brauche rat für druckerkauf

Auch das stimmt nicht ganz.
Hersteller haben versucht den gesamten Garantienspruch zu verweigern.
Beispiel: nei einem Multifunktionsgerät geht der Scanner innerhalb der Garantiezeit kaputt und der Hersteller sagt, dass der Kunde sämtliche Garantieansprüche verwirkt hat, nur weil er Fremdtinte verwendet hat. Mit soclhen Garantiebedingungen sind die Hersteller nicht durchgekommen. Wenn allerdings der Druckkopf kaputt gegangen ist, sieht die Sache deutlich anders aus.

In Deutschland gibt es Garantie und Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige leistung der Hersteller und diese bestimmen auch deren Bedingungen.
Gewährlesitung hat in Deutschland nur die Funktion, das beim Kauf ein funktionierendes Gerät ohne Mängel an den Kunden übergeben wird.
Es gibt zwar eine Gewährleistung von zwei Jahren, allerdings setzt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, sodass der Kunde in der Pflicht steht, nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
 
Hm...hier tauchen in den Konsumentenmagazinen alle paar Monate wieder Fälle auf, in denen ein Druckerhersteller sagt, er wolle das Gerät nicht reparieren, weil die Fremdtinte aufgrund ihrer Eigenschaften ausgelaufen sei und das Gerät beschädigt hat.
Schlussendlich läuft es dann immer darauf hinaus, dass der Hersteller kaum einmal wirklich beweisen kann, dass die Tinte schuld war und nicht einfach der Druckkopf undicht war. Ein oder zwei mal konnte der Hersteller das allerdings beweisen und dann musste der Tintenhersteller die Kosten übernehmen.
Zumindest in der Schweiz ist man auch mit Fremdtinte auf der sicheren Seite...

Gruss

Christoph
 
...in Deutschland halt nicht.
 
JeGe schrieb:
Weiß zufällig jemand ob der Canon i-SENSYS LBP2900 - auch wie der HP LaserJet 1020 - auf der Geräte-Rückseite einen Ausschalter hat?
Ja, hat er.

Grüße

Martin
 
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