hendr1k1
Ensign
- Dabei seit
- Aug. 2009
- Beiträge
- 182
Hallo,
ich habe gestern ein Gespräch mit meinem Chef gehabt und dabei ihm gesagt, dass ich kündige. Ich weiß, dass es mündlich nicht rechtskräftig ist, deshalb will ich am Montag zuerst zum Amt und ihm dann die Kündigung zufaxen und zusätzlich per Einschreiben nochmal nachsenden. (Bevor ich das mache, will ich nochmal mit den Leuten vom Amt reden)
Nachdem Gespräch musste ich ihm die alle Zugangsdaten zu den Servern geben und auch den Büroschlüssel, sodass ich nicht mehr zu meiner Arbeitsstelle gelangen kann.
Da es noch die Probezeit ist, habe ich ja noch die 2 Wochen Frist...Als was kann man den Entzug des Büroschlüssels werten? Er verwehrt mir ja die Möglichkeit zu arbeiten...Was mache ich nun am besten?
Cheers
P.S. zum Schluss habe ich gefragt, wie es nun weitergeht und gefragt, ob ich gehen soll. Er meinte daraufhin, dass ich gehen soll, da es ja sinnlos ist, wenn ich da rumsitze und nichts tu.
Hinweis:
Eine Kündigung per Fax ist NICHT rechtskräftig. Am Besten immer per Einschreiben mit Rückschein!
ich habe gestern ein Gespräch mit meinem Chef gehabt und dabei ihm gesagt, dass ich kündige. Ich weiß, dass es mündlich nicht rechtskräftig ist, deshalb will ich am Montag zuerst zum Amt und ihm dann die Kündigung zufaxen und zusätzlich per Einschreiben nochmal nachsenden. (Bevor ich das mache, will ich nochmal mit den Leuten vom Amt reden)
Nachdem Gespräch musste ich ihm die alle Zugangsdaten zu den Servern geben und auch den Büroschlüssel, sodass ich nicht mehr zu meiner Arbeitsstelle gelangen kann.
Da es noch die Probezeit ist, habe ich ja noch die 2 Wochen Frist...Als was kann man den Entzug des Büroschlüssels werten? Er verwehrt mir ja die Möglichkeit zu arbeiten...Was mache ich nun am besten?
Cheers
P.S. zum Schluss habe ich gefragt, wie es nun weitergeht und gefragt, ob ich gehen soll. Er meinte daraufhin, dass ich gehen soll, da es ja sinnlos ist, wenn ich da rumsitze und nichts tu.
Hinweis:
Eine Kündigung per Fax ist NICHT rechtskräftig. Am Besten immer per Einschreiben mit Rückschein!
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