DHL Paket Versicherung Schadensanzeige

Guten Morgen TE,

also am besten macht man ein Foto vom Paket am Stand der DHL. Macht zumindest die Firma so bei mir. So kann man denke ich recht gut beweisen, das es ohne Schaden war.

Wäre mein Rat für die nächsten Pakete.

LG
 
Auch ne nette Variante, die hier bei genau einem Zusteller immer wieder vorkommt:
Zusteller bringt offensichtlich beschädigtes Paket und verweigert die Herausgabe mit der Begründung, daß er Pakete erst herausgeben darf, wenn er eine Unterschrift hat. Dabei isses genau andersrum, denn mit der Unterschrift quittiert man ja einwandfreien Empfang.
Bei allen anderen Zusteller(inne)n isses kein Problem. Die bleiben dabei, wenn man aufmacht, um den Inhalt zu kontrollieren. Ist der OK, ist mir die beschädigte Verpackung egal und ich unterschreibe. Ist der auch beschädigt, nehmen sie gleich die Schadensmeldung auf.
Über den besagten einen Zusteller hab ich mich schon mehrfach beschwert. Etliche andere aus der Nachbarschaft auch.
 
lord-of-fire schrieb:
Oder werden die Sendungen in den Paketzentren nicht nochmal gewogen, sondern nur gescannt?
new Account() schrieb:
Also theoretisch haftet bei Privatverkäufen der Käufer beim Versand

Also, ich arbeite nicht bei DHL, aber bin ebenfalls in der selben Branche tätig und beschäftige mich fast tagtäglich mit solchen und ähnlichen Fällen.

  • Pakete werden in der Regel im ersten Zwischendepot (welches die Sendungen sammelt, protokolliert und weiterschickt) gewogen. Danach nochmals im im Verzollungsdepot im Empfängerland. Handelt es sich um eine Nationale Sendung, wird nur 1x gewogen.
  • Sofern zahlungstechnisch auf den Frachtdokumenten nicht anders geregelt, haftet stets der Absender. Selbiges gilt auch für ungedeckte Kosten im Falle von Verzollung, etc. Verweigert der Empfänger die Kostenübernahme, haftet der Absender.

Wie ist dies nun bei einem Schadenfall?
Dokumentieren. Der Empfänger muss den Erhalt der beschädigten Sendung so protokollieren, dass klar ersichtlich ist, ob eine Beschädigung stattfand.

  • ist die Verpackung beschädigt und der Inhalt augenscheinlich ebenso, haftet der Dienstleister
  • ist die Verpackung unbeschädigt und keine Fremdeinwirkung zu erkennen, liegt es im Ermessen des Dienstleisters, bzw. dessen Versicherung zu eruieren, ob man haftet.

Als dummes Beispiel: ich verschicke Glasflaschen. Die Umverpackung ist heil geblieben, das Glas zerbrochen. Fall ist relativ klar.
Falls aber der Laptop von aussen hin nicht beschädigt aussieht und auch die Verpackung heil geblieben ist, kann niemand beweisen, dass ein unsachgemässer Transport stattgefunden hat, welcher dazu geführt hat, dass das Gerät nun im Eimer ist. Genau so ist es aus der Sicht von DHL durchaus möglich, dass das Gerät bereits zum Zeitpunkt des Versandes nicht funktioniert hat.
Sofern also anhand des äusserlichen Zustandes von Verpackung und Inhalt nicht klar ersichtlich ist, ob eine unsachgemässe Behandlung stattfand, wird DHL den Schadenfall zu 90% ablehnen. Je nach Kulanz kriegt man die Frachtkosten rückerstattet, aber nicht den Betrag für das Gerät.
 
Und wenn ich ein Paket bekomme, das aussieht als hätte ein Elefant drauf gesessen, erzählt mir der DHL Zusteller, daß er dafür nix kann. :rolleyes:

DHL hat es geschafft, vier (!) Thomann Pakete nacheinander in ebendiesem Zustand bei mir abzuliefern. Jedes Mal die gleiche sinnfreie Diskussion. Nach mehrfacher Beschwerde krieg ich meine Thomann Pakete nun per UPS. In einwandfreiem Zustand und von Zustellern, die unfallfrei deutsch können und freundlich sind.
Wie es allerdings im Schadensfall bei UPS aussieht, mußte ich zum Glück noch nicht ausprobieren.
 
lord-of-fire schrieb:
Und wenn ich ein Paket bekomme, das aussieht als hätte ein Elefant drauf gesessen, erzählt mir der DHL Zusteller, daß er dafür nix kann. :rolleyes:
Dass der Zusteller dafür nichts kann, würde ich aber für bare Münze nehmen. Die Sendung wurde ihm in diesem Zustand in sein Fahrzeug geladen, da hat er nix mit zu schaffen. Die Fahrer laden nicht selber.
Also beim Fahrer selber zu meckern hilft leider nix, denn die können zu 99% überhaupt nix für.

Aber sofern die Ware dennoch in einwandfreiem Zustand war und nur die Verpackung in Mitleidenschaft gezogen wurde, gibts eben leider keinen Schadenfall. Oder was soll DHL da bitte bezahlen? Das Verpackungsmaterial? Es geht da auch nicht "ums Prinzip". Schadenfälle werden nur eröffnet und bearbeitet wenn wirklich etwas kaputt ist.

Solltest du die Sendungen aber kaputt erhalten haben, isses natürlich was anderes, dann muss Thomann den Schaden melden.
 
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Daß der Fahrer selbst nix dafür kann, ist mir durchaus klar. Das hab ich dem Kasper auch oft genug erklärt, wenn er mit solchen Trümmerhaufen einwandfreien Erhalt quittiert haben wollte.
Aber er muß die Reklamation annehmen. Und ggf bei der Kontrolle des Inhalts dabei bleiben. Ist ja auch bei seinen Kolleg(inn)en kein Problem. Nur bei diesem einen Zusteller.

Und wie ich schon schrub: Wenn der Inhalt OK ist, ist mir die Verpackung egal.

Bei UPS ist garnicht erst die Verpackung derart zerstört.

Und grad bei Thomann Lieferungen habe ich eher die Annahme verweigert, wenn der Inhalt Zeit hatte. Beim letzten Mal war aber Zeug drin, daß wir für den Gig am nächsten Abend noch kurzfristig bestellt hatten. Da war ich dann froh, daß der Inhalt überlebt hatte.
Bei Thomann reklamiert hab ich trotzdem, woraufhin mein Kundenkonto umgestellt wurde auf ausschließliche Lieferung per UPS. Seitdem keine Probleme mehr.

Bei der Sache mit DHL gehts mir nur darum, wie die einerseits offensichtlich mit Paketen umgehen und wie sie andererseits ihre Kunden behandeln.
 
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Was aber nicht heißt, daß sich DHL an dieses hält. Denn kurz gefaßt besagt dieses bekanntlich, daß derjenige, der einen Schaden zu verantworten hat, ihn auch zu ersetzen hat.

Mir ist wie gesagt nicht ein Fall bekannt, in dem DHL ohne Zwang die Haftung übernommen hätte.

Und mir fällt eben auch extrem auf, daß die Schadensquote bei DHL weitaus höher ist als bei den Mitbewerbern.
 
DHL ist nicht der Käufer. Wenn der Käufer für den zufälligen Untergang verantwortlich ist, dann kann das dem Verkäufer womöglich egal sein.

Sofern DHL oder der Käufer sich nicht an Gesetze halten, kann man sein Recht vermutlich gerichtlich durchsetzen.
 
@Idon jein. International tätige Dienstleister sind dem Warschauer Abkommen verpflichtet, welches auch Regelungen betreffend Schadenfällen und Haftung beinhaltet. Diese Texte werden dann in für den Dienstleister angepasster Form in dessen AGBs übertragen.

Gewisse Gesetze gelten natürlich, sonst würde jeder Zusteller sämtliche Haftung ablehnen ^^ Aber darüber hinaus ist es einzig und allein an diesem, wofür er zusätzlich Haftungen übernimmt.
 
Und gerade bei DHL ist es letztlich am Kunden, die Haftung, die DHL sowohl nach Gesetz als auch nach den eigenen AGB übernimmt (und für die man ja zahlt) einzuklagen.

Ich schrub es in anderen Foren zum gleichen Thema auch schon: Ich wäre gerne bereit, mehr für den Versand zu zahlen, wenn es denn einen Dienstleister gäbe, der zu 99% einwandfreie Arbeit liefert und der sich beim Rest nicht mit allen Mitteln aus seiner Haftung zu stehlen versucht.
Leider gibt es sowas nicht.
 
Das ist nicht nur bei DHL so, die Schadenersatzforderung muss vom Kunden kommen. Ist ja nicht so als würde der Dienstleister auf dich zukommen von wegen "hey, ich möchte dir Geld zurück bezahlen" ^^

Wir hingegen melden uns immerhin selbständig bei den Kunden falls uns ein Schaden aufgefallen ist.
 
Es geht mir nicht um Versanddienstleister. Der Gefahrübergang endet, in bestimmten Konstellationen, mit Übergabe an den Versanddienstleister. Den Schaden trägt in diesen Fällen damit grundsätzlich der Käufer, nicht der Verkäufer.

Über Wirksamkeit und Unwirksamkeit von AGB-Klauseln müssen wir hier aber auch nicht diskutieren. Ich kam bisher bei DHL immer zu meinem Ergebnis.
 
Idon schrieb:
Ich kam bisher bei DHL immer zu meinem Ergebnis.
Das da lautet: Eigentlich müßten wir zwar haften, aber wir tun es nicht. Verklag uns halt.

Ist zumindest meine Erfahrung mit DHL...

@Captain Mumpitz
Natürlich kommt der Dienstleister im Schadensfall nicht von sich aus auf den Kunden zu. Im Falle von DHL zeigt sich der Dienstleister aber auch wenig bis garnicht kooperativ, wenn der Kunde auf ihn zukommt. Und selbst im Falle einer lückenlosen Beweiskette wird die Haftung grundsätzlich erstmal abgelehnt.
Ich schreibe es nochmal: Mir ist nicht ein Fall bekannt, in dem DHL ohne Zwang die Haftung für von DHL verursachte Schäden übernommen hätte.
 
Ja, das ist oft der erste Schritt bei DHL. Spätestens, nachdem man das erste Mal seine Forderungen durchgedrückt hat, geben die zukünftig klein bei. Gerne dann auch bei unberechtigten Sachen.

Das trifft aber nicht nur auf DHL und die Transportdienstleistungsbranche zu.
 
Im Allgemeinen schon, weil der Vertragspartner dann merkt, daß man sich eben nicht verarschen läßt.

Aber grad bei DHL hat das Methode und man fährt Zermürbungstaktik. Vllt hat der Kunde ja irgendwann keinen Bock mehr und bleibt auf seiner Forderung sitzen.
 
Deshalb diskutiere ich nicht lange. Anschreiben mit Frist, Anschreiben mit Nachfrist und Androhung Mahnbescheid/Klage, Umsetzung.

Kann und will natürlich nicht jeder. Aber Möglichkeiten gibt es.

Beim 2. Mal reicht dann in aller Regel ein Anschreiben und Verweis auf das vorherige Verfahren.
 
Captain Mumpitz schrieb:
Dass der Zusteller dafür nichts kann, würde ich aber für bare Münze nehmen. Die Sendung wurde ihm in diesem Zustand in sein Fahrzeug geladen, da hat er nix mit zu schaffen. Die Fahrer laden nicht selber.
Also beim Fahrer selber zu meckern hilft leider nix, denn die können zu 99% überhaupt nix für.

Das stimmt so leider nicht, hab selbst 2 Jahre im Lager bei DHL gearbeitet und die Fahrer haben bei uns definitiv die Autos selbst geladen. Das mag von Lager zu Lager unterschiedlich sein, aber wollte es nur nochmals aufklären, dass es schon sein kann das der Fahrer das Fahrzeug belädt.
 
Idon schrieb:
Deshalb diskutiere ich nicht lange. Anschreiben mit Frist, Anschreiben mit Nachfrist und Androhung Mahnbescheid/Klage, Umsetzung.

Kann und will natürlich nicht jeder. Aber Möglichkeiten gibt es.

Beim 2. Mal reicht dann in aller Regel ein Anschreiben und Verweis auf das vorherige Verfahren.
Nachfrist und Mahnbescheid sind dabei absolut überflüssig. Ebenso wie der Verweis auf vorangegangene Verfahren. DHL ist nicht lernfähig!
Eine Frist setzen, dann Klage einreichen. Fertig.
Alles andere ist Zeitverschwendung.
 
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