Thorle
Commodore
- Registriert
- Sep. 2006
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- 4.362
Schön wie sich alle im Kreis drehen und der TE sich nicht mal dazu meldet. So wie es sich liest, will er mit seinem Privat-Pkw fahren. Sonst wäre die Abrechnung nicht möglich. Aber dazu muss der TE sich mal äußern.
Zudem will er vorher nach Nürnberg fahren. Ergo ergibt sich für mich mMn folgender Fall (bei Privat-Pkw):
1. Fahrt nach Nürnberg = reiner Privatweg (keine Vergütung)
2. Fahrt von Nürnberg nach München = Dienstweg (Vergütung)
3. Fahrt zurück nach HH = Dienstweg (Vergütung)
Dienstwege sind versicherungstechnisch nur direkt zu fahren, ohne Umwege, Privatwege etc. zwecks Versicherungsschutz.
Privatversicherung würde ich auch durchlesen. Wer weiß, was es für Klauseln heutzutage gibt!
Und auf jeden Fall den AG fragen, da muss ja einer den Hut zwecks Dienstwege/-wagen auf haben.
Zudem will er vorher nach Nürnberg fahren. Ergo ergibt sich für mich mMn folgender Fall (bei Privat-Pkw):
1. Fahrt nach Nürnberg = reiner Privatweg (keine Vergütung)
2. Fahrt von Nürnberg nach München = Dienstweg (Vergütung)
3. Fahrt zurück nach HH = Dienstweg (Vergütung)
Dienstwege sind versicherungstechnisch nur direkt zu fahren, ohne Umwege, Privatwege etc. zwecks Versicherungsschutz.
Privatversicherung würde ich auch durchlesen. Wer weiß, was es für Klauseln heutzutage gibt!
Und auf jeden Fall den AG fragen, da muss ja einer den Hut zwecks Dienstwege/-wagen auf haben.