Relict
Admiral
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- Juni 2005
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Er wollte halt gleich die 40 € erheben obwohl ich ne erklärung hatt eund auch die beiden Karten vorweisen konnte.
Übrigens ist das recht irrelevant, ob man eine Erklärung dafür hat oder nicht. Du hast mit dem Einsteigen bereits die Leistung der Bahn in Anspruch genommen, sie hat also ihren Teil bereits erfüllt. Das ist die Tatsache, die einzig zählt.
Du selber hast durch keine, die falschen oder unzureichende Tickets (fahrlässig oder nicht) Deinen Teil bislang nicht erfüllt. Je nach Auslegung sogar überhaupt nicht und hast somit die Möglichkeit der Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes eröffnet. ^^
Allerdings gilt wie immer, alles kann, nichts muss. Einen gewissen Ermessenspielraum haben auch die Zugbegleiter, ist aber keine Pflicht! Darauf bestehen zu seinen Gunsten kann man folglich nicht.
Viel Wind darum zu machen, bringt hier kaum was. Betrachte es als Lehrgeld.
Vergiss es! Dann ziehe Dir möglichst Zeugen (Miteinsteigende hinzu) und sucht den Schaffner umgehend selbstständig auf.Und wenn der Bahnhof wo man einsteigt keinen Fahrkartenautomat oder nur einen Defekten hat.
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Dann fährst du umsonst, meine ich
Wie gesagt - Alles kann, nichts muss.