DHL: Sendung beschädigt, Haftung und Auskünfte werden verweigert

Um nur kurz aufzulösen, wie man formal aus 447 aussteigt (wenn die Voraussetzungen (nicht) vorliegen) – es gehe ja die "Gefahr" über. Was aber heißt Gefahr? Das lesen wir in 446, auf den sich der Begriff eigentlich bezieht: nämlich die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung. Beim schön plakativen Beispiel von Lipovitan geblieben, bedeutet das, dass die Vase eben nicht zufällig untergegangen ist. Damit wäre das dann ganz einfach kein Fall mehr des 447.
 
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Binalog schrieb:
Ich meine der wesentliche Aspekt aus rein praktischer Sicht dürfte die Schadenshöhe sein.
Es geht um einen dreistelligen Betrag (Euro, nicht Cent).

Und nein, gestritten wurde schon um viel geringere Beträge; in den meisten Fällen geht es um keine existenzbedrohlichen Beträge, sondern um das "Recht haben wollen", was ich völlig in Ordnung finde - wo soll man denn die Grenze deiner Meinung nach ziehen? Sich immer wieder aufs Neue abzocken lassen?

Ich habe den Verkäufer auf seine Pflichten hingewiesen und mit rechtlichen Schritten gedroht, mal sehen, ob er darauf eingeht. Käuferschutz via Paypal besteht sowieso, das wäre die nächste Maßnahme.
Er könnte den Schaden theoretisch bei seiner Haftpflicht anzeigen und würde trotz Eigenverschulden mit einem geringen/keinem finanziellen Verlust dastehen.
 
Opa Hermie schrieb:
(...)Und nein, gestritten wurde schon um viel geringere Beträge; in den meisten Fällen geht es um keine existenzbedrohlichen Beträge, sondern um das "Recht haben wollen", was ich völlig in Ordnung finde - wo soll man denn die Grenze deiner Meinung nach ziehen? Sich immer wieder aufs Neue abzocken lassen?(...)
Wenn man sich von der emotionalen Sicht trennen kann, dann lohnt ein Rechtsstreit aus finanzieller Sicht m. E. nicht.

Wenn es an erster Stelle "ums Prinzip" geht, dann wird halt gestritten, koste es was es wolle, klar.

Es besteht das Risiko, dass man am Schluss noch mehr Geld aufgewendet hat und mit einem "faulen" Vergleich nach Hause geschickt wird. Ob man sich damit besser fühlt? Bedenke auch wer die Beweislast trägt.
 
Opa Hermie schrieb:
Er könnte den Schaden theoretisch bei seiner Haftpflicht anzeigen und würde trotz Eigenverschulden mit einem geringen/keinem finanziellen Verlust dastehen.
Nö.

Hör auf dich mit DHL und dem Verkäufer zu streiten und wende dich an Paypal, das sind deine besten Chancen zügig dein Geld wiederzusehen.
 
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Am Anfang schrieb der Ersteller, der Käuferschutz wurde verweigert, da diese warten ob DHL oder der Versender Schuld hat. Ist das der Paypal Käuferschutz?
 
Korrekt. Käuferschutz wurde bereits eingeschaltet, Bilder vom Schaden haben sie ebenfalls bekommen.
Paypal möchte sichergehen, ob Absender oder Versanddienstleister den Schaden zu verantworten hat und daher das Ergebnis der Schadensbegutachtung sehen.

Den Nachweis darüber kann aber nur der Absender erbringen, da liegt das Problem: Der Absender wird von DHL über die Beurteilung informiert, kann diese Info aber für sich behalten. Wenn sich da längere Zeit nichts tut, schließt Paypal solche Fälle einfach, man kann auch keinen neuen Fall dazu eröffnen, dann bleibt nur der Rechtsweg.
Aus welchem Grund Paypal den Sendungsempfänger in die Nachweispflicht bringt und nicht den Absender/Verkäufer, ist mir unklar.
 
Opa Hermie schrieb:
Aus welchem Grund Paypal den Sendungsempfänger in die Nachweispflicht bringt und nicht den Absender/Verkäufer, ist mir unklar.
Weil das nun mal die gesetzliche Grundlage ist, mit Abgabe des Artikels beim versanddienstleister durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Empfänger/Käufer über.
 
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Der TE hat jetzt hier von drei Juristen wertvolle Hilfen bekommen. Mal sehen, ob er diese nutzt...
 
Opa Hermie schrieb:
Wenn sich da längere Zeit nichts tut, schließt Paypal solche Fälle einfach
Dann halte den Fall aktiv.
Da bist du selbst schuld, wenn der Fall inaktiv geschlossen wird.

Bezüglich der Begutachtung durch DHL, hier gibts immer 2 grundlegende Punkte:
1) ist das Paket äußerlich beschädigt? Falls ja, hätte es ggf. nicht angenommen werden dürfen.
1a) Wie wurde es zugestellt (persönlich, Nachbar, Abstellgenehmigung, Filiale, Packstation)? Gibt es Streit darum wie zugestellt wurde (z.B. hinterlegt, aber laut Tracking persönlich zugestellt)?
2) Wenn äußerlich nicht beschätigt aber Ware beschädigt war die Ware nach Ansicht von DHL meist nicht korrekt verpackt. Weil wenn von außen nicht genug Kraft kommt um den Karton zu beschädigen, sollte der Inhalt nicht kaputt gehen.
 
Was habt ihr denn zum Versand abgemacht? Ich sehe das so: wenn nichts anderes abgemacht wurde (Versand nach DHL Richtlinie), sondern nur sowas wie "Versand mit Sendungsnummer von DHL", dann hast du als Käufer halt Pech, da der Gefahrenübergang schon in der DHL Filiale beim Versender stattgefunden hat. Wenn ihr euch aber konkret auf Versand nach DHL Richtlinien geeinigt habt und der Verkäufer dieser Vertragspflicht nicht nachgekommen ist, dann sieht das natürlich anders aus. Da wir das nicht wissen, ist das hier Spekulatius und wird vermutlich so laufen, dass DHL sagt das ist nicht nach den Richtlinien verpackt, sie erstatten nichts und der Verkäufer sagt, dass es dein Problem ist, da der Gefahrenübergang bei DHL und Abgabe war.
Paypal wird auch nichts erstatten, da der Verkäufer seiner Pflicht nachgekommen ist. Die Beschädigung war ja nachweislich auf dem Postweg passiert. Schreib das Geld schon einmal innerlich ab.
 
Scythe1988 schrieb:
dann hast du als Käufer halt Pech, da der Gefahrenübergang schon in der DHL Filiale beim Versender stattgefunden hat.
Trotzdem kann eine der nebenpflichten des Verkäufers sein, die Ware sicher und angemessen zu verpacken, Gefahrenübergang hin oder her.
 
h00bi schrieb:
1) ist das Paket äußerlich beschädigt? Falls ja, hätte es ggf. nicht angenommen werden dürfen.
1a) Wie wurde es zugestellt (persönlich, Nachbar, Abstellgenehmigung, Filiale, Packstation)? Gibt es Streit darum wie zugestellt wurde (z.B. hinterlegt, aber laut Tracking persönlich zugestellt)?
2) Wenn äußerlich nicht beschätigt aber Ware beschädigt war die Ware nach Ansicht von DHL meist nicht korrekt verpackt. Weil wenn von außen nicht genug Kraft kommt um den Karton zu beschädigen, sollte der Inhalt nicht kaputt gehen.
Ein Schaden war von außen nicht erkennbar, das Paket wurde mittels Packstation "angenommen".
Nur meine Meinung, aber DHL wird Haftung ziemlich sicher zu Recht ablehnen, denn es war schlecht verpackt (Karton zu weich, mangelnde Polsterung, Hohlräume nicht gefüllt) und vermutlich wurde ein schwerer Karton darauf abgestellt, weswegen der Inhalt die Last ertragen musste und gestaucht wurde.

Irgendwelche "Abmachungen" bzgl. Versand gab es nicht, das war ein Kauf über eBay, und da sind/ist die angebotenen Versandart(en) vorher definiert und offen einsehbar. Es wurde als versichertes DHL-Paket verschickt, wie angegeben und gewünscht.
Ich denke nicht, dass man als Käufer extra darum bitten muss, dass eine angemessene Verpackung verwendet wird. Der gesunde Menschenverstand sollte soweit reichen, eine Ming-Vase nicht in einer Pizzaschachtel zu versenden. ;)

Scythe1988 schrieb:
Paypal wird auch nichts erstatten, da der Verkäufer seiner Pflicht nachgekommen ist. Die Beschädigung war ja nachweislich auf dem Postweg passiert. Schreib' das Geld schon einmal innerlich ab.
Ich hoffe nicht, denn wenn es als "Pflichterfüllung" reicht, ein miserabel verpacktes Paket in den Versand zu geben, wäre das ein Freibrief. Als Empfänger habe ich schließlich garkeinen Einfluss darauf, wie der Absender verpackt.
 
Ist die Beschädigung denn nachweislich auf dem Postweg entstanden?
Nach manchen hier kann man wohl einfach Scherben in einen Karton packen und sich frei nach dem Motto "Tjoah, Pech gehabt, ist während dem Versand passiert" raus reden.
 
Man sollte halt auch den Unterschied zwischen Versandkauf von gewerblichen und privaten Verkäufern beachten. Die Risiken sind beim Kauf von privat einfach größer. Das muss man m. E. mit einkalkulieren, denn wie gesagt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

Ich sage nicht, dass der TE einen Fehler gemacht hat, aber er ist ein Risiko eingegangen, das nun zum Tragen kommt.
 
Schredderr schrieb:
Ist die Beschädigung denn nachweislich auf dem Postweg entstanden?
Nach manchen hier kann man wohl einfach Scherben in einen Karton packen und sich frei nach dem Motto "Tjoah, Pech gehabt, ist während dem Versand passiert" raus reden.
Kann ich nicht garantiert sagen, zumindest sind die Schäden auf den Artikelbildern nicht zu sehen - aber wissen kann nur der Verkäufer, in welchem Zustand er das Teil eingepackt hat.
pitu schrieb:
Hast du schon einen Fall über ebay eröffnet?
Ja, sicher, v.a. weil der Verkäufer sich auf eine Klärung nicht einlassen wollte.

Gibt aber zwischenzeitlich Neuigkeiten: Man kann im Sendungsstatus mithilfe der Sendungsnummer sehen, wenn Pakete zur Schadensbegutachtung gegangen sind und zurückgeschickt wurden. Das kann ich ggü. Paypal ja belegen, dem Verkäufer müsste also ziemlich sicher das Ergebnis der Beurteilung zugegangen sein, egal wie das ausfällt.
Eine mögliche Entschädigung bekommt ebenfalls der Absender, aber die wird wohl sehr selten gezahlt.
 
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