Debit Mastercard vs. "echter" Mastercard bezüglich Charge Back- Verfahren

Motorrad

Admiral
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Hallo,

weiß jemand von euch, ob das Charge Back- Verfahren für Mastercard/ Visa, so wie man es im Netz nachlesen kann, auch für eine Debit Mastercard angewendet wird/ werden kann?
Oder machen hier die Banken generell einen Unterschied im Reklamationsverfahren, wenn die veranlaßte Zahlung mit einer Debit Mastercard getätigt wurde?

Meine Bank hat mir nach dem Einreichen eines Standardformulars für Zahlungsreklamation Mastercard/ Visa Reklamation Dispute/ Streitfall jetzt mitgeteilt, daß dieses Formular für mich so nicht direkt verwendbar wäre (weil ich ja nur eine Debit Mastercard hätte) und daß sie mir dafür ein spezielles Formular zum Unterschreiben zuschicken würden, welches dann zusammen mit meinem schon eingereichten Formular und den Anlagen (Mailverkehr mit dem Händler) von der zuständige Abteilung bearbeitet werden würde.


Gerade kam nun dieses extra Formular der Bank bei mir an, bei dem es sich aber nur um eine schriftliche Stellungnahme meinerseits handeln soll, daß es sich bei der reklamierten Zahlung um eine mißbräuchliche Transaktion handeln würde, die nicht durch den Kartenhalter veranlaßt wurde.

Das ist so aber bei mir nicht der Fall, da ich die Transaktion selbst veranlaßt habe und das auch genau so mit dem ursprünglichen Formular für Zahlungsreklamation dokumentiert habe. Wenn ich das extra Formular unterschreibe, dann entpräche das ja der Unwahrheit. Und wie würde die behandelnde Abteilung meinen Fall bewerten, wenn ich zu dem Fall unterschiedliche Angaben mache!?
Und spätestens wenn die gegnerische Bank zu dem Fall gehört wird, bekommen die mit, daß meine Angaben nicht korrekt sind.

Oder kann ich erst gar nicht mein Geld von der gegnerischen Bank zurückholen, wenn ich nur eine Debit Mastercard habe und die Zahlung selbst veranlaßt habe. Also daß das Charge Back- Verfahren für meine Art von Karte gar nicht anzuwenden ist und mir meine Bank mit dem extra Formular und dann einem anderen Verfahren als dem Charge Back nur helfen will wieder an mein Geld zu kommen?

Scheinbar kann man mit einer nicht vollwertigen Mastercard nur "entschädigt" werden, wenn man Opfer eines Betrugs wurde?

Wer kennt sich hier aus und kann mir erklären, ob ich mit einer Debit Mastercard "eine schlechte Karte gezogen habe" oder ob diese Art von Kreditkarten in der Regel bei Streitfällen (also nicht bei Betrug, Mißbrauch, Kartendiebstahl oder ähnlich) genauso behandelt werden wie die "richtigen" Kreditkarten?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
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Auch bei richtigen Kreditkarten stellen die Banken sich oft quer.

Für deine Frage kann dir nur deine Bank verbindliche Aussagen liefern.
 
Ja und manchmal wissen die Banken auch nicht so richtig Bescheid, wie das Charge Back- Verfahren abläuft oder was dessen Voraussetungen sind.

Zuerst wollte sich meine Bank auf einen möglichen Antrag auf Zahlungsreklamation für den Streitfall erst einlassen, wenn ich bei der Polizei zuvor eine Strafanzeige gegen den Händler getätigt hätte, obwohl das laut dem offiziellen Verfahren so gar nicht vorgesehen ist.

Irgendwie konnte ich dann meine Bank davon überzeugen, daß eine Strafanzeige nur für den Fall "Reklamation- Betrugsfall" vorgesehen/ im Vorfeld verpflichtend ist.


Kennt jemand eine Telefonnummer von Mastercard aus Deutschland, unter der auch allgemeine Fragen beantwortet werden und nicht nur zum Sperren der Karten sind?

Bemühe ich z.B. google, dann spuckt das mir die unterschiedlichsten Nummern aus. Viele der Nummern gehören dann zum Serviceangebot verschiedener Banken und haben dann nicht direkt etwas mit dem Mastercard- Konzern zu tun.

Die offiziellen Telefonnummer scheinen diese zu sein:

1773247321172.png


https://www.mastercard.com/de/de/personal/get-support.html

Und die Nummer hier führt wohl auch nur zu einer Kartensperrhotline:

1773247648813.png



Edit:

Jetzt habe ich doch glatt die passende Mastercard.com Seite wieder gefunden, die ich vor ein paar Wochen schon einmal vor Augen hatte:

https://www.mastercard.com/news/eur...unberechtigte-abbuchungen-wieder-zuruckholen/

Demnach sollte es für meinen Fall keinen Unterschied machen, ob ich eine Debitkarte oder eine Kreditkarte verwendet habe:

In den Lizenzverträgen von Mastercard gibt es für Kartenherausgeber und Acquirer klare Regelungen, in welchen Fällen das Verfahren einzuleiten ist. Sind die Bedingungen für eine Rückerstattung erfüllt, bekommen die Kund:innen den fehlerhaften Betrag von ihrer Bank oder Sparkasse gutgeschrieben. Bei Kreditkarten erfolgt die Gutschrift auf das Kartenkonto, bei Debitkarten direkt auf das Girokonto.
Das Zero-Liability-Prinzip schützt die Karteninhaber:innen vor Betrug. Es greift aber auch dann, wenn ein Handelsunternehmen oder ein Dienstleister die gezahlten Leistungen nicht erbringt. In diesem Fall wird die Kartenzahlung mit Mastercard bei der kartenausgebenden Bank oder Sparkasse reklamiert und das Geld zurückgefordert. Dieses Verfahren nennt sich Chargeback. Dieses Rückbuchungsverfahren funktioniert sowohl bei Mastercard-Kreditkarten als auch bei der Debit Mastercard.

Und das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland schreibt dazu:

1773258768089.png


https://www.evz.de/presse/pressemitteilungen/chargeback.html

Bleibt jetzt die Frage, wie ich das meiner Bank wieder beibringe!?
 
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Motorrad schrieb:
Kennt jemand eine Telefonnummer von Mastercard aus Deutschland, unter der auch allgemeine Fragen beantwortet werden und nicht nur zum Sperren der Karten sind?

Impressum
Bei konkreten Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Mastercard® Karte, Ihrem Kartenkonto, sowie den für Ihre Karte spezifischen Leistungen und Bestimmungen, kontaktieren Sie bitte Ihren Berater oder den Karteninhaberservice Ihres kartenherausgebenden Kreditinstituts.
 
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Motorrad schrieb:
Das ist so aber bei mir nicht der Fall, da ich die Transaktion selbst veranlaßt habe und das auch genau so mit dem ursprünglichen Formular für Zahlungsreklamation dokumentiert habe.
Und was interessiert es die Bank, wenn du die Zahlung veranlasst und legitimiert hast?
Was willst du reklamieren?
Die ausbleibende Leistung des Geschäftspartners?

Chargeback ist kein PayPal Käuferschutz.
Wenn du auf der echten Kreditkarte eine Versicherungsleistung drauf hast, dann sieht das anders aus, vielleicht deswegen die unterschiedlichen Formulare.
 
Die Bank sollte es interessieren, weil sie dafür zuständig ist das Antragsformular für Zahlungsreklamation samt allen Anlagen entgegenzunehmen, um es dann nach Prüfung auf Vollständigkeit an die entsprechende Stelle oder Abteilung weiterzuleiten.

Reklamieren will ich eine nicht erbrachte Leistung des Händlers und nicht etwa eine mißbräuchliche Nutzung meiner Karte z.B. nach Diebstahl der Karte oder ähnlichem.
Ich habe nun das Problem, daß meine Bank scheinbar das Charge Back- Verfahren von Mastercard/ Visa nur in Verbindung mit Betrug/ Mißbrauch durch Dritte kennt und nicht weiß, daß dieser freiwillige Service von Mastercard auch für den Fall einer nicht erbrachten Leistung durch die Gegenpartei greift.

Bei vielen anderen Volksbanken und Sparkassen, die man auf die schnelle im Netz finden kann, stellt das kein Problem dar.
Dort kann ich das Formular für Zahlungsreklamation Mastercard/ Visa sogar online als PDF- Datei herunterladen und bei manchen Banken es sogar wieder ausgefüllt zusammen mit den benötigten Anlagen (unter anderem dem Schriftverkehr mit z.B. dem Händler) online an die Bank zurückschicken.

Z.B. bei der Volksbank Hamburg, die mir hier die passenden Formulare anbietet:

https://www.hamburger-volksbank.de/service/online-services/zahlungsreklamation-mastercard-visa.html

h00bi schrieb:
Chargeback ist kein PayPal Käuferschutz.

Das Charge Back- Verfahren ist ein Service- Angebot von Mastercard (und anderen Kartenanbietern) für Besitzer einer vollwertigen Kreditkarte oder einer Debit- Mastercard, das der Kunde in Anspruch nehmen kann, wenn die nötigen Anforderungen dazu erfüllt sind.

Anforderungen siehe hier z.B. beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland:

1773377536546.png


https://www.evz.de/presse/pressemitteilungen/chargeback.html


Hauptsache für mich ist es jetzt zu wissen, daß Mastercard keinen Unterschied für die Einleitung eines Charge Back- Verfahrens macht, auch wenn die zu reklamierende Transaktion "nur" mit einer Debit- Karte getätigt wurde.
 
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@h00bi Doch, die "Zero Liability Protection", was Mastercard beschreibt/bewirbt geht schon in die Art Käuferschutz.

Motorrad schrieb:
daß meine Bank scheinbar [...] nicht weiß, daß dieser freiwillige Service von Mastercard [...] greift.
@Motorrad
Ein wenig bringst du hier aber glaub auch durcheinander.
Es ist nicht so, dass das Unternehmen Mastercard dir den Betrag erstatten möchte. Die sind nur für technische Abwicklung und Kartenmodell zuständig. Vielmehr schreibt Mastercard (mutmaßlich bzw. laut eigener Aussage) in den Lizenzbedingungen dem Kreditinstitut vor, solch eine Rückerstattung anzubieten.
D.h., deine Bank soll den Schaden tragen, nicht Mastercard. Dann wird eher nachvollziehbar, warum denen das nicht schmeckt.

Schau mal in deine Vertragsunterlagen, was dazu so drin steht. Dann wende dich (vielleicht mit einer Verbraucherzentrale) auch an Mastercard und deine Bank und bemängle, dass die im Internet beworbenen Leistungen nicht erbracht werden. Mastercard kann es dir ja aus Kulanz auch aus eigener Tasche zahlen.
 
simpsonsfan schrieb:
Es ist nicht so, dass das Unternehmen Mastercard dir den Betrag erstatten möchte.

Das ist schon klar.

So wie das Charge Back- Verfahren im Netz beschrieben wird, läuft es in den weiteren Schritten so ab, daß die gegnerische Partei dazu gehört wird und im Erfolgsfall der geschuldete Betag von der gegnerischen Bank auf mein Girokonto zurückgebucht wird.

Hier schön für den Laien erklärt unter Punkt 6: https://www.finanztip.de/kreditkarten/kreditkartenzahlung-stornieren-chargeback/

Das Chargeback-Verfahren sichert Dich gegen zahlreiche Probleme bei Kreditkartenbuchungen ab. Damit das klappt, arbeiten bei jeder Reklamation mehrere Parteien zusammen. Bei Mastercard und Visa sind es vier, bei American Express (Amex) sind es drei.

Bei Mastercard und Visa stehen auf einer Seite Du als Kunde und Deine Bank, von der Du die Kreditkarte hast. Auf der anderen Seite stehen der Anbieter und seine Bank, die sogenannte Händlerbank.

Deine Bank tritt für Dich ein, indem sie zunächst prüft, ob Du die Kreditkartenbuchung reklamieren kannst, und danach das Chargeback-Verfahren einleitet. Auf der anderen Seite unterstützt die Händlerbank ihre eigenen Kunden, also den Anspruchsgegner.

Zwischen der kartenausgebenden Bank und der Händlerbank werden die Informationen zu Deiner Buchung ausgetauscht und bewertet. Falls es keine Einigung gibt, kann auch das entsprechende Kartenunternehmen, also Mastercard oder Visa eingreifen und eine Entscheidung fällen.

Bei American Express funktioniert es etwas anders, da Amex gleichzeitig als Deine Bank und als Bank des Händlers auftritt. Amex muss also entscheiden, welcher der eigenen Kunden Recht hat. Das Verfahren nennt sich auch nicht Chargeback, bei Amex musst Du den Umsatz „reklamieren“.

Wenn Du Dir Dein Geld direkt von einem insolventen Unternehmen zurückholst, musst Du Dir in der Regel keine Sorgen machen, dass Du später Ärger mit dem Insolvenzverwalter bekommst. Das liegt am Verfahren im Hintergrund. Du holst das Geld nicht aus der Insolvenzmasse des Anbieters zurück, sondern bei der Bank des Händlers. Die Händlerbanken bereiten sich auf mögliche Insolvenzen ihrer Kunden vor. Das machen sie zum Beispiel, indem sie nicht das gesamte Geld, das ein Händler über Kreditkartenzahlungen einnimmt, direkt an ihn auszahlen. Aus diesem Geld werden dann die Chargeback-Forderungen bedient.


Meiner Bank entstünde dabei kein direkter finanzieller Schaden. Sie hätten dann nur den Aufwand meine Zahlungsreklamation entgegenzunehmen und an die entsprechende Stelle weiterzuleiten.

Wer letztendlich das Charge Back- Verfahren an sich bearbeitet, weiß ich nicht. Dafür wird sicherlich nicht jede Bank eine eigene Abteilung haben. Vermutlich werden die Verfahren, wie hier bei mir bei der Volksbank, an einer zentralen Stelle gebündelt abgearbeitet.

Wer hier näheres dazu weiß, soll sich gerne melden. Das interessiert mich jetzt auch noch, wo ich mich nun schon wochenlang damit beschäftige.
 
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Motorrad schrieb:
Hauptsache für mich ist es jetzt zu wissen, daß Mastercard keinen Unterschied für die Einleitung eines Charge Back- Verfahrens macht, auch wenn die zu reklamierende Transaktion "nur" mit einer Debit- Karte getätigt wurde.

Das gilt immer noch.

Nur hat mir meine Bank gerade telefonisch mitgeteilt, daß deren Abteilung für Zahlungsverkehr das normale Formular für Zahlungsreklamation nicht akzeptieren würde, weil ich ja gar keine Mastercard (also die "richtige" Kreditkarte") oder eine Debit- Mastercard hätte.

Die Sachbearbeiterin am Telefon meinte einfach felsenfest, daß ich nur eine EC- Karte hätte und sie deshalb ohne Verwendung ihres Sonderformulars (mißbräuchliche Transaktion siehe Startpost) mein Anliegen nicht an deren Abteilung für Zahlungsverkehr weiterleiten könne.

Jetzt habe ich natürlich gleich in dem Begleitbrief meiner Karte nachgesehen und dort steht doch glatt zu lesen:

"Mehr Sicherheit für ihre girocard Debit Mastercard beim Bezahlen im Internet" und:

"Sehr geehrter Herr ... Sie haben eine neue girocard Debit Mastercard ...".

Also habe ich jetzt eine girocard Debit Mastercard oder nicht? Bei Mastercard.com finde ich auch keine Hinweise darauf, daß es Karten gibt, die zwar so heißen aber in Wirklichkeit nur eine einfache EC- Karte wären.

https://www.mastercard.com/news/europe/de-de/blog/de-de/2022/welche-kartentypen-gibt-es/

und:

Die Vorteile der Debit Mastercard

Neuerdings geben die meisten Banken und Sparkassen auch eine Debit Mastercard heraus, bei der die Zahlung ebenfalls direkt vom Konto abgebucht wird. Im Vergleich zu einer normalen Bankkarte bietet sie jedoch zusätzliche Leistungen, da die Karte die selben Systeme wie eine Mastercard Kreditkarte verwendet.

https://www.mastercard.com/news/eur...-unterschied-zur-virtuellen-debit-mastercard/


Meine Karte sieht übrigens so aus (Beispiel, allerdings als "Mein Plus"- Karte in gold):



Es könnte so einfach sein!

Nach deren Mittagspause werde ich noch mal bei meiner Bank anrufen und denen mitteilen, welche Karte ich laut Begleitbrief habe.
Mich würde es nicht wundern, wenn sie mir sagen würden, daß die Karte bei ihnen zwar so genannt würde aber es sich real nur um eine EC- Karte handeln würde.

Oh je!

Als nächstes werde ich mich je nach Antwort meiner Bank dann mit dem Herrn von der verlinkten Mastercard- Seite in Verbindung setzen.
 
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Und diese Kartennummer auf der Rückseite ist eine Mastercard-Nummer und die hast du beim Online-Bezahlvorgang angegeben?

Kam denn mittlerweile schon irgendwas Neues?
 
Ja, beim Online- Bezahlvorgang habe ich diese 16- stellige Nummer, das Gültigkeitsdatum, sowie die 3- stellig Prüfziffer angegeben.

Somit wurde der Bezahlvorgang über das Mastercard- System/ das Mastercard- Netzwerk abgewickelt, was dann für mich bedeutet, daß ich mit meiner girocard, die mit einer Debit Mastercard verknüpft ist (co- badged), nach dem Regelwerk von Mastercard deren Service eines Charge Back- Verfahrens in Anspruch nehmen kann. Und dafür sind dann eben diese fertigen Antragsformulare "Zahlungsreklamation Mastercard/ Visa ..." zu verwenden.

Das hat mir dann auch genau so der Herr Oliver Jonas von Mastercard bestätigt. Entscheidend sei also, daß die Transaktion über das Mastercard- System abgewickelt wurde um in den Genuß eines Charge Back- Verfahrens kommen zu können.

Am Donnerstag hat mir eine andere Mitarbeiterin der Bank bestätigt, daß meine online Kartenzahlungen, wie man es auch bei den Umsatzdetails sehen kann, über die Zentrale Volksbank (DZ Bank) gelaufen sind und somit die Kreditkartenfunktion meiner girocard genutzt wurde. "Die Transaktionen seien alle nach dem Mastercard Identity Verfahren abgewickelt worden".

Das wollte ich dann gleich der anderen Mitarbeiterin mitteilen, daß sie mit ihren "Ansichten", ich hätte nur eine EC- Karte mit online- Bezahlfunktion und da könnte das Charge Back- Verfahren nicht von mir in Anspruch genommen werden, falschliegt.
Mit dem, daß meine girocard eine EC- Karte (frühere Bezeichnng) mit online- Bezahlfunktion sei, hat sie ja erstmal nicht Unrecht, nur weiß sie halt nicht, was es genau mit der onlne Bezahlfunktion auf sich hat und was dazu im Regelwerk von Mastercard und Visa niedergeschrieben ist. Und da blieb sie bisher hartnäckig und verweist mich auch immer wieder daruf hin, daß deren Abteilung für Zahlungsverkehr die von Mastercard und Visa zu verwendenden Formulare nicht akzeptieren würde.

Somit kennen sich also schon mindestens zwei Parteien bei dieser Bank nicht wirklich mit all ihren Produkten aus oder es ist generell die Politik dieser Volksbank- Filiale jeglichen Anspruch auf ein Charge Back- Verfahren abzublocken (Verbraucher- und Ratgeberseiten im Netz weisen oft auf diesen Umstand hin und empfehlen ebenfalls hartnäckig zu bleiben).
Die Bankmitarbeiter sollten doch eigentlich alle genau darin unterrichtet sein, was, wie hier in meinem Fall, in den Lizenzbedingungen von Mastercard alles drinnensteht.

Darauf, daß es deren Politik ist, würde auch hindeuten, daß dem Kunden in allen (Unter)filialen dieser Bank dieses Formular für Zahlungsreklamation nicht abgeboten wird und auch online nicht zur Vefügung steht.
Die Bank bietet mir nur ein formloses Blatt mit ein paar Zeilen Text zum Unterschreiben für den Fall, daß meine Karte mißbräuchlich verwendet wurde, gestohlen wurde, usw..
Für den Fall einer "Reklamation- Dispute/ Streitfall" sind sie gar nicht ausgerüstet. Dazu würde auch passen, daß sie ganz zu Anfang vor ein paar Wochen noch von mir eine Strafanzeige bei der Polizei gegen den Händler verlangt haben um überhaupt erst tätig zu werden. Das scheint jetzt aber dauerhaft vom Tisch zu sein.

Ich wollte also, wie oben schon erwähnt, der mit meinem Fall bisher vertrauten Mitarbeiterin mitteilen, was ich von anderer Stelle (andere Bänkerin, dem Director Communications von Mastercard) erfahren habe, was aber mangels Erreichbarkeit ihrer Person kurz vor Feierabend nicht mehr geklappt hat.

Dafür konnte ich aber zuvor noch etwas länger mit einer weiteren Mitarbeiterin sprechen, die sich mein ganzes Anliegen noch mal angehört hat und wie ich durchs Telefon gehört habe, fleißig meine Geschichte mitgetippt hat.
Sie sagte mir dann, daß sie mein Anliegen eventuell auch intern besprechen würden und daß sie ihrer Kollegin über meine "neuen Erkenntnisse" bescheid gibt und daß ich dann zurückgerufen werde.
Gestern hat sich noch keiner gemeldet. Warten wir mal den Montag ab.
 
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