Brief von Rechtsanwälte Rasch

also es sind einfach nur titel aufgelistet ohne datum und noch etwas da zu auf einer extra seite, siehe nachher im dokumen!
 
Das du nicht auf die Frage eingehst, ob es unmöglich und ausgeschlossen ist, dass diese Dateien von deinem Anschluss geladen worden, macht die Sache nicht gerade leichter...
 
ja eigentlich ist mein wlan netz immer wpa2 geschützt, es war nur zu der zeit ein rechner vieren verseucht so das er neu aufgesetzt werden musste!
und die ASUS treiber software wurde über den ASUS eigenen torrentservice geladen genau wie wow oder ist das nicht sowas?
oder könnte es von viren gekommen sein?
 
das wort "viren" und "verseucht" macht das ganze jetzt etwas problematischer .....
könnte ja sein das dein rechner hier aus der ferne missbraucht wurde
 
BabaSaad schrieb:
ich hab aber eine liste mit songs bekommen, nur die hälfte der liede kenne ich nicht und die andre hälfte mag ich nicht und hab ich auch nicht, lediglich 2 lieder dieser liste habe ich aber ich habe sie nie irgendwo hochgeladen

BabaSaad schrieb:
also es sind einfach nur titel aufgelistet ohne datum und noch etwas da zu auf einer extra seite, siehe nachher im dokumen!

Sie belangen lediglich wegen eines Albums: "Sido - Aggro Berlin". Die restlichen im Landgerichts-Beschluss aufgeführten Alben haben nicht mit deinem Fall zu tun und deren Verbreitung wird dir nicht zu Last gelegt.
 
und was sollte man deswegen tun? ich habe auch dieses album nirgends hochgeladen...
 
wenn ich aber jetzt dort anrufe gestehe ich ja ein den brief erhalten zu haben und kann nich mehr sagen ich habe nichts bekommen!
 
Du solltest dir recht schnell einen Anwalt nehmen, selbst kommst aus der Sache schlecht raus, alles andere ist jetzt Spekulation.

Ein Bekannter hat wegen seiner Aktivitäten damals auch bluten müssen, der Anwalt hat ihm geraten zu zahlen, also schleunigst zur Rechtsberatung!
 
jah nur muss man erst mal beweisen das man es nicht getan hat und wie will man das tun?
 
wenn ich aber jetzt dort anrufe gestehe ich ja ein den brief erhalten zu haben und kann nich mehr sagen ich habe nichts bekommen!
Das ist irrelevant. Der Brief gilt bereits bei Absendung als zugestellt. Zudem ist es ein außergerichtliches Vergleichsangebot. Du musst es nicht annehmen und kannst auch den Gerichtsweg gehen. (wenn die Gegenpartei es durchziehen möchte. Kurz und gut. Alles kann, nichts muss :)
Nur gelbe Briefe vom Gericht sollte man fristgerecht auf jedenfall beantworten.
Und wenn du dir 100% sicher bist, das niemand im Schreiben vorgeworfenes von Deinem Internetanschluss aus gemacht hat, dann brauchst eigentlich auch keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Empfohlen wird es allerdings von einigen Stellen im Zweifel, auch um einer möglichen einstweiligen Verfügung vorzubeugen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich mein der brief lag einfach nur so im briefkasten
 
@spraadhans
Ja das ist vor Gericht noch strittig. Meines Wissens ist allerdings eine Abmahnung eine Rechtshandlung und keine Willenserklärung. Daher wird wohl die Abmahnung auch dann wirksam, wenn man behauptet, sie (im Brief etc.) nicht erhalten zu haben. Demzufolge würde es auch dann genügen, wenn der Abmahner nachweisen kann, dass er den Brief abgeschickt hat.

Aber hier muss gar nichts großartig bewiesen werden, da es sich lediglich um ein außergerichtliches Angebot handelt, jedem steht frei den Gerichtsweg sofort zu beschreiten. Und im Zweifel gibts ja noch die einstweilige Verfügung, auf Unterlassung.

Ich würde aber nicht die mitgelieferte UE, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.
Die mitgelieferten gehen meistens viel zu weit. Seiten wie abmahnwahn-dreipage.de oder ein Anwalt können dabei behilflich sein.


PS:
Mal kurz umschrieben, was passiert, wenn ein Brief nicht erhalten wurde oder verloren ging. Ist für den Abmahner zunächst nämlich beides gleich. Es kommt keine Resonanz Deinerseits.

Angenommen der Abmahner sieht sich dadurch gezwungen eine einstweiligen Verfügung zu erwirken, um sein Recht auf Unterlassung durchzusetzen.
Über/vom Gericht erhälst Du folglich die EV, ohne Prüfung auf Richtigkeit des Sachverhaltes.
Übrigens ist es dem Gericht dabei egal, ob vorher abgemahnt wurde, weil es keine Rechtspflicht für Abmahnungen gibt.

Wenn Du Dich dem Urteil (Vorwurf der EV) unterwirfst, dann liegen die Gerichtsgebühren beim Abmahner.
Kann allerdings der Abmahner dem Gericht nachweisen, daß er eine Abmahnung abgesandt hat (ein Zeuge könnte reichen, man ist da durchaus kreativ und gerissen), dann zahlst Du schon mal die Gerichtsgebühren. Daraufhin kann der Abmahner noch ein Abschlußschreiben von Dir fordern, rechtsverbindlich nicht gegen die EV vorzugehen, auf alle Rechtsmittel (Widerspruch, Hauptklageerzwingung) zu verzichten und mal wieder (oder imemr noch) seine Forderungen zu begleichen. (Verzichtserklärung)
Akzeptierst Du das nicht, dann winkt das Hauptklageverfahren.

Du siehst es lohnt bei den Aussichten einer möglichen EV nicht unbedingt, den Brief nicht erhalten zu haben. Es ist ungünstigenfalls mit Umständen, Aufwand und Stress verbunden.
Allerdings liegt durch die EV auch das Risiko beim Abmahner höher, das zusätzliche Kosten auf seiner Seite ohne Aussicht auf Erfolg entstehen und er auf diesen und den restlichen Kosten sitzen bleibt. Daher ist die EV noch nicht die Regel, sondern eben die Massenabmahnung.

Anrufe bei dieser Art Kanzleien sind aber laut vielen Usern im Web nicht häufig zielführend. Unschuldsbeteuerungen hören die nicht zum ersten mal und die Masse machts. Meist oder dadurch möglicherweise noch beschleunigt bekommt man nach ein paar Wochen einen weiteren Bettelbrief mit erhöhten Forderungen. ^^

Die letztendliche Entscheidung über Dein Vorgehen kann Dir leider keiner abnehmen. Höchstens beratend ein Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde einen Anwalt aufsuchen.

Hast du was getan, solltest du dir sowieso einen zulegen. Hast du nichts getan, wird es schwierig werden, das ohne professionelle Hilfe glaubhaft zu machen.

Keinesfalles darfst du die Sache ignorieren, auf die leichte Schulter nehmen oder ähnliches.

Und so sehr ich die Antworten von spraadhans sonst schätze, so glaube ich doch, dass bei dieser Kanzlei ein nicht unerheblicher Anteil an "Angeschriebenen" anruft. Da man über das Telefon nicht wissen kann, ob nicht tatsächlich ein Fehler vorliegt, dürfte über dieses Medium nichts zu erreichen sein.
Versuchen kann man das natürlich trotzdem, allerdings sollte der Hauptplan ein Gang zum Anwalt sein. Und zwar so schnell wie möglich, also Montag oder Dienstag wäre anzustreben.
 
Bei der Anwaltswahl ist aber sehr wichtig, dass man den richtigen wählt, optimalerweise einen Fachanwalt für Wettbewerbs-, Medien- und Internetrecht. Und ein Anwalt kostet auch Geld. Vor allem wenn man keinen Anspruch auf einen Beratungshilfegutschein hat. Und eines sollte klar sein, ein Anwalt kann heute die Pro-Seite und morgen die Contra-Seite vertreten oder beides in unterschiedlichen Fällen zugleich. ;)

All das sollte man bei seiner Entscheidung von Fall zu Fall genauestens abwägen und auch die Konsequenzen des jeweiligen Weges für sich individuell gegenüberstellen.
Ein Anwalt ist eine Option von vielen. Dringend und sofort empfehlen werde ich diesen daher nicht.
 
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