CoD4 LAN - Rechtliche Fragen

-gemüseeimtopf-

Cadet 4th Year
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Sep. 2009
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Hallo Leute,
Ich hab vor mit meinem clan in den Ferien eine LAN zu Veranstalten, es werden etwa 30-35 eingeladene gästen kommen.
wir verlangen einen umkostenbeitrag von etwa 3€ um die kosten für das DGH (Dorfgemeinschaftshaus) zu decken, damit machen wir etwa 50 ct gewinn pro kop.

meine Frage jetzt:
1. Ist das noch eine privatveranstaltung?
2. ist das inordnung wen überwiegend minderjährige mit der erlaubnis eines ehrzihungsberechtigten kommen und auch z.B CoD4 spielen?
3. kann ich mich strafbar machen?

danke schonmal für eure antworten:)
 
AW: CoD4 LAN

18 wirst du ja noch nicht sein oder?

2. ist das inordnung wen überwiegend minderjährige mit der erlaubnis eines ehrzihungsberechtigten kommen und auch z.B CoD4 spielen?

Nein, ist nicht in Ordnung!
 
AW: CoD4 LAN

also ich bin 18, sollte ich dem noch hinzufügen, aber warum is das nich in ordnung?
spielen darm man das ja auch mit der erlaubnis der eltern, nur halt nicht kaufen
oder?!

und was is mit den anderen punkten?
 
AW: CoD4 LAN

Zu den anderen Punkten kann ich nichts aussagekräftiges sagen.

Naja. das Spiel ist ab 18 freigegeben soviel ich weiß, und wenn sich da ne Menge u. 18 jährige rummtreiben, sollt dir das ja zu denken geben oder?

spielen darm man das ja auch mit der erlaubnis der eltern, nur halt nicht kaufen

Das wär mir neu...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: CoD4 LAN

hast du angst es könnte dich wer anzeigen? also bei usn war das früher gang und gebe und waren auch oft 20-30 leute und ham unsren unkostenbeitrag für raum+strom verlangt. das interssiert doch niemand.
 
AW: CoD4 LAN

Wäre mir ebenfalls neu dass nur der Kauf verboten ist. Jugendgefährdende Medien dürfen auf öffentlichen LAN-Partys nicht eingesetzt werden. Außer die Veranstaltung ist ab 18. oder hat den bereits genannten seperaten Bereich.
 
AW: CoD4 LAN

Jugendgefährdende Medien dürfen auf öffentlichen LAN-Partys nicht eingesetzt werden.

ja das ist klar, aber wie is das wenn nur eingeladene gäste kommen, dann ist das doch nicht öffentlich sondern privat oder?
 
AW: CoD4 LAN

Kinder dürfen auch auf ner Privatparty keine Jugendgefährdenden Medien vorgesetzt bekommen. ;)
Die Realität ist ne andere Sache.

Erzielt Ihr Gewinn?
Denn sobald kommerziell was gemacht wird ist es sowieso öffentlich.
Und eine öffentliche Veranstaltung darf man als privatperson wiederum sowieso nicht organisieren ;)
 
AW: CoD4 LAN

Kinder dürfen auch auf ner Privatparty keine Jugendgefährdenden Medien vorgesetzt bekommen.
Die Realität ist ne andere Sache.

Ganz genau. Im Free TV laufen auch ab 16-18Sendungen und jeder der möchte kann sich die anschauen. Das ist wieder eine von vielen Grauzonen. Allerdings darfst du rein rechtlich weder Privat noch öffentlich u18 Personen solche Games gestatten. Am besten machste das Licht aus dann sieht keiner was los ist :)

Ob das ganze jetzt dann als privat oder öffentlich abläuft kann ich dir leider nicht sagen. Ich denke aber mein Vorredner hat das ganz gut auf den punkt gebracht. Allgemein gibts bei LAN Partys aber so gut wie keine Kontrollen (zumindest wars bei uns früher so), was jetzt aber keine Legitimation für dich darstellen soll!
 
AW: CoD4 LAN

Cpt. Subtext schrieb:
Kinder dürfen auch auf ner Privatparty keine Jugendgefährdenden Medien vorgesetzt bekommen. ;)
Die Realität ist ne andere Sache.

Nope, der Erwerb ist zwar gesetzlich an die USK gebunden, der Konsum liegt jedoch im pädagogischen Ermessen der Eltern. Ergo: Du müsstest theoretisch von allen unter 18 eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigung haben...

Man darf ja auch in der Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson in Ab-18 Filme...
 
AW: CoD4 LAN

Man darf ja auch in der Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson in Ab-18 Filme...

Auch das wär mir neu... Hast du hierfür Quellen?
 
AW: CoD4 LAN

ich darf auch als U18 mit einverständnis der Eltern und mit Übertrag der Aufsicht auf Veranstaltungen länger bleiben als 24 Uhr. Wieso sollte dann ein U18 nicht auch solche Medien geschaut/genutzt werden?

Das wird hier bei uns in der Gegend auf vielen Veranstaltungen bzw. in Discos so gehalten. Haben da extra Vordrucke für.
 
AW: CoD4 LAN

Das mit den Veranstaltungen kenne ich auch noch von früher, aber das mit dem Kino ab 18, PC-Spiele ab 18 wär mir neu....

Du darfst auf den Veranstaltungen ja auch kein Schnaps trinken, nur weil ein erziehungsberechtigte Person dabei ist ;)
 
AW: CoD4 LAN

hm hast auch wieder recht ;)
 
man darf aber als 15-jähriger bier trinken - wenn es der oder die erziehungsberechtigten erlauben!
 
MR2007 schrieb:
Nope, der Erwerb ist zwar gesetzlich an die USK gebunden, der Konsum liegt jedoch im pädagogischen Ermessen der Eltern.

Quelle?

MR2007 schrieb:
Man darf ja auch in der Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson in Ab-18 Filme...

Quelle?

Wäre mir beides neu.
Dann könnt ich ja mit Einverständnis der Eltern gleich in ein Freudenhaus gehen :D um das mal ganz hart zu verdeutlichen.
Einverständnis der Eltern ist kein Freifahrtschein für alles :D
 
Cpt. Subtext schrieb:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__131.html

Für das erste wäre §131 StGB anzuführen. Der sagt zwar in Absatz 1, dass zugänglich machen an Personen unter 18 Jahren unter Strafe steht, schließt das aber in Absatz 4 für explizit aus, solange der Erziehungsberechtigte seine Erziehungspflicht nicht "gröblich verletzt".

Und Werke deren Verbreitung (nicht Besitz) nach §131 absolut verboten ist, das ist teils schon ziemlich harter Tobak, das sind nicht nur 18er-Sachen und indizierte Medien (also einem eingeschränktes Verbreitungsverbot unterliegen).

Soll nur zeigen, dass es Erziehungsberechtigten in Grenzen durchaus erlaubt ist, ihren minderjährigen Kindern solche Dinge zugänglich zu machen. Auch USK-Freigaben sind nur für die Verbreitung verbindlich. Früher war es sowieso nur eine Empfehlung, heute ist es zumindest bindend für den Handel. Die Mühe mache ich mir jetzt nicht da die einzelnen Regelungen rauszusuchen, aber ich denke es ist auch so naheliegend.

Edit: Okay, doch gefunden. Also §12 (1) untersagt es, aber §27 (4) und §28 (4) schließen sorgeberechtigte Personen davon in gewissen Maße aus.

http://bundesrecht.juris.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000800000
_________

Mit dem Kino ist es wohl etwas anders, aber grundsätzlich ist wohlauch das möglich. Auf die Schnelle habe ich jetzt nur das gefunden:

"Kinofilme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen seit dem 1. April 2003 von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen, also nur mit Personen, die Erziehungsberechtigte im Sinne des § 1626 BGB oder Vormund nach § 1773 BGB des Kindes sind, besucht werden."

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Selbstkontrolle_der_Filmwirtschaft
http://bundesrecht.juris.de/juschg/__11.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja in gewissem Maße. Die Erziehungpflicht wird dadurch aber gröblich verletzt. Da das Kind in seiner geistigen Entwicklung negativ beeinflusst werden kann.

Ist aber denke ich Ansichtssache des Richters. ODer ne gewaltige Grauzone wiedermal.

Hm mit dem Kino hast du Recht. Allerdings denke ich dass dies eine andere Sache bei Filmen ab 18 ist.
 
Da wir als CSS Clan hier und da auch öfter Lan Partys gemacht haben. Größe 50-60 Leute haben wir auch mit diesen Thema zu tun gehabt.

Aber wir haben die Lan offiziel ab 18 gemacht. Da ja Hauptsächlich FSK 18 Titel gespielt wurden.

Die 2-3 unter 18 jährigen die dabei waren. Von den haben wir immer die einverständinis Erklärung der Eltern geben lassen. Hatten diese als Vordruck bei der Anmeldung dabei.

Wir wurden aber auch nie vom Ordnungsamt Kontrolliert. Also weiß ich im diesen Fall auch nicht ob das so in Ordnung war.

Was den Gewinn dieser Veranstalltung angeht. Da unser Clan ein Verein ist. Wurde der Gewinn in die Vereinskasse gegegeben und für andere Zwecke wieder verbraucht. Clantreffen mit Grillen etc.

Und wir hatten pro Lan ca. 100-200 € Gewinn.
 
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