Darf mein Arbeitgeber meine Stunden einfach streichen?

Ich weiß nicht genau, wo du das her hast, aber dann wäre alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist und damit ist das ganze Konstrukt ziemlich wackelig. Um nicht zu sagen, es stürzt schon ein... Für mich ist diese Diskussion damit beendet.
Ergänzung ()

Idon schrieb:
Was ist im Arbeitsvertrag festgehalten? Dort steht maximal die Regelarbeitszeit.

*lachundwech*
 
Ich sehe das eher als grundsätzlich erlaubt an bzw. geduldet, so lange es nicht ausdrücklich verboten wird.
Sowas steht normalerweise auch nicht im Arbeitsvertrag sondern wird mit Hilfe des Weisungsrechts geregelt.
 
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Du sollst während deiner Arbeitszeit arbeiten und nicht am Handy rumspielen. Selbst für private Telefonate musst du dich ausstempeln gehen oder länger arbeiten, da du in dieser Zeit dem AG nicht zur Verfügung stehst

Darf ich das Smartphone am Arbeitsplatz privat nutzen?
Oft duldet der Arbeitgeber die private Smartphone-Nutzung. Das heißt aber nicht, dass Beschäftigte während der Arbeit ständig WhatsApp-Nachrichten checken oder Ebay-Auktionen verfolgen dürfen. Das beeinträchtigt die Arbeitsleistung und sie muss gemäß dem Arbeitsvertrag erbracht werden. Wer bei der Arbeit oft das Smartphone in der Hand hat, riskiert eine Abmahnung. In Extremfällen sogar eine Kündigung.

https://www.igmetall.de/recht-so-smartphone-am-arbeitsplatz-was-ist-erlaubt-18292.htm
 
uincom schrieb:
Ich sehe das eher als grundsätzlich erlaubt an bzw. geduldet, so lange es nicht ausdrücklich verboten wird.

Das spielt keine Rolle, wie DU das siehst.
Dann nimm doch mal deine Frau mit, um während der Arbeitszeit Sex zu haben und erkläre deinem AG, dass das erlaubt ist, weil ja (und da bin ich mir recht sicher) nirgends ein Verbot diesbezüglich ausgesprochen wurde.

Dieses Beispiel dient dazu, die Unsinnigkeit deiner Aussage darzulegen.
 
Tja, der IG-Metall Link widerspricht euch beiden. Deswegen stehen da "ständig" und "oft".
Es ist eben in der Regel geduldet, so lange man es nicht übertreibt. 2-3 Minuten Smartphone bei einem 8h Tag stören halt nicht.

@kisser : Dein Beispiel ist eigentlich zu peinlich, um drauf einzugehen.
Aber nach deiner Logik darf der Arbeitnehmer auch nicht aufs Klo gehen oder kurz Wasser trinken. Sorry, aber Arbeitnehmer sind keine Sklaven.

Diese Beispiele dienen dazu die Unsinnigkeit deiner Aussage darzulegen.
 
@uincom. klar stört das, wenn du 2-3 Minuten am Smartphone rumhängst.

Der wichtige Teil nochmal für dich:
Das beeinträchtigt die Arbeitsleistung und sie muss gemäß dem Arbeitsvertrag erbracht werden. Wer bei der Arbeit oft das Smartphone in der Hand hat, riskiert eine Abmahnung. In Extremfällen sogar eine Kündigung.

Heißt auf gut deutsch, wenn du 30 Minuten in den 8 Stunden am Smartphone bist, musst du die Zeit nacharbeiten. Und die Zeit hast du schnell erreicht
 
Die Schilderung des TE lässt doch überhaupt keine Verhältnismäßigkeitbetrachtung zu.
Es ist weder beschrieben wie lange er sein Smartphone privat verwendet hat, noch ist geklärt, ob es seien Arbeitsleistung beeinträchtigt.

Könnte halt in beide Richtungen gehen. Selbst 1 oder 2 Minuten könnten ausschlaggebend sein, wenn er die Zeit über aufmerksam sein muss. Beispielsweise er ist Erzieher und spielt mit seinem Handy rum und ein Kind verletzt sich, weil er nicht aufgepasst hat...
 
Es geht ja auch nicht um den TE - das wäre Rechtsberatung - sondern die pauschalen Aussagen im Thread, dass immer totales Handyverbot gilt.


nik_ schrieb:
@uincom

Der wichtige Teil nochmal für dich:
Das beeinträchtigt die Arbeitsleistung und sie muss gemäß dem Arbeitsvertrag erbracht werden. Wer bei der Arbeit oft das Smartphone in der Hand hat, riskiert eine Abmahnung. In Extremfällen sogar eine Kündigung.

Heißt auf gut deutsch, wenn du 30 Minuten in den 8 Stunden am Smartphone bist, musst du die Zeit nacharbeiten.


Ja, den "wichtigsten Teil" solltest vielleicht auch selbst lesen. Da steht: "Wer bei der Arbeit oft das Smartphone in der Hand hat...". Ob minimale Smartphone Nutzung die Arbeitsleistung beeinträchtigt, ist alles andere als selbstverständlich.

Ich hoffe der Unterschied zwischen 3 und 30 Minuten ist dir klar.
Eure pauschale Aussage, dass immer totales Handyverbot gilt, ist nicht haltbar.
 
@onesworld

Da du offensichtlich nicht willens bist ausformulierte Argumente zu liefern, geht es dir wohl nur um's Trollen.

Ständige Rechtsprechung des BAG und überwiegende Literaturmeinung sind, dass Privatnutzung der EDV, insbesondere das Surfen im Internet, während der Arbeitszeit und ohne Erlaubnis nicht statthaft ist. In der Zeit soll gearbeitet werden.

Als Ausnahmen anerkannt sind das nicht ständige und kurze Führen unumgänglicher Telefonate etc.

@uincom

Während der Pausen kannst du natürlich am (privaten) Smartphone surfen. Ansonsten ist Arbeitszeit eben exakt das (Übersicht: Howald: Kündigung bei privater Nutzung von Handy und Internet, öAT 2014, 49ff; Moll/Reinfeld, § 33 Rz. 42ff., 4. Aufl. 2017).

Und ich sage das ganz klar, obwohl ich natürlich auch - wie wohl viele, die die Möglichkeit dazu haben - immer mal wieder am Handy bin. Exkulpieren kann ich mich aber zum Teil auch dadurch, dass ich als Führungskraft keine festgelegten Arbeitszeiten habe (u. a. BAG Urteil vom 19.04.2012 – 2 AZR 186/11) und wir sämtliche EDV-Systeme ausdrücklich auch in fairem Umfang privat nutzen dürfen (und damit, nervigerweise, als Telekommunikationsanbieter gelten).

Edit: Wir sind uns sicherlich einig, dass aus Verstößen nur in seltenen Fällen eine Abmahnung oder gar eine außerordentliche Kündigung erwachsen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
BAG: "Die private Nutzung des Internets darf die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigen" (BAG, Urteil vom 07. Juli 2005 – 2 AZR 581/04).

Die rein philosophische Diskussion, ob dennoch eine Pflicht verletzt wurde, interessiert doch keinen.
Rein praktisch hast du keine Konsequenzen zu befürchten, wenn du nur in geringem Umfang das Internet privat nutzt. Die Kündigungsschutzklage wäre schnell gewonnen.

edit: @Idon Wir sind und schon einig. Unsere Definition was "erlaubt" und "verboten" bedeutet, unterscheidet sich nur.
 
Zuletzt bearbeitet:
@uincom

Das Urteil halte ich hier für nicht einschlägig und zeitlich überholt (""sozialadäquanten“ Verhalten" - aus einer Zeit ohne Smartphones und ohne viel mobiles Internet).

Mein Stand, auch extern überprüft, immerhin bin weder ich noch ist einer meiner Mitarbeiter Arbeitsrechtler: Ohne Erlaubnis keine private Nutzung der Dienst-EDV, des Dienst-Stroms etc. Mit Erlaubnis bestimmte Bereiche steuerbar, dann aber Unterliegen TMG. Explizites Verbot ist lediglich eine (vielleicht auch notwendige) Dopplung des Standards.

Dazu die von mir genannten Quellen (2013/14, 2017) mit weiteren Nachweisen.
 
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Idon schrieb:
@onesworld

Da du offensichtlich nicht willens bist ausformulierte Argumente zu liefern, geht es dir wohl nur um's Trollen.

Das nicht, aber wenn Du hier das private Smartphone mit Firmenhardware vergleichst, dann kanste auch Äpfel und Birnen hernehmen. Und ich sage Dir, dass das surfen mit dem Smartphone erlaubt ist, sofern es nicht verboten ist. WAS verboten ist, das sagt Dir Dein Arbeitsvertrag und entsprechende Anweisungen des Arbeitgebers.

Nun bin ich hier aber raus, denn es ergibt keinen Sinn.
 
@onesworld

Achso. Ja, das mit der Firmenhardware wurde doch jeweils explizit erwähnt.

Ebenfalls, dass es Unsinn ist, dass derlei Dinge im Arbeitsvertrag stehen müssen oder sollen. Einerseits ergibt sich Vieles aus sich selbst, so zum Beispiel: Arbeitszeit = keine Privatvergnügen (siehe den bereits von mir erwähnten Aufsatz und den Verweis auf ein Handbuch). Andererseits gibt es hierfür regelmäßig Betriebshandbücher, EDV-/Internetrichtlinien etc. Im Arbeitsvertrag selbst habe ich das alles lediglich erwähnt, nicht geregelt gesehen - auch bei denen, die ich selbst mitgestaltet bzw. autorisiert habe. Und damit auch bei denen, die ich hierfür zum Gegentest genommen habe. Das betrifft auch Konzerne wie BASF, KPMG etc. sofern diese ihre Vorlagen nicht in letzter Zeit geändert haben.

Zuletzt ist die Aussage, dass das, was nicht verboten ist erlaubt ist, nicht haltbar. Nicht nur weil es auf der fehlerhaften Annahme beruht, es gäbe hierbei keine Regelung (= Gesetz!), sondern auch in sich.
 
Zuletzt bearbeitet:
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onesworld schrieb:
Das nicht, aber wenn Du hier das private Smartphone mit Firmenhardware vergleichst, dann kanste auch Äpfel und Birnen hernehmen.
Unter gewissen Umständen wäre sogar die private Nutzung des Firmentelefons ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers in Ordnung. Etwa wenn Überstunden angeordnet werden, und der Arbeitnehmer daraufhin zu Hause Bescheid gibt, dass er später kommt, dürfte er das im notwendigen Umfang während der Arbeitszeit und auf Kosten des Arbeitgebers tun.

Ansonsten sehe ich das wie die Gewerkschaften: Private Smartphone-Nutzung während der Arbeitszeit reicht nur dann zur Abmahnung, wenn dadurch die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird, also dem Arbeitgeber ein Schaden entsteht, oder wenn sie durch betriebliche Regelung untersagt ist.
 
@chithanh

Außer in Zeiten eines Stillstandes bzw. dem offenkundigen Fehlen von Arbeit liegt immer eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung vor. Man arbeitet im Moment des Privatvergnügens ja nicht.
 
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Ja, wenn gerade keine Arbeit anfällt ist eine solche Situation.

Rüstzeiten und erlaubte private Angelegenheiten während der Arbeitszeit auch, sofern die Smartphone-Nutzung nicht zu einer Verzögerung führt.

Darüber hinaus würde ich auch ohne das Fehlen von Arbeit nicht so pauschal von einer Beeinträchtigung der Arbeitsleistung ausgehen. Es ist immer die geschuldete Tätigkeit zu beachten.
Etwa wenn der Arbeitnehmer ein Geschäftsessen mit einem Kunden hat, der Kunde aber gerade auf Toilette ist.
Oder eine Betriebsfeier mit Teilnahmepflicht, bei der Gruppen von Arbeitnehmern privat Handyfotos anfertigen.

Andersrum wäre ich vorsichtig, etwa bei einer vorgeschriebenen Unterbrechung der Arbeit an Bildschirmgeräten auf ein Smartphone zu blicken.
 
Wenn Du deswegen "gleich" ne Abmahnung bekommst denke ich bist Du vorher schon negativ aufgefallen und hattest sicher schon mal ein Mitarbeitergespräch mit dem Chef.Abmahnungen sind eigentlich der Schuss vor den Bug bevor dass gekündigt wird - also das letzte Mittel.

Du solltest daher lieber mal Deine Handysucht bekämpfen, sonst suchst Du Dir mal eh einen neuen Job.
 
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Bei uns im Werk ist die Nutzung des privaten Telefon verboten. Dieses ist in der Betriebsvereinbarung zwischen AG und Betriebsrat festgelegt worden.
In Ausnahmefällen kann durch die Teamleiter genehmigt werden das Arbeiter das Telefon mitnehmen z.b. Frau erwartet Kind etc.

Wir Ingenieure, Teamleiter und Administration der Produktion haben Dienstsmartphones und sollen die privaten auch nicht nutzen.
Hält man sich nicht dran gibt es halt irgendwann eine Abmahnung.

Grundsätzlich finde ich das absolut ok. Pro Schicht 200 Leute in der Halle, wenn jeder 5 Minuten seiner 8h am smartphones verbringt sind das 1000 Minuten pro Schicht, 3000 am Tag 15000 die Woche etc.
Und ja unsere Werker könnten sich 8h durchbeschäftigen es gibt quasi keinen Leerlauf... Wenn man das will.
 
Es kommt doch immer darauf an, was für ein Job man hat. Erinnert euch doch mal an das Zugunglück von Bad Aibling ... da hat der Fahrdienstleiter auf sein Handy gespielt und nicht bemerkt, dass er zwei Züge auf Kollisionskurs geschickt hat. Die private Handy Nutzung ist lt. Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung für diesen Job auch untersagt.
 
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