OK, Garantie wird wohl wirklich keine auf der Karte sein, denn eine (freiwillige) Garantie müsste ja von der Bank abgegeben werden, was man wohl ausschließen darf.
Ob hier Rechts- und Sachmängelhaftung (wie "Gewährleistung" vom Gesetzgeber offiziell bezeichnet wird) vorliegt, ist möglicherweise auch nicht so klar, wie @methadron das mutmaßt ! Zwar greift die Sachmängelhaftung auch bei Dienstleistungen und rechtlich schließt die Bank mit dem Kunden wohl einen Dienstleistungsvertrag, aber die übergebene Karte bleibt nach meiner Auffassung immer Eigentum der Bank - rechtlich alles doch wahrscheinlich ein höchst kompliziertes Thema.
Gesetzt den Fall, die Sachmängelhaftung würde hier greifen, dann müßte die Bank nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe der Karte den Entlastungsbeweis antreten und nachweisen, dass der Kunde den Schaden verursacht hat.
Vorliegend kann man aber wohl davon ausgehen, dass die Karte schon länger als sechs Monate in Benutzung ist, es also am Bankkunden läge zu beweisen, dass der Mangel an der Karte schon bei deren Übergabe vorgelegen hat; das dürfte dem TE aber wohl unmöglich sein.
Ich kann auch nicht mit dem TE übereinstimmen, dass er nicht Schuld sei an der Beschädigung der Karte, auch wenn er noch so sehr von seiner Unschuld überzeugt ist. So ein Schaden kann auf die vielfältigste Art und Weise eintreten und sicher, warum das nun passiert ist, kann man da nicht sein; könnte beispielsweise auch durch eine elektrostatische Entladung passiert sein, wenn der TE entsprechendes Schuhwerk auf entsprechenden Fußböden getragen hat oder textile Kleidung, die sich aufgeladen hat, etc. pp. !
Da bleiben allen möglichen Spekulationen Tür und Tor geöffnet und beweisen kann der TE seine "Unschuld" mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Deshalb ist es also auch rechtlich OK, dass er für eine neue Karte eben den geforderten Preis bezahlen muss, der im Übrigen ja sicherlich in jeder Hinsicht angemessen ist, denn würde man eine exakte Kostenkalkulation ( Beratung, Lohn, Material, Versandkosten etc.) für das Erstellen einer Ersatzkarte vornehmen, dann müsste eine solche eigentlich ein Vielfaches vom geforderten Betrag kosten. Sicherlich kann auch der TE sich vorstellen, dass er, falls er beruftätig ist, für seine Firma auch nicht tätig sein will, ohne dass die Firma ihn für seine Tätigkeit vollständig bezahlt.
Ich denke, der TE hat vorliegend nichts anderes als eine Sturm im Wasserglas verursacht, und sollte jetzt schleunigst die 7,50 Euro berappen, anstatt sich weiter mit diesem Problem sinnlos herumzuärgern.