Datenschutz als Hobbyfotograf bei öffentlichen Events

JackA

Fleet Admiral
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Servus,

Ich bekomme momentan etwas graue Haare bei dem Thema und komme auf keinen Nenner. Im Netz findet man von "Einwilligung einer jeden Person, die darauf zu sehen ist", bis zu "darf nur Presse, kein Hobbyfotograf" und weiter zu "kein Problem bei öffentlichen Events, wo der Sinn des Events beim Bild zu erkennen ist" alles.
Ich habe Bilder gemacht bei einer Veranstaltung wo es Zuschauer und Teilnehmer gab. Diese würde Ich gerne bei Facebook in die entsprechende Veranstaltung packen und auch den entsprechenden Personen kostenlos zur Verfügung stellen, wenn sie das Original-Bild haben wollen.
Nur darf Ich das überhaupt?
 
Bei Veröffentlichung brauchst du das Einverständnis der abgebildeten Personen afaik.
Aber nenne doch mal die Veranstaltung.
 
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Wenn einzelne Personen klar zu erkennen sind und diese auch quasi das Hauptmotiv sind und nicht einfach eine Masse mit vielen Menschen, dann darfst du das nicht.
Also diese Partyshots von 2-3 Menschen sind nicht somit nicht okay. Andererseits ist es so bei Events, wenn jemand klar dir Kamera erkennt und auf sie zugeht ist es auch wieder ein Einverständnis für das Bild (siehe diesen Beamten bei der einen AFD Demo, der die ganze Zeit sagte, dass das illegal wäre).
Ich finde das auch alles viel zu kompliziert. Drüben in den USA kannst du jeden Menschen einfach so direkt fotografieren ohne seines Einverständnisses und hier...hier kannst du gar nichts.
 
War da nicht was mit Panoramafreiheit ? Wenn die Menschen quasi nur "Beiwerk" bei einem Bild sind, ist es kein Problem diese zu zeigen.
Wenn es bei deinen Bildern also nicht um einzelne Personen geht, sondern nur darum zu zeigen "Hey hier war ein Event und ein unglaubliche Masse an Menschen war da", dann ist es kein Problem diese Masse als Gesamtheit darzustellen.
 
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Die Veranstaltung war der Georgiritt 2019.
Wo man Pferd und Reiter als einzelne Person erkennt und im Hintergrund die Menschenmasse als Zuschauer.
MMn. würde das hier greifen:
§ 23 KUG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

(…)

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;“
Aber Ich bin da extrem überfordert bei den ganzen Ausnahmen...
 
Wenn Personen "Beiwerk" sind um das Hauptmotiv abzulichten ist das wohl gestattet. Hört sich nicht an als wäre das der Fall.

Bei Demos musst du z.B. damit rechnen abgebildet zu werden.

EDIT: dann sind Pferd und Reiter abzubilden und wenn möglich solltest du andere Personen aus dem Bild weglassen, also beschneiden. Du vermeidest damit möglichen Ärger.
 
Sind die Personen das Hauptmotiv, müssen diese auch gefragt werden.
 
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Zumal du Facebook dann ja auch die Rechte überträgst - die du evtl. gar nicht hast. Ich würde mir professionellen Rat einholen.
 
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kachiri schrieb:
Sind die Personen das Hauptmotiv, müssen diese auch gefragt werden.
Bei Fußballspielen werden auch oft einzelne Fans in Nahaufnahme gezeigt. Ich glaube nicht, dass die TV-Sender die Fans vorher fragen. Die wirken manchmal ja unbeobachtet.

Und wenn man den Reiter bei einer Reitveranstaltung abbildet, dann braucht der sich auch nicht wundern.
 
kachiri schrieb:
Sind die Personen das Hauptmotiv, müssen diese auch gefragt werden.

so allgemein von Personen zu reden bringt hier keinen weiter.

1. Ist es ein Sportler der am Event teilnimmt kann er eine Person öffentliches Lebens sein ... da hat er bei solchen Veranstaltungen sehr wenig Rechte solange seine sportliche Aktivität fotografiert wird.

2. kann das Recht schon alleine durch den Veranstalter und dem Vertrag mit ihm eingeschränkt sein.

@ Fussball Tickets ...
§ 6 Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, die vom Club oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
Wahllos aus irgeneinem Verein genommen ^^
https://www.achtzehn99.de/atgb/
 
@Haggis Das wäre aber ein Event von dem man weiß dass dort abgelichtet wird, ich meine dazu gibt es auch Urteile. Mein Chef war seinerzeit mal im Studio (RTL glaub ich) bei kaya Yanar und die mussten da was unterschreiben dass der Sender deren Aufnahme verwenden kann. Darum hat man ihn und seine Begleitung auch in anderen Shows als "Publikum" gesehen ;)

EDIT: unterm Strich aber denke ich bleibt es dabei: hole dir professionellen Rat. Denn ob Hobby oder nicht: du willst
a) veröffentlichen und
b) das auf Facebook teilen, welche sich der Aufnahmen ebenfalls bemächtigen (soweit mir bekannt)

Das riecht nach Problemen und lass dich da besser richtig aufklären. Wie du selber merkst ist das Thema verwirrend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen habe ich aufgehört Streetfotografie zu machen. Es ist ein Minenfeld.
 
Na, die ist hierzulande ja auch nicht gestattet. Und sei mir nicht böse, darüber bin ich auch sehr froh ;)
 
@xxMuahdibxx Hier geht der Besucher aber tatsächlich einen Vertrag ein - und zwar mit dem Veranstalter. Das heißt Fotograf A, der vom Veranstalter beauftragt ist, darf Fotos machen und der Veranstalter darf diese veröffentlichen. Fotograf B (Privat) darf zwar auch Bilder von dir machen, müsste dich aber immer noch fragen, ob er diese veröffentlichen darf.
 
Cooder schrieb:
Deswegen habe ich aufgehört Streetfotografie zu machen. Es ist ein Minenfeld.

Stimme ich zu 100% zu, war mal mit unseren Hunden unterwegs zum Fotografieren und habe auch einen anderen Hund auf der Wiese Fotografiert, ist doch tatsächlich der Besitzer zu mir gekommen und verlangt, das ich die Fotos lösche, ich würde "seine" Persönlichkeitsrechte verletzten :lol: Ich habe ihn den Gefallen gemacht, obwohl es kein Problem gewesen wäre, aber der Ärger war es mir nicht wert.
 
Ich weiß warum ich in meinen Fotos keine Menschen zeige: Weil ich sie gar nicht erst fotografieren. Ist schon eine Kunst, z. B. im Dead Vlei in Namibia keine Menschen zu fotografieren... :utminigun::verwandlung::mussweg:
 
Siehe z.B. Japantag Düsseldorf Photographieren und Filmen

Das fotografieren oder filmen einer Gruppe auf einem öffentlichen Gelände ist soweit unbedenklich. Wird aber eine Person fokussiert oder gar eine einzelne Person fotografiert oder gefilmt, müsste diese einer Veröffentlichung zustimmen, da ihre Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Beim Japantag hat mir der Veranstalter telefonisch bestätigt, dass er sich die Veröffentlichung in sozialen Medien von einer Person schriftlich bestätigen lässt - sie muss zustimmen.
 

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