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Admiral
- Registriert
- Feb. 2015
- Beiträge
- 9.811
Hallo,
weiß jemand von euch, ob das Charge Back- Verfahren für Mastercard/ Visa, so wie man es im Netz nachlesen kann, auch für eine Debit Mastercard angewendet wird/ werden kann?
Oder machen hier die Banken generell einen Unterschied im Reklamationsverfahren, wenn die veranlaßte Zahlung mit einer Debit Mastercard getätigt wurde?
Meine Bank hat mir nach dem Einreichen eines Standardformulars für Zahlungsreklamation Mastercard/ Visa Reklamation Dispute/ Streitfall jetzt mitgeteilt, daß dieses Formular für mich so nicht direkt verwendbar wäre (weil ich ja nur eine Debit Mastercard hätte) und daß sie mir dafür ein spezielles Formular zum Unterschreiben zuschicken würden, welches dann zusammen mit meinem schon eingereichten Formular und den Anlagen (Mailverkehr mit dem Händler) von der zuständige Abteilung bearbeitet werden würde.
Gerade kam nun dieses extra Formular der Bank bei mir an, bei dem es sich aber nur um eine schriftliche Stellungnahme meinerseits handeln soll, daß es sich bei der reklamierten Zahlung um eine mißbräuchliche Transaktion handeln würde, die nicht durch den Kartenhalter veranlaßt wurde.
Das ist so aber bei mir nicht der Fall, da ich die Transaktion selbst veranlaßt habe und das auch genau so mit dem ursprünglichen Formular für Zahlungsreklamation dokumentiert habe. Wenn ich das extra Formular unterschreibe, dann entpräche das ja der Unwahrheit. Und wie würde die behandelnde Abteilung meinen Fall bewerten, wenn ich zu dem Fall unterschiedliche Angaben mache!?
Und spätestens wenn die gegnerische Bank zu dem Fall gehört wird, bekommen die mit, daß meine Angaben nicht korrekt sind.
Oder kann ich erst gar nicht mein Geld von der gegnerischen Bank zurückholen, wenn ich nur eine Debit Mastercard habe und die Zahlung selbst veranlaßt habe. Also daß das Charge Back- Verfahren für meine Art von Karte gar nicht anzuwenden ist und mir meine Bank mit dem extra Formular und dann einem anderen Verfahren als dem Charge Back nur helfen will wieder an mein Geld zu kommen?
Scheinbar kann man mit einer nicht vollwertigen Mastercard nur "entschädigt" werden, wenn man Opfer eines Betrugs wurde?
Wer kennt sich hier aus und kann mir erklären, ob ich mit einer Debit Mastercard "eine schlechte Karte gezogen habe" oder ob diese Art von Kreditkarten in der Regel bei Streitfällen (also nicht bei Betrug, Mißbrauch, Kartendiebstahl oder ähnlich) genauso behandelt werden wie die "richtigen" Kreditkarten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
weiß jemand von euch, ob das Charge Back- Verfahren für Mastercard/ Visa, so wie man es im Netz nachlesen kann, auch für eine Debit Mastercard angewendet wird/ werden kann?
Oder machen hier die Banken generell einen Unterschied im Reklamationsverfahren, wenn die veranlaßte Zahlung mit einer Debit Mastercard getätigt wurde?
Meine Bank hat mir nach dem Einreichen eines Standardformulars für Zahlungsreklamation Mastercard/ Visa Reklamation Dispute/ Streitfall jetzt mitgeteilt, daß dieses Formular für mich so nicht direkt verwendbar wäre (weil ich ja nur eine Debit Mastercard hätte) und daß sie mir dafür ein spezielles Formular zum Unterschreiben zuschicken würden, welches dann zusammen mit meinem schon eingereichten Formular und den Anlagen (Mailverkehr mit dem Händler) von der zuständige Abteilung bearbeitet werden würde.
Gerade kam nun dieses extra Formular der Bank bei mir an, bei dem es sich aber nur um eine schriftliche Stellungnahme meinerseits handeln soll, daß es sich bei der reklamierten Zahlung um eine mißbräuchliche Transaktion handeln würde, die nicht durch den Kartenhalter veranlaßt wurde.
Das ist so aber bei mir nicht der Fall, da ich die Transaktion selbst veranlaßt habe und das auch genau so mit dem ursprünglichen Formular für Zahlungsreklamation dokumentiert habe. Wenn ich das extra Formular unterschreibe, dann entpräche das ja der Unwahrheit. Und wie würde die behandelnde Abteilung meinen Fall bewerten, wenn ich zu dem Fall unterschiedliche Angaben mache!?
Und spätestens wenn die gegnerische Bank zu dem Fall gehört wird, bekommen die mit, daß meine Angaben nicht korrekt sind.
Oder kann ich erst gar nicht mein Geld von der gegnerischen Bank zurückholen, wenn ich nur eine Debit Mastercard habe und die Zahlung selbst veranlaßt habe. Also daß das Charge Back- Verfahren für meine Art von Karte gar nicht anzuwenden ist und mir meine Bank mit dem extra Formular und dann einem anderen Verfahren als dem Charge Back nur helfen will wieder an mein Geld zu kommen?
Scheinbar kann man mit einer nicht vollwertigen Mastercard nur "entschädigt" werden, wenn man Opfer eines Betrugs wurde?
Wer kennt sich hier aus und kann mir erklären, ob ich mit einer Debit Mastercard "eine schlechte Karte gezogen habe" oder ob diese Art von Kreditkarten in der Regel bei Streitfällen (also nicht bei Betrug, Mißbrauch, Kartendiebstahl oder ähnlich) genauso behandelt werden wie die "richtigen" Kreditkarten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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