DB Navigator Bahn-Ticket für andere Person NICHT als PDF per E-Mail erhalten

eYc

Admiral
Registriert
Okt. 2007
Beiträge
7.394
Hallo,

ich wurde gestern früh, kurz bevor ich in Urlaub fahren wollte, von meiner Mutter gebeten, ihr ein Ticket für die Fahrt mit der Bahn nach Nürnberg, für morgen (21.03.), zu besorgen. Ich tat dies mit dem DB Navigator, wo ich mit meinem eigenem Account angemeldet war, den ich auch erst seit zwei Monaten habe. Ich wählte die Verbindung mit dem RE zwischen 10 und 11 Uhr, dazu das "TagesTicket Plus" des Nürnberger Verkehrsverbunds VGN, dann gab ich unter Für eine andere Person buchen ihren Namen, und ihr Geburtsdatum (sie ist 84 Jahre alt!) ein. Und ich versicherte mich dahingehend, dass man KEIN Smartphone und KEINE App dazu braucht, dadurch dass unten "Ticket als PDF per Mail erhalten" standardmäßig (!) aktiviert war.
DB-Navigator_20260320-0946.png

Erst danach bezahlte ich das Ticket, bekam um 09:41 Uhr die Auftragsbestätigung mit einem Kalendereintrag als ICS, und wartete auf die Mail mit dem PDF-Ticket. Ich wartete noch länger, aber es kam nichts. Irgendwann - ich wollte längst los - meldete ich mich auf dem PC an, um hier zu versuchen, das Ticket als PDF zu versenden. Das empfahl die Hilfe, oder google-Suchergebnisse (KI?).
Aber hier stand, dass das Ticket NUR IN DER APP angezeigt, und mit dieser genutzt werden den kann. Dabei steht's sogar in der Hilfe bzw. den FAQ drin, "Das Ticket wird in der App gespeichert und zusätzlich an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet."!
bahn-de_2026-03-20_Hilfe_Ticket-für-andere-Person-buchen.png Tagesticket-Plus_bahn-de_2026-03-20_nicht-als-pdf.png

Ich dachte OK, ich sah schon eine Option zum stornieren, also nutze ich die. Aber auch das war ca. 22 Std. vor Reiseantritt nicht möglich!
DB-Navigator_20260320-0951_zur-Stornierung.pngDB-Navigator_20260320-1202_Stornierung-nicht-möglich.png

Jetzt frage ich mich, warum kann ich mit meinem Account für eine andere Person ein Ticket kaufen, wenn ich es dieser anderen Person nicht aushändigen kann? Soll ich ihr mein Smartphone mitgeben, oder ihr die App mit meinem Kundenkonto auf ihrem Smartphone installieren?

Ich hätte es sicher getan, aber meine Mutter kommt mit Internet, Smartphone, Touchscreen und Apps usw. nicht zurecht, und ich glaubte gerade dafür ist diese Möglichkeit, für andere Personen Tickets zu kaufen, da. Ich wollte später versuchen anzurufen, dachte aber erst kurz nach 20 Uhr daran, drei Minuten zu spät. Dann wollt ich mich über Navigator oder Web deswegen beschweren, aber es gab hierzu gar keine Optionen, wohl eben weil das Ticket nur in der App gilt, und Stornierungen nur bei Ausfall der Verbindung möglich sind. Ich hab's dann irgendwo unter "Fragen & Feedback" angebracht, und den Anruf auf morgen verschoben.

Heute früh habe ich ab 08:00 Uhr die Bahn unter der Service-Hotline 030/2970 angerufen, und versucht, mein Anliegen zu schildern. Es dauerte insgesamt 45 min., bis es mir gelang, wirklich mit einer hilfsbereiten Mitarbeiterin zu sprechen, und ihr mein Anliegen zu erläutern, ohne dass nicht sofort nach einer kurzen Antwort wie "Ticket nur in der App verfügbar" (oder ähnlich), oder bereits nach der Nennung meines Namens -ohne Verabschiedung - "aufgelegt" wurde (oder was auch immer der Grund für den sofortigen Abbruch war).
Bahn-Hotline_Verlauf.png
Tun konnte sich natürlich trotzdem nichts, außer mich zu bestärken, mich zu beschweren, aber immerhin verstand sie das "Problem".

Habe ich hier noch eine Chance, mich zu beschweren, und die 26,50 Euro für das Ticket, das niemand nutzen kann, NICHT zahlen zu müssen. Bezahlt wurde mit Lastsichriftverfahren, abegebucht werden soll laut Buchungsbestätigungs-Mail frühestens am 25.03.26.
Ich bin weit weg, und meine Mutter hat sich mittlerweile selbst am Automaten ein Ticket besorgt, und dürfte gerade am Ziel sein.

Gruß und schönes Wochenende, eYc27
 
Lastschrift zurückgehen lassen? Dann sind die am Zug. Alternativ bzw. zusätzlich vielleicht an eine Verbraucherzentrale, Presse oder Anwalt wenden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: eYc
  • Gefällt mir
Reaktionen: eYc
hallo7 schrieb:
Ich gehe jetzt davon aus, dass du die hinterlegte E-Mail Adresse geprüft hast ob da kein Fehler vorliegt, Spam Ordner etc.
Selbstverständlich. Und erst nachdem ich mich über Web angemeldet habe, wo unmissverständlich zu lesen war, dass es kein PDF geben wird, habe ich aufgegeben zu warten, oder zu suchen.

Die Aussage der Damen an der Hotline war ja auch dementsprechend, KEIN Ticket als PDF zum ausdrucken.
 
eYc schrieb:
Jetzt frage ich mich, warum kann ich mit meinem Account für eine andere Person ein Ticket kaufen, wenn ich es dieser anderen Person nicht aushändigen kann? Soll ich ihr mein Smartphone mitgeben, oder ihr die App mit meinem Kundenkonto auf ihrem Smartphone installieren?
Man kann ja auch gemeinsam fahren und die Tickets mit einem Smartphone für alle vorzeigen.
 
Das hatte ich schon befürchtet, aber dann bräuchte man erst selbst eines, und kann danach erst Tickets für andere Personen kaufen.

Vorher vielleicht wenigstens ein Hinweis, z B in Form einer Sicherheitsabfrage, ob man denn selbst schon eines hat (z B auf Papier, gedruckt, Gruppenfahrkarte etc), oder dass man das Ticket sonst nur nutzen kann wenn man es elektronisch an einen anderen Account sendet. Das geht irgendwie, per QR-Code, Mail oder ...
 
Während des Bestellvorganges wurde das Ticket als PDF Ticket beworben. Das zählt in meinen Augen - wenn es ein Ticket nicht als PDF gibt, dann darf diese Option doch nicht angezeigt werden. Das würde ich bei der Schlichtungstelle einbringen und nachfragen warum es denn angezeigt wird und ob das nicht irreführend ist etc. Eigentlich ein einfacher Fall um zumindest Kulanz zu zeigen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: h00bi, FrankenDoM und eYc
eYc schrieb:
Das hatte ich schon befürchtet, aber dann bräuchte man erst selbst eines, und kann danach erst Tickets für andere Personen kaufen.
In welcher Reihenfolge man die Tickets kauft ist ja eigentlich egal, ob ich das für meine Frau z.B. zuerst kaufe und dann das für mich oder umgekehrt ist am Ende doch egal.

Ich wäre selber jetzt gar nicht davon ausgegangen, ein in der App gekauftes Ticket anderweitig nutzen zu können, aber wenn es dort so beworben wird, muss es natürlich auch eingehalten werden.

Avatoma schrieb:
weil deren Geschäftskonzept meiner Meinung nach das Verarschen von Kunden ist
Du solltest was gegen Deine generelle Konzern-Phobie tun.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM
Danke allen für die Antworten.
Avatoma schrieb:
Den Blog von Dr. Böse finde ich außerdem ziemlich interessant, u.a. ein Grund, warum ich gerne auf ihn verweise.
Wusste oben wirklich nicht, was du damit meinst. So ist's verständlicher.
Avatoma schrieb:
warum ich direkt zu einer kostenlosen Erstberatung rate, anstatt meine Zeit mit dem "Kundendienst" zu verschwenden,
Gleich zum Anwalt, wegen "Peanuts"? Muss nicht unbedingt sein.

Dachte erst, es gibt vielleicht ein Kundenforum bei der Bahn, da hätte ich mich dann hin gewandt. Aber is' nicht. Mögliche Alternativen wie www.bahninfo-forum.de, eisenbahnforum.de und DAS-BAHN-FORUM.de schienen mir auch nicht geeignet, ich fand jedenfalls keine vergleichbarern Themen dort.

simpsonsfan schrieb:
Lastschrift zurückgehen lassen?
Geht das so einfach? Ich fürchte, das könnte sehr unangenehme Konsquenzen haben, wenn sich herausstellt, dass die Forderung gerechtfertigt war. Dann kommen vielleicht noch Gebühren, oder "Strafen" anderer Art (Account-Sperrung?) hinzu.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM und Incanus
@eYc

Aufgrund deines umfangreichen Eingangsposts ging ich davon aus, dass es sich nicht nur um Peanuts für dich handelt.

Der einfachste Weg ist dann tatsächlich eine einzige kurze E-Mail an den DB-Support (Kosten-Nutzen also extrem kurz) mit IBAN und wenn dann kein Geld kommt, das Geld abschreiben.
 
eYc schrieb:
[...] unangenehme Konsquenzen haben, wenn sich herausstellt, dass die Forderung gerechtfertigt war.
Ja, falls die Forderung gerechtfertigt war, müsstest du in dem Fall zu Recht die Geühren wegen der Rücklastschrift tragen.
Ich gehe davon aus, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist, und dass du ein Ticket als pdf bestellt, aber nie erhalten hast.

Und es ist nun natürlich auch immer so, dass derjenige, der Geld will, im Zeifel klagen muss. Der, der es schon hat, braucht einfach nur nichts tun.
Ob also andersrum die Bahn gegen dich klagen würde, wenn du die streitige Forderung eben nichts begleichst, ist auch ungewiss.

Was du auch immer noch tun kannst: Statt es telefonisch zu versuchen, einfach schriftlich. Am einfachsten formlos an eine Impressumsadresse (E-Mail, wenn du willst noch Kopie in CC) und da das Anliegen beschreiben. Freundlich bleiben, aber darauf hinweisen, dass dir ein pdf-Ticket beworben wurde bzw. du das bestellt hast. Und evtl. auffordern, eine Abbuchung zu unterlassen bzw. darauf hinweisen, dass du im Zweifel halt die Lastschrift zurückgehen lassen würdest.

Die Tatsache, dass hier über 45min deiner Zeit mit der Service-Hotline versenkt wurden, nur um nachher zu sagen, "da kann die Hotline nichts machen" kann halt schon auch Taktik sein, um Ansprüche von Kunden abzuwürgen.

Wie zwei Posts über mir: kurze Mail, ich würde aber evtl. an eine Impressumsadresse schreiben, wunder mich, warum Avatoma das nicht auch vorschlägt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: eYc und Avatoma
@Merlin74

Meiner Erfahrung nach investiert nur ein Bruchteil der Leute vergleichsweise viel Aufwand (langer Text, klare Zeitangaben, viele Screenshots, klare Fragestellung), nur um dann sinngemäß zu sagen: Nah Bro, ich will nicht viel Aufwand betreiben.

Aber das ist meines Erachtens legitim und dann gibt's eben in aller Regel, zumindest von mir, einen Hinweis auf die einfachste Art der möglichen Problemlösung. Das ist auch der Grund, warum ich nicht wie üblich ein Schreiben an die Geschäftsführung etc. anrate. Es ist meinem Gefühl nach schlicht nicht das, was der TE seiner durch mich interpretierten Aussage an Ressourcen investieren möchte.


Die kostenlose Erstberatung bei einem erfahrenen spezialisierten Anwalt hat für mich aber insgesamt einen großen Vorteil: Dieser hat so Fälle schon dutzende Male gehabt und weiß, ob sich ein Kampf auf juristischer Basis, auf Kulanzbasis, oder gar nicht "lohnt". Und dieses enorme Wissen, diese Erfahrung, die kann ich kostenlos erhalten und danach meine eigenen Schlüsse ziehen. Das finde ich toll.

@simpsonsfan

Ich vermute, weiß es aber tatsächlich für solch einen Fall nicht, dass die DB wie die meisten anderen Unternehmen sowas an ein Inkasso abgibt/verkauft und die Inkassobutze terrorisiert einen dann bis in die 38. Folgegeneration mit begründeten oder unbegründeten Aktionen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: simpsonsfan
Avatoma schrieb:
Aufgrund deines umfangreichen Eingangsposts ging ich davon aus, dass es sich nicht nur um Peanuts für dich handelt.
Es geht nicht nur um's Geld, sondern darum, dass hier doch irgendwo etwas nicht stimmen kann. Es könnten ja auch andere in diese Falle tappen. Die Frage ist, wie das sein kann. Gibt es hier einen Bug, oder habe ich einen Fehler gemacht, einfach etwas übersehen, eine Fußnote, einen Hinweis etc.
Vielleicht steht etwas in den AGB dazu drin, dass es nur bei speziellen Angeboten geht, nur von der Bahn und nicht von Verkerhsverbünden und sowas?

Gestern sah ich jedenfalls, dass sich jemand ein im Navigator gebuchtes Ticket mit einem QR-Code für eine einzelne Verbindung im Fernverkehr (mit ICE) auch ausdrucken konnte, nachdem er das Ticket als PDF per Mail erhielt.
simpsonsfan schrieb:
Was du auch immer noch tun kannst: Statt es telefonisch zu versuchen, einfach schriftlich. Am einfachsten formlos an eine Impressumsadresse (E-Mail, wenn du willst noch Kopie in CC) und da das Anliegen beschreiben.
Du meinst hier?
Bei Fragen und Anmerkungen zu diesem Internetauftritt der DB Fernverkehr AG wenden Sie sich bitte an reiseportal@bahn.de.
Ich hab's am Freitag bereits versucht, über ein Kontaktformular in Feedback & Anfragen - Nahverkehr - Allgemeine Anfragen, Lob oder Kritik. Eine erste Antwort darauf kam heute:
.... vielen Dank für Ihre Eingabe.

Den geschilderten Sachverhalt haben wir sorgfältig durchgelesen. Damit Ihr Anliegen umfassend bearbeitet und beantwortet wird, haben wir Ihr Schreiben heute an die zuständige Abteilung weitergegeben.

www.bahn.de/Kontakt

Wir bitten Sie um Geduld und freuen uns, wenn Ihr Anliegen von der Fachabteilung/Region zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet werden kann.

Avatoma schrieb:
Die kostenlose Erstberatung bei einem erfahrenen spezialisierten Anwalt hat für mich aber insgesamt einen großen Vorteil: Dieser hat so Fälle schon dutzende Male gehabt und weiß, ob sich ein Kampf auf juristischer Basis, auf Kulanzbasis, oder gar nicht "lohnt". Und dieses enorme Wissen, diese Erfahrung, die kann ich kostenlos erhalten und danach meine eigenen Schlüsse ziehen. Das finde ich toll.
Eine Erstberatung ist kostenlos? :confused_alt: Ok.
Ich bezweifle aber stark, dass es solche Fälle schon dutzendmal gab, denn ich fand nichts darüber bei meiner Suche im Internet., wo's so war wie bei mir: Es gab diese Option mit "Ticket als PDF per E-Mail erhalten", die auch aktiviert war, aber es kam keines, weil das wohl gar nicht vorgesehen ist/war dass man solche(?) Tickets auch zum ausdrucken kriegt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: h00bi
eYc schrieb:
Eine Erstberatung ist kostenlos?
Ja. Eine anwaltliche Erstberatung darf kostenlos sein und verstößt nicht gegen das anwaltliche Standesrecht. Der BGH hat klargestellt, dass Anwälte eine kostenlose Erstberatung anbieten und damit werben dürfen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: eYc
Die CB-Mods sind auch wieder geil. In anderen Threads wird man gerügt weil man keine Rechtsberatung durchführen darf, obwohl's ganz weit davon entfernt ist (und der RDG-Paragraph sowieso strittig; was sind schon "Nachbarn" im Jahr 2026). Dann formuliert man seine Erfahrungen ganz deutlich als genau das Gegenteil, nämlich als eigene Erfahrungen, in der Hoffnung, dass Hilfesuchende von diesen eigenen Erfahrungen profitieren können. Und dann ist's Off-Topic.


Die Abläufe funktionieren (weitgehend nur) so wie durch mich erfahren und kundgetan, egal ob irgendjemand das für falsch oder Off-Topic hält. Ich bin dann aber auch aus dem Thread hier raus, denn meines Erachtens geht's vielen hier nur (noch) darum das beliebte und erfolgreiche Geschäftsmodell der Deutschen Bahn zu beschützen/verteidigen und nicht Hilfesuchenden zu helfen.


Viel Erfolg noch @eYc !
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Froki
Avatoma schrieb:
Ich bin dann aber auch aus dem Thread hier raus, denn meines Erachtens geht's vielen hier nur (noch) darum das beliebte und erfolgreiche Geschäftsmodell der Deutschen Bahn zu beschützen/verteidigen und nicht Hilfesuchenden zu helfen.
Eher liegt es an deiner Art…
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM und Incanus
eYc schrieb:
Vielleicht steht etwas in den AGB dazu drin, dass es nur bei speziellen Angeboten geht, nur von der Bahn und nicht von Verkerhsverbünden und sowas?
Da könnte natürlich der Hund begraben sein. Du hast also gar kein Ticket der Bahn gekauft, sondern über die DB Navigator App ein Ticket eines lokalen Verkehrsverbundes.

Dazu steht was die Stornierung angeht hier z.B. leider:
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/umtausch-stornierung

Verbundfahrkarten​

Prozess​

Sie können diese Tickets nicht stornieren oder umtauschen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: eYc
Incanus schrieb:
Da könnte natürlich der Hund begraben sein. Du hast also gar kein Ticket der Bahn gekauft, sondern über die DB Navigator App ein Ticket eines lokalen Verkehrsverbundes.
Richtig, steht auch schon oben dass es um das "Tagesticket Plus" des VGN (Großraum Nürnberg) geht.
Dann wär's aber auch schön, wenn es die "Stornieren"-Option gar nicht gäbe. So sieht das ja aus, als hätte man die Möglichkeit es "zurückzugeben", wenn alles andere schief geht.

Befürchtet hatte ich das schon, aber ich wollte ja eigentlich nicht stornieren - sondern drucken. :rolleyes:
 
Das weiß ich, aber wenn eben der Verbundbetreiber kein PDF anbietet, dann kann da die Bahn auch nichts dran ändern.

Jetzt kann man natürlich sagen, der DB Navigator solle solche Tickets gar nicht anbieten, wenn sie dem eigenen Standard nicht genügen, aber dann beschweren sich andere wiederum, dass man für jede Fahrt eine andere App benötigt.

Ist halt nun maximal blöd gelaufen, Deine Erwartung kann ich dabei voll und ganz nachvollziehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: eYc
Incanus schrieb:
Das weiß ich, aber wenn eben der Verbundbetreiber kein PDF anbietet, dann kann da die Bahn auch nichts dran ändern.
Natürlich kann die Bahn die DB Navigator App bzw. den Shop so anpassen, dass nur Sachen beworben bzw. beschrieben werden, die das Produkt auch tatsächlich erfüllen kann. Wer soll denn sonst was daran ändern können?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM und eYc
Zurück
Oben