Bussgeld - Danach Beschilderung geändert

Lord-D

Lieutenant
Registriert
Okt. 2009
Beiträge
791
Hallo zusammen,

ich bräuchte eine objektive Beurteilung einer Verkehrslage. Ende Mai diesen Jahres wurde ich geblitzt. Ich sehe die Geschwindigkeitsüberschreitung ein und habe das Bußgeld auch bereits bezahlt. Jetzt ist mir aber an besagter Stelle etwas aufgefallen: Ich wurde außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mobil geblitzt. Gemein ist dabei, an der Stelle sind 60 erlaubt (letzte Ampel mit 60er Schild) und nach besagter Ampel wird dir Straße Zweispurig und 350 Meter weiter wird die komplette Gewindigkeitsbeschränkung aufgehoben (Kraft Straße). Ich wurde also auf dieser besagten Strecke irgendwo zwischen der Ampel und dem Aufhebungsschild geblitzt. An sich könnte man meinen bei der fahrbahntechnischen Abgrenzung der zwei Spuren in beide Richtungen wäre keine 60er Zone mehr. Aber egal, darum geht es nicht.

Letzte Woche ist mir aufgefallen, dass die Aufhebung der Geschwindigkeit nun viel früher aufgehoben wird, direkt nach der Ampel, also quasi da, wo es zweispurig wird. Nun frage ich mich, ob der Bußgeldbescheid nun eigentlich richtig ist. Dort war keine Baustelle, es wurde rein gar nichts an der Fahrbahn verändert, was dazu führt, dass das Schild nun viel früher kommt. Lohnt es sich in der Richtung bei der Stadt anzufragen oder einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten?
 
Naja, Einspruch einlegen ist ja nicht mehr, da ich keine. Widerspruch eingelegt habe.
 
Du hast das Bußgeld bereits bezahlt. Damit ist die Sache erledigt und du erhältst auch kein Geld mehr zurück, auch wenn sich die Sachlage für Dich im Nachgang anders darstellen könnte.
 
Lord-D schrieb:
Lohnt es sich in der Richtung bei der Stadt anzufragen oder einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten?
Fragt sich nur warum?

Es zählt ja die Beschilderung in der Gegenwart und nicht die Beschilderung der Zukunft... ?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Derbysieger1995 und Orcon
Es zählt immer die Beschilderung zum Tatzeitpunkt, nicht die davor oder danach.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: spfccmtftat
Mi der Zahlung wurde das Verfahren rechtswirksam abgeschlossen.
Das erinnert mich an die Blitzer auf der A1 bei Köln.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Penicillin
@nebulein
Stimmt, A1 war die Geschichte mit den Blitzern auf der Leverkusener Brücke.
Auch so ein "Meisterstück". :D

Wo man dann auch noch Glück haben muss, keine Punkte oder Fahrverbote erhalten zu haben.
Die blieben ja rechtskräftig. Wenn man nicht vor Gericht klagt.
 
Zurück
Oben