StadtAffe
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2009
- Beiträge
- 1.253
Hallo CBler,
ich habe diesmal Fragen bezüglich der Erhöhung der Bruttokaltmiete, sollte jemand zuziehen.
Erstmal die Vorgeschichte:
Ich (21 Jahre alt) wohne mit meiner Mutter in einer 3 Zimmer Wohnung (74qm) in Berlin. Ich mache das Fachabitur und erhalte Bafög und Kindergeld auf meinem Konto. Meiner Mutter bezieht ALG 2.
Wir haben einen Bruttokaltmiete Vertrag, welcher vor 2001 abgeschlossen wurde.
Nun sieht die Situation folgendermaßen aus. Ich möchte gerne mit meiner Freundin (17 Jahre alt) und ihrer Tochter (4 Monate alt - Kind ist nicht von mir) zusammenziehen. Sie wohnt derzeit in einer Mutter-Kind-Einrichtung, welche Sie im Mai/Juni/Juli verlassen darf.
Da ich leider noch nicht 25 bin, und nicht genug Geld aufbringen kann eine eigene Wohnung zu finanzieren, bin ich vom Jobcenter aus gezwungen bei meiner Mutter wohn zubleiben. Daher hatte ich die Idee, dass meine Freundin und ihr Kind bei mir mit einziehen könnte.
Meiner Mutter hätte nichts dagegen und würde das sogar begrüßen. Ihre sorge (und unsere natürlich auch) ist eine eventuelle Erhöhung der Miete. Ich habe mich schon viel im Internet informiert und habe dabei erfahren, dass der Vermieter es nicht verweigern darf, wenn ein Lebensgefährte zu einem ziehen möchte. Leider weiss ich nicht, ob das Kind etwas an der Situation ändert.
Daher hier schon mal die Frage: Kann es zu einer Erhöhung der Miete kommen? Könnten vier Personen in einer 3 Zimmer Wohnung schon als überbelegt gelten?
Nehmen wir den Fall an, dass der Vermieter das zuziehen bewilligt. Inwiefern Spielt das Jobcenter nun eine Rolle? Meine Freundin erhält Kindergeld für sich und die kleine und Elterngeld. Dies würde in unserer Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden. Könnte es sein, dass das Jobcenter weniger an die Bedarfsgemeinschaft zahlt?
An sich würden wir die Wohnung auch gerne alleine, ohne meine Mutter, finanzieren. Das Problem besteht darin, das der Mietvertrag sehr alt ist, und daher auch der Mietpreis bezahlbar ist. Bei einem neuen Vertrag für die selbe Wohnung, würde die Miete drastisch nach oben gehen.
Ich wäre für erste Einschätzungen, oder sogar Antworten mit festen Argumenten dankbar!
Vielen lieben dank schon mal,
liebe grüße
ich habe diesmal Fragen bezüglich der Erhöhung der Bruttokaltmiete, sollte jemand zuziehen.
Erstmal die Vorgeschichte:
Ich (21 Jahre alt) wohne mit meiner Mutter in einer 3 Zimmer Wohnung (74qm) in Berlin. Ich mache das Fachabitur und erhalte Bafög und Kindergeld auf meinem Konto. Meiner Mutter bezieht ALG 2.
Wir haben einen Bruttokaltmiete Vertrag, welcher vor 2001 abgeschlossen wurde.
Nun sieht die Situation folgendermaßen aus. Ich möchte gerne mit meiner Freundin (17 Jahre alt) und ihrer Tochter (4 Monate alt - Kind ist nicht von mir) zusammenziehen. Sie wohnt derzeit in einer Mutter-Kind-Einrichtung, welche Sie im Mai/Juni/Juli verlassen darf.
Da ich leider noch nicht 25 bin, und nicht genug Geld aufbringen kann eine eigene Wohnung zu finanzieren, bin ich vom Jobcenter aus gezwungen bei meiner Mutter wohn zubleiben. Daher hatte ich die Idee, dass meine Freundin und ihr Kind bei mir mit einziehen könnte.
Meiner Mutter hätte nichts dagegen und würde das sogar begrüßen. Ihre sorge (und unsere natürlich auch) ist eine eventuelle Erhöhung der Miete. Ich habe mich schon viel im Internet informiert und habe dabei erfahren, dass der Vermieter es nicht verweigern darf, wenn ein Lebensgefährte zu einem ziehen möchte. Leider weiss ich nicht, ob das Kind etwas an der Situation ändert.
Daher hier schon mal die Frage: Kann es zu einer Erhöhung der Miete kommen? Könnten vier Personen in einer 3 Zimmer Wohnung schon als überbelegt gelten?
Nehmen wir den Fall an, dass der Vermieter das zuziehen bewilligt. Inwiefern Spielt das Jobcenter nun eine Rolle? Meine Freundin erhält Kindergeld für sich und die kleine und Elterngeld. Dies würde in unserer Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden. Könnte es sein, dass das Jobcenter weniger an die Bedarfsgemeinschaft zahlt?
An sich würden wir die Wohnung auch gerne alleine, ohne meine Mutter, finanzieren. Das Problem besteht darin, das der Mietvertrag sehr alt ist, und daher auch der Mietpreis bezahlbar ist. Bei einem neuen Vertrag für die selbe Wohnung, würde die Miete drastisch nach oben gehen.
Ich wäre für erste Einschätzungen, oder sogar Antworten mit festen Argumenten dankbar!
Vielen lieben dank schon mal,
liebe grüße
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