beweisen kannst ;) Sie wird abstreiten, dass überhaupt irgendwas zu Stande gekommen ist. Im Zweifelsfall wird sie sagen: "Das hat der mir geschenkt."
 
Jo, er muss nur sagen: "Dieses Gespräch wird aufgezeichnet." Wäre natürlich clever wenn er das Ding dann erst einschaltet. So nach dem Motto:
"Gestern hat mich so ne Telefontante angerufen und gesagt: "Dieses Gespräch wird aufgezeichnet."
"Ja, und?"
"Naja gut, wie auch immer, du schuldest mir doch noch XXX Geld, wann bekomm ich das wieder?"
"..."

;) Wobei ich denke, dass auch das illegal wäre bzw. eine Straftat sein könnte....
 
Mitschneiden Problem!!
Vielleicht könntest du dich irgendwo treffen mit der Person - Cafe oder so - kann ja auch in der Nähe von einem Cafe sein wo du dich dann hinsetzt - nun kommen die Hintermänner ins Spiel, die sollten natürlich nicht mit dir in Verbindung gebracht werden können und dann neben dir sitzen und alles mithören können - jetzt hättest du nix illegales getan und richtige Menschen als Zeugen (sollten mind. 2 sein).
Denke mir daraus würde sich was machen lassen;):D
 
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Briefe sind auch vertraulich und ggf. nach entscheidung des jeweiligen Richters als Beweismittel zulässig. Mit e-Mails steht es übrigens ähnlich.

Dementsprechend würde ich die Dame einfach mal über ein schriftliches Medium kontaktieren (SMS gibt es auch noch) und hoffen, dass sie auf dem gleichen Weg eine Aussage liefert, die deine Forerungen rechtskräftig untermauert.
 
cartridge_case schrieb:
auch mündliche absprachen sind rechtskräftige verträge!

Nicht immer! In gewissen Situationen muss eine Unterschrift vorliegen.

Z.B. im kaufmännischen Bereich. Sollte man nicht ins Handelsregister eingetragen sein, so ist eine mündliche Vereinbarung nicht wirksam.

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Haben Sie als Kaufmann mündlich oder telefonisch mit einem Geschäftspartner über Vertragskonditionen verhandelt und bestätigt Ihnen dieser anschließend die Vereinbarung in schriftlicher Form, dann müssen Sie dem Bestätigungsschreiben ausdrücklich widersprechen, wenn es nicht dem Inhalt Ihrer Vereinbarungen entspricht. Anderenfalls kommt der Vertrag zu den Konditionen des Bestätigungsschreibens zustande.
Für den Nichtkaufmann findet diese besondere Regelung keine Anwendung. Ein ausdrücklicher Widerspruch Ihrerseits ist nicht erforderlich, da dem bloßen Schweigen in der Regel keine Erklärungswirkung zukommt.

http://www.hk24.de/recht_und_fair_p...rnehmensgruendung/362930/rechtsfolgen_hr.html

Inwieweit sich das auch hier anwenden lässt, kann ich allerdings nicht sagen.
 
Keiner der beiden Parteien ist in diesem Fall Kaufmann (= alter Begriff, neu: Unternehmer) schätz ich jetzt mal, grundsätzlich können Verträge jeglicher Art auch mündlich zwischen den Personen abgeschlossen werden (mit Ausnahmen, zB Bürgschaft).
Ob ein Vertrag, in all jenen Fällen, in denen das Gesetz nichts anderes vorsieht, mündlich, schriftlich oder wie auch immer abgeschlossen wird, hat auf seine Verbindlichkeit keinen Einfluss (§ 883 ABGB).

Es handelt sich in diesem Fall um ein Gelddarlehen (§ 983 iVm § 985 ABGB), welches in diesem Fall ohne Zinsen (§ 984 ABGB) gegeben wurde. Für den Darlehensvertrag konnte ich keine besonderen Formvorschriften finden, somit ist der Vertrag mündlich wirksam abgeschlossen.

Was du tun kannst: Da es sich um viel Geld handelt, würde ich doch auch entsprechende rechtliche Maßnahmen ergreifen! Der Weg zum Anwalt ist sicher nicht blöd, wobei du einen Brief, in dem du auf die rechtl. Verbindlichkeit unter Anfuhrung der entsprechenden §en verweist durchaus selbst aufsetzen könntest und ihn ihr schickst. Muss ja nicht perfekt sein, wenn sie einigermaßen grün ist kriegt sie es vllt trotzdem mit der Angst zu tun. Du darfst jedenfalls keinerlei Drohungen anstellen, außer der, dass du rechtlichen Beistand anfordern wirst/kannst und es für sie evtl. "billiger" käme lieber vorher zu zahlen. Du übernimmst natürlich keine Gewähr bezogen auf diese Aussagen ;).
 
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@ mat_2

Der Fall ist aber allem Anschein nach in Deutschland passiert, daher bringt hier das ABGB nichts. ;)

Dass solch ein Vertrag mündlich wirksam abgeschlossen werden kann, stimmt aber natürlich.

Im Übrigen sollte man sich immer Aufzeichnungen über solche Darlehen machen, um in Fällen wie diesen nicht ohne Beweismittel dazustehen. Am besten auch noch einen ordentlichen Vertrag aufsetzen, in dem die Summe, der Geber, der Nehmer, die Rückzahlungsmodalitäten (wann, wo, wie), Datum + Ort der Übereinkunft und Unterschrift beider Parteien festgehalten ist.
 
Wenn man Geld will muss man investieren. In deinem Fall auch aus Rache!

Gehe zum Anwalt und verklage den Beschuldigten. Vor dem Gericht werden dann Sachverhalte besprochen wie "wo ist das Geld?" Der Beschuldigte hat es doch gebraucht um etwas zu bezahlen. Wenn der Beschuldigte es vor dem Darlehen nicht konnte, warum dann danach? usw.

Denke an die Verjährung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Fall ist aber allem Anschein nach in Deutschland passiert, daher bringt hier das ABGB nichts.

Das ist mir bewusst, aber ich bin ja auch kein Rechtsberater, wollte hier halt mal ein paar österreichische Fakten verbreiten :D. Nein aber ich denke die Situation sollte in DE sehr ähnlihc sein diesbezüglich... Sry ich werd jz nicht das BGB durchforsten ;).
 
*del*
 
Wie hast du ihr das Geld denn zukommen lassen? Wenn du es z.B. überwiesen hast, so könntest du nachweisen, dass sie das Geld hat, und auch seit wann.

Setze ein Ultimatum, geht binnen einer Frist (z.B. 10-14 Tage) keine Zahlung bei dir ein, hat das rechtliche Konsequenzen. (z.B. ein SchuFa Eintrag)
 
@ mat_2

Hat ja auch niemand verlangt. ;) Mir ging es nur darum, dass keiner auf die Idee kommt, im ABGB herumzusuchen, wenn er oder sie in Deutschland wohnt.^^

@ quityper

Bedenke, dass der Beschuldigte in der Regel weder im Straf- noch im Zivilprozess sich selber belasten muss (in Österreich auf keinen Fall, ich vermute stark, dass es in Deutschland nicht anders ist). Das heißt, dass man ihm als Kläger nachweisen muss, dass er dieses oder jenes rechtswidrige Verhalten gesetzt hat.

Das hat den Grund, damit keiner hergehen kann und sagen "Du, XY, hast dies oder jenes angestellt, gib mir nun Schaden(s)ersatz, wenn du nicht freibeweisen kannst." ;)
 
Hi,

ich habe das zwar noch nie gebraucht, aber ich glaube das ist was du suchst: Mahnverfahren

Sollte der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid reagieren, dann kannste nen Vollstreckungsbescheid beantragen. Schaus dir am besten mal an.

Gruß
 
Fetter Fettsack, ist genau so.
Ich kann es mir aber nicht vorstellen, dass die Geldübergabe vollkommen im Dunklen abgelaufen ist.
Irgendjemand hat es mitbekommen, andere Freunde, die erstaunt sind, dass plötzlich Geld da ist oder das eine überfällige Rechnung beglichen wurde (Bankkontoüberprüfung). Das alles gilt es zu ermitteln.
Es reichen ja auch Indizien für eine Verurteilung. Dann hat der TE einen Titel für die nächsten 30 Jahre. Wenn der Beschuldigte zum Prozess gar nicht erscheint, dann bekommt er sogar noch eine Strafe...

Kostet halt.
Ergänzung ()

Fr4g3r, dann legt der Beschuldigte Widerspruch ein und das war es dann. :D
 
Es ist ein kostengünstiger Versuch!
Das schüchtert auch erstmal etwas ein und vielleicht bezahlt er/sie dann.
Wenn nicht, dann kannste immer noch Glück haben und er/sie ist zu Faul um Widerspruch einzulegen.
Oder er/sie denkt sich, dass Ignorieren reicht.
Schon haste gute Chancen auf dein Geld.

Gruß
 
Vielen Dank für all die Kommentare.

Vor knapp 3 Wochen kam ein kurzes SMS-Gespräch zwischen uns zustande. Am Ende fragte sie mich - mal wieder - nach meiner Bankverbindung (die SMS habe ich natürlich noch), die ich ihr daraufhin per Mail mitteilte. Darüber hinaus habe ich noch einige weitere Mails und ICQ-Protokolle, in denen sie immer wieder "hoch und heilig schwört", mir alles zurück zu zahlen. Diese Dinge sind rein rechtlich an sich alle ohne Belang, ich weiß. Aber in ihrer Gesamtheit geben sie ein Bild ab, welches absolut unmissverständlich ist.

Geld kam in den letzten 3 Wochen natürlich nicht. Ich werde ihr jetzt noch bis Anfang Mai Zeit geben und dann wohl einen handschriftlichen Brief an sie aufsetzen, in dem ich sie - freundlich - an ihre Schulden erinnere. Ich hoffe, dass sie auf den Brief handschriftlich antworten wird und schreibt, dass sie mir alles zurück zahlen wird. Vielleicht unterschreibt sie den Brief sogar, dann hätte ich wenigstens etwas in der Hand.

Wenn das nix bringt, werde ich wohl einen Paragraphen-Brief von einem Anwalt aufsetzen lassen.
 
Fr4g3r, stimmt, so etwas sieht mächtig offiziell aus. Probieren kann man es.
 
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