Datenverwendung USB Stick nachweisen

Bettina4600 schrieb:
Die Ehefrau hat den Stick gefunden, mich informiert und mir den Stick übergeben. Da die Daten jedoch schon vor fast 2 Jahren geklaut wurden, würde ich einfach gerne nachvollziehen können wann diese genutzt wurden.

Wow, starkes Stück. Vielleicht macht es Sinn per Google Bildersuche einfach mal zu schauen ob eure gestohlenen privaten Bilder irgendwo auftauchen. Will nicht den Teufel an die Wand malen aber schauen solltet ihr. Unabhängig von dem Ausgang deiner Recherche solltest du/ihr euch auch rechtlichen Rat suchen, das ist wie gesagt kein Kavaliersdelikt.
 
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Ihr könnt ja noch froh sein, das die Ehefrau auf eurer Seite ist. Euch also den Stick zurück gab. Sonst wüsstet ihr es wohl bis jezt noch garnicht. Also das jemand eure Daten genommen hat.

Aber wenn jemand, den ihr damals ja vertraut habt, euch hintergeht, ist das ganz sicher kein Kavaliersdelikt.
Nur was sol nach 2 Jahren noch kommen? Ihr habt es ihm doch leicht gemacht. Er hatte Schlüssel, er musste kein Passwort umgehen. Also was bleibt ist eben die Enttäuschung über euren Blumengiesser.

Daher habe ich auch keine Pflanzen, die jemand fremdes pflegen muss :)
 
Burki73 schrieb:
Ihr könnt ja noch froh sein, das die Ehefrau auf eurer Seite ist. Euch also den Stick zurück gab. Sonst wüsstet ihr es wohl bis jezt noch garnicht. Also das jemand eure Daten genommen hat.

Aber wenn jemand, den ihr damals ja vertraut habt, euch hintergeht, ist das ganz sicher kein Kavaliersdelikt.
Nur was sol nach 2 Jahren noch kommen? Ihr habt es ihm doch leicht gemacht. Er hatte Schlüssel, er musste kein Passwort umgehen. Also was bleibt ist eben die Enttäuschung über euren Blumengiesser.

Daher habe ich auch keine Pflanzen, die jemand fremdes pflegen muss :)

Sorry auch wenn vielleicht nicht von dir so gemeint, aber du schiebst gerade den Opfern den schwarzen Peter zu. Sie haben einer Vertrauensperson in gutem Glauben den Schlüssel zu ihrem Heim, ihrem privatesten überlassen. Und diese Vertrauen wurde aufs übelste missbraucht. Ja sie haben ihre Daten nicht gesichert aber relativiert dies die Tat?
 
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Burki73 schrieb:
Ihr könnt ja noch froh sein, das die Ehefrau auf eurer Seite ist. Euch also den Stick zurück gab. Sonst wüsstet ihr es wohl bis jezt noch garnicht. Also das jemand eure Daten genommen hat.

Aber wenn jemand, den ihr damals ja vertraut habt, euch hintergeht, ist das ganz sicher kein Kavaliersdelikt.
Nur was sol nach 2 Jahren noch kommen? Ihr habt es ihm doch leicht gemacht. Er hatte Schlüssel, er musste kein Passwort umgehen. Also was bleibt ist eben die Enttäuschung über euren Blumengiesser.

Es ist egal ob nach 2 Jahren noch was komm!

Es ist Diebstahl und wenn die Bilder weiterverbreitet wurden auch noch verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn es sehr persönliche Bilder sind ist es zusätzlich ein eingriff ist die höchst persönliche Privatsphäre.
Diebstahl verjährt nach 5 jahren

Das einzige was man selbst machen kann ist nachzuschauen ob die Bilder Irgendwo öffentlich aufgetaucht sind.
z.B Google rückwärtssuche https://images.google.de/imghp?gws_rd=ssl
oder https://tineye.com/

Selbst wenn ich eine Rolex-Uhr auf dem Tisch liegen lasse bedeutet das nicht das der Haushüter die mitnehmen darf!
 
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2 Jahre her? Da wird nicht mehr viel zu machen sein.. Auf jeden Fall Passwort setzen (kein zu einfaches) und Bitlocker aktivieren. Ist bei jedem Win10 dabei. Dann bringt auch kein Ausbauen mehr was.
 
Also, nein, dass geht nicht.
Du kannst herausfinden wann die Dateien auf dem Stick erstellt wurden.
Und wann die Dateien zuletzt geändert oder verwendet wurden. Wenn du dir die Bilder selber angesehen hast, ist die letzte Verwendung dann natürlich deine.

Du kannst aber nicht herausfinden wann, ob und wie oft die Bilder vorher angesehen oder kopiert wurden.
Da hilft es nur in Zukunft den Rechner mit einem Passwort zu schützen oder Verschlüsselungstools wie z.B. Bitlocker oder Veracrypt zu nutzen.

Ich nehme an es handelt sich um im weitesten Sinne erotisches Bildmaterial...

Nun, dass war sicher kein Kavaliersdelikt und - je nach dem was dort zu sehen ist - sich sehr unangenehm.
Vielleicht nichtmal so sehr das die Bekannten das gesehen haben - was auch schon nicht geht - sondern wer sonst noch alles Zugriff hatte
oder wo die Bilder nun irgendwo im Internet auftauchen auf tollen Seiten.

Wenn das ganze aber schon zwei Jahre her ist und du den Stick erst jetzt bekommen hast, ist es sowieso zu spät.
Da hilft nur hoffen das die Bekannten die Bilder nur zum eigenen "Vergnügen" betrachtet haben und die Bilder nirgendwo hochgeladen haben.

Du solltest auch davon ausgehen das die Bekannten immer noch im Besitz der Bilder sind, auch wenn du den Stick mittleiweile zurückerhalten hast.
 
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@FSKCypher

<<<
Sorry auch wenn vielleicht nicht von dir so gemeint, aber du schiebst gerade den Opfern den schwarzen Peter zu. Sie haben einer Vertrauensperson in gutem Glauben den Schlüssel zu ihrem Heim, ihrem privatesten überlassen. Und diese Vertrauen wurde aufs übelste missbraucht. Ja sie haben ihre Daten nicht gesichert aber relativiert dies die Tat?<<<

Die Opfer haben den schwarzen Peter doch längst. Ich schiebe ihnen den nicht zu, noch war ich der Blumendienst, noch begrüsse ich diesen Diebstahl.

Aber man kann doch von jedem erwarten, das er grundlegende Sicherheitsbedenken hat. Also Fremden gegenüber. Was das für eine Vertrauensperson war, sieht man ja nun, allerdings erst im Nachgang.

Die geschädigten sollten also mitsamt der anderen Frau zur Polizei gehen. Dort den Sachverhalt schildern und eben das weitere Vorgehen abklären.
 
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wern001 schrieb:
Es ist Diebstahl und wenn die Bilder weiterverbreitet wurden auch noch verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn es sehr persönliche Bilder sind ist es zusätzlich ein eingriff ist die höchst persönliche Privatsphäre.
Diebstahl verjährt nach 5 jahren
Ist es nicht. Leider.
Erstens gilt Diebstahl schonmal nicht für Daten. Der hier anzuwendende Artikel ist "Ausspähen von Daten", §202a StGB.
Zweitens setzt dieser Artikel zur Verfolgung voraus, dass Daten entwendet worden, die gegen einen unberechtigten Zugriff geschützt worden sind:
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html
Da OP leider keinerlei Schutzmaßnahmen ergriffen hatte, die zu umgehen gewesen wären, wird höchstwahrscheinlich auch keine Verfolgung möglich sein. Da ich allerdings ITler und kein Jurist bin würde ich, sofern an einer Verfolgung überhaupt ein Interesse besteht, damit auf jeden Fall mal zum Anwalt gehen.
 
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Lasst es bitte nicht einfach darauf beruhen und erstattet Anzeige.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Justiz auch heute noch dermaßen hinterwäldlerisch mit dem Thema 'persönliche Daten' umgeht.

Allerdings .... wenn man weiß, dass so entsetzliche Dinge wie Underskirting erst jetzt überhaupt strafbar 'werden', dann ...

Viel Erfolg trotzdem !
 
Ich danke euch für die vielen Kommentare. Ja, es ist ein echt ein besch... Gefühl nicht zu wissen was mit den Bildern in den vergangenen Jahren passiert ist bzw. ob es noch weitere Kopien gibt. Ich habe zwischenzeitlich auch mit einem Anwalt darüber gesprochen und ja ich könnte ihn anzeigen, aber jetzt mal ehrlich was bringt mir das? Es macht die Sache nicht ungeschehen sondern würde nur dazu führen, dass die Bilder noch weiter die Runde machen. Er wird ein entsprechendes Anwaltsschreiben erhalten, dass ihn zur Herausgabe weiterer Kopien auffordert, aber auch das bringt keine 100%ige Sicherheit.

Es mag auch sicher etwas dran sein, dass ich/wir eine gewisse Selbstschuld daran tragen, weil der Computer nicht geschützt war, aber wer kommt denn auf die Idee dass ein langjähriger 'guter' Freund so was macht?! Zu blauäugig und vertrauensvoll? Wahrscheinlich, aber dass das Vertrauen so ausgenutzt werden könnte lag bislang nicht in meiner Vorstellungskraft.

Sein PC wurde laut seiner Ehefrau in der Zwischenzeit von einem 'Fachmann bearbeitet' und Passwort geschützt.
 
Ich zitier mal kurz oben den Gesetzestext, den @Gnah hier eingestellt hat.
<<<(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. <<<

Sowas in der Richtung meinte ich oben schon. Das der Täter es eben sehr leicht hatte. Nichts gesichert, was zu überwinden war.
Das wäre aber erstmal nur das nehmen der Daten. Also der Diebstahl, der womöglich juristisch gar keiner war und sicher schwer verfolgbar wäre, nach 2 Jahren.

Ich denke aber, das es anders aussieht, wenn er diese Daten nutzt. Vieleicht veröffentlicht oder so etwas. Sie also zu deinem / euren Schaden verwendet. Dann geht es ja nicht mehr um Diebstahl, sondern andere Belange zählen dann.
 
Burki73 schrieb:
Ich zitier mal kurz oben den Gesetzestext, den @Gnah hier eingestellt hat.
<<<(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. <<<

Sowas in der Richtung meinte ich oben schon. Das der Täter es eben sehr leicht hatte. Nichts gesichert, was zu überwinden war.
Das wäre aber erstmal nur das nehmen der Daten. Also der Diebstahl, der womöglich juristisch gar keiner war und sicher schwer verfolgbar wäre, nach 2 Jahren.

Ich denke aber, das es anders aussieht, wenn er diese Daten nutzt. Vieleicht veröffentlicht oder so etwas. Sie also zu deinem / euren Schaden verwendet. Dann geht es ja nicht mehr um Diebstahl, sondern andere Belange zählen dann.

Wenn man es genau nimmt hat er die Zugangssicherung zu den den Daten überwunden. -> die Wohnungstüre

Die deutschen Gesetze für sowas sind doch total für den Allerwertesten.

z.B.: der berüchtigte Hackerparagraf
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202c.html


Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

Was gilt als Vorbereiten? Kauf eines PC? Kauf eines USB-Stick?
Ist das Installieren eines Betriebssystem schon eine Vorbereitung?
Gilt der Kauf eines Feuerzeugs als vorbereiten für einen Brandanschlag?
 
Naja, die Wohnungstüre hat er ja nicht unbefugt überwunden. Da hatte er ja den Schlüssel, um Blumendienst zu machen. Eher hat er unbefugt den Computer benutzt um Daten zu kopieren oder einen dort befindlichen USB Stick mit genommen.
 
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Ist echt ein No Go, was da mit euch abgezogen wurde.

Jedenfalls weisst du jetzt, dass es sich bei diesen beiden Personen um keine richtigen Freunde handelt...

Wegen der Bilder würde ich mir persönlich nicht allzu viele Gedanken machen, das Internet ist überflutet von Nacktbildern, Pornos, etc.

wie @Burki73 bereits sagte, kann ihm das Betreten der Wohnung an sich wohl kaum negativ ausgelegt werden, weil er die Wohnung in eurem Einverständnis betreten hat.

LG
 
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