Darf ein Schüler in den Ferien mehr als sonst ohne Abzüge verdienen?

Albatroner

Lieutenant
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Hallo

In den Herbstferien habe ich so viele Stunden gearbeitet, das ich, damit ich nicht über die 400 Euro Verdienst im Monat komme, erst wieder Mitte November arbeit gehen kann, da mir die überzühligen Stunden gutgeschrieben wurden.

Nun frage ich mich aber ob ich als Schüler in den Ferien nicht mehr ohne Abzüge, also Lohnsteuerkarte, als in der Schulzeit verdienen kann!

Das wäre wirklich super, wenn Ihr das wüsstet, habe diesbezüglich nichts finden können.

Vielen Dank!
mfg
 
Vielleicht solltest Du auf den Unterschied zwischen geringfügiger Beschäftigung (auf 400 Euro Basis) und kurzfristiger Beschäftigung achten: http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html

Demnach kannst Du in den Ferien nämlich bis zum Abwinken verdienen, wenn Du die Bedingungen einhältst. Das ist wichtig für die Sozialversicherungen.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal für Dich bezahlt. Das müsstest Du mal mit ihm durchsprechen.

http://www.steuerlinks.de/ls-pauschalierung-der-lohnsteuer.html
 
Okay, ich bin geringfügig, das heisst max 400 Euro/Monat.

Ich würde in den Ferien eben nur mehr Stunden arbeiten, damit wären die Bedingungen eingehalten, richtig?

Vielen Dank
Wollte halt nicht so schlecht informiert beim Chef damit aufplatzen ;)

mfg
 
Nicht richtig, wenn Du der Beschäftigung das ganze Jahr über nachgehst, darf auch der Verdienst monatlich nicht mehr als 400€ betragen. Wenn Du allerdings in den anderen Monaten weniger als 400€ verdient hast, könnte der Chef es ja rückwirkend aufteilen, ob das rechtlich einwandfrei ist, weiss ich nicht, bin kein Steuerberater.
Schwankende Arbeitszeiten:
Es kann sein, daß eine Verkäuferin in einem Spielwarengeschäft von Januar bis November jeweils 8 Stunden wöchentlich arbeitet und 258 Euro monatlich verdient, im Dezember aber 16 Std./Woche für 516 Euro, weil dann mehr Arbeit anfällt. Sie ist trotzdem geringfügig beschäftigt, weil ihr Durchschnittsgehalt bei 279,50 Euro liegt. Auch im Dezember bleibt sie versicherungsfrei. Wenn das Einkommen in 11 Monaten bei 380 Euro liegt, im 12. Monat aber bei 720 Euro, wäre sie im ganzen Jahr versicherungspflichtig: der Durchschnitt liegt dann bei 408,33 Euro.
http://www.400-euro.de/400/400-sv.html#Was_ist_geringfuegig
 
Zuletzt bearbeitet:
Vergiß das von werkram mal ganz schnell. Ein Merkblatt über Minijobs bis 400,-Euro kannst du dir von der Homepage der Rentenvericherung runterladen.

Überschreitet Ihr Verdienst in einem 400-Euro-Jobregelmäßig die zulässige Höchstgrenze von 400 Euro im Monat, werden Sie vom Tage des Überschreitens an versicherungspflichtig. ÜberschreitenSie die Grenze dagegen nur gelegentlich und nicht vorhersehbar, führt dies für Sie nicht sofort zur Versicherungspflicht.
Als gelegentlich gilt ein Zeitraum von längstens zwei Monaten innerhalb eines Jahres.
 
Mein Name lautet werkam!
Es geht auch nicht nur um die Versicherungspflicht sondern auch um die Steuerpflicht. Die besteht leider, wenn er einer regelmässigen Tätigkeit nachgeht im Minijob und mehr als 400€ verdient. Ob der Arbeitgeber diese Steuern dann zahlt?
 
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