Diebstahl und Arbeitsvertrag

1PML

Captain
Registriert
Sep. 2003
Beiträge
4.072
Hoi,

bei uns im Geschäft hat eine Mitarbeiterin Jahre lang täglich um die 50-100€ mitgehen lassen. Wir konnten sie erst überführen nachdem wir nach langer Überlegung Videokameras installiert haben. Kündigung, war nach genügend Beweismaterialsammlung, auch sofort auf dem Tisch.
Auf jeden Fall, hat diese Dame jetzt eine neue Arbeit gefunden. Sie hat aber wie es scheint verschwiegen weswegen sie von uns entlassen worden ist. Hat der Arbeitgeber nun das Recht sie deswegen noch zu feuern da sie es verschwiegen hat oder hätte sie es nur auf Nachfrage sagen müssen? Würde mich mal so interessieren. Danke schon eimal im Voraus :)

Mfg,
Alucard
 
Wurde Anzeige erstattet und ist sie deshalb nun vorbestraft? Dann hätte sie es wohl erwähnen müssen.
 
Nein auf eine Anzeige wurde damals verzichtet da sie bereits 12 Jahre bei uns angestellt war und
meine Mutter ihr das nicht noch "antun" wollte. Allerdings hatte sie eine Geldstrafe zahlen müssen. Aber das zählt wohl nicht dazu.
 
Alucard schrieb:
Hoi,

bei uns im Geschäft hat eine Mitarbeiterin Jahre lang täglich um die 50-100€ mitgehen lassen....

... also ohne dir zu nahe treten zu wollen, wenn jemand bei euch jahrelang täglich (!) 50 - 100 Euronen abziehen kann, ohne dass es jemand merkt, ist evtl. eure Buchhaltung auch nicht das Gelbe vom Ei - wovon natürlich die Strafbarkeit unberührt bleibt

Alucard schrieb:
Wir konnten sie erst überführen nachdem wir nach langer Überlegung Videokameras installiert haben. Kündigung, war nach genügend Beweismaterialsammlung, auch sofort auf dem Tisch.

... gerechtfertigt ...

Alucard schrieb:
Auf jeden Fall, hat diese Dame jetzt eine neue Arbeit gefunden. Sie hat aber wie es scheint verschwiegen weswegen sie von uns entlassen worden ist. Hat der Arbeitgeber nun das Recht sie deswegen noch zu feuern da sie es verschwiegen hat oder hätte sie es nur auf Nachfrage sagen müssen? Würde mich mal so interessieren. Danke schon eimal im Voraus :)

... geht euch eigentlich nix an, was die Lady beim neuen Arbeitgeber angibt oder nicht. Ein neuer Arbeitgeber fragt nach Vorstrafen, wenn ihr sie seinerzeit nicht angezeigt hat, ist sie nicht vorbestraft und konnte demzufolge auch nix verschweigen...
 
Alucard schrieb:
... Sie hat aber wie es scheint verschwiegen weswegen sie von uns entlassen worden ist. Hat der Arbeitgeber nun das Recht sie deswegen noch zu feuern da sie es verschwiegen hat oder hätte sie es nur auf Nachfrage sagen müssen? ...

Wurde sie nicht gefragt von neuen Arbeitgeber? Wenn nicht, dann ist das kein Kündigungsgrund. Warum auch, sie hat ja euch und nicht den neuen Arbeitgeber bestohlen.

Hätte er gefragt, dann hätte sie je nach Art der neuen Arbeitsstelle die Frage verneinen dürfen - völlig legal.
Außnahme: der neue Arbeitgeber hat einen berechtigten Grund zu fragen, z.B. wenn sie wieder mit Geld (Bank, Kassiererin) zu tun hat. Sollte der neue Job aber ganz anders sein (z.B. Putzfrau oder Sachbearbeiterin ohne Arbeit mit Bargeld) dann liegt dieser Nachfragegrund nicht vor und sie kann völlig legal eine derartige Frage verneinen - weil diese Frage dann nicht gestellt werden darf in einem Bewerbungsgespräch

Also je nach neuen Job darf nicht mal so eine Frage gestellt werden.
 
Diebstahl ist ein sogenanntes Offizialdelikt mit Ausnahme des Diebstahls geringwertiger Sachen. Da in diesem Fall nicht unerhebliche Geldsummen gestohlen wurde, liegt kein Antragsdelikt vor.

Im konkreten Fall hätte die Staatsanwaltschaft ermitteln müssen. Bei Offizialdelikten besteht unabhängig vom Willen des Geschädigten ein Verfolgungsinteresse der öffentlichen Hand zur Wahrung des Strafrechts.

Unterlasst ihr das Melden dieser Straftat und kommt es später zu einer Schädigung eines Dritten, liegt eventuell eine Sorgfaltspflichtverletzung gegenüber dem neuen Arbeitgeber vor. Genau kann ich das derzeit nicht sagen. Da es mich aber selbst interessiert, werde ich mal die Bücher wälzen.
 
critique schrieb:
... Im konkreten Fall hätte die Staatsanwaltschaft ermitteln müssen. Bei Offizialdelikten besteht unabhängig vom Willen des Geschädigten ein Verfolgungsinteresse der öffentlichen Hand zur Wahrung des Strafrechts.

... grundsätzlich richtig, aber um ermitteln zu können, muss der Staatsanwalt etwas von einem Delikt wissen.
 
@N.o.L.i.m.i.t.

Was der Staatsanwalt nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Soviel ist klar. Unabhängig davon gibt es aber ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

@kisser

Eine Strafvereitelung kommt nicht in Betracht, da hier keine Garantenstellung vorliegt.


Eine strafrechtliche Sanktion kommt meines Erachtens nicht in Frage. Auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz, sollte es zu einem erneuten Diebstahl kommen, halte ich für nicht durchsetzbar. Es bleibt eine moralische Zwickmühle, da man einerseits der Täterin ihre Chancen nicht verbauen will und andererseits den neuen Arbeitgeber vor Diebstahl schützen will.
 
N.o.L.i.m.i.t. schrieb:
... also ohne dir zu nahe treten zu wollen, wenn jemand bei euch jahrelang täglich (!) 50 - 100 Euronen abziehen kann, ohne dass es jemand merkt, ist evtl. eure Buchhaltung auch nicht das Gelbe vom Ei - wovon natürlich die Strafbarkeit unberührt bleibt
Ich sags mal so. Die Person hatte echt ne super Methode das Zeugs zu klauen (Geld sowie Ware). Das fällt einem nicht so leicht
auf. Dürfte ich es, würde ich das Videomaterial veröffentlichen.
N.o.L.i.m.i.t. schrieb:
.. geht euch eigentlich nix an, was die Lady beim neuen Arbeitgeber angibt oder nicht. Ein neuer Arbeitgeber fragt nach Vorstrafen, wenn ihr sie seinerzeit nicht angezeigt hat, ist sie nicht vorbestraft und konnte demzufolge auch nix verschweigen...
Natürlich geht das uns nichts an, aber mich hat das einfach mal interessiert :)
 
Zurück
Oben