Was darf ich neben dem Studium verdienen und was wird abgezogen?

Sebbo-

Lt. Commander
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Hallo an alle :-)

Ich studiere mittlerweile im 8. Semester und habe bisher immer nur kleine Nebenjobs gemacht die zeitlich befristet waren und ich nicht viel Geld verdient habe langfristig.

Jetzt hat sich die Situation geändert und ich habe die Möglichkeit sogar 2 studentische Nebenjobs gleichzeitig anzunehmen. Verdienst würde sich auf ungefähr 250 Euro bei dem einen Job und 300-350 Euro bei dem anderen hinaus laufen.
Insgesamt würde das also eine Summe von ungefähr 600 Euro ergeben. Das ist allerdings alles noch recht flexibel, wenn der Richtwert irgendwie 500 Euro im Monat wäre, würde das auch kein Problem darstellen ein paar Stunden weniger zu arbeiten.

Jedenfalls stellt sich mir jetzt die Frage auf was ich zu achten habe:

Wieviel darf ich pro Monat maximal verdienen?
Wieviel darf ich pro Jahr maximal verdienen?

Ab wieviel Verdienst pro Monat/Jahr muss ich Steuern oder ähnliches zahlen? Krieg ich die am Ende des Jahres zurück?

Das sind erstmal so meine grundsätzlichen Fragen... Wenn ihr noch mehr Informationen braucht schreibt es einfach, werde regelmäßig hier rein schauen.

Danke im Voraus und lieben Gruß
Sebastian
 
Bekomme ich, ja. Aber nen recht marginalen Betrag von 35 Euro.
Wüsste aber nicht was das großartig mit dem Bafög zu tun hat.

Mich interessiert eher was ich in Bezug auf Steuern/Sozialversicherungsbeiträge/Krankenversicherung maximal verdienen darf.
 
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Du solltest keine 2 Minijobs machen, weil einer nach Steuerklasse 1 und einer nach Steuerklasse 6 abgerechnet wird, außerdem werden beide zu 1 sv-pflichtigen Tätigkeit zusammengefasst.
Du solltest dir überlegen einen Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben.
 
Und was heißt das mit der Steuerklasse?

Wenn ich über diesen bestimmten Satz nicht komme muss ich doch eh keine Steuern zahlen und somit ist es egal auf welche Steuerklasse ich arbeite, oder?
 
Glaube bis 400€/Monat ist der Freibetrag den man nicht versteuern muss.
Bei allem was drüber liebt wird man dann zu Kasse gebeten?
 
Dein Verdienst wird auf das Bafög angerechnet! Ich glaub die monatliche Zuverdienstgrenze bei Bafög beträgt irgendwas zwischen 300 und 400 Euro. Du darfst zwar mehr verdienen, es wird dir aber angerechnet.
Aber das wesentlich größere Problem ist die Krankenkasse. Ich geh mal davon aus, dass du gesetzlich und familienversichert bist?
Wenn ja, dann ist es so, dass du aus der Familienversicherung raus fällst, wenn du ein regelmässiges monatliches Einkommen von mehr als 360 Euro hast. Es sei denn du bist geringfügig Beschäftigt (also 400Euro jobber) dann beträgt die Grenze 400 Euro im Monat.
Du musst dich also bei deinem Verdienst selbst versichern, das wäre monatlich 55,55 Euro Krankenversicherung plus 9,98 Euro Pflegeversicherung bzw. 11,26 Euro Pflegeversicherung wenn du älter als 23 Jahre bist und keine Kinder hast.
Steuern werden erst fällig bei einem Jahresverdienst von über 7834 Euro. Wenn also Steuern abgezogen werden, dann kannst du sie dir am Ende des Jahres vom Staat zurück holen. Es kann aber sein, dass du Rentenversicherungsbeiträge zahlen musst, dass weiß ich nicht genau. Das wären aber bei ca. 600 Euro auch noch einmal ca. 50 Euro im Monat.
 
Wenn ich über diesen bestimmten Satz nicht komme muss ich doch eh keine Steuern zahlen und somit ist es egal auf welche Steuerklasse ich arbeite, oder?
Das ist richtig, aber bei 2 Beschäftigungen, wird immer bei der 2.ten die Klasse 6 genommen und auch abgezogen, egal was Du verdienst. Das Geld bekommst Du erst zurück wenn Du einen Jahresausgleich beantragst. Ausserdem kannst Du nicht jede Klasse nehmen, als Junggeselle bleiben nur 1 + 6.
 
Also auf 35€ Bafög kann man getrost verzichten.
Mach am Ende des Jahres eines Einkommensteuererklärung und gut ist.

@werkam:
Ich hasse den Ausdruck LSt-Jahresausgleich.
 
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du kannst bis zu 400€ im monat verdienen. 2 jobs zu haben ist unsinnig. was du machen kannst um einen job in beetracht zu ziehen und keine bafögeinbusen zu kassieren, ist das pauschalisieren lassen des jobs, dh 30% abzüge, anstatt 28%, was aber dein arbeitgeber machen muss und das machen diese recht ungerne.
eine andere möglichkeit ist der werksvertrag.
hierbei musst du nur 9% abgeben aber dich selber krankenversichern (als student mindestbetrag von ca. 66€).
man bekommt da eine stundenzahl von 20 vertraglich zugesichert und bei 7,50€ bist du genau an der steuergrenze, da du ja selber noch kosten hast.
 
Wieso ist es unsinnig 2 Jobs zu haben? Der 2. Job ist zwar dann LSt-Klasse 6 und bei 400€ wären das ca. 140 € LSt, allerdings bekommt er diese im Rahmen der Einkommensteuer wieder.
Das Pauschalieren mit 30% bzw. 28% bemisst sich danach, ob der AG eine LSt-Karte von ihm bekommt oder nicht.
Bitte nicht irgendeinen Unfug hierhin schreiben, die den TE nicht weiter bringen.

@TE:
Melde dich am besten per PM wenn du weitere Fragen hast. Ich arbeite in einem Steuerbüro und kann dir gerne ein paar Ratschläge geben.

Und an alle, Steuern werden erst ab 7.834 € fällig (das ist der Grundfreibetrag für das Jahr 2009). Sollte LSt einbehalten werden, kannst du dir die am Ende des Jahres "wiederholen" .
 
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@t-kay187
Solange ich nicht Einkommensteuerpflichtig bin, mache ich eine LST Jahresausgleich. Und solange der im Gestz auch so drin steht, hasse ich das Wort nicht.

Die diesbezügliche Rechtsmaterie wurde 1934 in einer „Lohnsteuer-Durchführungsverordnung“ zusammengefasst und 1937 durch die „Lohnsteuer-Richtlinien“ der Finanzverwaltung als Auslegungsmaterial ergänzt. Eine wichtige Neuerung war die Einführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs im Jahre 1948.

http://bundesrecht.juris.de/estg/__42b.html
@werkam:
Ich hasse den Ausdruck LSt-Jahresausgleich.
 
Im Allgemeinen gibt es da keinen Unterschied mehr. Es wird jetzt alles als Est abgehandelt. Früher gab es mal den Unterschied: Für Lohnempfänger --> Lohnsteuerjahresausgleich
Gehaltsempfänger --> Einkommensteuer

Das war früher mal so, dass es Unterschiede gab.
Sry, aber ich glaube, du solltest dich in die Materie nochmal einlesen, sonst würdest du nicht so leichtfertig von Eiinkommensteuerpflicht reden, s. §1 (1) S.1 EStG
 
sonst würdest du nicht so leichtfertig von Eiinkommensteuerpflicht reden
Denke mal das ich wohl weiss wovon ich schreibe, Lohnsteuerpflichtig bin ich solange ich unter 24.000/48.000 € zu versteuerndes Einkommen bleibe, dann bin ich auch nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, komme ich darüber oder bin selbstständig werde ich zur Einkommensteuer veranlagt und muss eine Erklärung abgeben.
Ein Lohnsteuerjahresausgleich ist freiwillig, EST-Erklärung musst Du wenn sie einmal gemacht wurde immer machen, sonst gibt es Strafe.

Natürlich ist jeder in Deutschland lebende Bürger "Einkommensteuerpflichtig", wenn er keines hat, zahlt er aber auch keine.
 
Lies erstmal §46 EStG, dann können wir weiterreden, denn ich glaube auch nicht, dass du wirklich weißt, was Lohnsteuer bedeutet.
Lohnsteuer ist lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
 
wenn du das mit dem Pauschalisieren so gut weisst erklär mir das doch gleich mal.
und die lohnsteuer gehört zu den lohnnebenkosten, die mit der einkommenssteuer verrechnet werden, und ist keine vorauszahlung.

edit: die grenze von 7834€ ist richtig nur kann man diese durch angabe von werbekosten noch erweitern. auf ca 8800€.
 
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@Paktoon:
So einen Quatsch habe ich lange nicht mehr gehört.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuer_(Deutschland)

edit: die grenze von 7834€ ist richtig nur kann man diese durch angabe von werbekosten noch erweitern. auf ca 8800€.

Du kannst auch 1 Mio. € verdienen, aber so hohe WK haben, dass du keine ESt zahlen musst.
Oder du hast nur Einkünfte aus Kapitalvermögen, dann rechnest du nur den Sparerfreibetrag von 750 € und den WK-Pb von 51€ drauf bei Einzelveranlagung.
Ich habe jetzt aber keine Lust alles zu erklären, fakt ist du solltest dich erstmal mit der Materie vertraut machen, bevor du hier klugscheißerst, denn alleine der Begriff Werbungskosten kann total falsch sein, wenn bsp.-weise nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorhanden sind, dann gibt es keine WK, sondern nur BA.
 
http://www.gehalts-check.de/lexikon/l/lohnsteuer.html

hier hast du die begründung meiner aussage. und es geht hier nicht um einkünfte aus kap.v. sondern um e. aus nichtselbstständiger arbeit und dann auch noch als student.
und hier sind die werbekosten pauschal bei 920€ angelegt (§9a EStG), soviel zur materie.
 
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Bravo, dann solltest du auch die Einkunftsart nennen. Schließlich gibt es 7.
und die lohnsteuer gehört zu den lohnnebenkosten, die mit der einkommenssteuer verrechnet werden, und ist keine vorauszahlung.
Das die LSt Lohnnebenkosten sind stimmt, aber der Rest deines Zitates ist schlichtweg falsch.
Entweder du glaubst mir, oder lässt es. Solltest du es nicht tun, lass dich dochmal im NWB-Forum beraten.
 
hab doch geschrieben einkünfte aus nichtselbstständiger arbeit. aber ok, ich habe so doofe gefühl wir meinen das gleiche, nur wollen es nicht zugeben. und das mit den 2 jobs und nicht auslastung der 400€ wie oben geschrieben sind unsinnig, besser ist dann einer mit den vollen 400€. das mit dem werksvertrag und den ca. 8800€ nutze ich ja voll aus. und mit dem beraten macht mein prof. 2mal die woche.
so nun gut mit gestreite, er wird schon das richtige aus den texten für sich finden.
 
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