Brainstorming: Schulden eintreiben

Geprellter

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Apr. 2011
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Nabbend!

Aus Hilfsbereitschaft habe ich vor ein paar Monaten eine nicht gerade kleine Summe Geld an eine "Freundin" verliehen. Dieser einleitende Satz und der Thread-Titel werden wahrscheinlich schon dafür reichen, dass ihr euch den Rest denken könnt: die hoch und heilig versprochenen Raten zur Rückzahlung bleiben natürlich aus. Rechtlich habe ich nichts in der Hand, es gibt nichts Schriftliches oder dergleichen. SAUDUMM, ich weiß. Hinterher ist man halt immer schlauer.

Ich möchte gar nicht weiter auf die Person hinter dieser Kacke eingehen, tut nichts zur Sache. Dass meine Chancen denkbar schlecht stehen, weiß ich auch. Aber vielleicht war einer von euch ja schonmal in einer ähnlichen Situation und hatte eine pfiffige Idee, die entsprechende Person ein wenig unter "Druck" zu setzen oder dergleichen. Ich spreche hier - "Gott" bewahre - ausdrücklich NICHT von illegalen Dingen welcher Natur auch immer!

Ich hab letztens daran gedacht, sie zu "outen". Es gibt ein paar Freunde von ihr, die ich auch kenne und denen ich tatsächlich einen Restbestand Hirn zutraue. Die haben auch glaub ich einen gewissen Einfluss auf sie.

Was meint ihr?
 
1. Willkommen im Forum.

2. Das ist ein Computerforum - was erwartest du von "uns"?

3. Ich finde deine Idee mit dem "Freunde aufmerksam machen" nicht verkehrt. Aber das auch nur wenn es keinen anderen Weg gibt. Ist die Person zusätzlich zur Zahlungsunfähigkeit auch noch über dich verärgert, siehste das Geld nie wieder.

Je nach Alter kann man auch zu ihren Eltern gehen und darüber Druck erzeugen.
Ein Brief eines Anwalts - auch wenn du keine Beweise hast, wirkt auch einschüchternd.
 
1.) Danke! :)

2.) Ich halte im Allgemeinen sehr viel von dem Forum hier, lese sehr viel mit. Ich weiß, dass es bzgl. der Seite an sich vollkommen OT ist, aber hey, wenigstens hab ich das richtige Unterforum erwischt. Keine Sorge, ich werds nicht überstrapazieren...

3.) Ich denke das ist sie leider. Darum suche ich ja gezielt nach "Druck-Möglichkeiten".

Kontakt zu ihren Eltern haben weder sie noch ich.

Glaubst du echt, es gibt Anwälte, die bei sowas mitmachen?! Einfach ne Kanzlei "erfinden" will ich jetzt auch nicht. Erstens will ich rechtlich zu 100% auf sicherer Seite sein, zweitens denke ich, dass selbst sie eine "Fake-Kanzlei" recht schnell erkennen würde.
Ergänzung ()

Ich denke, sie KANN zahlen, WILL aber nicht. Daher meine Suche nach gezielten "Druck-Möglichkeiten".
 
Glaubst du echt, es gibt Anwälte, die bei sowas mitmachen?! Einfach ne Kanzlei "erfinden" will ich jetzt auch nicht. Erstens will ich rechtlich zu 100% auf sicherer Seite sein, zweitens denke ich, dass selbst sie eine "Fake-Kanzlei" recht schnell erkennen würde.
Wie bei sowas mit machen? Ist ja nichts illegales. Der setzt einen Brief auf mit der Forderung summe X, ansonsten Anzeige. Der schmeißt ein bisschen mit § herum und wenn die "Alte" geistig wirklich so unbewaffnet ist - schluckt die erstmal und zahlt.

So nen Brief kostet natürlich, aber je nach Summe macht der Versuch Sinn.
 
Ihr Androhung, dass du irgendwelche intimen Bilder von Ihr veröffentlichst.

Erpressen ist natürlich sehr gut. Es sei denn man hat

a) was zum erpressen

b) lebt gern mit den Konsequenzen denn:

lt StGB ist Erpressung strafbar ;)
§ 253
Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
 
Jetzt mal "Butter bei de Fische", um wie viel Geld handelt es sich?
Bei 10€ würde ich "weniger machen" als bei 100€.

Ganz klar, ich hasse so was es ist schon unangenehm genug zu fragen ob man sein Geld zurück bekommt. Ich würde dieser Person also mal gehörige was erzählen und wenn das nicht funktioniert weiter gehen alâ (Okay ein bisschen Kindergarten) z.B. IPhone weg nehmen und sagen: "Hey entweder du gibts mir jetzt mein Geld wieder oder ich hab ein neues IPhone." - Bei so was würde ich konsequent sein.
 
Du darfst dir nicht einfach irgendwelche Güter schnappen und sagen, Hey, Schulden beglichen.
Dass darf soweit ich weiß ohne Zustimmung des Schuldners nur der Gerichtsvollzieher.
 
Es geht um einen mittleren 4-stelligen Betrag.

Worte sind leider kein Mittel. Glaub mir einfach. Egal, ob persönlich, oder per Handy. Es wurden auch schon x mal Versprechungen gemacht, die aber letztendlich alles nur leere Worte waren. Leere Worte und Lügen, das ist alles, was zu erwarten ist.

Daher suche ich nach MITTELN.
 
Du könntest ja mal bei ihr vorbeischneien und etwas als Pfand mitnehmen. Das TV-Gerät macht sich da immer gut.
Sobald sie zahlt, bekommt sie dann ihren Fernseher ohne Beschädigungen (!) zurück.

Ob das allerdings legal ist, weiß ich nicht. Vermutlich eher nicht. Ein Druckmittel wäre es aber schon.
 
Name?Adresse?Geldbetrag?

alles weitere lässt sich innerhalb der nächsten 48stunden klären. 10% anteil.


nein spaß. Versuch über Freunde sie unter druck zu setzten. Verlange einen Pfand für die Zeit.

Mensch junge mach was das kann doch nicht sein das sie dir das geld nicht zurück gibt.


ps.: Ich weis warum ich niemandem geld leihe. ok ausser vielleicht innerhalb meiner familie.
 
Das mit dem Diktiergerät kannste auch vergessen, dafür brauchst du ihre Einwilligung sonst ist das als Beweis nicht zulässig. Selbst wenn müsste sie auch sagen welcher Betrag.

Ich würde einfach behaupten: Dumm gelaufen Kollege.

Immerhin kann hier noch nichtmals etwas nachgewiesen werden. Selbst bei einer Zahlungsaufforderung brauch sie da noch nichtmals den fetten Hintern von der Couch bewegen und kann den Brief getrost zerreißen, "ist niemals angekommen" oder einfach als Toilettenpapier benutzen. Wo keine Unterschrift, kein rechtskräftiges Dokument, da auch keine wirklichen Beweise, und daher in meinen Augen so gut wie unmöglich was rauszuholen.

PS: Grad mal bissl gesucht:
STGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
 
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