Diebstahl - zu unrecht verurteilt!?

BlacK_DeviL#

Lt. Junior Grade
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Nov. 2009
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Hallo,


also folgendes ist passiert:

Meine Freundin (16) war letztes Jahr im Sommer mit ihrer "Freundin" shoppen.
Die Freundin hat ein Teil für 999,99€ gestohlen und wurde dabei erwischt.
Sie sagte, dass meine Freundin ihr geholfen hat dies das, also dass sie auch an dem Diebstahl beteiligt war (sie hätt sich das Teil kaufen können, sie hats nicht nötig zu klauen...).

Gestern sollte sie dann mit ihrer Mama zum Jugendamt od. ähnliches, wo sie befragt wurde etc.
Zum Schluss hiess es, dass sie 120 Sozialstunden + von Samstag morgens bis Montag morgens in Jugendarrest muss!
Die "Freundin" bekommt höchstwahrscheinlich keine Strafe oder eine geringere, obwohl sie ja geklaut hat.

Der Anwalt meiner Freundin konnte leider gar nichts machen!
Vorallem war meine Freundin zu der Tatzeit in einem gegenüberliegenden Laden, jedoch zeigen Kameraaufnahmen in dem Laden, in dem gestohlen worden ist, ein Mädchen mit blonden Haaren. Ansonsten erkennt man die Person gar nicht wirklich.

Die Aufnahmen aus dem Laden, in dem meine Freundin zur Tatzeit war, wollte die Staatsanwaltschft nicht herbei ziehen, es war für die klar, dass miene Freundin es war.


Kann mir mal jemand erklären, was Deutschland für nen Rechtsstaat mit Gesetzen ist?
Sowas kanns doch einfach nicht sein?!
Vorallem wird sie das ihr ganzes Leben lang mit sich tragen, da es in ihre Akte eingetragen wurde!

PS: Die Freundin hat schon öfters geklaut, meine Freundin schätzt den Gesamtwert auf 10.000€ (ist halt ne Edelboutique).

Kann man noch irgendwas machen? Wenn ja was?


Und zur Freundin müsst ihr nichts sagen... jeder denkt sich was das für ne "Freundin" ist...


Gruß
 
steht da eigentlich nicht Aussage gegen Aussage wenn keiner der beiden es zugibt
 
und wen man eh nix erkennt auf dem video kann ja auch keiner verurteilt werden, wen nicht einwandfrei bewiesen wurde das es deine freundin ist auf dem Video
 
Was man machen kann, wird wohl der Anwalt wissen. Aber erster Gedanke. Rechtsmittel einlegen.
Viell mal im anderen Geschäft freundlich vorsprechen, das Anliegen erklären und versuchen (so schnell es geht) eine Kopie der Aufzeichnung zu bekommen.
 
Was sagt den der Ladenbesitzer, der muss doch die tolle Freundin bei der Tat erwischt haben.
Deine Freundin war doch laut Deiner Aussage gar nicht Geschäft.
 
sonst den anwalt wechseln? scheint ja nicht sehr kompetent z usein ...
ansonsten: recht haben und recht bekommen sind leider zwei verschiedene paar schuhe :(
 
Hier gilt immer noch die Unschuldsvermutung
In dubio pro reo.
Es müssen im übrigen auch ALLE entlastenden Beweismittel zugelassen UND gesichtet werden. Ist das nicht geschehen ist das Verfahren an sich hinfällig.
Die Hilfe beim Diebstahl müsste ihr eindeutig nachgewiesen werden.
Mehr kann und will ich dazu nicht sagen.
 
Meine Freundin meinte, dass man die Videoaufnahmen nicht mehr bekommen könnte oder so, da es schon länger her ist :S
 
Anwalt wechseln und Revision einlegen das sollte voll reichen
 
Na wer hat denn jetzt geklaut?

Fakt ist:

1.) Die Freundin deiner Freundin hat geklaut und wurde erwischt
2.) Deine Freundin war zum Tatzeitpunkt zwar in der Nähe, stand jedoch nicht in direktem Kontakt mit der Diebin
3.) Deine Freundin hat nicht geklaut
4.) Bei der Anstiftung steht Aussage gegen Aussage

Somit dürfte die Rechtsgrundlage klar sein. Wenn euer Anwalt das nicht schafft, sucht euch bloß nen anderen. Das ist ein Betrüger. Der hat wahrscheinlich genauso abgeschrieben wie Guttenberg.

Damit dürfte deine Freundin fein raus sein. Sicher das Sie dir die Wahrheit erzählt hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wieder:
In dubio pro reo.
Nicht eindeutig nachweisbar, dass es deine Freundin war....
Pech für den Kläger.
Und die Aussage der "Freundin" macht jeder einigermaßen gute Anwalt wegen Unglaubwürdigkeit zu Nichte. (Lüge zum Eigenschutz ??....)

In Deutschland ist immer noch der Kläger verpflichtet eindeutige Beweise für die Schuld zu erbringen.
Gott sei Dank sind wir nicht in den USA.
 
Hört sich aber merkwürdig an.

Der Ladenbesitzer wird doch wohl wissen wen er erwischt hat oder nicht?
Wie kann denn da die Schuld auf deine Freundin fallen, wenn die zur Tatzeit gar nicht in dem Laden war?
 
Ja ist 100 pro sicher.
Ich meine sie kommt aus ner reichen Familie und sie bekommt alles was sie will - egal was es kostet.
Geld hatte sie auch dabei und ihre Karte auch- wieso soll sie klauen?

Naja werde mal später mit ihr darüber reden, hoffentlich kann man da was machen, obwohl ich fest davon überzeugt bin!
 
es liegen aber laut deiner beschreibung quasi KEINE beweise dafür vor das es deine Freundin war !?
worauf bezieht sich dann der Richterspruch? Beweise gibt es keine. Die Freundin deiner Freundin wurde doch erwischt oder? oder wurden beide zusammen ertappt und deine Freundin hatte das gestohlene bei sich?

wenn nicht dann stimmt hier was gewaltig nicht !? würde mir nen anderen anwalt suchen und revision einlegen. das ist nach deiner beschreibung total klar! das video ist völlig nutzlos wenn man die person nicht wirklich erkennen kann (man muss das gesicht sehen können). Außerdem sieht man auf den video nicht WER, WANN was eingesteckt hat?


edit: viel Geld heißt nicht das man nicht klaut ;) aber wenn schon so viel Geld im spiel ist, warum sich dann nicht eine guten Anwalt leisten? Ich würde es versuchen, den Straftateintrag wird man immer wieder zu spüren bekommen, bewerbung, man wird keinen job mehr angeboten bekommen!
 
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Also ganz ehrlich, wenn das alles so ist wie du es hier geschrieben hat würde ich sofort den Anwalt wechseln da der deiner Freundin hat/hatte ist ein totaler Versager.

Bei den Voraussetzungen kann es gar nicht zu einer Verturteilung kommen, nur weil die Freundin behaubtet sie habe ihr geholfen .....

Also andere Anwalt und nochmal vor Gericht. Bzw das Jugendamt darf gar nicht einfach ohen Verhandlung sowas bestimmen
 
Ja ich werde mal nochmal mit ihr sprechen und euch mehr verraten.
Es ist ein guter Anwalt, nur frag ich mich auch was der Typ eigentlich kann o.O
 
Gestern sollte sie dann mit ihrer Mama zum Jugendamt od. ähnliches, wo sie befragt wurde etc.
Zum Schluss hiess es, dass sie 120 Sozialstunden + von Samstag morgens bis Montag morgens in Jugendarrest muss!

Ich bin mit der deutschen rechtslage diesbezüglich nicht vertraut, aber seit wann teilt ein Jugendamt Strafen aus? Das sollte doch eher eine Verwaltungsbehörde sein, die dem Prinzip der Gewaltenteilung nach gar keine Sachen wie Haftstrafen verhängen können sollte. Derlei obliegt eigentlich den Strafgerichten.
 
Blödsinn , nur wenn sie die beiden zusammen erwischt werden von Detektive o. Kassiererin
dann ist fast egal wer das teil eingesteckt hat , beide sind des Diebstahl überführt worden.

Aber wenn deine gar nicht im Geschäft war kann sie auch keiner belangen , den der Detektive
muss schon die beiden zusammen beobachtet haben und dann beide stellen.

Eine in Büro gesagte aussage das auch Freundin xxx dabei sei , ist doch gar nicht haltbar....


Die Polizei wird ja gerufen , war dar deine Freundin anwesend ?



ps : Und was soll das mit den video , lassen sie den dieb gehen und suchen dann später eine Blondine , oder zeigt einer den pa in die Kamera , so das die polizei dann später zuhause vorbei kommt.
Der security muß deine freundin oder beide direct oder spätestens noch im Kaufhaus oder Passage
ansprechen.
 
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Ich stimme den anderen in allen Punkten zu. Denn wie Du die Sachlage schilderst, kann das gar nicht möglich sein, dass deine Freundin verklagt wird?!
Schon im römischen Recht steht so etwas geschrieben wie " niemand wird als Übeltäter vermutet, es sei denn, es ist bewiesen" <--- hier wohl nicht der Fall und wie andere schon bemerkt haben:
"in dubeo pro reo" ... Im Zweifel für den Angeklagten
 
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