Darf mein Arbeitgeber meine Mails lesen?

Thomas_NOH

Ensign
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Ich habe eine geschäftliche eMail-Adresse.

Ich bin jetzt durch zufall dahintergekommen, dass mein Chef bzw. wohl seine Frau, meine Mails lesen.

Ich habe mich dann im Webmailer angemeldet und festgestellt das es eine Mailweiterleitung eingericht war. Ohne das wir als Mitarbeiter darüber informiert wurden.

Ist das rechtlich zulässig? AFAIK gelten für Mails doch das Briefgeheimnis...so sollte doch auch niemand anders meine Mails lesen dürfen oder nicht?

BTW ist diese Weiterleitung bei allen Mailadressen eingerichtet....
 
Nein, und schon gar nicht heimlich. Eine heimliche Weiterleitung (Spiegeln) persönlicher eMails ist imho rechtwidrig!

Gibt es irgendwelche schriftlichen Ankündigungen, ggf einen Aushang, eine Betriebsvereinbarung, Arbeitsanweisungen o.ä., die sich mit dem Thema befassen?
 
Thomas_NOH schrieb:
Ich habe eine geschäftliche eMail-Adresse.

Stephan schrieb:
Nein, und schon gar nicht heimlich. Eine heimliche Weiterleitung (Spiegeln) persönlicher eMails ist imho rechtwidrig!

Soviel ich weis darfst du bei einer geschäftliche eMail-Adresse garkeine persönlichen Mails haben. Und da der Mailserver Eigentum der Firma ist, darf er das soviel ich weiß

das hilft dir vielleicht weiter
 
Zuletzt bearbeitet:
Deshalb habe ich nach Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsanweisungen gefragt.

Auch, wenn Du geschäftlich Post bekommst und die Andresse wie folgt lautet
Herrn
Peter Mustermann
c/o Firma Mannmuster
Musterfraustr. 13

xxx

darf der AG die Post nicht öffnen. eMails werden ja auch direkt an den persönlichen Accout gesandt. Deshalb dürfte die Rechtslage identisch sein. Es sei denn, dass das durch Arbeitsanweisungen ect ausgehebelt wird. Wobei das sicher auch nicht 100% rechtmässig sein dürfte.
 
Das könnt ihr nicht konkret so sagen. Sicherlich ist es richtig das der Arbeitgeber grundsätzlich deine Emails nicht lesen darf, allerdings muss man in sehr vielen Unternehmen eine EDV Anweisung oder ähnliches unterschreiben. Dort sollte genau nachgelesen werden was unterschrieben wird.

Konkret zu deiner Frage: Sofern nichts schriftlich geregelt ist, ist dieses Vorgehen der Geschäftsführung illegal.

Gruß
 
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Es muss angekündigt werden. Ohne Kenntniss des Mitarbeiters dürfen deine E-mails nicht weitergeleitet und von dritten gelesen werden.
Genau so ist es mit Aufzeichnung des Internetverkehrs.

Sollte es aber wie schon gesagt, einen Aushang, Betreibsvereinbahrung oder ähnliches geben sieht das natürlich wieder anders aus.

Private E-mails über die Geschäftsadresse, sollten sie in geringem Maße getätigt werden ist auch völlig in Ordnung, außer es wird darauf hingewiesen das man dieses Unterlassen sollte.

Bei uns im Betrieb ist es seit Oktober so, dass private E-mails nicht mehr über die Geschäftsadresse getätigt werden sollen. Im gegenzug wurden dafür alternative E-mail Seiten freigeschaltet. Auch wurden wir darauf hingewiesen das jede E-mail die empfangen und gesendet wird 90 Tage gespeichert wird.
 
es gibt keinerlei derartige Vereinbarungen, weder im Arbeitsvertrag noch irgendwie im Aushang oder so.

Einen eigenen Mailserver haben wir auch nicht. Es läuft direkt über den Provider Strato.

Ich habe die Weiterleitung jetzt erst einmal abgeschaltet. Mal sehen wann die das merken und ob sie was sagen...ich werde dazu erst einmal nichts weiter sagen. Es geht auch nicht darum das private Mails eventuell gelesen werden oder nicht....sondern ums Prizip das man ausgehorcht wird...
 
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Kannst dir das hier mal durchlesen.
 
Ist die private PC-Nutzung verboten, darf der Arbeitgeber stichprobenartig überprüfen, ob Sie sich daran halten.
Fällt schon mal weg. Ich habe keinen PC sondern ein Laptop. Auf dem ist Outlook installiert mit dem sowohl meine geschäftlichen als auch meine privaten Mails abgerufen werden.
Und das ist mein privater. Diesen stelle ich der Firma zur Verfügung da er meine Arbeit erheblich vereinfacht. Für sämtliche auf dem Laptop installierte Software besitze ich die Lizenzen.


Trennt der Arbeitgeber eine erlaubte private Kommunikation nicht von der dienstlichen Kommunikation, unterliegen sogar die dienstlichen eMails der Geheimhaltungspflicht. Das ist dann der Fall, wenn Ihnen ausdrücklich erlaubt wurde, Ihre dienstliche eMail-Adresse auch privat zu nutzen.
Wie ja schon oben geschrieben gibt es keinerlei Vereinbarungen.

Hat Ihr Chef privates Surfen und privaten Mailverkehr über einen längeren Zeitraum stillschweigend geduldet,
das ist hier der Fall...
 
Dann scheint deine Frage somit beantwortet zu sein. ;)
 
wenn private mails nicht ausdrücklich untersagt sind (oder ausdrücklich erlaubt) besteht eine duldung des arbeitgebers. das gibt iihm zwar nicht das recht, die (erkennbar!) privaten mails zu lesen, aber er kann dir jederzeit untersagen, private mails über den firmenaccount zu versenden oder zu empfangen.

btw: wenn du über den laptop auch deinen privaten account laufen hast, warum versendest du dann private mails über den geschäftsaccount?!
 
Soweit ich weis sind Unternehmen verpflichtet Geschäftsmails über einen bestimmten Zeitraum zu speichern,
um Sie bei Bedarf z.B. dem Finanzamt zugänglich zu machen.
Dazu müssen Sie nun mal gesichert werden. Wer die Mails dann liest ist wieder eine andere Frage.
Wäre aber blöd wenn private Mails zwischen den Geschäftsmails sind...
 
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schlicht und ergreifend: nein!
es stellt einen eingriff ins Postgeheimnis dar und ist verboten. ob geschäftlich oder privat spielt keine Rolle.
So hab ich es gelernt.
 
Bei Unternehmens-Mails dürfte das Zauberwort "GDPdU" lauten.
 
Noch einmal: ich verschicke keine privaten Mails über meine Firmenadresse.

Und dazu das geschäfliche Mails gespeichert werden müssen (für einen bestimmten Zeitraum): das gildet AFAIK nur für eine GmH. Und das sind wir nicht.
 
Aufbewahrungsfristen gelten nicht nur für GmbH's! eMails sind als Schriftstücke zu behandeln, die u.U. sogar 10 Jahre archiviert werden müssen. Das können z.Bsp. Angebote per eMail sein, die zu einem Auftrag geführt haben, ansonsten 6 Jahre!
 
Die Weiterleitung ohne Rücksprache zu beenden war nicht sehr schlau.
Wer macht jetzt die Archivierung oder auch nur Datensicherung für einen kürzeren Zeitraum?

EIGENTLICH darf der Chef alles was er will.
Sagt ja schon der Name: Chef, Boss, oberste Gottheit.
Jeder andere hat die Freiheit den Hut zu nehmen, wenn im irgendwas nicht passt.

Eine Firma ist keine Demokratie.
Das ist die schlimmste Erkenntniss die Kiddies(auch mit 35 Jahren) nach ihrer demokratischen Ausbildung erfahren müssen.
Sogar bei der Bundeswehr hat irgendein Wichtel mehr zu melden als in einer Privatfirma.
 
Thomas_NOH schrieb:
Noch einmal: ich verschicke keine privaten Mails über meine Firmenadresse.
dann frag ich mich: wo ist dein problem?
die mails sind geschäftlich, die firma gehört nicht dir, der chef hat ein RECHT zu wissen, was in seiner firma abgeht. einzig die privatmails sind eine art "grauzone" ... und selbst da wird zu 99% zugunsten der arbeitgeber entschieden.

das einzige, was hier nicht rechtens ist/war: du hast einstellungen deines chefs eigenmächtig geändert.

wenn er dich nicht rauswirft (ich würde es, denn auf leute, die meinen, sie wüssten besser bescheid als ich (was ja sein kann, dann kann man das aber SAGEN und nicht einfach tun was man für richtig hält!) und sich somit über mich als chef stellen, kann ich - und so ziemlich jedes unternehmen! - verzichten) kannst du wirklich von glück reden ...
 
also wenn du schon kommstz mit "du hast einstellungen deines Chefs verändert" sei nochmals erwähnt: Es handelt sich bei dem Gerät um ein privates Notebook vom Threadsteller, inklusive sämtlicher Software - somit auch Outlook. Es gehört nichjt dem Chef, somit darf er da auch nicht rumfuchteln, wie ihm grade lustisch ist.
 
Hallo Thomas,

Deine Aussage ist definitiv absolut falsch. Wir sind nicht mehr im Sklavenzeitalter. Das Lesen der Mails war in dem geschilderten Fall eine Straftat!!! Von daher würde ich hier als Chef lieber ganz kleine Brötchen backen. Das solltest du eigentlich wissen.
Das Gesetz des Stärkeren gilt nicht mehr seit dem Mittelalter....
 
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