Darf mein Arbeitgeber meine Stunden einfach streichen?

Fritzibox

Lt. Junior Grade
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Jan. 2016
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Also Leute brauch mal eure Hilfe,

Ich habe letzte Woche Freitag gearbeitet und während der Arbeit mein Handy benutzt. Personalchef hat es mitbekommen und mir dementsprechend eine Abmahnung gegeben. Nun meint er, dass er mir noch zusätzlich 4-5 geleistete Stunden abzieht vom Gehalt.

Darf er das? Danke im Vorraus
 
Was hast du mit dem Handy gemacht und wie lange?

In dem Bereich ist nicht einmal eine Abmahnung zwingend in Ordnung.

Wahlloser Stundenabzug ist natürlich nicht ok.

Letztlich ist das aber deinerseits eine politische Entscheidung, keine wirtschaftliche.
 
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Gibt es bei Euch zu dem Thema ggf. eine Betriebsvereinbarung?
Dann könntest Du schon mal nachlesen, wie das im Unternehmen geregelt ist.

Wenn Du Dein Smartphone nicht nur dazu genutzt hast, einen Anruf zu tätigen oder einem Familienangehörigen zu benachrichtigen, sondern während der Arbeitszeit womöglich gespielt hast, wird die Sache schwierig.

Da würde ich nicht versuchen, gegen die Abmahnung vorzugehen.

Du könntest auch mal in Dich gehen und uberlegen, wie viele Stunden Deiner Arbeitszeit Du bisher nicht für Deinen Arbeitgeber tätig warst, sondern mit Daddeln verbracht hast.
Vielleicht sind 4-5 Stunden ja auch eher sehr niedrig angesetzt.
 
Idon schrieb:
Was hast du mit dem Handy gemacht und wie lange?
Ja das wäre wichtig, aber man bekommt wie immer nur halbgare Sachverhaltsschilderungen. :rolleyes:
@Fritzibox
Hast Du 2 Min telefoniert oder 15min oder 2h oder 4h?
Hast Du gezockt? Hast Du Deinen Instagramaccount mit den neusten Entwicklungen Deinen Arbeitgebers bestückt? Was hast Du mit Deinem Handy gemacht und wie lange ...

Idon schrieb:
In dem Bereich ist nicht einmal eine Abmahnung zwingend in Ordnung.
Zwingend nicht, aber das würde ich auch nur für den Fall sehen, dass man wenige Minuten telefoniert hat, um sich zB mit der Familie für nachmittags abzustimmen oder zu verabreden. Ansonsten wäre ich da vorsichtig, denn wir bewegen uns hier mitunter im Bereich des Arbeitszeitbetrugs, der sogar eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen könnte. Kommt sicher alles auf den Einzelfall an, zB wenn er sich trotz Zeiterfassung nicht ausgebucht hat und dabei fleißig 30min mit seiner Flamme gesprochen hat.
 
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Ich bin der Meinung, dass dir dein AG die 4-5 Stunden nachweisen muss. Ansonsten halte ich es für Willkür.
Im Ganzen betrachtet soll es wohl ein Denkanstoß für dich sein. Wenn du in einem Bereich arbeitest, der relativ einfach neu besetzt werden kann, würde mich dieses Verhalten deines Personalchefs nicht verwundern.

Es wäre natürlich auch sehr interessant zu wissen, wie der Personaler die Situation gesehen hat.
 
Also erst ist man am Handy statt zu arbeiten … wird erwischt … kriegt natürlich eine Strafe
… und jetzt fragt man noch wie man sich vor den Konsequenzen drücken kann :rolleyes:
 
Außerdem will er sich nicht um die Konsequenzen drücken oder hinterfragt er die Abmahnung?
Die 4-5 Stunden stellt er zurecht in Frage... Wobei schon interessant wäre zu wissen was er am Handy getrieben hat. Facebook ist was anderes als schnell mal drauf geschaut weil die Frau mit Kind beim Arzt war und das Ergebnis schickt.
Aber da er sich seit Eröffnung des Threads nicht mehr meldet, werden wir das wohl nie erfahren.
 
Ich war bei Facebook unterwegs. Habs mit dem Chef geklärt, er wird mir die Stunden nicht abziehen aber die Abmahnung bleibt, was ich jetzt akzeptiere. Kann zu
 
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Arbeite an einer CNC Werkzeugmaschine und nutze während der Überlaufzeiten ständig Handy oder Tablett.
Gab bisher keinen Ärger. Vor allem da ich es wirklich nur wärend der Überlaufzeiten mache und mir bei 30jähriger Bertriebszugehörigkeit dieses Recht heraus nehme.
Ein allgemeines Handyverbot gibt es bei uns übrigens nicht.

Das der Threadersteller abgemahnt wurde und auch noch den halben Tag abgezogen bekommt halte ich für total überzogen. Zeigt aber mal wieder, wie mit Angestellten trotz Facharbeitermangel zum Teil umgegangen wird.
 
Bei uns stört es auch niemanden. Wir haben kein Internet auf den Dienst Rechnern und nutzen häufig unsere privaten Smartphones für Nachforschungen im Netz etc. Klar hat jede Abteilung eigene Internet Cafés, aber um eben was zu googeln oder was auch immer latscht da keiner hin.

Und so lange die Arbeit nicht leidet, so what.

Und Bildschirmarbeitsplätze steht eh 5 min Pause pro Stunde zu 😁
 
Idon schrieb:
Ohne explizite Erlaubnis gilt ein Verbot.

Ist genau andersrum. Es sei denn es handelt sich um sensible Informationen. Es gilt natürlich zu beachten, seine Arbeit nicht zu vernachlässigen.
 
@onesworld

Nein. Während der Arbeitszeit darf diese, von sehr kurzen und wichtigen Ausnahmen (z.B. Arzttermin vereinbaren und der Arzt hat ungünstige Öffnungszeiten) sowie vorgeschrieben und erlaubten Pausen abgesehen, nur zum Arbeiten genutzt werden.

Spielen an elektronischen Geräten, lesen privater Bücher etc. gehört nicht dazu.


Solltest du dich auf die reine Mitnahme bezogen haben hast du Recht, die ist grundsätzlich nicht verboten. Mir ging es um den Nutzen.
 
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Die Mitnahme ist viel komplizierter als das Nutzen. Man bedenke die eingebaute Kamera... Aber sei's drum. Ein Verbot muss ausgesprochen/festgehalten werden, sonst existiert es nicht.
 
Nein, fernab der Mitnahme nicht. Arbeitszeit muss mit Arbeit gefüllt sein.

Es ist beispielsweise auch unzulässig die vorhandene EDV für private Zwecke zu nutzen, wenn dies nicht explizit erlaubt ist.
 
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Idon schrieb:
Nein, fernab der Mitnahme nicht. Arbeitszeit muss mit Arbeit gefüllt sein.

Sowas ist im Arbeitsvertrag festgehalten. Und da doppelt gemoppelt Blödsinn ist, ist das schon geregelt.

Die vorhandene EDV ist etwas ganz anderes.
 
Was ist im Arbeitsvertrag festgehalten? Dort steht maximal die Regelarbeitszeit.

Welche Ausnahmen während der Regelarbeitszeit gelten dürfen, ergeben Gesetze und Rechtsprechung.

Der Kommentator, auf den ich mich bezog, schrieb unter anderem, dass er sich nach 30 Jahren das Recht heraus nehme während der Arbeitszeit am Handy zu sein. Das ist - wenn nicht explizit erlaubt - unzulässig. Dass es geduldet wird kann ja sein, daraus lässt sich regelmäßig aber kein Recht ableiten.
 
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