MountWalker
Fleet Admiral
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Führe doch mal weiter aus, wie "anders" es in der DDR so "zuging" - tut mir leid, ber lese mal die DDR-Verfassung durch und du wirst feststellen, uih, die war ja ziemlich freiheitlich-bürgerrechtlich - dass die StaSi nach verfassungswidirgen Gesetzen handelte und die DDR-Gerichte diese Verfassungswidrigen Gesetze stützten ist genau der Punkt, der hier mit solchen Sachen wie Internetzensur und natürlich auch den Antiterrorgesetzen umgesetzt wird und deswegen ist der Vergleich zur StaSi eben nicht unangebracht, sondern sogar sehr treffend! Wenn das BKA ohne rechtsstaatliche Kontrolle zensieren darf, dann hat es damit eine Handlungsbefugnis, die die StaSi ausgezeichnet hat.Jelais99 schrieb:Ich finde die Art dieser Diskussion lächerlich.
Hier werden Vergleiche mit der Stasi, China und anderen Regiemen herangezogen ohne zu bedenken, wie unangebracht solche Vergleiche sind. In der DDR ging es letzendlich ganz anders zu. ...
Und China ist auch deutlich rechtsstaatlicher als immer in unseren Verblödungsmainstreammedien behauptet wird - Hu Jia wurde bspw. rechtsstaatlich verurteilt, durch einen Strafgesetzparagrafen, der dem deutschen Strafgesetzparagrafen zur Volksverhetzung verblüffend nahe kommt - ja, wenn ich in Deutschland öffentlich zur Abschaffung des bestehenden politischen Systems aufrufe (und genau das hat Hu Jia in seinem Land getan) mache ich mich nach deutschem Recht strafbar und kann bis zu zwei Jahren dafür in den Bau wandern. Aber weil Volksverhetzung in der Praxis fast ausschließlich gegen Nazis angewendet wird (obwohls von der Regierung Adenauer ursprünglich geschaffen wurde, um alle KPD-Mitglider ins Gefängnis stecken zu können), um keine Massenproteste gegen dieses antiftreiheitliche Gesetz hervorzurufen, ist das natürlich was ganz anderes.
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