dogio1979
Admiral
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- Aug. 2006
- Beiträge
- 7.311
Auch das stimmt nicht ganz.
Hersteller haben versucht den gesamten Garantienspruch zu verweigern.
Beispiel: nei einem Multifunktionsgerät geht der Scanner innerhalb der Garantiezeit kaputt und der Hersteller sagt, dass der Kunde sämtliche Garantieansprüche verwirkt hat, nur weil er Fremdtinte verwendet hat. Mit soclhen Garantiebedingungen sind die Hersteller nicht durchgekommen. Wenn allerdings der Druckkopf kaputt gegangen ist, sieht die Sache deutlich anders aus.
In Deutschland gibt es Garantie und Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige leistung der Hersteller und diese bestimmen auch deren Bedingungen.
Gewährlesitung hat in Deutschland nur die Funktion, das beim Kauf ein funktionierendes Gerät ohne Mängel an den Kunden übergeben wird.
Es gibt zwar eine Gewährleistung von zwei Jahren, allerdings setzt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, sodass der Kunde in der Pflicht steht, nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Hersteller haben versucht den gesamten Garantienspruch zu verweigern.
Beispiel: nei einem Multifunktionsgerät geht der Scanner innerhalb der Garantiezeit kaputt und der Hersteller sagt, dass der Kunde sämtliche Garantieansprüche verwirkt hat, nur weil er Fremdtinte verwendet hat. Mit soclhen Garantiebedingungen sind die Hersteller nicht durchgekommen. Wenn allerdings der Druckkopf kaputt gegangen ist, sieht die Sache deutlich anders aus.
In Deutschland gibt es Garantie und Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige leistung der Hersteller und diese bestimmen auch deren Bedingungen.
Gewährlesitung hat in Deutschland nur die Funktion, das beim Kauf ein funktionierendes Gerät ohne Mängel an den Kunden übergeben wird.
Es gibt zwar eine Gewährleistung von zwei Jahren, allerdings setzt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, sodass der Kunde in der Pflicht steht, nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.