DHL Paket verschwunden. Käufer will Geld.

MoeAFJ12

Lt. Commander
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Guten Tag alle zusammen,

ich habe letzte Woche Montag ein Paket mit dem Warenwert von 250 € nach Eschweiler verschickt. Leider habe ich nur noch die Quittung über die Kartenzahlung und nicht die Paketnummer. Irgendwann hat mir der Käufer (alles über eBay) gesagt, dass das Paket nicht angekommen wäre. Darauf hin habe, ich Ihm gesagt, er solle sich noch ein paar Tage gedulden. Nun muss ich zu geben, dass das Paket mitlerweile eingetroffen sein müsste. Habe schon mit DHL telefoniert. Die einzige Chance ist eine Nachverfolgungsauftrag oder so.

Nun stellt sich mir die Frage, wie das mit dem Geld ist. Muss ich dem Käufer das Geld wieder geben? Wie sollte ich weiter vorgehen?

Der Käufer droht natürlich sofort mit rechtlichen Schritten. Hatte ich schon öfters und war bisher leere Luft.

Was meint ihr?

MfG

MoE
 
erstmal den nachforschungsantrag stellen
hast du aber keine sendungsnummer mehr bist du ziemlich in den po gekniffen
denn du kannst nicht beweisen das du es abgeschickt hast und du hast keine versicherung

ansonsten könntest du warten bis du die kohle von der dhl bekommst und es dann dem verkäufer zurückzahlen


merke: die sendungs id von pakten sollte man immer aufheben, siehst ja jetzt was du fürn ärger hast
 
Wenn du die Ware privat verkauft hast, dann trägt zunächst der Käufer das Risiko beim Versand.

Nachverfolgungsauftrag musst aber du als Absender stellen; kA ob das ohne Paketnummer funktioniert. Wenn die das Paket also wegen fehlender Nummer nicht finden können, dann wäre das dein Fehler und dementsprechend müsstest du wohl Ersatz leisten.
 
Da hast das Moped als Paket (nicht etwa Päckchen) mit DHL verschickt. Dann hast Du - oder hättest Du besser mal - die Paketnummer, mit der sich das Paket identifizieren lassen sollte.

Normale Pakete sind bei DHL bis 500€ Warenwert versichert. DHL hat's verbummelt, Pech für DHL...

Du bist aus der Nummer raus. Geld bekommen, Ware verschickt. Ende.
Guck das Du die Paketnummer rauskriegst.
 
anhand deiner ec-karten quittung müsste dhl aber nachvollziehen können welches packet bzw. nummer es ist
 
dich trifft ja eigentlich keine schuld, ist halt nur doof das du kein Nachweis von DHL mehr hast.

Ich wurde den Kaufer es genau schildern und im notfall gegenueber ebay auch. Ausserdem wurde ich ncohmal bei DHL anfragen, damit du eine Gewissheit bekommst.

PS: Nur so ein Gedanke, aber was waere wenn er das Paket doch schon laengst hat ? ;)
 
Ja, wie soll ich die im Nachhinein rauskriegen. Ich hab nur die Quittung von der Kartenzahlung.

Ich kann mir nicht erklären wo der andere Zettel ist. ich habe den ja nicht mit Absicht weggeschmissen oder so, versende ja öfters was, daher kenn ich die Gefahr.

Ich habe auch gelesen, dass der Käufer die Gefahr trägt beim versenden. Ich geh jetzt mal zur Post und mach erstmal son Antrag. Und stell ich nochmal die Bude auf den Kopf wegen dem Zettel.

@Speedrat

Darüber hab ich auch schon nachgedacht. Deswegen hab ich in Eschweiler bei der Post auch schon angerufen, ob die mir was sagen können. Ich werde evtl. auch einen kleinen Telefonstreich beim Käufer machen, um zu gucken ob er das Paket hat :D
 
Also wenn ich ein Paket in die Packstation lege, bekomme ich neben dem Einlieferungsbeleg auch auf der Rechnung die Paketnummer präsentiert. Steht ganz unten.

Andererseits stehen auf der Rechnung ja auch noch ein paar andere Zahlenhaufen, die sich im System der DHL dazu verwenden lassen müssten, zu sehen was damit gekauft wurde. Und eben die damit verbundene Paketnummer.
 
Ernsthaft? Du verschickst ein Paket mit einem Warenwert von 250€ und die Quittung (inkl. Paketnummer) hast du verloren/weggeschmissen? Würde ich sagen: Pech gehabt! So wie sich mir die Situation darstellt, hast du keinerlei Beweis das du das Paket abgeschickt hast. Sicherlich wirst du dich im Recht fühlen, weil dir entweder der eBay Käufer etwas vorlügt oder DHL das Paket verloren hat.

Aber: Ohne Quittung (Einlieferungsbeleg bei Filiale/Packstation) wirst du nicht einen Cent von der DHL sehen. Und AFAIK trägt der Käufer zwar die Gefahren des Versands bei Privatverkauf, aber nur wenn der Verkäufer belegen kann das auch abgeschickt wurde!
 
masslet schrieb:
Aber: Ohne Quittung (Einlieferungsbeleg bei Filiale/Packstation) wirst du nicht einen Cent von der DHL sehen.

Nach meinen Erfahrungen ist es selbst mit Quittung/Einlieferungsbeleg schwierig seine Ansprüche bei DHL geltend zu machen.
 
Nun da ich selber derzeit bei der Post bin weiß ich schon was du zu tun hast und zwar musst du bei der Filiale deinen Namen angeben und schon finden die in etwa 4-5 wochen dein paket( ich weiß eine ziemlich lange zeit aber das ist eben die Post ).

Ich hab da mal ne frage, hast du auch die Ware nach den AGBs der Post verpackt, nicht das das Paket bei einem Umschlagslager bei der Weiterverarbeitung auf einmal Kaputt gegangen ist oder das Label nicht richtig aufgeklebt war, ist die häufigste Ursache.
 
1. Den NAchforschungsauftrag muss der der Empfänger stellen.
2. Ohne Sendungsnummer ist es nahezu nicht möglich das Paket zu finden.


Dein Problem ist allerdings genau das. Denn Du kannst nicht beweisen, dass du es weggeschickt hast. Die Quittung von der Rechnung kann auch etwas anderes sein, wie willst du das beweisen.

Mit viel Glück, kannst du in der Postfiliale nachfragen ob sie im System die Daten noch haben. Uhrzeit, möglichst genau und der Tag sollte eventuel gehen.

Wenn nicht, kannst du dich schonmal auf einen Streit gefasst machen.

Genau aus diesen Gründen schicke ich die Sendungsnummer dem Empfänger immer per Email als doppelte Absicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, da bin ich zur Zeit Meister drin! Bei mir verschwinden in 4 Monaten ca. 8 Pakete...

Für einen normalen Nachforschungsantrag benötigst du die Sendungsnummer. Diese kann die DHL allerdings raus finden!

1. Durch deine Kartenzahlung. Schon sehr einfach aufzuklären durch den Zeitpunkt der Zahlung + Filiale, da unmittelbar davor das Paket gescant wurde. Somit kann die Suche schon reduziert werden...

2. Desweiteren werden im Frachtzentrum die Daten erfasst, also der Absender und der Empfänger, somit kann die Sendungsnummer so ermittelt werden.

Falls das Paket allerdings nicht im Frachtzentrum an kam, dann wurden auch nicht die Daten erfasst (Absender + Empfänger). Das ist bei mir zur Zeit der Fall. Es verschwand ein Mac Pro im Wert von 6.500€ und dieser war zum Glück ausreichend versichert! Allerdings würde das Paket nicht mehr gefunden und ich warte seit 6,5 Wochen auf mein Geld!

Der Käufer trägt das Versandrisiko, allerdings musst du belegen können, dass du das Paket versendet hast! Der Sendungsbeleg reicht aus rechtlicher Sicht nicht aus! Nutze doch in Zukunft den Online Service der DHL, dort erhälst du einen Einlieferungsbeleg (mit Sendungsnummer, Absender- und Empfänger usw.). Das Paket einfach dann bei der Post abgeben und du erhälst noch den Beleg. Mit beidem zusammen bist du halbwegs auf der sicheren Seite. Ich lasse mir den Einlieferungsbeleg immer von der Postangestellten abstempeln, damit ich eine Bestätigung habe, dass ich das Paket auch wirklich an die Adresse des Käufers gesendet habe - da man ja nur noch den Beleg mit der Nummer bekommt - nicht mehr wie früher die Nummer auf den Beleg gedruckt wird, auf diesem auch die Adressen standen.

@jka1988 da du bei der Post arbeitest, wie ist das nun mit dem abstempeln des Einlieferungsbelegs? Ein paar machen es, ein paar anderen weigern sich strickt! Dennoch ist doch der Einlieferungsbeleg dafür vorgesehen, da dort auch ein "Stempelfeld" ist.

Er war ja in der Filiale, da ist die DHL für die Labeaufbringung zuständig!

@ Leon, falls du den Beleg verlierst, ist das KEINE Absicherung die Nummer per Mail zu verschicken. Okay, für den Antrag hast du noch die Nummer, ansonsten bringt es dir nichts!

Den Antrag muss der Absender stellen! Denn nur der Absender kann auch Angaben über den Inhalt, den exakten Warenwert, die Verpackungsart, die Farbe, den Zustand etc. angeben. Auch wäre eine Rechnung praktisch.

Ich vermute einfach, dass er eventuell das Paket erhalten hat, es allerdings bei seinem Nachbar abgegeben wurde und der Käufer nun denkt "Ich hab nichts erhalten - den Nachbar kann ich nicht leiden - also hab ich nichts erhalten" und hofft nun zusätzlich zum Artikel noch ein bisschen Geld zu erlangen.

Ich spreche aus Erfahrung ;) Auch war ich bis vor kurzem Selbstständig und kenne mich in Sachen DHL und Rechtslage in diesem Fall gut aus - im privaten und gewerblichen Bereich ;)
 
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Nun GameOC der Beleg mit der Sendungsnummer muss immer ausgestellt werden von der Filiale oder dem DHL Fahrer ohne wenn und aber und wenn sie den nicht ausstellen würde ich drauf bestehen den zu bekommen bzw den stempel druck.

@Leon ein Nachforschungsantrag muss nicht vom Empfänger gestellt werden sondern kann vom Absender und Empfänger gestellt werden.
 
Eigentlich müsste die Paketnummer jetzt auf dem Kassenbon stehen, einen Durchschlag gibt es nicht mehr. Weiß aber nicht, ob das bei deiner Filiale auch schon so ist.
 
So der Nachforschungsantrag ist raus. Jetzt bin ich mal gespannt.

Was soll ich der guten jetzt sagen wegen dem Geld. Überweisen? Oder erstmal abwarten?
 
Wie haste den denn jetzt gestellt ohne Nummer?

Aber damit bist du eigentlich aus dem Schneider, d.h. Geld behalten und warten was DHL berichtet.
 
Ich hab den Absende (ich) und den Empfänger angegeben. Datum, was drin war, den Wert, und wie es verpackt war.

Ja, ich hab der guten ne Mail mit nem Scan der Quittung und dem Antrag geschickt. Mal sehen, was sie dazu sagt.
 
Auch wenn die Gefahr des Transportes hier grds. der Käufer trägt, muss der Verkäufer im Zweifel zumindest nachweisen, dass er die Kaufsache versendet hat.
 
Der NAchforschungsauftrag kannn atürlich von beiden Seiten gestellt werden, laut DHL ist er aber vom EMpfänger zu stellen.
 
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