Bruttokaltmiete Erhöhung durch Zuzug? ALG2 weniger?

StadtAffe

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Hallo CBler,

ich habe diesmal Fragen bezüglich der Erhöhung der Bruttokaltmiete, sollte jemand zuziehen.

Erstmal die Vorgeschichte:

Ich (21 Jahre alt) wohne mit meiner Mutter in einer 3 Zimmer Wohnung (74qm) in Berlin. Ich mache das Fachabitur und erhalte Bafög und Kindergeld auf meinem Konto. Meiner Mutter bezieht ALG 2.

Wir haben einen Bruttokaltmiete Vertrag, welcher vor 2001 abgeschlossen wurde.

Nun sieht die Situation folgendermaßen aus. Ich möchte gerne mit meiner Freundin (17 Jahre alt) und ihrer Tochter (4 Monate alt - Kind ist nicht von mir) zusammenziehen. Sie wohnt derzeit in einer Mutter-Kind-Einrichtung, welche Sie im Mai/Juni/Juli verlassen darf.

Da ich leider noch nicht 25 bin, und nicht genug Geld aufbringen kann eine eigene Wohnung zu finanzieren, bin ich vom Jobcenter aus gezwungen bei meiner Mutter wohn zubleiben. Daher hatte ich die Idee, dass meine Freundin und ihr Kind bei mir mit einziehen könnte.
Meiner Mutter hätte nichts dagegen und würde das sogar begrüßen. Ihre sorge (und unsere natürlich auch) ist eine eventuelle Erhöhung der Miete. Ich habe mich schon viel im Internet informiert und habe dabei erfahren, dass der Vermieter es nicht verweigern darf, wenn ein Lebensgefährte zu einem ziehen möchte. Leider weiss ich nicht, ob das Kind etwas an der Situation ändert.

Daher hier schon mal die Frage: Kann es zu einer Erhöhung der Miete kommen? Könnten vier Personen in einer 3 Zimmer Wohnung schon als überbelegt gelten?


Nehmen wir den Fall an, dass der Vermieter das zuziehen bewilligt. Inwiefern Spielt das Jobcenter nun eine Rolle? Meine Freundin erhält Kindergeld für sich und die kleine und Elterngeld. Dies würde in unserer Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden. Könnte es sein, dass das Jobcenter weniger an die Bedarfsgemeinschaft zahlt?


An sich würden wir die Wohnung auch gerne alleine, ohne meine Mutter, finanzieren. Das Problem besteht darin, das der Mietvertrag sehr alt ist, und daher auch der Mietpreis bezahlbar ist. Bei einem neuen Vertrag für die selbe Wohnung, würde die Miete drastisch nach oben gehen.

Ich wäre für erste Einschätzungen, oder sogar Antworten mit festen Argumenten dankbar!

Vielen lieben dank schon mal,

liebe grüße

:affe:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mal so einige Anmerkungen;

Du willst mit Deiner Mutter, Freundin und einem Kleinkind/Baby in einer 3-Zimmer-Wohnung leben ? Das würde bedeuten (bitte korrigiere mich sonst) das Du mit dem Baby und Deiner Freundin in einem Zimmer schlafen müsst.

Wie willst Du denn vernünftig schlafen, lernen, etc. wenn dort ständig Mutter und Baby noch hantieren ? Das Kind wird Nachts wach und schreit aber Du musst um 06:30 aufstehen und zur Schule.

Nächster Punkt:
Deine Mutter bezieht Harzt4-Leistungen, entsprechend würde jeder Zuzug von weiteren Personen dort gemeldet werden müssen. Alle Personen in dem Haushalt gelten dann als Bedarfsgemeinschaft.
Entsprechend würde eventuell Gelder die Deine Freundin verdient/bekommt angerechnet werden und es kann passieren das Deine Mutter weniger Anspruch auf ALG2 hat.

Zur Miete allgemein:
Eine Wohnung darf im allgemeinen nicht "überbelegt" werden. Bei Euch könnte so eine Überbelegung zustande kommen, da die Situation etwas speziell ist. Dadurch könnte der Vermieter ggf. den Mietvertrag kündigen.

Mein Fazit:
Überlegt Euch das sehr gut. Du bist jung, Deine Freundin ist auch sehr jung und hat schon ein Kind. Will Deine Freundin keine Ausbildung beginnen, sobald das Kind etwas älter ist ? Ich finde, es wäre sinnvoller wenn Deine Freundin erstmal die nächsten Schritte alleine mit Hilfe des Staats unternimmt.
Du bist ja immer noch ihr Freund und kannst Sie unterstützen wo es geht. Aber ich würde Sie nicht in die Wohnung Deiner Mutter holen.
Abgesehen von einer eventuellen Mieterhöhung zieht das jede Menge Konsequenzen nach sich (Hartz4-Ansprüche, Lebensqualität, schulische Leistung gemindert, usw.)

Außerdem solltest Du in Deinem Alter in Betracht ziehen, dass Beziehnungen oftmals nicht so gefestigt sind und es ja nun nicht selten vorkommt das eine Beziehung nach einige Monaten wieder auseinander geht.
 
Wenn Ihr zusätzliche Personen in Eure Wohnung nehmen wollt, muss darüber der Vermieter informiert werden und dieser kann das ablehnen !
 
Wieviele Wochen bist du denn schon mit deiner Freundin zusammen?

Muss man in dem Alter wirklich gleich zusammenziehen und das mit einer Frau, die ihr Leben offensichtlich nicht wirklich gut im Griff hat?

Durchdenke das doch lieber nochmal vernünftig, sonst wird das noch zu einer RTL2 Geschichte...
 
Läuft der Mietvertrag auf deine Mutter oder dich?
Wenn auf deine Mutter, dann ist tatsächlich nichts mit
"dass der Vermieter es nicht verweigern darf, wenn ein Lebensgefährte zu einem ziehen möchte".
Es ist ja nicht der Lebensgefährte deiner Mutter.

Ansonsten:
Die Miete erhöht sich in der Regel nicht, aber die Nebenkosten.
Es wohnen ja dann doppelt so viele Personen in der Wohnung.

Und bei einer 3-Zimmer-Wohnung würde ich auch abraten, da hat lalas völlig Recht.
Genug Quadratmeter, aber zu wenig Zimmer.
 
@ TE

Das Kind deiner Freundin ist also nicht euer gemeinsames Kind. So fies es klingt -- ich kann dir nur dringendst davon abraten, mit ihr zusammenzuziehen. Sich auf dem Leib zu hocken kann durchaus die Hölle sein, besonders, wenn da noch ein Kind dabei ist, das noch nicht einmal das eigene ist (beim eigenen hilft die Liebe zum eigenen Nachwuchs, die nächtlichen Störungen zu überstehen). Dazu noch Finanznot und beengte Verhältnisse . . . da geb' ich euch 2 Monate, bis ihr auseinander seid.

Doc Foster und die anderen haben völlig recht. Lasst es bleiben, ihr werdet nicht glücklich.
 
Hallo Leute,

sorry für die sehr sehr späte Antwort. War sehr stressig die Tage.


Nun es ist derzeit so geplant, das meine Mum zu ihrem Freund ( eine Etage höher ) ziehen würde, jedoch die Wohnung weiterhin auf Ihren Namen läuft. Somit wären wir zu dritt in einer Wohnung. Das wäre dann an sich auch kein aufeinander hocken.

Ist wirklich lieb von euch, dass ihr euch eigentlich um jemanden sorgt, den ihr noch nie gesehen habt. Echt süss irgendwie :)

Ich möchte eigentlich ausziehen nach dem Fachabitur und Sie kommt genau zu dieser Zeit aus der MuKi Einrichtung. Das würde vom Zeitpunkt her genau passen. Es wäre quatsch. wenn sie sich eine Wohnung nehmen würde, und ich auch. Wir wären sowieso dann sehr oft bei dem anderen. Es ist alles sehr verzwickt. :/
Dass wir diese Wohnung hier nehmen, ist relativ eine einfache Lösung. Es ist schon alles da, und sie müsste hier nur zu kommen. Im falle eines Streits wäre ich immer noch zuhause. Nur sie wäre dann quasi mit Kind "ohne Wohnung".


Aber vielen Dank für die ganzen Informationen. Das hat schonmal weitergeholfen und auch einige neue Gedankengänge hervorgerufen. :)
 
StadtAffe schrieb:
Hallo Leute,

sorry für die sehr sehr späte Antwort. War sehr stressig die Tage.


Nun es ist derzeit so geplant, das meine Mum zu ihrem Freund ( eine Etage höher ) ziehen würde, jedoch die Wohnung weiterhin auf Ihren Namen läuft. Somit wären wir zu dritt in einer Wohnung. Das wäre dann an sich auch kein aufeinander hocken.

Damit wäre ich sehr vorsichtig. Deine Mum bezieht immerhin Harz4 und wenn sie dann in einer anderen Wohnung wohnt, ist aber dort gemeldet kann das ganz schönen Ärger geben bis hin zum Endzug von ALG 2.

Sei mir nicht böse aber wenn man das liest was du schreibst, klingt das alles etwas naiv. Vorallem in so einer frühen bzw. jungen Beziehung ist es wichtig das man sich auch mal aus dem Weg gehen kann, wenn man da nur aufeinander sitzt ist die Beziehung in paar Monaten futsch.
 
@ StadtAffe

Deine Mutter sollte mal lieber mit der zuständigen Behörde (Jobcenter) abklären, ob das in dieser Form erlaubt ist (was ich übrigens sehr bezweifle!). Das könnte ansonsten Sozialbetrug sein und damit richtig handfesten Ärger geben.

Ist eure Sache, aber ob man sich selber so ins Knie schießen muss . . . na ja.
 
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